P + M Software Solutions GmbHLiquidiert

Wilhelm-Strater-Straße 47, 41236 Mönchengladbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 11870
Vorher
Hans-Gerhard Manhard Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
21.3.1977
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareUnternehmensberatung
Gegenstand
das Consulting im Prozess- und Organisationsumfeld von Unternehmen, die Applikationsanpassung und Softwareentwicklung, die Übernahme von Betriebs- und Datenbanken sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Katharina Manhard
seit 17.12.2010
Liquidator
Hans-Dieter Manhard
seit 17.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hans-Dieter Manhard
41236 Mönchengladbach, Wilhelm-Strater-Str. 47
23.400 €
90.00%
K****** M******
2.600 €
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

P+M Software Solutions GmbH

Mönchengladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 7.120,07 7.804,00
I. Sachanlagen 7.120,07 7.804,00
B. Umlaufvermögen 37.514,05 34.144,03
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.507,47 21.396,87
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.006,58 12.747,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 567,71 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 45.201,83 41.948,03

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 35.960,92 34.651,50
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 8.651,50 6.740,06
III. Jahresüberschuss 1.309,42 1.911,44
B. Rückstellungen 4.292,00 3.614,00
C. Verbindlichkeiten 4.948,91 3.682,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 45.201,83 41.948,03

Anhang


 

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses


Die P + M Software Solutions GmbH  ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.


Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, erfolgt die Umrechnung mit den jeweiligen Kursen am Tage des Geschäftsvorfalls oder zur notwendigen Beilegung eines niedrigeren bzw. höheren beizulegenden Wertes mit dem entsprechenden Kurs am Bilanzstichtag.

 

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.


Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

 In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von € 1.000,00 (Vorjahr: € 0,00) enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.


 

Sonstige Angaben

 

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung sind bestellt:    Frau Kathrin Manhard - alleinvertretungsberechtigt
                                                   Herr Hans-Dieter Manhard - alleinvertretungsberechtigt.

 

Mönchengladbach, den 12.07.2010

Kathrin Manhard

Hans-Dieter Manhard

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