Raiffeisenbank Mutlangen eGLiquidiert
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Raiffeisenbank Mutlangen eGMutlangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020Gliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur Wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht Zur Verbesserung von Klarheit und Übersichtlichkeit wurden gegenüber dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 Änderungen in der Grundstruktur vorgenommen. A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet, in dem wir mit unseren 8 Ortsbanken vertreten sind. Die Hauptstelle befindet sich in Mutlangen in der Hauptstr. 31/1. Unser Geschäftsmodell fokussiert sich auf das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft. Wir nutzen darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Raiffeisenbank Mutlangen eG ist der Sicherungseinrichtung (Garantieverbund des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.) angeschlossen. Mit der Zugehörigkeit zum Garantieverbund sowie der Abgabe einer Garantieerklärung hat die Bank eine Garantieverpflichtung gegenüber dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) übernommen. Die Sicherungseinrichtung gewährt den Genossenschaftsbanken einen umfassenden Institutsschutz. Darüber hinaus ist die Raiffeisenbank Mutlangen eG Mitglied in der BVR Institutssicherung GmbH, die ein amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem darstellt und die Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Einlagensicherungsgesetz erfüllt. Gegenüber dieser Sicherungseinrichtung besteht eine Beitragsgarantieverpflichtung. Dies betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutssicherungsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Instituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllmaßnahmen nach Deckungsmaßnahmen. Die Raiffeisenbank Mutlangen eG ist Mitglied im Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. (BWGV), Karlsruhe, sowie im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Berlin. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen (Quellen: BVR-Rundschreiben "Hintergrundmaterial zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 01. März 2021; https://www.bvr.de/Presse/Pressemitteilungen / Genossenschaftsbanken auch in schwierigen Zeiten verlaesslich und erfolgreich Kolak Bundesregierung sollte eine klare Haltung gegen EDIS einnehmen) Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland stand 2020 im Zeichen einer Krise, die durch das Coronavirus ausgelöst wurde. Die globale Virusverbreitung sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen ließen die bereits vorher eingetretene konjunkturelle Abschwächung in eine schwere Rezession münden. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt brach gegenüber dem Vorjahr um 4,9 % ein, nachdem es 2019 noch um 0,6 % expandiert war. In den Monaten März und April 2020 kam es bundesweit zu einem weitgehenden Stillstand des Wirtschaftslebens. Hauptgrund hierfür waren Schutzmaßnahmen wie weitreichende Kontaktbeschränkungen und Grenzschließungen, die zu Unterbrechungen von Produktions- und Lieferketten führten. Im Mai 2020 und den Folgemonaten setzte dann mit der Lockerung dieser Maßnahmen eine merkliche Belebung ein. Zum Jahresende ließen die Auftriebskräfte jedoch spürbar nach, auch wegen nochmals deutlich zunehmender Infektionszahlen. Mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Härten der Krise abzufedern, wurden weltweit staatliche Hilfsprogramme aufgelegt. Anders als während der großen Rezession der Jahre 2008/2009 gaben im Rahmen der Coronakrise 2020 nicht nur die Investitionen und der Außenhandel massiv nach, sondern auch der Konsum. Die privaten Konsumausgaben sanken um 6,1 %, so stark wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Alleine der außerordentliche Rückgang dieser Ausgaben war rechnerisch für 3,2 Prozentpunkte des BIP-Einbruchs verantwortlich. Vor dem Hintergrund der Coronakrise trübte sich das allgemeine Investitionsklima spürbar ein. Angesichts pandemiebedingt kräftig zunehmender Unsicherheiten und merklich unterausgelasteter Kapazitäten im Verarbeitenden Gewerbe verminderte sich die Nachfrage nach Fahrzeugen, Maschinen und anderen Geräten erheblich. Nach Überschüssen in den Vorjahren schloss der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo das Jahr 2020 mit einem Fehlbetrag von 139,6 Milliarden Euro ab, was einer Defizitquote von 4,2 % entsprach. Grund für das Defizit waren einerseits die rückläufigen Einnahmen. Unter anderem gaben wegen der vorgenommenen Senkungen der Mehrwertsteuersätze die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz erheblich nach. Anderseits legten die staatlichen Ausgaben kräftig zu, befördert vor allem durch die Coronahilfen des Bundes wie Kurzarbeitergeld für Privathaushalte und Finanzstützen für Unternehmen. Der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, der 2019 noch knapp unter die Maastricht-Obergrenze von 60 % gesunken war, stieg auf rund 70 %. Die Corona-Pandemie belastete den Arbeitsmarkt ebenfalls merklich. Der langjährige kontinuierliche Beschäftigungsaufbau kam zum Stillstand. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich von 5,0 % im Vorjahr auf 5,9 %. Allerdings wäre die Arbeitslosigkeit noch deutlicher gestiegen, wenn die Unternehmen nicht vermehrt das Instrument der Kurzarbeit genutzt hätten. Im Frühjahr 2020 wurde zeitweise für eine Rekordzahl von 6,0 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Im Zuge der Krise verminderte sich der Preisauftrieb spürbar. Im Jahresdurchschnitt 2020 stiegen die Verbraucherpreise um 0,5 % und damit deutlich schwächer als im Vorjahr (+1,4 %). Die Corona-Pandemie wirkte sich unterschiedlich stark auf die verschiedenen Branchen aus. Auf Jahressicht sank die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes dennoch um deutliche 10,5 %, nachdem sie sich schon 2019 um 3,5 % vermindert hatte. Die Baukonjunktur blieb 2020 aufwärtsgerichtet, obwohl sie ab dem Frühjahr ebenfalls durch die Infektionsschutzmaßnahmen belastet wurde. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Baugewerbes expandierte daher mit 1,9 % solide, aber schwächer als im Vorjahr (+3,8 %). Im Handwerk verschlechterte sich die Geschäftslage im Zuge der Pandemie merklich. Der preisbereinigte Einzelhandelsumsatz kletterte nach ersten amtlichen Angaben um kräftige 3,9 %. Allerdings verlief die Entwicklung in den einzelnen Handelssparten teilweise sehr unterschiedlich. Der größte Umsatzgewinner war daher erneut der Internet- und Versandhandel (+24,1 %). Grundsätzlich stieg der Umsatz im Lebensmittelhandel stärker als im Nicht-Lebensmittelhandel. Beispielsweise betrug das Plus im Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, der unter anderem Supermärkte und Discounter umfasst, 5,8 %, während der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren mit -23,4 % herbe Verluste hinnehmen musste. Ähnlich wie der Einzelhandel, dürfte auch der Großhandel das Jahr 2020 abermals mit einem Umsatzzuwachs abgeschlossen haben. Die Corona-Pandemie mit ihren verheerenden Auswirkungen im In- und Ausland belastete auch den Dienstleistungssektor als Ganzes stark. Den aktuellen amtlichen Daten zufolge sank die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Sektors um 4,3 %, nachdem sie im Vorjahr noch um 1,7 % gestiegen war. Für Teile der Landwirtschaft war das Krisenjahr ebenfalls sehr herausfordernd. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung gab um 0,7 % nach. An den Finanzmärkten herrschte zunächst hohe Unsicherheit bezüglich der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Die Aktienkurse brachen dramatisch ein. Anleihen verteuerten sich aufgrund der Aussicht auf zusätzlichen geldpolitischen Stimulus. Auch an den Rohstoffmärkten hinterließ die Pandemie Spuren. Rohstoffpreise gaben spürbar nach. Insbesondere Rohöl verbilligte sich dramatisch. In den USA wurden gar erstmals negative Rohölpreise notiert. Die Finanzmärkte erholten sich vergleichsweise rasch von dem Coronaschock. Bereits Ende August übertrafen die weltweiten Aktienkurse (gemessen am MSCI World Index) erstmals wieder das Vorkrisenniveau. Auch die Rohstoffpreise legten im weiteren Jahresverlauf, trotz neuerlicher Anstiege des Infektionsgeschehens in Europa und den USA zum Jahresende sowie neuerlicher Lockdowns, wieder merklich zu. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Geldpolitik im vergangenen Jahr nochmals deutlich expansiver ausgerichtet. Zwar wurden die Leitzinsen nicht verändert, allerdings weitete das Eurosystem die unkonventionellen Maßnahmen deutlich aus, insbesondere die Wertpapierkäufe. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Wertpapiere im Umfang von netto rund 1.087 Mrd. Euro erworben. Im Jahr 2020 gaben insbesondere am langen Ende der Zinsstrukturkurve die Renditen deutscher Bundesanleihen deutlich nach. Im März wurden gar historische Tiefstände der Umlaufsrenditen notiert. Zum Jahresende rentierten Anleihen mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren bei -0,58 %. Das waren 39 Basispunkte weniger als zum Ende des Vorjahres. Nach den vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. veröffentlichten vorläufigen Zahlen blieben die baden-württembergischen Volks- und Raiffeisenbanken auch im Jahr 2020 auf Wachstumskurs. Die addierte Bilanzsumme der 159 (Vorjahr 167) Kreditgenossenschaften belief sich Ende 2020 auf insgesamt 188,8 Milliarden Euro. Das Kundenkreditvolumen hat sich auf insgesamt 119,7 Milliarden Euro erhöht. Das sind 6,5 Milliarden Euro (5,7 %) mehr als im Vorjahr. Auf der Einlagenseite konnten die genossenschaftlichen Banken einen Zuwachs in Höhe von 9,2 Milliarden Euro (6,9 %) verzeichnen. Das Gesamtvolumen der Einlagen belief sich zum Jahresende 2020 auf 141,6 Milliarden Euro. Die Ertragslage der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg war trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen ordentlich: Das Betriebsergebnis vor Risiko - im Prinzip das operative Ergebnis - ging 2020 um 4,6 Prozent auf 1,17 Milliarden Euro zurück. Dahinter standen ein um 3,1 Prozent auf 2,66 Milliarden Euro gesunkener Zinsüberschuss sowie ein um 1,7 Prozent auf 1,14 Milliarden Euro gestiegener Provisionsüberschuss. Die deutschen Genossenschaftsbanken haben sich im Geschäftsjahr 2020 in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich behauptet. Die 814 Institute standen ihren mittelständischen und privaten Kundinnen und Kunden in der Pandemie als verlässliche Finanzpartner zur Seite. So wuchsen die ausgereichten Kredite um 6,2 Prozent. Die Einlagen erhöhten sich um 7,6 Prozent. Der Zinsüberschuss war mit minus 1,9 Prozent rückläufig, während der Provisionsüberschuss erneut zulegte (3,8 Prozent). Der vorläufige Jahresüberschuss erreichte 2,1 Milliarden Euro. Ihre gute Eigenkapitalausstattung konnten die Genossenschaftsbanken um 4,1 Prozent weiter stärken. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftswachstum, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Als Betriebsergebnis vor Bewertung wird hierbei das um Bewertungsergebnisse und betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren bereinigte Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit gemäß unserer Gewinn- und Verlustrechnung verwendet. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Bei der Berechnung werden betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren eliminiert. Das Wachstum des betreuten Kundenvolumens definieren wir als Indikator für die Zukunftsfähigkeit unseres Instituts. Hierzu zählen das bilanzielle Kundengeschäft, Die Wertpapierbestände in Kundendepots sowie die innerhalb unseres Verbundes vermittelten Volumina. Wir streben ein strategisches Wachstum zwischen 2 % und 5 % an. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. Als weiterer nichtfinanzieller Leistungsindikator werden die Mitarbeitenden als wichtiger Erfolgsfaktor der Bank verstanden. Bei der Personalbeschaffung setzt die Bank auf den eigenen Nachwuchs. Permanente Weiterbildung, sowohl extern als auch intern, sichert eine hohe fachliche und soziale Kompetenz und spiegelt sich in der Anzahl von Schulungs- und Seminartagen wider. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2020 stellt sich wie folgt dar: Unser BE vor Bewertung/dBS hat sich von TEUR 3.306 auf TEUR 3.270 kaum verändert und liegt deutlich über unseren Planwert. Dies liegt begründet durch den günstigeren Verlauf beim Zins- und Provisionsüberschuss und unterplanmäßigen Kosten. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2020 bei 67,9 % (Vorjahr: 68,5 %) und günstiger als der geplante CIR-Wert von 73,3 %. Zum 31.12.2020 belief sich die Gesamtkapitalquote auf 16,2 % und ist damit 0,8 % - Punkte höher als im Vorjahr. Der Planwert lag bei 15,8 %. Das betreute Kundenvolumen stieg von TEUR 947.166 um TEUR 65.261 auf TEUR 1.012.377 Mio. EUR. Die Entwicklung lag über unseren Erwartungen. Die Entwicklungen der Leistungsindikatoren haben unsere Prognosen erreicht bzw. übertroffen. Mit Blick auf die Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lag die Anzahl der Schulungs- und Seminartage aufgrund der Corona-Krise mit 226 Tagen unter dem Vorjahresniveau mit 376 Tagen.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen). Die Bilanzsumme hat sich im Jahr 2020 um rund 45 Mio. Euro erhöht. Die Entwicklung ist im Wesentlichen geprägt durch einen Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute sowie der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und dem Wachstum unseres bilanziellen Kundengeschäfts. Der Rückgang der außerbilanziellen Geschäfte beruht im Wesentlichen auf dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen.
Die Kundenforderungen haben sich um rund 19,5 Mio. Euro erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung von 7,8 %. Das Wachstum lag damit über dem Niveau der aufgestellten Prognose von 4,0 %. Die Wertpapieranlagen haben sich um 10,8 Mio. Euro oder 10,1 % im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich um 30,5 Mio. Euro oder 85,1 % erhöht. Ursächlich hierfür ist insbesondere die Gegenanlage aus Mittelzuflüssen bei unseren Kundeneinlagen sowie bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die nicht im Kundenkreditgeschäft ausgereicht werden konnten. Über das bilanzielle Kreditgeschäft hinaus vermitteln wir Kredite an unsere Verbundpartner. Dieser Kreditbestand, der sich nicht in unserer Bilanz niederschlägt, beträgt rund 78,6 Mio. Euro und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 12,5 % erhöht. Wir achten auf eine Streuung der Kredite nach Größenklassen und nach Branchen und haben hierfür Limite festgelegt. Für erkannte Kreditrisiken haben wir Vorsorge getroffen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich insbesondere wegen der Teilnahme an einem Offenmarktgeschäft mit der Deutschen Bundesbank um 19,9 Mio. Euro erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich um 22,6 Mio. Euro erhöht. Erhöht haben sich dabei insbesondere die täglich fälligen Einlagen. Das Wachstum der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden lag mit 6,6 % somit über unserer im Vorjahr aufgestellten Prognose von 3,5 %. Die Depotbestände und die von uns an unsere Verbundunternehmen vermittelten Anlagen unserer Kunden haben sich im Jahr 2020 um rund 18,8 Mio. Euro (+7,3 %) erhöht und betragen nun 277,5 Mio. Euro. Das gesamte von uns betreute Kundenanlagevolumen hat sich um 6,9 % auf 644 Mio. Euro erhöht.
Die Provisionsaufwendungen zur Erzielung der Erträge aus dem Dienstleistungsgeschäft waren im Vergleich zum Vorjahr 93 TEUR niedriger und betragen 490 TEUR. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Der Zinsüberschuss hat sich um 478 TEUR verringert, wobei der absolute Wert in Höhe von 6.800 TEUR trotz des Rückganges über unserer Prognose liegt. Der Provisionsüberschuss ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 % oder 44 TEUR überplanmäßig angestiegen. Der Verwaltungsaufwand hat sich um 6,1 % oder 429 TEUR, u.a. aufgrund gesunkener Personalaufwendungen und gesunkener anderer Verwaltungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr reduziert. Wir liegen in diesem Bereich besser als geplant. Das Bewertungsergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.185 TEUR verschlechtert. Ursächlich sind insbesondere Zuführungen zu unseren Einzelwertberichtigungen. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit ist besser als prognostiziert. Mit einem um 65 TEUR oder 8 % geringeren Steueraufwand verbleibt, nach Einstellung von 1.800 TEUR in den Fonds für allgemeine Bankrisiken, ein Jahresüberschuss in Höhe von 470 TEUR, der um 85 TEUR unter dem des Vorjahres liegt. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestimmen mit 80,4 % der Bilanzsumme den wesentlichen Teil der Passivseite. Von diesen Verbindlichkeiten von TEUR 366.133 sind TEUR 312.636 bzw. 85,3 % täglich fällig. 14,6 % bzw. TEUR 53.350 befinden sich auf Sparkonten mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in Form von Refinanzierungspositionen aus Offenmarktgeschäften sowie zinsverbilligten bzw. zweckgebundenen oder coronabedingten Förderdarlehen für unsere Kreditkunden. Im Bereich der außerbilanziellen Geschäfte werden ausschließlich Eventualverbindlichkeiten in Form von Bürgschaften sowie unwiderrufliche Kreditzusagen geführt. Derivate zur Absicherung von Zinssatzänderungsrisiken wurden nicht genutzt. Investitionen Im Jahr 2020 haben wir keine nennenswerten Investitionen durchgeführt. Liquidität Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch diese Refinanzierungsstruktur bestehen keine besonderen Abhängigkeiten von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 einen Wert von mindestens 141 % aus. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva, ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche FinanzGruppe und den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist wesentlich geprägt von erwirtschafteten Rücklagen, Geschäftsguthaben der Mitglieder sowie dem Fonds für allgemeine Bankrisiken. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Im Verhältnis zur gestiegenen Bilanzsumme hat sich der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals (Eigenkapitalquote) ermäßigt. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,10 % (Vorjahr 0,14 %). Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Angemessene Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden neben einer stets ausreichenden Liquidität die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Die vorgegebenen Anforderungen der CRR und des KWG wurden von uns im Geschäftsjahr 2020 eingehalten. Struktur und räumlicher Umfang unseres Geschäftsgebietes ermöglichten uns auf Basis nachfolgender Strukturwerte zum 31. Dezember 2020 weiterhin eine angemessene Streuung unserer Ausleihungen. Der Anteil der Forderungen an Kunden an der Bilanzsumme beträgt 59,0 %. Bezogen auf die Kreditzusage entfallen 70,5 % der Kredite auf Privatpersonen und 29,5 % auf Firmenkunden. Die Kundenforderungen sind bezogen auf die Zusagen zu 69,0 % abgesichert; die wesentlichste Sicherungsart bilden die Grundpfandrechte. 92,2 % der Kundenforderungen werden als Kredit ohne erkennbare Ausfallrisiken (Ausfallwahrscheinlichkeit auf ein Jahr < 4,0 %) geführt. Schwerpunkt unseres Kreditgeschäfts stellen Kredite mit wohnwirtschaftlicher Verwendung dar. Vor dem Hintergrund dieser Kennzahlen und Relationen halten wir die eingegangenen Risiken für vertretbar. Besondere Risiken sehen wir hierbei - auch mit Blick auf die besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen - nicht. Die durch die Generalversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen sowie sämtliche Kreditgrenzen der CRR wurden während des gesamten Berichtszeitraumes eingehalten. Die Forderungen an Kunden haben wir auch zum Jahresende 2020 erneut nach den Vorgaben des HGB vorsichtig bewertet. Für akute Risiken sind in voller Höhe Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Hierbei wird grundsätzlich der ungesicherte Kreditteil vollständig durch Risikovorsorge abgeschirmt. Die latenten Risiken sind durch Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven nach § 340f HGB angemessen abgedeckt. Diese wurden von den entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft setzen sich wie folgt zusammen:
Der Anteil des Wertpapierbestandes am Geschäftsvolumen unserer Bank beträgt 21,3 % und setzt sich zusammen aus festverzinslichen Wertpapieren (72 %) sowie Fondsanlagen (28 %). Vor dem Hintergrund der Volatilitäten an den Geld- und Kapitalmärkten und der Höhe unseres Wertpapiervolumens hat das Risikomanagement im Bereich unserer Wertpapieranlagen an Bedeutung gewonnen. Wir achten auf eine Streuung hinsichtlich Emittenten, Anlageklassen und Größenklassen und haben die Risiken durch ein entsprechendes Limitsystem begrenzt. Mit den Fälligkeiten besserverzinslicher Wertpapiere im kommenden Jahr wird sich unsere Zinsspanne weiter vermindern. Die Durchschnittsverzinsung des Depot A wird dadurch weiter zurückgehen. Sowohl die Wertpapiere der Liquiditätsreserve als auch die Wertpapiere des Anlagevermögens sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zur ursprünglichen Planung als gut. Sowohl beim Kreditgeschäft als auch im Einlagengeschäft wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung übertroffen. Die Ertragslage der Bank hat sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Ursächlich hierfür ist ein weiter rückläufiger Zinsüberschuss sowie höhere Bewertungsaufwendungen. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen gebildet. Für das latente Kreditrisiko bestehen neben Pauschalwertberichtigungen Vorsorgereserven nach § 340f HGB. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategieüberprüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken auf Basis eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils und unserer Risikopräferenz entsprechend. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten Unternehmenssteuerung und Marktunterstützung Aktiv berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Unser Risikotragfähigkeitskonzept orientiert sich dabei an einer GuV-/bilanzorientierten Ableitung des Risikodeckungspotenzials aus der Geschäftsstrategie und dem Kapitalplanungsprozess. Das Risikodeckungspotenzial wird jährlich ermittelt. Ergänzend zur GuV-orientierten Steuerung werden auch barwertige Steuerungsansätze simuliert. Die Risikomessung erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR. Sie werden mit den Strategien dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken, d.h. wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen, liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko stellt das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder anderen schuldrechtlichen Instrumenten dar. Es beinhaltet das Kreditrisiko, das Emittentenrisiko und das Kontrahentenrisiko (jeweils einschließlich des Länderrisikos). Das Kreditrisiko reflektiert die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Migration und der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Maß übersteigen. Dabei wird ausschließlich auf die potenzielle Erfolgswirkung abgestellt. Das Kreditrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und hat ein hohes Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Eingrenzung unserer Kreditrisiken haben wir, ausgehend von unserer Struktur und Risikotragfähigkeit, ein Limitsystem eingerichtet, das wir bei der Kreditvergabe und -steuerung beachten. Daneben minimieren wir die Kreditrisiken bereits bei der Kreditvergabe durch eine ausreichende Besicherung und die Beurteilung der künftigen Kapitaldienstfähigkeit. Zur Steuerung des Adressenausfallrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR-Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Die Bank ermittelt vierteljährlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM-KG) unter VR-Control einen erwarteten und einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die aggregierten Blankoanteile in den Risikoklassen bzw. -gruppen des Forderungsbestandes als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Branchenparameter zugrunde liegen. Das Adressenausfallrisiko bei Eigenanlagen ermitteln wir im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG). Die Berechnungen basieren auf verschiedenen Marktpartnersegmenten, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Der berechnete erwartete Verlust wird bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt und regelmäßig mit dem aufgelaufenen Bewertungsergebnis verglichen. Sofern höhere Belastungen als erwartet auftreten, wird der Überschreitungsbetrag als zusätzliches Risiko in der Auslastung des jeweiligen Limits angesetzt. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere unter anderem die Ratinginformationen der DZ Bank auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und mittels eines abgestuften Limitsystems nach Bonitäten. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder Marktparametern (Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Devisenkurse), in deren Folge sich Abweichungen vom geplanten Ergebnis ergeben. Dabei wird ausschließlich auf die Erfolgswirkung abgestellt. Im Rahmen des Risikomanagements wird das Marktpreisrisiko unterschieden in das Zinsänderungsrisiko und das Kurswertrisiko bei Investmentfonds. Sowohl das Zinsänderungsrisiko als auch das Kurswertrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Im Rahmen der GuV-orientierten Steuerung des Zinsspannenrisikos werden vierteljährlich die Veränderung des Zinsergebnisses zum Jahresende und für das Folgejahr unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien simuliert. Grundlage der Berechnung sind eigene statistisch ermittelte Zinselastizitäten für festverzinsliche Geschäfte und gleitende Durchschnitte bei variabel verzinslichen Geschäften sowie die erwartete Geschäftsstruktur. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Für die Risiko- und Stressmessung nutzt die Bank die in VR-Control zur Verfügung gestellten Zinsszenarien. Auf Basis der vorgenannten Zinsszenarien werden zur Quantifizierung des Zinsspannenrisikos Simulationsrechnungen vorgenommen. Dabei wird bei den Risiko- und den Stressszenarien das jeweils schlechteste Ergebnis bezogen auf die Summe der Marktpreisrisiken dargestellt. Zur Simulation von Kursänderungsrisiken bei verzinslichen Wertpapieren nutzt die Bank die vorgenannten Veränderungen der Zinsstrukturkurve. Aus den Zinsentwicklungsszenarien werden entsprechende Verschiebungen der Zinsstruktur abgeleitet. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control (Teil des Zinsänderungsrisikos). Kursänderungsrisiken bei Investmentfonds simulieren wir mittels der von der Fondsgesellschaft zur Verfügung gestellten Risikokennzahlen, die regelmäßig validiert werden. Hierbei achten wir darauf, dass die Risikomessung für das Fondsbuch durch Risikokennziffern konsistent zu unserer Gesamtbanksteuerung passt und die Aggregation der Fondsrisikokennzahl mit unseren anderen Risikoarten zu keiner gesamthaften Risikounterschätzung führt. Für die Beurteilung des strategischen Zinsbuches wird das Barwertkonzept eingesetzt. Für die wesentlichen variablen Positionen hat die Bank Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte ermittelt. Die Risiken werden nach der Veränderung des Barwertes des Zinsbuches mit dem Value-at-Risk-Ansatz gemessen. Das Konfidenzniveau ist mit 99 % bei einer Haltedauer von 250 Tagen festgelegt. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungsrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests führen wir anhand institutseigener, marktweiter und kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Liquiditätsrisiken werden darüber hinaus von der Bank anhand von Fälligkeitslisten überwacht. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) überwacht. Unsere Risikotoleranz haben wir über die Festlegung einer Ziel-LCR-Quote von 115% definiert. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und aufgrund des Liquiditätsausgleichs im genossenschaftlichen Finanzverbund, als betriebswirtschaftlich mittleres Risiko. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich geringer Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Operationelle Risiken Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare und die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Den Erwartungswert und den Risikowert für operationelle Risiken ermitteln wir auf Basis einer Expertenschätzung, für die wir eine durch den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband durchgeführte Erhebung von Schadensfällen zugrunde legen, in die Schadensfälle von 100 beteiligten Banken eingeflossen sind. Der berechnete erwartete Verlust wird bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt und regelmäßig mit dem aufgelaufenen Bewertungsergebnis verglichen. Der Risikowert wird auf das Limit für operationelle Risiken angerechnet. Anhand der Risikoinventur stufen wir operationale Risiken als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich relevant ein. Das Risiko hat eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein hohes Schadenspotenzial. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen Beteiligungsrisiken, dem Immobilienrisiko und dem Reputationsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig sowie anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Gesamtbild der Risikolage und Chancen Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit unter den von uns definierten Risiko- und Stressszenarien gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum 2021 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Insgesamt hat sich die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Dies ist neben einem Wachstum im Kundenkreditgeschäft auch auf strengere Risikoparameter im Bereich der Eigengeschäfte zurückzuführen; diese wurden infolge der Corona-Pandemie verschärft. Die wesentlichen Risiken sind durch die vorhandene Risikodeckungsmasse abgedeckt. Die Anforderungen an die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel können auch zukünftig erfüllt werden. Den dargestellten Risiken stehen folgende Chancen gegenüber: Chancen für die geschäftliche Entwicklung und die Ertragslage bestehen bei einer gegenüber unseren Erwartungen günstigeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In diesem Umfeld könnte die in unserer Planung berücksichtigten Bewertungsaufwendungen für das Kundenkreditgeschäft sowie die Eigenanlagen nicht in der prognostizierten Höhe erforderlich werden. Zudem könnte ein Wirtschaftswachstum über den unserer Prognose zugrundeliegenden Annahmen zu einer höheren Kreditnachfrage und Wachstum im Kredit- und Dienstleistungsgeschäft mit positiven Auswirkungen auf den Zins- und Provisionsüberschussführen. Chancen beim Zinsergebnis ergeben sich bei einem steigenden Zinsniveau. Bei weiter anhaltenden Niedrigzinsniveaus sehen wir die Möglichkeit, das Provisionsgeschäft weiter auszubauen. D. Prognosebericht Hinsichtlich unserer Prognose für das Jahr 2021 gehen wir davon aus, dass mit zunehmendem Fortschritt der Covid-19-Impfkampagne eine Normalisierung der Wirtschaftslage eintritt. Diese Normalisierung sollte einhergehen mit Nachholeffekten, aufgrund des lange anhaltenden Lockdowns. In diesem Umfeld gehen wir hinsichtlich der Zinsstruktur und des Zinsniveaus im Jahr 2021 von keiner wesentlichen Veränderung aus. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Der Zinsüberschuss wird unter der Prämisse eines konstanten Zinsniveaus und eines um 7,5 % steigenden durchschnittlichen Geschäftsvolumens, bei ansonsten unveränderter Geschäftsstruktur, absolut um ca. 270 TEUR auf ca. 6.532 TEUR und prozentual stärker auf ca. 1,42 % des durchschnittlichen Geschäftsvolumens zurückgehen. Für das Jahr 2021 wird dabei ein prozentuales Wachstum im Kundenkreditgeschäft von 4,8 % und bei den Kundeneinlagen von 3,8 % und für das betreute Kundenvolumen zwischen 2 % und 5 % angenommen. Daneben sehen wir einen absolut in etwa gleichbleibenden Provisionsüberschuss von TEUR 3.321 vor. Beim Personalaufwand rechnen wir mit einer Steigerung von rund 4 %, der sich aus einer regulären tarifliche Steigerung von 1,5 % sowie der (Wieder)besetzung von offenen Stellen zusammensetzt. Die Höhe der Sachaufwendungen soll im Jahr 2021 auf Basis detaillierter Budgets mit TEUR 2.771 um 5,5 % ansteigen. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2021 bis 2023 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch bis zum Jahr 2023 gültig bleiben. Für das Jahr 2021 erwarten wir ein Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von TEUR 2.650, das deutlich unter dem des Jahres 2020 liegen wird. Den CIR-Wert sehen wir im Geschäftsjahr 2021 bei 73,2 %. Den Bewertungsaufwand im Kundenkreditgeschäft planen wir in Höhe des erwarteten Verlustes mit TEUR 951. Wir gehen von einem unveränderten Zinsniveau sowie von stabilen Aktienmärkten aus und rechnen mit einem Aufwand von TEUR 137 beim Bewertungsergebnis im Wertpapierbestand. Die für 2021 geplante Gesamtkapitalquote wird mit 15,2 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 sinken. Die Anzahl von von Schulungs- und Seminartagen wird infolge der Corona-Pandemie in 2021 weiterhin auf niedrigerem Niveau bleiben. Wir rechnen erst ab 2022 wieder mit Schulungstagen auf Vor-Krisen-Niveau. Zusammenfassend rechnen wir mit guten Wachstumsraten im Kundengeschäft, die aufgrund des Umfeldes (Negativzinsumfeld, Aufwendungen für Regulatorik und Digitalisierung) jedoch nicht zu einer besseren, sondern sogar rückläufigen Ertragslage führen werden. Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB sind nach dem Schluss des Berichtszeitraums nicht eingetreten.
Mutlangen, 28. April 2021 Raiffeisenbank Mutlangen eG Der Vorstand Bareiß Seibold 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020Raiffeisenbank Mutlangen eG, MutlangenGenossenschaftsregisternummer 700023 beim Amtsgericht UlmAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2020A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zinsanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Für die latenten Kreditrisiken wurde unter Berücksichtigung der steuerlichen Richtlinien die in Vorjahren gebildete Pauschalwertberichtigung fortgeführt. Ergänzend zu dieser nach einer vergangenheitsorientierten Betrachtungsweise ermittelten Pauschalwertberichtigung bestehen Vorsorgereserven gemäß § 340 f HGB, die nicht im Rahmen der bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittelberechnung angesetzt werden. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere sind ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten über pari wurden im Jahr der Anschaffung direkt auf 100 % (niedrigerer Einlösungskurs) abgeschrieben. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wurden sie mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden linear bzw. mit fallenden Staffelsätzen und beim beweglichen Sachanlagevermögen linear vorgenommen. Im Falle einer dauerhaften Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuern) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) werden verrechnet. Passive latente Steuern liegen keine vor. Aktive latente Steuern bestehen insbesondere in den Positionen Forderungen an Kunden, Wertpapiere und Rückstellungen. Ein Überhang an aktiven latenten Steuern wird bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Strukturierte Finanzinstrumente Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Die Credit Linked Notes wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip auf Basis einer Notierung auf einem aktiven Markt bewertet. Zusätzlich wurden die Referenzschuldner mit dem Nominalwert bei den Avalen erfasst. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Differenzbetrag die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum Bilanzstichtag war keine Rückstellung zu bilden. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der Heubeck-Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 2,30 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Es wurde eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 34. Eine Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wurde gebildet. Der bei der Abzinsung angewendete Zinssatz von 1,6 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Der abgezinste Betrag wurde um einen pauschalen Fluktuationsabschlag ermäßigt. Im Übrigen wurden für Avalverbindlichkeiten und für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Ausübung von Verrechnungsmöglichkeiten Von der Möglichkeit der Verrechnung des Aufwandspostens 13 mit dem Ertragsposten 14 laut § 32 RechKredV sowie der Verrechnung des Aufwandspostens 15 mit dem Ertragsposten 16 laut § 33 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2020
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute sind EUR 64.852.343 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 6.318.465 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 5.769.100 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an Beteiligungsunternehmen sind:
Beteiligungen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2020 wie folgt:
Die unter den Buchstaben b) und c) genannten Unternehmen halten ausschließlich Anteile am Unternehmen mit dem Buchstaben a). Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 1.765.672 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 363.328 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Nachrangige Vermögensgegenstände Im folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 34.450 enthalten. Restlaufzeitspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind EUR 27.363.700 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 13.643 (Vorjahr EUR 19.356) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die im Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen ausschließlich Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Durch Übertragung von Vermögensgegenstände gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.681.352 enthalten. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen in Höhe von EUR 34.868 (Reduktion des Zinsertrags) bzw. in den Zinsaufwendungen aus Passivgeschäften in Höhe von EUR 57.760 (Reduktion des Zinsaufwands) enthalten. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen aus Vermittlung insbesondere von Immobilien, Bausparverträgen, Versicherungen und Krediten sowie die Verwaltung von Wertpapieren nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein und machen 0,55 % der durchschnittlichen Bilanzsumme aus. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 11.846 (Vorjahr EUR 15.175) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 264.269 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 70.456 enthalten. Hiervon entfallen auf:
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 16.754. Die Gesamtbezüge früherer Organmitglieder bzw. deren Hinterbliebenen betrugen EUR 1.759.078. Der Betrag setzt sich aus Pensionszahlungen, weitergeleitete Zahlungen der Versorgungskasse sowie Bezügen aus passiven Altersteilzeitphasen zusammen. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2020 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 365.931. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 161.056 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 737.685. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 34.484, dem ausreichende frei verfügbare Rücklagen gegenüberstehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von insgesamt EUR 1.013.680 aus Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund). Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2020 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 7 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Besondere Offenlegungspflichten Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Bareiß, Thomas, Geschäftsleiter, zuständig für Markt und Personal Seibold, Oliver, Geschäftsleiter, zuständig für Produktion und Steuerung Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Gerstlauer, Dieter, - Vorsitzender - , Bürgermeister, Gemeinde Durlangen Schurr, Karl, - stellvertretender Vorsitzender - , Bilanzbuchhalter (IHK) i.R. Berroth, Iris, Finanzbeamtin, Finanzamt Schwäbisch Gmünd Eßwein, Stephanie, Bürgermeisterin, Gemeinde Mutlangen Frank, André, Dipl.-Ökonom, Diakonieverbund Dornahof & Erlacher Höhe e.V. Grau, Martin, Kfm. Angestellter, Grau Schreibwaren Grau, Rolf, Abteilungsleiter Controlling, Bahmüller GmbH Haisch-Rosenberg, Heike, Stuckateurmeisterin, selbständig König, Andreas, Selbständiger Textilbetriebswirt (BTE) Mord, Stephan, Leiter Einkauf, Scholz Recycling GmbH Müller, Egon, Rentner Rußnack, Karl-Heinz, Einkaufsleiter, Aerocom GmbH & Co. Communicationssysteme Schneider, Peter, Steuerberater, selbständig Wiedmann, Helmut, Geschäftsführer, WVT GmbH Wohlfarth, Jürgen, Dipl. Ingenieur Maschinenbau, selbständig Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 469.517,26 wie folgt zu verwenden:
Mutlangen, 12. März 2021 Raiffeisenbank Mutlangen eG Der Vorstand Bareiß Seibold Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Raiffeisenbank Mutlangen eG, Mutlangen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Raiffeisenbank Mutlangen eG, Mutlangen (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. besonders wichtiger Prüfungssachverhalt 1: Bewertung von Kundenforderungen 2. besonders wichtiger Prüfungssachverhalt 2: Bewertung der Eigenanlagen / Wertpapiere Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen zu 1. a) Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 268,3 Mio. EUR. Dies entspricht 59,0 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 14,5 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 20,1 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen, insbesondere aufgrund der Unwägbarkeiten im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen der anhaltenden Corona-Pandemie. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. zu 1. b) Wir haben zunächst beurteilt, ob die in Erwartung erhöhter Ausfallrisiken im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angepassten Systeme bzw. Prozesse der Bank derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Unsere Prüfungshandlungen umfassten die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Bereiche. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Auf Basis der Erkenntnisse der Aufbau-, Prozess- und Funktionsprüfungen haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt, um Kreditengagements zu identifizieren, bei denen es Anhaltspunkte für ein akutes Ausfallrisiko gibt. Dabei wurde der Datenbestand der Bank in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile, vereinbarte Stundungen, gewährte Liquiditätshilfen sowie besonders von der Corona-Pandemie betroffene Branchen berücksichtigt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. zu 1. c) Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Kreditgeschäft der Bank, den Kreditstrukturen sowie den Verfahren der Risikoerkennung enthalten. zu 2. a) Die Wertpapierbestände (Aktivposten 5 und 6) und die Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3) belaufen sich auf insgesamt 163,1 Mio. EUR. Dies entspricht 35,8 % der Bilanzsumme. Davon entfallen 27,2 Mio. EUR auf Investmentfonds. Das sind 6,0 % der Bilanzsumme. Insbesondere die Investmentfonds unterliegen teilweise deutlichen Marktschwankungen (Volatilitäten). zu 2. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir insbesondere die Bestände an Finanzinstrumenten analysiert, die mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsmethoden sind sachgerecht. Für Bewertungszwecke verwendet die Bank die von der Fondsgesellschaft mitgeteilten Kurse. Die Einzelnen zugrunde gelegten Werte haben wir nachvollzogen. Weiter haben wir uns vergewissert, dass keine Kurse seitens der Bank manuell angepasst wurden. zu 2. c) Weitere Angaben zu den Eigenanlagen / Wertpapieren sind im Anhang und im Lagebericht enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassenumfassen: die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Diese werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jürgen Gänzle.
Stuttgart, 17. Mai 2021 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Jürgen Gänzle, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und den Ausschuss des Aufsichtsrates in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Aufsichtsrat hat, aufgrund der derzeitigen besonderen Situation gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, in der Aufsichtsratssitzung vom 21.06.2021 den Jahresabschluss zum 31.12.2020 festgestellt. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, die vom Vorstand vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Frau Iris Berroth, Frau Stephanie Eßwein, Herr Dieter Gerstlauer, Herr Stefan Mord und Herr Peter Schneider aus dem Aufsichtsrat aus. Eine Wiederwahl ist bei allen ausscheidenden Mitgliedern des Aufsichtsrates zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Mutlangen, 21.06.2021 Der Aufsichtsrat Dieter Gerstlauer, Vorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2020("Länderspezifische Berichterstattung")Die Raiffeisenbank Mutlangen eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Raiffeisenbank Mutlangen eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Raiffeisenbank Mutlangen eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 TEUR 10.405. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 51,0. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 3.012. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 730 und betreffen laufende Steuern. Die Raiffeisenbank Mutlangen eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss 2020 wurde abweichend von § 48 Absatz 1 GenG (Artikel 2 § 3 Abs. 3 COVGesMaßnG) am 21.06.2021 durch den Aufsichtsrat festgestellt. Die Generalversammlung vom 06.10.2021 hat die Verwendung von EUR 469.517,26 wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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