SCHELLE GmbH
Querweg 3, 01776 Hermsdorf/Erzgeb., DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Schelle seit 17.6.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SCHELLE GmbHHermsdorf/E.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss SCHELLE GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände wurden - soweit entgeltlich erworben - mit ihren Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Eine Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände i. S. § 285 Nr.13 HGB ist nicht erfolgt. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 lagen, wurde in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung vorgenommen. Die vorhandenen Waren- und Materialvorräte sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten; und die fertigen und halbfertigen Erzeugnisse -- soweit vorhanden -- mit den Herstellungskosten i. S. v. § 255 Abs. 2 HGB bewertet; höchstens jedoch mit dem ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert (§ 253 Abs. 4 HGB). Der Geschäftsführer versichert, dass niedrigere Werte als die angesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht erkennbar waren und die Erlöswerte für die nicht abgerechneten Leistungen realisierbar sind. In die Herstellungskosten werden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden i. S. v. §§ 284 Abs. 2 Nr. 5, 255 Abs. 3 HGB nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Für steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurde in Vorjahren i. V. m. § 254 HGB ein Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 281 Abs. 1 HGB gebildet. Dieser wird in gleicher Höhe aufgelöst, wie auf diese Anlagegüter Abschreibungen vorgenommen werden oder Abgänge zu verzeichnen sind. Für die bestehenden Sonderposten mit Rücklageanteil wurde vom Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Pensionsrückstellungen zum 31.12.2023 wurden für handelsrechtliche Zwecke auf Basis des Teilwertverfahrens ermittelt. Auf Basis einer seit 25.07.2017 bzw. 21.07.2021 bestehenden Kapital- bzw. Rentenzusage wurde die Rückstellungsermittlung nach Maßgabe des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB vorgenommen. Eine Saldierung von Vermögensgegenständen mit den Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen ist gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt. Der beizulegende Teilwert der Vermögensgegenstände wurde zum 31.12.2023 mit EUR 90.354,02 ermittelt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern bzw. die veranlagten, aber bis zum Bilanzstichtag noch nicht fälligen Steuern des Vorjahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags i. S. § 253 Abs.1 HGB. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Vom Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern i. S. v. § 274 Abs. 2 HGB wurde nicht Gebrauch gemacht. Passive latente Steuern i. S. v. § 274 Abs. 1 HGB waren zum Bilanzstichtag zu bilden. Passive latente Steuern wurden mit aktiven latenten Steuern saldiert. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 31. Dezember 2023 entspricht den Vorschriften der §§ 252 - 255 HGB. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr wurden - soweit vorhanden - gem. § 268 Abs. 4 HGB in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 138,46 EUR (Vorjahr: 78,47 EUR). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 81.303,04 (Vorjahr: EUR 141.895,46). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 96.856,17. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 104.366,18 EUR (Vorjahr: 85.306,02 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 179.559,21 (Vorjahr: EUR 290.216,96). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 13.269,10 (Vorjahr: EUR 19.191,71). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden zudem gem. § 42 Abs. 3 GmbHG in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Angaben nach § 285 Nr. 9c HGB hat die Gesellschaft im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht vorzunehmen. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer i. S. d. § 267 Abs. 5 HBG betrug 8. Namen und Unterschrift der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Torsten Schelle, ausgeübter Beruf Kfz-Meister Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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