Geiser Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Pascal Paulzen seit 5.1.2023 | Prokura |
Michiel Olij seit 5.1.2023 | Prokura |
Geraldine Heppener seit 5.1.2023 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Alliander Stadtlicht GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Alliander Stadtlicht GmbH (ASL) übernimmt als Vertragspartner für Städte und Gemeinden Infrastrukturmanagement-Dienstleistungen für den Betrieb von Lichtsignalanlagen ("LSA") und der öffentlichen Straßenbeleuchtung ("ÖB"). Diese umfassen neben Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auch Dokumentations- und Planungsleistungen sowie Bauleistungen und Projektmanagement für Um-, Neu- und Ersatzbauten, temporäre Maßnahmen sowie Modernisierungsvorhaben. Bei der technischen Umsetzung vertraut ASL auf ihre langjährigen Partnerschaften mit Bauunternehmen und zertifizierten Technologiepartnern, die über Rahmenverträge an der Umsetzung der Projekte beteiligt sind. Das Unternehmen unterstützt das Land Berlin seit 2006 beim Management seiner LSA-Infrastruktur, koordiniert das Zusammenwirken aller Beteiligten und die schnelle Umsetzung der Maßnahmen als General-Übernehmer ("GÜ") für Berlin. Im Geschäftsbereich "ÖB" bietet ASL seinen Auftraggebern ein umfassendes Beleuchtungsmanagement, das neben der regelmäßigen Wartung, Bestandsdatenerfassung und Pflege auch Modernisierung beinhaltet. Durch Gesellschafterbeschluss vom 27. März 2020, zur Einstellung der Geschäftsaktivitäten im Geschäftsbereich "Öffentliche Beleuchtung", wurden die bestehenden Verträge mit den Städten zum 31. Dezember 2020 vertragsgemäß beendet (Hagen), bzw. die bis zum offiziellen Vertragsende zu erbringenden Leistungen auf einen Dienstleister (SPIE SAG) ab 1. Januar 2021 übertragen (Siegen). Ferner führt die Gesellschaft derzeit Verhandlungen mit den Städten Cottbus und Strausberg über eine vorzeitige Vertragsbeendigung. ASL ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Alliander AG ("AAG"), einem kommunal geprägten Unternehmen, das als interkommunaler Kompetenzpartner für Kommunen und Netzbetreiber tätig ist. Die Alliander AG repräsentiert den deutschen Zweig der Alliander Gruppe ("AGRP") aus den Niederlanden. Kern der AGRP ist die Alliander N.V. ("ANV"), einer der größten kommunalen Gas- und Elektrizitätsnetzbetreiber in den Niederlanden. Zusammen mit der AAG ist ASL über die Bietergemeinschaft Hagen GbR zu 49 % an der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH (SBH) beteiligt. Die Beteiligung an der SBH wurde durch Geschäftsanteilskaufvertrag vom 4. März 2021 an die Stadt Hagen zurück übertragen. 2. Wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Geschäftstätigkeit Im Rahmen einer Analyse wurden die Geschäftsaussichten für die Geschäftsfelder am Ende des Geschäftsjahres erneut überprüft. Im Ergebnis ergab sich ein zusätzlicher Rückstellungsbedarf für Drohverluste in Höhe von Mio. EUR 7,8. Der Jahresabschluss der Gesellschaft weist dementsprechend einen Verlust in Höhe von Mio. EUR 8,7 aus, der im Wesentlichen durch diesen Sachverhalt begründet ist. Zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft eine Cash-Pool-Forderung gegen die Alliander AG (TEUR 20.254; Vorjahr: TEUR 15.908). Die Alliander AG ist in ihrem Bestand gefährdet, da sie derzeit nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, insbesondere zur finanziellen Ausstattung der Tochtergesellschaften, erforderlichen Zahlungsmittel zu erwirtschaften. Für 2021 haben die gesetzlichen Vertreter den notwendigen Finanzbedarf bis zum 31. Dezember 2021 ermittelt. Der Cash-Pool der Alliander Gruppe in Deutschland wird von der Alliander AG angeführt. Er kann binnen 3 Kalendermonaten mit Wirkung zum Jahresende gekündigt werden. Er wird gemäß an die Alliander AG gerichteter schriftlicher Bestätigung vom 19. April 2021 der Muttergesellschaft Alliander N.V. nicht vor dem 31. Dezember 2022 gekündigt werden und steht somit bis mindestens zum 31. Dezember 2023 für den deutschen Teilkonzern zur Verfügung. Die gesetzlichen Vertreter der Alliander AG sowie der ASL gehen deshalb davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit der Alliander AG für den Zeitraum bis 31. Dezember 2023 gesichert ist. Die Alliander N.V. hat am 22. März 2021 die Kreditlinie für den Cash-Pool bis zum 31. Dezember 2021 genehmigt. Des Weiteren hat die Alliander N.V. mit Schreiben vom 30. August 2021 bestätigt, dass von ihr auch 2022 über den operativen Finanzbedarf hinaus auch die Deckung der zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren finanziellen Sonderbelastungen aus der Einstellung des Geschäftsbetriebes der ASL sichergestellt werden wird. Die Geschäftsführung der ASL geht unter Berücksichtigung des oben geschilderten Sachverhaltes von der Werthaltigkeit der Forderung gegen die Alliander AG und von einer vertragsgemäßen Nutzungsmöglichkeit dieser Zahlungsmittel durch die ASL in 2021 und 2022 aus, sodass für diesen Zeitraum von der Fortführung der Tätigkeit des Unternehmens ausgegangen werden kann. Die ASL plant in 2022, abhängig vom Erfolg der Übernahmeverhandlungen des GB-LSA durch das Land Berlin - den aktuellen operativen Geschäftsbetrieb "LSA" / "ÖB" in 2023 einzustellen. Derzeit ist absehbar, dass die finanziellen Mittel der ASL ausreichen, um ihren Zahlungsverpflichtungen bis zum 31. Dezember 2023 nachzukommen. Für den darüberhinausgehenden Zeitraum sind weitere finanzielle Zusagen der Alliander AG und Alliander NV notwendig, um die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu sichern. Insoweit und in Bezug auf den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2023 handelt es sich um eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Fähigkeit der ASL zur Fortführung der Geschäftstätigkeit. 3. Umweltschutz ASL ist seit 2011 nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr und im 2. Jahr der Corona Pandemie weiter eingetrübt. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die lokale Wirtschaft sind jetzt noch sichtbarer als im Vorjahr. Da sowohl der Bereich "Öffentliche Beleuchtung" als auch der Bereich "Lichtsignalanlagen" zu den systemkritischen Bereichen gehören, ist nach aktuellen Informationen mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft nicht zu rechnen. 2. Geschäftsverlauf Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft besteht aus den beiden Geschäftsfeldern LSA und ÖB. Das Geschäftsfeld LSA ist mit 92 % Umsatzvolumen das wesentlich größere Betätigungsfeld der ASL. Das Geschäftsfeld LSA basiert auf dem Generalübernehmer-Vertrag (im Folgenden "LSA-Vertrag") mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung VI-Verkehrsmanagement (Senatsverwaltung Abt VI), Land Berlin. Dieser wurde am 23. Dezember 2015 unterzeichnet. Die Laufzeit des Vertrags begann am 1. Januar 2016 und wird nach Ablauf von zehn Jahren am 31. Dezember 2025 enden. Neben Festlegungen zur Erbringung von Instandhaltungs-, Bau- und Modernisierungsleistungen beinhaltet der LSA-Vertrag auch Bestimmungen über die Erweiterung und Optimierung der Verkehrsregelungszentrale. Über das festgelegte Leistungsspektrum des LSA-Vertrags hinaus soll die Gesellschaft auf Anforderung zusätzliche Leistungen im Anlagenbau für die Senatsverwaltung Abt VI Berlin und für Dritte erbringen. Der Geschäftsverlauf im LSA-Bereich war durch die Bearbeitung von neu beauftragten Projekten aus dem aktuellen LSA-Vertrag geprägt. Nur noch in sehr geringem Maße bestehen Beauftragungen zu Projekten aus dem ersten LSA-Vertrag mit dem Land Berlin, der eine Laufzeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2015 hatte. Wie auch im Vorjahr, erhöhte sich der Umsatz im Berichtsjahr. Der Anstieg wird wesentlich durch die Bearbeitung von Aufträgen im Rahmen des LSA-Vertrags verursacht und durch die Nutzung der 2016 bis 2018 optimierten IT-Systeme unterstützt. Unterjährig ergeben sich bei den Umsatzerlösen die in einem Projektgeschäft typischen Schwankungen, mit einem sehr umsatzstarken letzten Monat. Dienstleistungsverträge für die öffentliche Beleuchtung ("ÖB") bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr an den Standorten Cottbus, Strausberg und Siegen und beinhalten den Betrieb, die Instandhaltung und Erneuerungsleistungen sowie die Störungs- und Schadensbeseitigung der öffentlichen Beleuchtung. Die vertraglich geschuldeten Leistungen wurden vollumfänglich erbracht. Die Laufzeiten der Beleuchtungsverträge stellen sich wie folgt dar:
Des Weiteren wird auf die Erläuterungen unter Punkt 1.2. zur Entscheidung der obersten Konzernmutter über die Konzentration der Geschäftsinhalte verwiesen. Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte die Gesellschaft 59 Mitarbeiter ("Köpfe"). 3. Lage a. Ertragslage Die Erlöse einschließlich Bestandsveränderungen der ASL sind im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr um Mio. EUR 5,7 auf Mio. EUR 28,1 gestiegen (Vorjahr: Mio. EUR 22,4). Diese Veränderung resultiert aus um Mio. EUR 4,0 gestiegenen Umsatzerlösen und der gleichzeitig erfolgten Bestandserhöhung an unfertigen Erzeugnissen in Höhe von Mio. EUR 1,9 (Vorjahr: Reduzierung um Mio. EUR 2,5). Die Effekte resultieren im Wesentlichen aus dem LSA-Bereich. Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um Mio. EUR 5,5 auf Mio. EUR 22,5 überproportional gestiegen, da die abgerechneten Projekte einen höheren Anteil an bezogenen Lieferungen und Leistungen als im Vorjahr ausweisen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind sowohl in 2019 (mit TEUR 7.980) als auch 2020 mit TEUR 7.800 durch Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen aus den laufenden Verträgen mit Kommunen geprägt. Diese wurden im Rahmen der strategischen Entscheidung zur Aufgabe des Geschäftsfeldes "Öffentliche Beleuchtung" und im Zusammenhang mit den Ergebnisprognosen für das LSA-Geschäft bis zum Ende der Vertragslaufzeit (31. Dezember 2025), zum Ende des Jahres 2020 - wie unter Punkt 1.2. erläutert - neu bewertet. Bedingt durch diese außerordentlichen Belastungen beendet die ASL wie auch im Vorjahr das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresverlust in Höhe von Mio. EUR 8,7 (Vorjahresverlust: Mio. EUR 10,5). b. Finanzlage Die Sicherung der Liquidität der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften erfolgt in erster Linie über die Cash-Pool-Forderung der ASL gegenüber der Alliander AG in Höhe von Mio. EUR 20,3. Die Muttergesellschaft Alliander AG verfügt ihrerseits über eine Kreditlinie im Rahmen des Cash-Pools mit der obersten Konzernmutter Alliander N.V., Arnheim/Niederlande, die jährlich in Abhängigkeit vom Liquiditätsbedarf des deutschen Alliander Teilkonzerns bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres angepasst und verlängert wird. Der Poolvertrag zwischen der Alliander AG und der Alliander N.V., in den die Tochtergesellschaften einbezogen sind, erlaubt über kurzfristige Kreditlinien Mittel aus dem Pool-Konto des Pool-Führers Alliander N.V. abzurufen. Ergänzend verweisen wir auf Abschnitt 2 des Lageberichtes. Die Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr 2020 jederzeit gesichert. c. Vermögenslage Das Eigenkapital der ASL setzt sich zusammen aus
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag resultiert aus der Neubewertung der Aufträge mit den Kommunen und den damit verbundenen Jahresfehlbeträgen in 2019 und 2020. Aufgrund der bis 2023 gesicherten Finanzlage und dem für 2021 und 2022 abschätzbaren Liquiditätsbedarf erfolgte im Jahr 2020 und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses vorläufig keine Erhöhung der Kapitalrücklage. ASL verfügt ausschließlich über betriebsnotwendiges Vermögen, welches zu 22,5 % aus Vorratsvermögen und zu 63,4 % aus Forderungen besteht. Das Vorratsvermögen ist von Mio. EUR 6,6 auf Mio. EUR 8,2 gestiegen. Dieser Zuwachs von Mio. EUR 1,6 resultiert aus dem Anstieg der unfertigen Leistungen um Mio. EUR 0,8 sowie bei den geleisteten Anzahlungen in Höhe von Mio. EUR 0,8. Das Anlagevermögen entspricht im Wesentlichen dem Vorjahreswert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um Mio. EUR 1,6 auf Mio. EUR 23,0. Die Zunahme resultiert überwiegend aus der Erhöhung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um Mio. EUR 3,5 auf Mio. EUR 20,3 sowie der Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um Mio. EUR 2,0. Zum 31. Dezember 2020 betrug die Cash-Pool-Forderung Mio. EUR 20,3 (Vorjahr: Mio. EUR 15,9). Die Rückstellungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um Mio. EUR 10,8 auf Mio. EUR 23,9, im Wesentlichen ausgelöst durch die Erhöhung der Rückstellungen für drohende Verluste aufgrund der Neubewertung der Verträge (+Mio. EUR 7,8). Die Verbindlichkeiten sind um Mio. EUR 1,0 auf Mio. EUR 12,4 gestiegen. Diese Veränderung ist im Wesentlichen durch die Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in der Verlustübernahme der Alliander Stadtlicht Rhein-Ruhr GmbH in Höhe von Mio. EUR 0,7 und der sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Mio. EUR 0,8 bedingt. Die erhaltenen Anzahlungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich um Mio. EUR 0,5. 4. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Aufgrund der internationalen Ausrichtung des niederländischen Alliander-Konzerns erfolgen sämtliche Reports an das Management und den Mutterkonzern auf der Basis von IFRS-Zahlen. Hier verwendet Alliander konzernweit einheitliche Kennzahlen und Standards. Die zentrale Steuerungsgröße dabei bildet das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes). Wesentliche Unterschiede zwischen IFRS und HGB ergeben sich aus Bewertungsunterschieden bei unfertigen Erzeugnissen, bei der Bewertung der Gemeinkosten sowie bei der Bewertung von mit den unfertigen Erzeugnissen verbundenen Risiken. Das IFRS-EBIT vor Ergebnisübernahme aus Beteiligung lässt sich zu HGB wie folgt überleiten (in Mio. EUR):
Das EBIT nach IFRS betrug für 2020 Mio. EUR -9,4 (Vorjahr: Mio. EUR -10,7) und lag damit Mio. EUR 9,3 unter dem geplanten Wert von Mio. EUR -0,1. Das für das Geschäftsjahr 2020 erwartete EBIT konnte wegen der Neubewertung der Verträge nicht erreicht werden. Bereinigt um die gebuchten Drohverluste in Höhe von Mio. EUR 7,8 erzielte die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 ein EBIT in Höhe von Mio. EUR -0,3. Für die Bewertung der Leistungsindikatoren ist die Umsatzverteilung je Profit Center (LSA- Bereich, öffentliche Beleuchtung) relevant. Wie auch im Vorjahr entfällt mit 92 % (Vorjahr: 91 %) der mit Abstand größere Teil des Umsatzes auf den LSA-Bereich, auf die ÖB entfällt nur ein Anteil von 8 %. Zusätzlich werden die Anzahl der Lichtpunkte im Auftragsbestand der Alliander sowie die Anzahl der beendeten Bauprojekte im Lichtsignalanlagenbereich als Messgrößen verwendet. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich folgendes Bild: Anzahl der Lichtpunkte im Auftragsbestand: 16.136 (Vorjahr: 24.016). Der Vertrag der öffentlichen Beleuchtung mit der Stadt Hagen wurde zum 30. Juni 2021 vertragsgemäß beendet. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 602 (Vorjahr: 814) LSA Bauprojekte fertig gestellt. III. Bericht über wesentliche Tochterunternehmen Die Gesellschaft hält eine 100 %-Beteiligung an der Alliander Stadtlicht Rhein-Ruhr GmbH. Im Berichtsjahr hat das Tochterunternehmen ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme in Höhe von Mio. EUR -0,7 (Vorjahr: Mio. EUR 0,4) erzielt. Das Ergebnis wurde aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags von der Alliander Stadtlicht GmbH übernommen. IV. Prognosebericht Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Gesellschafterbeschlüsse zur Einstellung aller ÖB Geschäftsaktivitäten weitestgehend umgesetzt, bzw. befindet sich in entsprechenden Verhandlungen mit den Kommunen. Bis auf zwei Bestandskunden (Strausberg und Cottbus) konnten die Aktivitäten in Hagen beendet, der Vertrag mit der Stadt Coesfeld auf einen Wettbewerber übertragen und der Vertrag mit der Stadt Siegen auf einen Sub-Unternehmer mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ausgelagert werden. Aktuell führt die Gesellschaft Verhandlungen mit den Städten Strausberg und Cottbus über eine vorzeitige Vertragsaufhebung. Es wird auf Abschnitt I.2 (Wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Geschäftstätigkeit) verwiesen. Das Ergebnis des Jahres 2020 war getrieben von der Neubewertung der Aufträge. Bereinigt um diesen Sondereffekt sowie der Verlustübernahme der Alliander Stadtlicht Rhein-Ruhr GmbH betrug das operative Ergebnis für das Jahr 2020 Mio. EUR -0,2. Die Geschäftsführung rechnet für 2021 bei einer zu 2020 vergleichbaren Geschäftsentwicklung, mit einem leicht negativen Ergebnis in Höhe von Mio. EUR -0,1, da entsprechend der Finalisierung der Projekte, die in 2020 gebildeten Drohverluste voraussichtlich in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird für 2021 mit einer ähnlichen Zahl an fertiggestellten Bauprojekten gerechnet. Die Anzahl der Lichtpunkte wird durch die Beendigung und/oder Übertragung aller ÖB-Verträge auf null sinken. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Prognose Aus der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts bestehenden Situation im Zusammenhang mit der Entwicklung der Corona-Pandemie sieht die Geschäftsführung unverändert keine nachhaltige Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit und der finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft. Trotz Annahme, dass die Impfquote in der Bevölkerung und unter den Mitarbeitern weiter zunimmt, ist insgesamt davon auszugehen, dass die durch die Pandemie ausgelösten gesellschafts- und wirtschaftlichen Einschränkungen (Corona Varianten) ab dem 1. Quartal 2022 für die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft ggf. von Nachteil sein könnte. Wie im Risikobericht unter V. 2. dargestellt, werden die Entwicklungen durch den Krisenstab fortlaufend beobachtet und analysiert. So ist sichergestellt, dass notwendige Maßnahmen schnell und konsequent eingeleitet werden können. V. Risikobericht 1. Risikobericht Beendigung der ÖB Verträge Nennenswerte Risiken bestehen in der Unsicherheit, zu welchem Termin und zu welchen Konditionen es der Gesellschaft gelingen wird, die ÖB-Geschäftsaktivitäten vollständig zu beenden bzw. auf Dritte zu übertragen. Grundsätzlich werden die Risiken für die in Betracht kommenden Ausstiegsoptionen (ÖB) insgesamt als "moderat" bewertet, da sich in den Städten/Gemeinden immer noch ein Trend zur Re-Kommunalisierung zeigt. Zeitlich ist zu erwarten, dass die vollständige Abwicklung bzw. der Ausstieg aus allen Verträgen bis Ende 2021 mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2022 erfolgen wird. Beendigung des LSA Vertrages Es wird angestrebt, den LSA-Vertrag mit der Stadt Berlin mittelfristig aufzulösen. Die bis dahin erkennbaren Risiken sind -soweit bilanziell erfassbar- zum 31. Dezember 2020 zurückgestellt. Operative Risiken Bis zur Beendigung des LSA Vertrages bestehen die üblichen operativen Risiken, d.h. bei den variabel zu beauftragenden Zusatzprojekten (§ 4.2 LSA-Vertrag), der Einhaltung von vertraglichen Fristen in Verbindung mit Vertragsstrafen, weiter steigenden Marktpreisen für Bauleistungen in Berlin (d.h. kalkulatorisch nicht abgedeckte Preissteigerungen trotz vereinbarter Preisanpassung im Dezember 2019), der Zunahme von Schäden zu Lasten der Gesellschaft sowie in der generellen Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung Abt. VI, im Sinne unwägbarer und unvorhersehbarer Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung von Verkehrsplanungsprojekten (alle Typen). Für die Gesellschaft bestehen nur geringe Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten. Als wesentliche Finanzinstrumente werden von der Gesellschaft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Mio. EUR 2,6), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Mio. EUR 1,0), Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Mio. EUR 9,3) und der Cash-Pool (Mio. EUR 20,3) verwendet. Zur Minimierung von Ausfallrisiken aus operativen Forderungen verfügt das Unternehmen über ein Debitorenmanagement, welches die Gesellschaft über einen Dienstleistungsvertrag beim Gesellschafter einkauft. Grundsätzlich besteht aufgrund der Kundenstruktur nur ein sehr geringes Ausfallrisiko in Bezug auf die Forderungen, da gleichzeitig von den gleichen öffentlichen Kunden Anzahlungen aus den vertraglichen Verpflichtungen zu leisten sind. Die Finanzierungsforderungen gegen den Alliander-Cash-Pool sind durch Kreditzusagen der Muttergesellschaft Alliander N.V. abgesichert. Mögliche Zahlungsstromschwankungen und Liquiditätsdefizite in 2021 und 2022 können durch die bestehenden Forderungen gegen den Konzern-Cash-Pool ausgeglichen werden. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die bisherige Risikoeinschätzung Die Corona-Pandemie kann Auswirkungen auf die Risikosituation der Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaft zur Folge haben. Die Alliander AG hat mit allen Tochtergesellschaften einen Krisenstab eingerichtet, der fortlaufend die weitere Entwicklung überwacht und Maßnahmen zur Gegensteuerung und deren Umsetzung vornimmt. Dazu gehören unter anderem:
Wesentliche negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften können sich aus krankheitsbedingten Ausfällen von Mitarbeitern und damit zusammenhängenden Unterbrechungen bzw. der nicht zeitgerechten Erbringung von Dienstleistungen auch bei den Subunternehmern ergeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus diesen Risiken ergeben. Die aktuelle Impfquote (Bevölkerung/Mitarbeiter) lässt vermuten, dass sich die Gefahr von Mitarbeiterausfällen durch Corona-Infektionen weiter abnimmt, es sei denn die epidemiologischen Randbedingungen verschlechtern sich durch eine Zunahme/Ausbreitung von Sars-Cov2-Mutationen. 2. Gesamtaussage Das Ergebnis des Jahres 2020 war getrieben von der erneuten Neubewertung der PPP-Aufträge. Bereinigt um diesen Sondereffekt betrug das Ergebnis für das Jahr 2020 Mio. EUR 0,9. Bei der Margenentwicklung im LSA-Geschäft wird trotz einer vereinbarten neuen Preisliste insgesamt - wenn überhaupt - mit einer nur geringfügigen Margenverbesserung zu rechnen sein, da sich die Marktpreise für Bauleistungen in Berlin seit Anfang 2021 - bedingt durch die Pandemie und dem dadurch ausgelösten Bau-Boom in Berlin - merklich erhöht haben. Die Geschäftsführung rechnet für 2021 mit einer zu 2020 vergleichbaren Geschäftsentwicklung und einem leicht negativen Ergebnis in Höhe von ca. Mio. EUR 0,1. Unter der Annahme positiv verlaufender Verkaufsgespräche wird die Gesellschaft in 2021 bzw. in den Folgejahren zusätzliche organisatorische und prozessorale Anforderungen zu meistern haben, die im Rahmen einer unveränderten Leistungserbringung (LSA GÜ-Vertrag) gegenüber dem Auftraggeber und parallel zu einem möglichen Transfer durch Verkauf des Geschäftsbereiches LSA notwendig werden. Es wird ergänzend auf Abschnitt I.2 (Wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Geschäftstätigkeit) verwiesen.
Berlin, den 10. September 2021 Dr. Ingo Engelmann, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020A. Allgemeine Grundsätze Die Alliander Stadtlicht GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist unter der Registernummer HRB 103441 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Alliander Stadtlicht GmbH, Berlin, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zusätzlich wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 2 HGB gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften; die Erleichterungsvorschriften wurden teilweise in Anspruch genommen (Geschäftsführervergütung). Die Bilanz wurde nach dem allgemeinen Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unter Anwendung des § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Bezüglich der wichtigsten Ereignisse und Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit unseres Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen, und Pläne und Maßnahmen der gesetzlichen Vertreter zum Umgang mit diesen Ereignissen und Gegebenheiten verweisen wir auf unsere Darstellungen im Lagebericht in den Abschnitten "Wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Geschäftstätigkeit", "Prognosebericht" und "Risikobericht". B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für das Anlagevermögen wurden die folgenden Abschreibungsarten und Nutzungsdauern verwendet:
Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Geleisteten Anzahlungen des Anlagevermögens werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden pro rata temporis nach Anlagengruppen abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem ihnen beizulegenden niedrigeren Wert bewertet. Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung wird keine Wertberichtigung vorgenommen. Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an der Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen GbR, Hagen, mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten ausgewiesen. In den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. Den Risiken aus langer Lagerdauer, Sachmängeln und Schwund wird durch angemessene Abwertungen nach Einzelbewertungsgrundsätzen Rechnung getragen. Die Unfertigen Leistungen werden mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Die Geleisteten Anzahlungen des Vorratsvermögens werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Zweifelhafte Forderungen werden durch Absetzung von Einzelwertberichtigungen mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen vorgenommen. Im Zusammenhang mit Rückdeckungsversicherungen bestehende Aktivwerte sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die dem versicherungsmathematisch ermittelten Deckungsvermögen entsprechen, angesetzt. Dabei wird in den Fällen kongruent rückgedeckter Rückstellungen für Sterbegeld die Rückstellung an die Höhe des Deckungsvermögens angepasst. Sofern es sich dabei um Deckungsvermögen zur Absicherung von Sterbegeldverpflichtungen handelt, erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögens mit der Rückstellung für Sterbegeld. Die Flüssigen Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden die im Geschäftsjahr geleisteten Zahlungen angesetzt, soweit sie Aufwendungen für folgende Geschäftsjahre darstellen. Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Als Kapitalrücklage sind die Beträge von anderen Zuzahlungen, die der Gesellschafter in das Eigenkapital geleistet hat, mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen decken alle Verpflichtungen, ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme ab. Sie sind mit Beträgen angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem notwendigen Erfüllungsbetrag entsprechen. Bei der Ermittlung der Rückstellung für drohende Verluste wurde aufgrund der Langfristigkeit (bis zu 7 Jahre) eine Abzinsung (Zinssätze 0,4 % bis 1,6 %) vorgenommen. Die Bewertung von Jubiläums- und Sterbegeldrückstellungen wird nach den handelsrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach der Projected Unit Credit Methode unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (Jubiläumsrückstellung) bzw. zehn Jahre (Sterbegeldverpflichtungen) abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 1,60 % (Siebenjahresdurchschnitt) bzw. 2,31 % p.a. (Zehnjahresdurchschnitt). Bei der Ermittlung der Rückstellungen werden ein Gehaltstrend, basierend auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit, von 2,75 % und eine Fluktuationsrate von 0,00 % bis 3,00 % unterstellt. Erfolgswirksame Effekte aus der Veränderung des Zinssatzes werden im Finanzergebnis (Zinsaufwand) ausgewiesen. Soweit es sich bei den Verpflichtungen aus Sterbegeld um durch Rückdeckungsversicherungen kongruent rückgedeckte Verpflichtungen handelt, wird die Rückstellung zum beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Ermittlung der Latenten Steuern wird anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände sowie Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen latente Steuern ermittelt, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren. Steuerliche Verlustvorträge werden berücksichtigt, soweit innerhalb der nächsten 5 Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Es erfolgt eine Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. C. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem diesem Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Angaben zum Finanzanlagevermögen sind nachfolgend dargestellt. Beteiligungen Die Alliander Stadtlicht GmbH hält an folgenden Unternehmen Anteile i.S.d. § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB:
1) Zwischen der Alliander Stadtlicht GmbH und
der Gesellschaft besteht ein
Ergebnisabführungsvertrag.
Unfertige Leistungen 2015 wurde mit der Verkehrslenkung Berlin ein Generalübernehmervertrag für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Wartung/Instandhaltung der Lichtsignalanlagen und Verkehrssteuerung in Berlin (LSA-Vertrag) abgeschlossen, der mit dem Geschäftsjahr 2016 begann. Dieser Vertrag enthält neben Wartungs- und Instandhaltungsleistungen auch Regelungen über ein erhebliches Modernisierungsprogramm der Berliner Lichtsignalanlagen. Daneben bestehen Dienstleistungsverträge der öffentlichen Beleuchtung an den Standorten Cottbus, Strausberg, Coesfeld, Wunstorf und Rüsselsheim, die den Betrieb der Instandhaltung und Erneuerungsleistungen sowie die Störungs- und Schadensbeseitigung der öffentlichen Beleuchtung beinhalten. Insgesamt sind nicht abgeschlossene Aufträge aus Modernisierung und Bauleistungen als unfertige Leistungen i.H.v. TEUR 6.373 (Vorjahr: TEUR 5.597) bilanziert worden. Die unfertigen Leistungen wurden dem Risiko entsprechend nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Eine Einzelwertberichtung der unfertigen Leistungen in Höhe von TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 75) zur verlustfreien Bewertung wurde vorgenommen. Forderungen Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 20.281 (Vorjahr: TEUR 16.823); davon bestehen i.H.v. TEUR 20.254 (Vorjahr: TEUR 15.910) gegen die Gesellschafterin. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Cash-Pooling mit TEUR 20.254 (Vorjahr: TEUR 15.910) sowie sonstige mit TEUR 27 (Vorjahr: TEUR 79). Die Cash-Pool-Forderung hat formell eine Laufzeit von einem Jahr, wird aber regelmäßig verlängert. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus der Vorauszahlung für Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 42. Latente Steuern Aus dem Bewertungsunterschied der Sachanlagen i.H.v. TEUR 1.024, der Finanzanlagen i.H.v. TEUR 249, der Vorräte i.H.v. TEUR 10, der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen i.H.v. TEUR 125, der Rückstellungen für Sterbegeld i.H.v. TEUR 2, der Jubiläumsrückstellung i.H.v. TEUR 19 und der Drohverlustrückstellungen i.H.v. TEUR 15.780 ergeben sich aktive latente Steuern i.H.v. TEUR 5.736, die mit einem Prozentsatz von 30,59 % berechnet, jedoch nicht bilanziert wurden. Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 2.000 entspricht dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten und im Handelsregister eingetragenen Stammkapital. Zum 31.12.2020 wird ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" von TEUR 4.972 ausgewiesen, der durch die aufgelaufenen Verluste induziert ist. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Drohverlustrückstellung (TEUR 15.780), die sich aus der Neubewertung der Verträge ergibt, Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen für Bauleistungen und Modernisierung LSA (TEUR 4.251), sonstige ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 198), Verpflichtungen im Rahmen der Abwicklung des LSA-Vertrags (TEUR 2.056), Sonderzahlungen an Mitarbeiter (TEUR 135), Überstunden und Urlaub (TEUR 107). Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, nicht besichert. Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse der Gesellschaft sind auf TEUR 27.272 (Vorjahr: TEUR 23.459) gestiegen und entfallen mit TEUR 25.155 auf das LSA-Geschäft und mit TEUR 2.117 auf die öffentliche Beleuchtung in Cottbus, Rüsselsheim, Coesfeld, Wunstorf und Strausberg. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 470 (Vorjahr: TEUR 848). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Drohverluste mit TEUR 7.800 (Vorjahr: TEUR 7.980), Serviceentgelte mit TEUR 1.250 (Vorjahr: TEUR 1.469), EDV-Kosten mit TEUR 297 (Vorjahr: TEUR 360), Gebäudemieten einschließlich Nebenkosten mit TEUR 263 (Vorjahr: TEUR 262), mit TEUR 83 (Vorjahr: TEUR 75) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie sonstige Aufwendungen i.H.v. TEUR 531 (Vorjahr: TEUR 1.043). Periodenfremder Aufwand Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten außerordentliche Aufwendungen aus der Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste (TEUR 7.800; Vorjahr: TEUR 7.980), die zugleich außerplanmäßig sind. Aufwendungen in außergewöhnlicher Größenordnung Aufgrund der Neubewertung der Kundenverträge wurden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet. Hieraus resultiert ein Aufwand in außergewöhnlicher Größenordnung von TEUR 7.800 (Vorjahr: TEUR 7.980). E. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden, wie im Vorjahr, keine der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse. Mitarbeiteranzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 56 Arbeitnehmer (Vorjahr: 57), davon 54 angestellte (Vorjahr: 54) und zwei gewerbliche (Vorjahr: 3). Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen und Mietverträgen betreffen ausschließlich verbundene Unternehmen; der Gesamtbetrag bis 1 Jahr beträgt TEUR 1.318. Angabe zu Leasingverträgen Zweck des Abschlusses der Leasingverträge war der Erhalt der vorhandenen Liquidität zur Tilgung von Verbindlichkeiten und die Verbesserung von Bilanzkennzahlen. Vorteile sind die Verbesserung der Liquidität, Kennzahlenverbesserungen und zusätzliche Optionen für Investitionen. Nachteil ist eine mittelfristige Bindung an die Verträge ohne Möglichkeit der Anpassung. Die Gegenstände aus den Leasingverträgen werden entsprechend ihrer vorgesehenen Funktion genutzt. Geschäftsführer Dr. Ingo Engelmann, hauptberuflich tätig für die Alliander Stadtlicht GmbH Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die in § 285 Nr. 9a und 9b HGB verlangten Angaben verzichtet. Der Geschäftsführer erhielt in seiner Funktion im Geschäftsjahr 2019 keine Vorschüsse oder Kredite von der Gesellschaft. Konsolidierungskreis Der kleinste Konsolidierungskreis ist die Alliander AG, Berlin. Der größte Konsolidierungskreis ist die Alliander N.V., Arnheim/Niederlande. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Alliander AG, Berlin, (kleinster Konsolidierungskreis) sowie in den Konzernabschluss der Alliander N.V., Arnheim/Niederlande, (größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Die Konzernabschlüsse sind am Sitz der Gesellschaften einzusehen. Der Konzernabschluss der Alliander AG ist im Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de (Registernummer HRB 118757 B, Amtsgericht Charlotten- burg) erhältlich. Der Konzernabschluss der Alliander N.V. ist in Arnheim/Niederlande bei der Handelskammer unter der Registernummer 34108286 erhältlich. Die Alliander Stadtlicht GmbH ist gemäß § 293 Abs. 1 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines eigenen Teilkonzernabschlusses befreit. Nachtragsbericht Aus der in der ersten Jahreshälfte 2020 aufgetretenen Corona-Pandemie ist zum aktuellen Zeitpunkt nach Einschätzung der gesetzlichen Vertreter keine nachhaltige Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit der Alliander Stadtlicht GmbH zu erwarten. Lediglich der zeitliche Ablauf und Umfang der Erbringung der Dienstleistungen könnte sich, bedingt durch Krankenstände, temporär ändern. Finanziell erwartet Alliander Stadtlicht GmbH keine negativen Auswirkungen. Es wird auf die Ausführungen im Lagebericht, Abschnitt "Risikobericht" verwiesen. Auf Grund des Gesellschafterbeschlusses vom 27. März 2020, zur Einstellung der Geschäftsaktivitäten im Geschäftsbereich "Öffentliche Beleuchtung", wurden die bestehenden Verträge mit den Städten entweder vertragsgemäß zum 31. Dezember 2020 beendet (Hagen) oder die ab 2021 bis zum offiziellen Vertragsende zu erbringenden Leistungen auf einen Dienstleister übertragen. Ferner führt die Gesellschaft derzeit Verhandlungen mit den Städten Cottbus und Strausberg über eine vorzeitige Vertragsbeendigung im 3. oder 4. Quartal 2021. Die hierfür notwendigen bilanziellen Vorsorgen wurden zum 31. Dezember 2020 erfasst. Seit Mitte 2021 werden Gespräche zur Übernahme/Verkauf der Geschäftseinheit LSA (GB-LSA) geführt. Darüber hinaus sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag eingetreten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, den 10. September 2021 Dr. Ingo Engelmann, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens per 31. Dezember 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Alliander Stadtlicht GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Alliander Stadtlicht GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Alliander Stadtlicht GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Abschnitt A im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt 1.2 des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die finanzielle Unterstützung durch den Alleingesellschafter, die Alliander AG, Berlin, sowie deren Gesellschafterin Alliander N.V., Arnheim, Niederlande, auch zukünftig erforderlich ist, um die finanzielle Stabilität der Gesellschaft sicherzustellen. Wie in Abschnitt A des Anhangs und Abschnitt 1.2 des Lageberichtes dargelegt, bedeuten diese Gegebenheiten eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Dies ist ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten- falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 13. September 2021 Deloitte
GmbH
Jörg Wiederhold, Wirtschaftsprüfer Martin Thiermann, Wirtschaftsprüfer |
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