CoBraS GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Schnipkoweit seit 9.12.2019 | Prokura |
Frank Engelhardt seit 12.12.2005 | Prokura |
Martin Stelzer seit 12.12.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 36.67% | |
| 33.33% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ProLicht Werbung GmbH (vormals: Pro Licht Werbung GmbH)HildesheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020I. Grundlagen des Unternehmens1. Geschäftsmodell Die Pro Licht Werbung GmbH ist ein weltweiter Gesamtlösungsanbieter für nationale und internationale Signware-Projekte. Das Leistungsspektrum umfasst dabei vom Aufmaß und Bauantrag, Projektmanagement und Produktion bis hin zur Lieferung, Installation auch die Wartung unserer Produkte. Die Kundenstruktur verteilt sich im Wesentlichen auf folgende Kernbranchen: Ölindustrie mit Tankstellenketten, Automobilhersteller, Restaurantketten bzw. Franchisesysteme aller Art und Banken/Versicherungen. Für diese Kunden versteht sich die Pro Licht Werbung GmbH als fester Partner schon ab Entwicklung oder Veränderung der Marke bis hin zur Realisation des Corporate-Designs. Die Produktion erfolgt an drei Standorten, die Abwicklung der Projekte bzw. die Kundenbetreuung wird lokal durch landeseigene Gesellschaften in Europa ausgeführt. Neben dem Hauptsitz der Muttergesellschaft in Hildesheim, ist die Pro Licht-Gruppe auch in England, Polen, Ungarn, Rumänien und Spanien mit Tochtergesellschaften ansässig. Globale Projekte werden über die Global Signware Alliance mit Partner in den USA und Australien abgewickelt. Die Kundenstruktur ist gleichmäßig über die Branchen verteilt, so dass keine Abhängigkeit von einem Großkunden vorliegt. Der Absatzmarkt erstreckt sich mittlerweile über Europa hinaus, von Amerika bis Australien. 2. Forschung und Entwicklung Hierbei stehen insbesondere kundenbezogene Entwicklungen im Vordergrund, welche für die in Serie zu produzierenden Produkte Synergieeffekte im Energiebereich, der Umwelttechnik sowie der Wartungsfreundlichkeit bringen sollen. Zu den Bereichen der Entwicklung gehören u.a. die Reduzierung von Folgekosten durch den Einsatz von LED-Technik, den Einsatz von umweltfreundlichem Material sowie die Sicherheit bei der Installation/Wartung. Die Gesellschaft betreibt keine Forschungsaktivitäten. Eine Aktivierung von Kosten für Entwicklung fand unverändert nicht statt. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Corona-Pandemie und die zur Eindämmung getroffenen Maßnahmen hinterließen im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen und stürzte die EU in die Rezession. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts haben nahezu alle EU-Länder einen Rückgang der Wirtschaftsleistung zu verzeichnen gehabt. Das BIP sank in der EU um -6,1% (Vorjahr +1,6%), mit negativen Werten aus Deutschland mit -5,0% (0,6%), dem Vereinigten Königreich mit -9,8% (1,4%) und Spanien mit -10,8% (2,0%). Es ist nicht ohne weiteres möglich, die Entwicklung des BIPs auf die Signwarebranche zu übertragen. Im Zuge der Corona-Pandemie war jedoch auch diese von den nationalen und internationalen Effekten beeinflusst. Ausgaben in den Markenauftritt, insbesondere wenn diese nicht durch die Konzerne selbst abgewickelt werden, wurden im Krisenjahr 2020 deutlich reduziert. 2. Geschäftsverlauf Die Gesellschaft steuert sich nach den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen), Ergebnis vor Steuern und Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und das Sachanlagevermögen sowie den bedeutsamsten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren Personalkapazität (Durchschnitt nach § 285 Nr. 7 HGB) und der Kennzahl "von Arbeitsunfällen betroffene Mitarbeiter in Relation zur gesamten Mitarbeiterzahl". Die Leistungsindikatoren weisen folgende Ergebnisse aus:
Die Gesamtleistung hat sich um € 4,5 Mio. bzw. 11% verringert. Die geschäftliche Entwicklung war geprägt durch die weltweite Corona-Pandemie, welche sich wesentlich (u.a. durch Auftragsverschiebungen und damit Verringerung der Gesamtleistungen) auf die Ertrags-, Finanz und Vermögenslage des Unternehmens ausgewirkt hat. Das Ergebnis vor Steuern konnte allerdings trotz der diversen negativen externen Einflussfaktoren positiv abgeschlossen werden. Der Auftragsbestand war zum Jahresende auf einem zufriedenstellenden Niveau, so dass ein Überhang erst im Jahr 2021 abgebaut werden kann. Im Ergebnis sind erneut periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen enthalten, die im Wesentlichen auf einen einzelnen Sachverhalt mit einem Ergebniseffekt von € 0,8 Mio. (CI Concept) zurückzuführen sind. Dieser Effekt trat in den vergangenen drei Geschäftsjahren auf und ist damit vollständig abgewickelt. Der Abgleich der Ist-Zahlen mit den Planwerten führt für die Indikatoren Gesamtleistung und Ergebnis vor Steuern aufgrund der eingetretenen Coronakrise ins Leere, da die Planzahlen vor Eintreten dieser aufgestellt wurden. Die Quote der Arbeitsunfälle lag über dem Vorjahr, auch wenn die reine Anzahl der Unfälle nach wie vor niedrig bleibt. Nichtsdestotrotz wirkt die Gesellschaft auf einen noch sichereren Arbeitsplatz hin. Die Personalkapazität wurde entsprechend dem nachhaltig zu erwartendem Auftragsbestand für die Fertigung am Standort Hildesheim angepasst. Die Investitionen betreffen im Wesentlichen die Maschinen und Werkzeuge. Das Investitionsvolumen wurde aufgrund der Corona-Pandemie reduziert um die Liquidität möglichst wenig zu belasten. 3. Darstellung der Lage a. Ertragslage Entsprechend der Gesamtleistung entwickelte sich auch der erwirtschaftete Außenumsatz. Es wurden € 29,8 Mio. (Vorjahr: € 32,1 Mio.) mit konzernfremden Kunden umgesetzt, was im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung von € 2,3 Mio. bzw. -7,2% bedeutet. Die Umsätze mit den produzierenden Tochterunternehmen ProLicht Reklama Sp. z o.o und ProLicht Hungary Kft. betrugen im Geschäftsjahr € 7,6 Mio. (Vorjahr: € 9,5 Mio.). Die Minderung ist dem Geschäftsverlauf geschuldet. Die verbleibenden Umsätze in Höhe von € 0,2 Mio. (Vorjahr € 0,5 Mio.) wurden mit den übrigen Tochtergesellschaften durch den Verkauf von Fertigerzeugnissen erzielt. Im Rahmen der Krise konnten einige Rohwaren günstiger eingekauft werden als in den Vorjahren. Gleichzeitig wurden bei einigen Projekten Preiserhöhungen (insbesondere wegen der anhaltenden Lohnerhöhungen in Polen und Ungarn) vorgenommen, sodass sich die Materialaufwandsquote leicht verbesserte. Die Personalaufwendungen konnten unter anderem aufgrund der Inanspruchnahme von Kurzarbeit auf € 4,8 Mio. (Vorjahr € 5,4 Mio.) reduziert werden. Im Rahmen der Bewältigung der Krise erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch die Übernahme von laufenden Kosten in den produzierenden Tochtergesellschaften sowie die Zinsaufwendungen durch die Aufnahme neuer Kredite. b. Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur der Gesellschaft bildet weiterhin die Grundlage für ein stabiles Geschäft. Das Kapital stellt sich zum 31.12.2020 wie folgt dar: Der Nennbetrag erworbener eigener Anteile in Höhe von € 1,0 Mio. ist offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt worden.
Die Eigenkapitalquote beträgt zum Jahresende 53,3% und liegt trotz erhöhter Bilanzsumme annähernd auf Vorjahresniveau. Investitionen Im Berichtsjahr betrugen die Zugänge in die immateriellen Vermögensgegenstände und in das Sachanlagevermögen ca. € 0,2 Mio. Dabei entfällt der Hauptteil auf die Anschaffung von Maschinen und Werkzeugen. Liquidität Die Liquiditätslage war im Berichtsjahr ordentlich und dem Geschäftsverlauf entsprechend ausreichend. Eine Kapitalflussrechnung zeigt sich wie folgt. Der Finanzmittelfonds besteht aus dem Kassenbestand sowie dem Guthaben bei Kreditinstituten.
Um in der Coronakrise die Liquiditätssituation der Gesellschaft bzw. des Konzerns zu stabilisieren, wurden bei planmäßiger Tilgung bestehender Kredite neue Fremdmittel bei der KfW über € 2,5 Mio. aufgenommen. c. Vermögenslage Aufgrund des Ausscheidens einer ehemaligen Gesellschafterin wurde gem. Gesellschaftsvertrag die Höhe der Abfindung durch einen neutralen Gutachter festgestellt. Die Gesellschaft hielt das vorliegende Gutachten für offenbar unrichtig und hat es daher einer weitergehenden Prüfung unterzogen. Erstinstanzlich wurde das Gutachten im Wesentlichen vom Landgericht Hildesheim bestätigt, wogegen die Gesellschaft Berufung eingelegt hat. Die Berufung wurde durch das OLG Celle zurückgewiesen, sodass der durch das LG Hildesheim festgelegte Abfindungsbetrag inklusive der aufgelaufenen Zinsen zum Bilanzstichtag in den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.581 ausgewiesen wird. Gegen das Urteil des OLG hatte die Gesellschaft eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Diese wurde im 1. Quartal 2021 zurückgewiesen, woraufhin die Gesellschaft den verbleibenden Abfindungsbetrag an die GFA GmbH gezahlt hat. Auf der Aktivseite der Bilanz machen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit 36,8% den größten Teil aus. Darüber hinaus prägen die Finanzanlagen (26,2%) und die liquiden Mittel (25,5%) das Bild. Die Eigenkapitalquote sinkt (53,3%; Vorjahr 54,3%) ebenso wie der Anteil der Rückstellungen (7,7%; Vorjahr 23,6%), während der Anteil der Gesamtverbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr (39,0%; Vorjahr 22,1%) aufgrund der Aufnahme neuer Fremdmittel und der Umgliederung des Abfindungsbetrages an die GFA GmbH steigt. Die Summe aus Liquidität und kurzfristig gebundenem Vermögen übersteigt die kurzfristigen Verbindlichkeiten wie in den Vorjahren um mehr als 100%. d. Zusammenfassende Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf im Berichtsjahr Das Geschäftsjahr verlief vor dem Hintergrund der herausfordernden Lage durch die Coronapandemie insgesamt noch zufriedenstellend und konnte mit einem positiven Jahresergebnis abgeschlossen werden. III. Chancen- und Risikoberichta. Risikomanagement Finanzielle Stabilität und bilanzielle Solidität sind ebenso wesentliche Voraussetzungen für unseren langfristigen Erfolg wie die Anpassung unseres Unternehmens an die Volatilität der maßgeblichen Absatz- und Beschaffungsmärkte. Im Rahmen des Risikomanagements werden Risiken von der Geschäftsführung identifiziert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. b. Risikobericht Das zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts vorherrschende Thema ist nach wie vor die Coronakrise. Negative Entwicklungen, wie die die Verschiebung von einzelnen Aufträgen, finden nach wie vor statt. Es ist aktuell weiterhin unklar, wie lange die negativen Auswirkungen für die Bevölkerung, für die Weltwirtschaft sowie auch für unsere Branche anhalten. Darüber hinaus ist eine Quantifizierung dieser negativen Entwicklungen nicht möglich. Die Gesellschaft sieht in der Corona-Krise ein wesentliches Risiko, dem durch liquiditätsschonendes und -sicherndes Verhalten entgegengewirkt wird. Durch die robuste wirtschaftliche und finanzielle Situation der Pro Licht Werbung sehen wir die Gesellschaft in ihrem Bestand nur bedingt gefährdet. Unsere in der Gesellschaft sowie den Tochtergesellschaften der Pro Licht Werbung GmbH getroffenen Maßnahmen betreffen den Schutz der Mitarbeiter (Ermöglichung der Arbeit aus dem Home-Office, sinnvolle räumliche Trennung der Abteilungen, etc.), die Aufrechterhaltung der Produktionskapazitäten sowie die stete Sicherstellung von ausreichender Liquidität. Die Gesellschaft ist dadurch so aufgestellt, dass sie für die kommenden Monate und Jahre ein verlässlicher Partner für ihre Kunden sein wird. Um die Auswirkungen für alle Parteien möglichst gering ausfallen zu lassen und um unser Angebot optimal auf die sich stetig ändernden Situationen anzupassen, sind wir mit all unseren Kunden und Partnern weltweit in Kontakt. Wir beobachten die Situation sehr sorgfältig und im Detail. Nur so können wir rechtzeitig durch entsprechende Maßnahmen, wie zum Beispiel den Abbau von Kapazitäten und Kostensenkungsmaßnahmen gegensteuern. Bewusst halten wir unsere Struktur so flexibel, um diese Art von Maßnahmen jederzeit zu ermöglichen. Weiterhin gewinnen langfristige Preisbindungen und Internetauktionen immer mehr an Bedeutung. Hierbei wird nach unserer Meinung häufig der Wettbewerb in Bezug auf die Preisfindung irrational. Aufgrund unserer Position im Markt sind wir jedoch zuversichtlich, bei Projekten/Ausschreibungen berücksichtigt zu werden. Betrachtet man den Markt insgesamt, so sieht sich das Unternehmen für die Zukunft weiterhin gut aufgestellt. Als Gründe hierfür sind u.a. die hohe Fertigungstiefe, die Flexibilität sowie die Weiterführung der Firmenphilosophie einer weltweiten Lösung für entsprechende Großkunden zu nennen. Die in den vergangenen Jahren bestrittenen Ausschreibungen haben gezeigt, dass Kunden zunehmend den Preis für ihre Signware als wichtigstes Kriterium ansehen. Trotz unserer guten Marktposition müssen Preise akzeptiert werden, die spürbar unter dem Preisniveau der vergangenen Jahre liegen. Andere Kunden geben von sich aus Zielpreise für Lieferanten ab, die für ein Unternehmen wie dieses wirtschaftlich nicht zu vertreten sind. Im Ergebnis rechnen wir mit einem sinkenden Rohergebnis, sodass wir mit Hinblick auf ein gutes Ergebnis die laufenden Kosten stets kontrollieren müssen. Absatzseitig nehmen längere Zahlungsziele sowie die Ausreizung dieser zu, was den Zeitraum der Vorfinanzierung nochmals erhöht. Zusätzlich wird die Situation durch die vermehrte direkte Abrechnung mit Einzel- anstelle von Konzern- oder Landesgesellschaften verschärft. Eine positive Veränderung lässt sich derweil nicht ableiten. Die Lohnkosten in Polen und Ungarn sind im Vergleich zu Deutschland nach wie vor niedrig, doch auch hier haben sich bereits deutliche Änderungen ergeben. Die weiter steigenden Lebenshaltungskosten und die damit einhergehenden Lohnforderungen der Mitarbeiter werden sich zwangsläufig auf die Verrechnungspreise auswirken. Dies ist der gegenläufige Effekt zur bereits erwähnten Preisvorstellung der Kunden, an die Kostensteigerungen aus den Produktionswerken nicht 1:1 weitergegeben werden können. Die Beschaffung von ausreichend qualifiziertem Personal, insbesondere in Polen und Ungarn, stellt sich aufgrund des gewachsenen Lohnniveaus und der wirtschaftlichen Entwicklung der beiden Länder als zunehmend schwierig heraus. Nur durch kontinuierliche Anpassung der Entlohnung können Mitarbeiter gehalten und neue gewonnen werden, was sich voraussichtlich in den konzerninternen Preisen und damit im Ergebnis der Gesellschaft widerspiegeln wird. Natürlich ist die Preisentwicklung der wichtigsten Rohstoffe (Aluminium, Stahl, Kunststoffe, LED) aufmerksam zu beobachten. Starke Preisschwankungen können eine nicht vorherzusehende negative Entwicklung hervorrufen. Über Abrufaufträge mit diversen Lieferanten sowie flexible Vertragsgestaltungen mit unseren Kunden haben wir auch dieses Risiko adressiert. Darüber hinaus können sich stark steigende oder sinkende Wechselkurse wesentlich auf das Ergebnis der Gesellschaft auswirken. Schwankungen in diesem Bereich sind nicht vorherzusehen, daher arbeitet die Gesellschaft mit Währungssicherungen, um spontanen Kursanstiegen bzw. -abfällen nicht schutzlos ausgeliefert zu sein. Zur Vermeidung von Vermögensschäden wird der Versicherungsschutz sowohl inhaltlich als auch auf die Höhe bezogen laufend überprüft und der aktuellen Situation nach Durchführung der Investitionen angepasst. Alle Pensionszusagen sind entsprechend mit Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Die gezahlte Abfindung an die ehemalige Gesellschafterin GFA GmbH wurde von der Gesellschaft getragen. Es handelt sich um einen wesentlichen Liquiditätsabfluss, der sowohl aus dem laufenden Cashflow als auch der Aufnahme von zusätzlichen Fremdmitteln bestritten wurde. Insgesamt ist festzustellen, dass derzeit keine den Bestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken erkennbar sind. c. Chancenbericht Die Pro Licht-Gruppe sieht sich weiterhin als eines der führenden Unternehmen der Branche in Europa. Durch die Präsenz mit eigenen Gesellschaften in Deutschland, Polen, Ungarn, Rumänien, Spanien und England sowie den Partnern der Global Signware Alliance sehen wir uns der Konkurrenz einen weiteren Schritt voraus. Unseren Kunden, von denen viele ebenfalls international vertreten sind, können wir in vielen Ländern einen qualitativ hochwertigen und lokalen Service anbieten. Wir sind der Auffassung, dass wir nach wie vor aufgrund der in den letzten Jahren getätigten umfangreichen Investitionen u.a. in neue Produktionsmaschinen über eine der modernsten Produktionsstätten für Signware in Europa verfügen. Wir sind dadurch in der Lage, hohe Stückzahlen in unverändert hoher Qualität und Zuverlässigkeit zu produzieren. Dies wird besonders von Kunden geschätzt, deren Rebranding in vergleichsweiser kurzer Zeit erfolgen muss. Die äußerst stabile finanzielle Lage der Gesellschaft erlaubt es uns, der Corona-Krise mit langfristigem Optimismus zu begegnen. Wir können damit ein wichtiges Zeichen der Verlässlichkeit und Widerstandsfähigkeit setzen, dass unsere Reputation im Markt und damit unsere Chancen bei der Neu- und Folgeakquise erhöht. Weitere Chancen sehen wir im Wachstum und der Veränderung unserer Kunden selbst. IV. PrognoseberichtDie Geschäftsführung beurteilt die zukünftige langfristige Entwicklung für die Folgejahre nach 2020 positiv. Die Aufstellung einer verlässlichen Planung für das Geschäftsjahr 2021 fällt aufgrund der Unruhe im Markt und der Unsicherheit hinsichtlich der zeitlichen und wertmäßigen Folgen der Corona-Krise weiterhin einigermaßen schwer. Die Prognosewerte der wesentlichen Leistungsindikatoren ergeben sich (inklusive Corona-Krise) wie folgt:
(Durchschnitt nach § 285 Nr. 7 HGB) Die Geschäftsführung überwacht die Liquidität sehr genau und stellt sicher, dass ausreichende Mittel zur Finanzierung des operativen Geschäfts zur Verfügung stehen. Die Prognosewerte berücksichtigen die bisherigen Entwicklungen zum Zeitpunkt der Aufstellung Jahresabschlusses und des Lageberichts. Mit dieser Prognose wird das Eigenkapital gestärkt und der Prozess der Verbesserung der Vermögensstruktur fortgeführt.
Hildesheim, 3. Mai 2021 Pro Licht Werbung GmbH Martin Stelzer Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Grundsätzliches zum JahresabschlussDie Pro Licht Werbung GmbH (Sitz: Hildesheim, Registergericht: Amtsgericht Hildesheim, Handelsregisternummer: HRB 2062) ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt. II. Allgemeine Bilanzierungs-/ Bewertungs-/ und Ausweismethoden1. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Das immaterielle Anlagevermögen und das Sachanlagevermögen wurden mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige und zeitanteilige Abschreibungen vermindert. Die angeschafften Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zur Höhe von EUR 800 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum entspricht den branchenüblichen Nutzungsdauern der Anlagegüter. Für immaterielle Vermögensgegenstände wurden 3 - 7 Jahre zugrunde gelegt, für technische Anlagen und Maschinen 3 - 17 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung und andere Anlagen wurden 3 - 20 Jahre zugrunde gelegt. Die Abschreibung wurde nach linearer Methode ermittelt. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bzw. Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) zum Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren erfolgte unverändert zum gewogenen Durchschnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden unverändert angemessene Teile der Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen. Die fertigen und unfertigen Leistungen werden retrograd mit durchschnittlichen Margen bewertet. Weicht die Marge eines größeren Projektes wesentlich von dem durchschnittlichen Satz ab, erfolgt für diese Fälle die Bewertung unter Berücksichtigung individueller Margen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt; Ausfallrisiken sind berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die Bestände bei ausländischen Banken wurden mit dem Devisenkassamittelkurs gem. § 256 a HGB zum Bilanzstichtag umgerechnet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern von T€ 194 (Vorjahr T€ 124). Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wie im Vorjahr keinen Gebrauch, so dass sich insgesamt kein Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ergibt. Die ermittelten aktiven und passiven latenten Steuern resultieren aus folgenden temporären Differenzen:
Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,23 % zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. 2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die zum 31.12.2015 erworbenen eigenen Anteile werden offen vom gezeichneten Kapital in der Bilanz abgesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen und unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode). Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung wird nicht mehr der auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,71 %) zugrunde gelegt, sondern der nach § 253 Abs. 2 HGB veränderte Rechnungszins auf Basis der letzten 10 Jahre, welcher für 2020 2,41 % beträgt. Der Differenzbetrag der Rückstellung aus den beiden unterschiedlichen Zinssätzen von T€ 154 (Vorjahr T€ 152) ist gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 HGB mit einer Ausschüttungssperre belegt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat September 2020 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 2,41%. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Rentensteigerungen von 1,0 % unterstellt. Lohn- und Gehaltssteigerungen waren nicht zu berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Die unterjährige Verbuchung erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs des jeweiligen Buchungstages. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs gem. § 256 a HGB am Bilanzstichtag umgerechnet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Allen erkennbaren Risiken wurden durch ausreichend bemessene Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen entsprochen. Dem latenten Forderungsausfallrisiko wurde durch Bildung von Pauschalwertberichtigungen im erforderlichen Umfang Rechnung getragen. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 HGB ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Für den Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung von 3% für inländische Forderungen, 4% für Forderungen gegen Debitoren aus EG-Ländern und 5% für Forderungen gegen Debitoren aus Drittländern gebildet. Es bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 2.909 (T€ 2.601); T€ 10 (T€ 192) aus Dividenden und T€ 2.899 (T€ 2.409) aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 1 (T€ 1) enthalten. Diese resultieren aus den laufenden Verrechnungskonten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. Das Eigenkapital entwickelte sich wie folgt:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 907. Diese wurden mit dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens (T€ 592) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden die zweckexklusiven, verpfändeten und insolvenzgeschützten Rückdeckungsversicherungen klassifiziert.
Da der beizulegende Zeitwert des Vermögens den Anschaffungskosten entspricht, ist keine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB auszuweisen. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (T€ 6) wurden mit den Zinszuführungen (T€ 21) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Die Zinsaufwendungen sind im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Die zu einem Drittel an der Gesellschaft beteiligte Gesellschafterin GFA GmbH hat mit Schreiben vom 16. Dezember 2014 ihre Anteile an der Pro Licht Werbung GmbH mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 gekündigt. Eine hieraus gesellschaftsvertraglich resultierende Abfindung wird gemäß Gesellschaftsvertrag von der Pro Licht Werbung GmbH getragen, da die Gesellschaft keinen Gesellschafter und keine anderen Personen zur Übernahme der Geschäftsanteile bestimmt hat. Zum Bilanzstichtag waren Abschlagszahlungen in Höhe von T€ 1.234 auf die Abfindung geleistet. Die verbleibende zu zahlende Abfindung in Höhe von T€ 2.581 wurde in den sonstigen Verbindlichkeiten bilanziert. Mit Urteil vom 23.03.2021 hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, woraufhin die Gesellschaft den verbleibenden Abfindungsbetrag an die GFA GmbH ausgezahlt hat. In den sonstigen Rückstellungen (T€ 1.361) sind im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen (T€ 685), Personalkosten (T€ 236), Rechts- und Beratungskosten (T€ 167) und Lizenzgebühren (T€ 84) enthalten. Die Bildung der Gewährleistungsrückstellung erfolgt unverändert zum Vorjahr unter Berücksichtigung der garantiebehafteten Umsätze der vergangenen 5 Jahre. Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach den Restlaufzeiten ist aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich (Vorjahresangaben in kursiv).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von T€ 122 (T€ 411) aus Lieferung und Leistungen. 2. Gewinn- und Verlustrechnung a) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden im Wesentlichen in folgenden Ländern erzielt (Angaben in T€)
b) Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 922 (Vorjahr: T€ 970) ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 794; Vorjahr T€ 966) sowie dem Verkauf von Anlagevermögen (T€ 76; Vorjahr T€ 4) und der Herabsetzung der Pauschal- und Einzelwertberichtigungen (T€ 39; Vorjahr T€ 0). Erträge aus der Währungsumrechnung sind in Höhe von T€ 128 (Vorjahr: T€ 324) enthalten. c) Personalaufwand Im Personalaufwand sind Erträge aus Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge in Bezug auf das Kurzarbeitergeld in Höhe von T€ 90 (Vorjahr: T€ 0) enthalten. Die Erstattungen wurden mit dem Aufwand saldiert, da sie periodengerecht vereinnahmt wurden und einem einzigen Primäraufwand (hier: Personalaufwand) zuordenbar sind. d) Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 57 (Vorjahr T€ 13) aus Forderungsverlusten enthalten. Aufwendungen aus Kursverlusten sind in Höhe von T€ 257 (Vorjahr: T€ 132) erfasst. IV. Übrige Angaben1. Sicherheiten Die bestehenden Verbindlichkeiten sind wie folgt durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert:
Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. 2. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Zur Absicherung von Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften gegenüber Kreditinstituten für Kredite und Kreditlinien hat die Berichtsgesellschaft Sicherungsverträge abgeschlossen, in denen folgende Sicherheiten gegeben wurden: ProLicht Reklama Sp. z o.o. gegenüber Kreditinstituten:
ProLicht Reklama Sp. z o.o. gegenüber Lieferanten:
* Stichtagskurs zum 31. Dezember 2020: EUR 1,00 entspricht zl 4,55 b. ProLicht Hungary Kft.
Für die angeführten zu Nominalwerten angesetzten Eventualschulden wurden keine Rückstellungen gebildet, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht zu rechnen ist. Das Eigenkapital der Tochtergesellschaften ist in voller Höhe vorhanden und werthaltig. 3. Derivative Finanzinstrumente a) Kategorie "Währungsbezogene Geschäfte"
Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt durch die Vertragsbank nach den marktüblichen Bewertungsmethoden. Am Bilanzstichtag ist eine im Bilanzposten "sonstige Rückstellung" ausgewiesene Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von T€ 125 gebildet worden. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus langfristigen Leasingverträgen für bewegliche Anlagegüter, PKWs und Immobilien bestehen Verpflichtungen in Höhe von T€ 3.066, wovon T€ 1.157 auf die Miet- und Pachtaufwendungen für die Lager- und Fertigungshalle sowie das Verwaltungsgebäude in Hildesheim entfallen. Sämtliche Verpflichtungen haben eine Laufzeit bis 6 Jahre. Die Verpflichtungen mit der Laufzeit < 1 Jahr belaufen sich auf T€ 414. In allen Fällen handelt es sich um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil wird vornehmlich in der Bilanzverkürzung zur Verbesserung der Eigenkapitalquote gesehen. Als Risiken dieser bilanzunwirksamen Geschäfte sind tatsächliche und potentielle Abflüsse liquider Mittel zu nennen. Positive Effekte ergeben sich aus einer geringeren Kapitalbindung im Sachanlagevermögen. 5. Gesamthonorar Auf die Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar gemäß § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da die Angaben in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sind. 6. Geschäftsführungsorgan Geschäftsführer ist:
Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf T€ 73 (Vorjahr T€ 63). 7. Mitarbeiterzahl Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten 2020
V. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen1. Konsolidierungskreis Zum 31. Dezember 2020 wird ein Konzernabschluss mit der Pro Licht Werbung GmbH, Hildesheim, als Mutterunternehmen aufgestellt, welcher den größten und kleinsten Konsolidierungskreis der Gesellschaft darstellt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die unter 2. genannten Unternehmen werden in den Konzernabschluss mit einbezogen. 2. Anteilsbesitz
* Stichtagskurse 31. Dezember 2020
** Durchschnittskurse 2020
VI. NachtragsberichtMit notariell beurkundetem Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 12. März 2021 haben die Gesellschafter der Pro Licht Werbung GmbH ihre gesamten Geschäftsanteile an der Pro Licht Werbung GmbH an die CoBraS GmbH, Hildesheim, veräußert. Die Übertragung der Geschäftsanteile erfolgt mit dinglicher Wirkung auf den 1. Juli 2021 und steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben. VII. GewinnverwendungMit Gesellschafterbeschluss vom 18. Dezember 2020 wurden Vorabausschüttungen aus dem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 100 beschlossen. Die Geschäftsführung schlägt vor, das verbleibende Jahresergebnis in Höhe von T€ 189 auf neue Rechnung vor zu tragen.
Hildesheim, 3. Mai 2021 Pro Licht Werbung GmbH Martin Stelzer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Pro Licht Werbung GmbH, Hildesheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Pro Licht Werbung GmbH, Hildesheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Pro Licht Werbung GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 16. Juli 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Jens Wedekind, Wirtschaftsprüfer ppa. Katharina Bauer, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 24. September 2021 festgestellt. |
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