Storz BAV
GmbH
Wurmlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
143.895,04 |
180.527,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.289,14 |
10.348,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
129.605,90 |
170.179,19 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.639,00 |
20.159,00 |
| C.
Aktive latente Steuern |
160.000,00 |
162.000,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
148.092,16 |
134.814,21 |
| Aktiva |
469.626,20 |
497.500,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
311.109,71 |
296.550,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
143.183,37 |
143.183,37 |
| III.
Verlustvortrag |
146.632,62 |
128.730,89 |
| IV.
Jahresüberschuss |
14.558,96 |
-17.901,73 |
| B.
Rückstellungen |
113.562,26 |
120.619,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.954,23 |
80.330,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
7.003,74 |
80.330,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
37.950,49 |
|
| Summe
Passiva |
469.626,20 |
497.500,80 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
17.643,00 |
82.000,00 |
Anhang
A.Allgemeine Angaben
1. Firmenname; - Sitz: Storz BAV GmbH , Obere
Hauptstraße 64, 78573 Wurmlingen
2. Angaben zur Identität: Registereintrag
/-Nr.,/-Gericht: Handelsregister
Stuttgart HRB 766697
3. Der Jahresabschluss der Storz BAV GmbH wurde auf
Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
4. Gemäß § 267 HGB finden die
Vorschriften für eine kleine GmbH Anwendung.
5. Von den Ausweiserleichterungen gem. § 274 a
bzw. § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Vorschriften des §§ 265 ff HGB wurden
beachtet; soweit sich aufgrund steuerrechtlicher
Vorschriften Besonderheiten ergeben, wird an
entsprechender Stelle hierauf hingewiesen. Dentsprechend
der handelsrechtlichen Vorschriften durchgeführt.
Entsprechend den Vorschriften des BilRuG erfolgte die
Bewertung der Pensionszusage auf der Basis eines 10
Jahresdurchschnittsatzzinses. Der
Unterschiedsbetrag gem. § 253 (6) HGB
beträgt lt. Gutachten der SV-Versicherung v. 19.1.2023
17.643 EUR. Für das Berichtsjahr ergibt sich eine
geringe Anpassung der aktiven latenten Steuern.
Über die angewandten Bewertungsmethoden wird
nachfolgend berichtet:
Umlaufvermögen
6. Die ausgewiesenen Steuerguthaben betreffen noch
nicht veranlagte Steuern.
Liquide Mittel
7. Der Besand aus liquiden Mittel wurde zum Nennwert
angesetzt.
8. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 HGB
führt bei einem Gesellschafter, dessen
Pensionsleistung bereits begonnen hat, zu einem
Aktivposten in Höhe von 148.092,16
EUR (Vj.: 134.814,21 EUR). Die darin
enthaltene
Pensionsverpflichtung ist nach den
Bestimmungen des BilMoG
gemäß § 253 HGB bewertet
worden. Die Werte wurden gem. dem
vorliegenden
versicherungsmathematischen
Gutachten übernommen; ebenso sind die
Aktivwerte der
Rückdeckungsversicherung
gemäß Bescheinigung des
Versicherungsinstitut angesetzt.
Bei dem Gesellschafter mit verbleibender Anwartsdauer
ergibt sich aus der Saldierung ein Passivposten; vgl.
sonstige Rückstellungen.
Sonstige Angaben
9. Das vorliegende Wirtschaftsjahr umfasst 12 Monate,
Vorjahresdaten sind ausgewiesen.
10. Der nach Rechtsprechung geforderte und auch
vertraglich vereinbarte Risikozuschlag auf die
Versorgungsverpflichtung wurde in das Konto
"Rechnungsabgrenzung neutrale Verrechnung" eingestellt.
Nach den vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten
und der ausgewiesenen
Rückdeckungsversicherung ist die zu
erwartende Verpflichtung aus den Pensionszusagen aus
heutiger Sicht ausreichend gedeckt. Der ausgewiesene
Betrag dient jedoch auch zur teilweisen Abdeckung des
ausschüttungsgesperrten Betrags gem. § 253
Abs.6 HGB.
C. Angaben zur Bilanz
11. Die Verpflichtung aus der übernommenen
Pensionsrückstellung für
Altersversorgungsverpflichtungen wurde gem. §
253 HGB i.V.m. § 246 (2) S.2 saldiert
ausgewiesen. Bezüglich des Gesellschafters mit der
bereits laufenden Rentenverpflichtung ergibt sich zum
Bilanzstichtag ergibt sich ein
Aktivwert, bei der noch nicht aktiven Versorgung dagegen
ein Passivposten - vgl. sonstige Rückstellungen.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
12. werden unter Bezugnahme auf
Erleichterungsvorschriften nicht detailliert.
E. Sonstige Angaben
13. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB
beträgt EUR 17.643,00.
14. Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen,
den Jahresüberschuss in den Gewinnvortrag
einzustellen.
Gewinnausschüttungen
wurden nicht beschlossen.
15. Geschäftsführer sind im Berichtsjahr
die Herren Bernd Bühler und Harald Raidt. Es sind
keine Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bernd Bühler und Harald Raidt,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2024
festgestellt.
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