SFS Hamburg
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.607,00 |
57.256,00 |
| I.
Sachanlagen |
45.607,00 |
57.256,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
434.637,59 |
406.666,66 |
| I.
Vorräte |
133.100,15 |
122.610,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.596,41 |
16.258,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
294.941,03 |
267.797,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19,29 |
3.315,05 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
927.086,53 |
703.948,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.407.350,41 |
1.171.186,53 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
753.948,82 |
504.747,39 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
223.137,71 |
249.201,43 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
927.086,53 |
703.948,82 |
| B.
Rückstellungen |
7.761,51 |
6.901,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.399.588,90 |
1.164.285,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.407.350,41 |
1.171.186,53 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die SFS Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg ist beim
Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Nummer
HRB 132314 eingetragen und stellt den vorliegenden
Jahresabschluss auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
sowie des Gesellschaftsvertrages auf.
Die Gesellschaft gilt nach § 267 Abs. 1 HGB
als kleine Kapitalgesellschaft. Angaben, die wahlweise in
der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind
weitgehend im Anhang aufgeführt.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass in Folge
der im Geschäftsjahr eingetretenen Verluste das
Eigenkapital der Gesellschaft auch nach den im
Jahresabschluss berücksichtigten
Stützungsmaßnahmen von den Gesellschaftern -
insbesondere der Stundung von Verbindlichkeiten - in
nennenswertem Umfang angegriffen ist. Zur Abwendung der
Überschuldung tritt das Mutterunternehmen
gemäß Rangrücktrittsvereinbarung vom 31.
Mai 2016 mit ihrer Forderung in Höhe von €
1.384.858,94 hinter die Forderungen aller anderen
Gläubiger in der Weise zurück, dass die
Forderungen nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem
Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen
Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden
Vermögen bedient werden darf.
Das Coronavirus (SARS-CoV-2), welches die
Atemwegserkrankung COVID-19 auslösen kann, hat sich im
ersten Quartal 2020 weltweit ausgebreitet. Die
Geschäftsführung wertet diesen Sachverhalt in
Übereinstimmung mit den entsprechenden Verlautbarungen
des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland
e.V., Düsseldorf, als wertbegründendes Ereignis
im Jahr 2020 und sieht keine Notwendigkeit zur Anpassung
von Bilanzwerten im vorliegenden Jahresabschluss.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
unverändert und stetig auf den vorliegenden
Jahresabschluss angewendet.
Die Bewertung wurde - trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung - weiterhin unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da
nach Ansicht der Geschäftsführung die
Rangrücktrittserklärung der Muttergesellschaft
zur Abwendung der Überschuldung nach § 15a InsO
geeignet ist.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 1 bis 11 Jahren.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von
€ 800,00 wurden in voller Höhe als Aufwand
berücksichtigt.
Die Vorräte, bestehend aus Waren, wurden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag niedriger als
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten waren, wurden
diese als niedriger beizulegender Wert angesetzt. Zur
verlustfreien Bewertung sind auf Einzelfallermittlungen
beruhende Abwertungen vorgenommen worden.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennbetrag angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer
vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerke
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von
€ 1.384.858,94 (Vorjahr: € 1.144.721,09)
enthalten.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken der Verbindlichkeiten
und den Sicherungsrechten
Sämtliche ausgewiesene Verbindlichkeiten haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf
€ 1.384.858,94 (Vorjahr: € 1.144.721,09).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von €
433.835,00 (Vorjahr:
€ 448.751,87) sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverträgen. Hiervon entfallen
Verpflichtungen in Höhe von € 0,00 (Vorjahr:
€ 0,00) auf verbundene Unternehmen.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 9.
Unterschrift der Geschäftsführung
Hamburg, den 26.06.2020
gez. Ulf Rudhag
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2020 festgestellt.
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