Buch24
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.089,14 |
8.272,14 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,00 |
11,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.078,14 |
8.261,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
531.155,73 |
625.067,89 |
| I.
Vorräte |
59.243,00 |
62.617,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
198.100,95 |
170.613,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
273.811,78 |
391.837,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.559,88 |
1.536,00 |
| Aktiva |
539.804,75 |
634.876,03 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
177.271,31 |
125.985,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.000,00 |
51.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
126.271,31 |
74.985,00 |
| davon
Gewinnvortrag |
74.985,00 |
94.825,30 |
| B.
Rückstellungen |
74.407,14 |
83.031,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
288.126,30 |
425.859,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
288.126,30 |
425.859,51 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
5,24 |
100.177,15 |
| Passiva |
539.804,75 |
634.876,03 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 30.06.2023
Buch24 GmbH, Nürnberg
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen; größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft wurde am 25. August 2000
gegründet. Sie wird im Amtsgericht Nürnberg unter
HRB 17482 geführt. Im Berichtsjahr waren
Geschäftsführer Herr Merkt und Herr Krzyzanowski.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.Die
Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung
wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des
abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde
der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in
Höhe von 6.307,96 € vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.Die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das
laufende Geschäftsjahr.
Soweit die Voraussetzungen für die Bildung von
Rückstellungen für latente Steuern vorlagen wurden
solche gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.,
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 51.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
| Gezeichnetes Kapital |
51.000,00 € |
| Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen |
0,00 € |
| Eingefordertes
Kapital |
51.000,00 € |
Angaben zu Verbindlichkeiten
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
288.126,30 € |
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren |
0,00 € |
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten.
| Ausleihungen |
0,00 € |
| Forderungen |
0,00 € |
|
Verbindlichkeiten |
5,24 € |
Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 8 Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Nürnberg, den
18.06.2024
gez.
Alexander Merkt, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2024
festgestellt. |