Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3709
Vorher
Fleischerei Borutta GmbH
Eingetragen
30.11.1982
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit Fleisch und FleischwarenEinzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verarbeitung und der Verkauf von Fleischund Wurstwaren sowie der Verkauf von Lebensmitteln. Die Gesellschaft ist zur Vornahme sämtlicher unmittelbar oder mittelbar mit den vorgenannten Gegenständen des Unternehmens zusammenhängenden Geschäften berechtigt. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thorsten Rabe
seit 28.12.2004
Geschäftsführer
Christoph Borutta
seit 26.6.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Christoph Borutta
50.00%
37.50%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Christoph Borutta
Kampstr. 14, 45899 Gelsenkirchen
50.00%
Borutta Verwaltungs GmbH
Germany
50.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Extrawurst GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

AKTIVA

Vj.
T€
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 49.219,00 59
2. technische Anlagen und Maschinen 376.435,00 452
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 913.096,00 396
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 123.949,00 38
1.462.699,00 945
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 830.256,06 579
II. Forderungen und sonstige Vermögens-Gegenstände 2.488.802,39 2.324
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 743.018,88 712
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.636,86 8
D. Aktive latente Steuern 33.755,35 0
5.571.168,54 4.568

PASSIVA

Vj.
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26
II. Gewinnvortrag 1.130.037,57 478
III. Jahresüberschuss 488.574,75 652
1.644.612,32 1.156
B. Rückstellungen 2.093.264,66 1.796
C. Verbindlichkeiten 1.833.291,56 1.616
5.571.168,54 4.568

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Vorjahr
T€
1. Rohergebnis 9.471.732,31 9.264
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.596.759,49 2.379
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 452.755,47 425
3.049.514,96
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 301.876,32 258
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 5.206.516,22 5.178
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 18.238,40 14
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 188.543,72 57
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 251.219,59 326
8. Ergebnis nach Steuern 492.299,90 655
9. sonstige Steuern 3.725,15 3
10. Jahresüberschuss 488.574,75 652

ANHANG für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Extrawurst GmbH, Kampstr. 14, 45899 Gelsenkirchen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3709 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.

Für das Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht entsprechend den Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß § 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden angewandt:

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen (Skonti, Boni etc.) sowie abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Im Berichtsjahr erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250 und € 800) wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet.

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Der Aktivposten "Aktive latente Steuern" resultiert aus der Versteuerung (mit 32,5 v. H.) der Differenz zwischen dem handlungsrechtlichen (= 982.986,43 €) und dem steuerrechtlichen Wert (= 879.123,81 €) der Pensionsrückstellung.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurde ein Zinssatz von 1,82 % und eine erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung von 0,0 % zugrunde gelegt.

Bei der Berechnung der Pensionsrückstellung ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichem Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichem Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag i. H. v. 6.506,07 €.

Die sonstigen Rückstellungen wurden insbesondere für Abschluss- und Prüfungskosten, nicht genommenen Urlaub, ausstehende Personalkosten, noch abzurechnende Überstunden sowie Rückvergütungsverpflichtungen gebildet.

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023

Extrawurst GmbH, Gelsenkirchen

AHK historisch Zugänge Geschäftsjahr Abgänge Geschäftsjahr Umbuchungen Geschäftsjahr
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 297.416,14 0,00 0,00 0,00
2. technische Anlagen und Maschinen 1.040.098,03 51.646,70 0,00 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung 899.794,36 681.631,62 0,00 0,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 37.346,00 123.949,00 0,00 -373.460,00
Zwischensumme 2.274.654,53 857.227,32 0,00 -373.460,00
Summe Anlagevermögen 2.274.654,53 857.227,32 0,00 -373.460,00
Zuschreibungen Geschäftsjahr Abschreibungen kumuliert Buchwert 31.12.2023
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 248.197,14 49.219,00
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 715.309,73 376.435,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung 0,00 668.329,98 913.096,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 123.949,00
Zwischensumme 0,00 1.631.836,85 1.462.699,00
Summe Anlagevermögen 0,00 1.631.836,85 1.462.699,00
Buchwert 01.01.2023 Abschreibungen Geschäftsjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 59.228,00 10.009,00
2. technische Anlagen und Maschinen 451.890,00 127.101,70
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung 396.230,00 164.765,62
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 37.346,00 0,00
Zwischensumme 944.694,00 301.876,32
Summe Anlagevermögen 944.694,00 301.876,32

Zu der Position "Verbindlichkeiten" ergeben sich folgende Davon-Vermerke:

davon gegenüber Kreditinstituten: € 526.858,06 (31.12.2022 = T€ 177);

davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: € 833.334,53 (31.12.2022 = T€ 1.181);

davon aus Steuern: € 27.967,57 (31.12.2022 = T€ 22);

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 913,87 (31.12.2022 = T€ 2).

Die bilanzierten Verbindlichkeiten sind durch die Sicherungsübereignung der finanzierten Gegenstände, Abtretung von Forderungen sowie durch Eigentumsvorbehalt besichert.

IV. Sonstige Angaben

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-/Pachtverträgen für Grundstücke von jährlich € 246.660.

Im Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2023 waren durchschnittlich 80 (31.12.2022 = 81) Mitarbeiter beschäftigt:

2023 2022
- Angestellte 4 4
- Gewerbliche Arbeitnehmer 76 77
80 81

In diesem Zeitraum erfolgte die Geschäftsführung durch Christoph Borutta, Mülheim u. Thorsten Rabe, Holzwickede.

Das Jahresergebnis 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gesamtbetrag der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 40.261,42 €.

Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:

Euro
- Aktivierung latenter Steuern 33.755,35
- Unterschiedsbetrag
Abzinsung Pensionsrückstellung 6.506,07
40.261,42

V. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und im Jahresabschluss per 31.12.2023 nicht berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet.

 

Gelsenkirchen, 31. März 2024

Extrawurst GmbH

Die Geschäftsführung

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023

A. WIRTSCHAFTSBERICHT

I. Darstellung des Geschäftsverlaufs

Der Geschäftsverlauf in 2023 ist - wie in den Vorjahren - geprägt durch die Verarbeitung und den Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren sowie dem Verkauf von Lebensmitteln.

Die Fleisch- u. Wurstwarenindustrie in Europa musste im 2. Jahr nach der Pandemie eine weitere Abschwächung verzeichnen. Unsere Absatzmengen haben sich glücklicherweise nur geringfügig verschlechtert, bei besserer Erlössituation.

Die Auftragslage hat sich nicht wesentlich verändert. Gleichwohl merkt man die insgesamt zurückgehende Konsumbereitschaft durch rückläufige Bestellmengen im Bestandsgeschäft. Durch die gleichzeitigen Kostensteigerungen in den Bereichen Personal, Einkauf und Logistik wurde ein Großteil der höheren Margen jedoch wieder aufgebraucht. Insgesamt sind wir mit dem Jahr 2023 aber dennoch zufrieden.

II. Darstellung der Lage

1. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Extrawurst GmbH hat sich im Vergleich zum 31.12.2022 um T€ 1.003 = 22,0 % auf T€ 5.571 erhöht.

Die Eigenkapitalquote hat sich von 25,3 % per 31.12.2022 auf 30,1 % per 31.12.2023 erhöht.

Der Bestand an fertigen Erzeugnissen und Waren beträgt per 31.12.2023 T€ 830 (31.12.2022 = T€ 579) bzw. 14,9 % (31.12.2022 = 12,7 %) der Bilanzsumme.

2. Finanzlage

In der Finanzlage setzt sich der Finanzmittelfonds als Saldo aus liquiden Mitteln und Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten wie folgt zusammen:

2023 2022
T€ T€
liquide Mittel 743 712
Kontokorrentkredite 0 0
Finanzmittelfonds 743 712

Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

3. Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Rohergebnis von T€ 9.472 (31.12.2022 = T€ 9.264) erwirtschaftet.

Unter Berücksichtigung übriger Aufwendungen und Erträge i. H. v. T€ 8.983 (31.12.2022 = T€ 8.612) verbleibt für 2023 ein Jahresüberschuss von T€ 489 (31.12.2022 = T€ 652).

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung im Wesentlichen die Kennzahlen aus dem operativen Geschäft heran, insbesondere den Rohgewinn (Umsatzerlöse ./. Materialaufwand). Weitere wesentliche Kennzahlen sind Personal-, Energie- und Logistikkosten.

Der Rohgewinn erhöhte sich im Berichtsjahr planmäßig von T€ 9.264 auf T€ 9.472, wobei sich die Rohgewinnspanne (Umsatzerlöse ./. Materialaufwand in Relation zu den Umsatzerlösen) von 59,0 % in 2022 auf 53,6 % in 2023 verschlechtert hat.

III. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Wir sehen aufgrund der weiterhin sehr unsicheren politischen Lage und den wenig klaren Vorgaben durch die deutsche Regierung weitere Probleme in 2024 auf uns zukommen.

Insbesondere aufgrund von Unwägbarkeiten bzgl. der Entwicklung der Einkaufspreise, der Verfügbarkeit von Arbeitskräften, der Entwicklung der Energiekosten und der Entwicklung der allgemeinen Marktbedingungen in den verschiedenen Industrien sehen wir Risiken bzgl. unserer künftigen Entwicklung.

Weiterhin erdrückt uns die Bürokratie von allen Seiten, sei es durch staatliche Institutionen oder auch die stetig steigenden Zertifizierungsanforderungen.

Trotz aller Unwägbarkeiten sind wir finanziell stark aufgestellt und erwarten für 2024 ein Jahresergebnis auf Vorjahresniveau.

 

Gelsenkirchen, 31. März 2024

Extrawurst GmbH

Die Geschäftsführung

Der zur Offenlegung bestimmte und nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss zum 31.12.2023 entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Extrawurst GmbH, Gelsenkirchen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Extrawurst GmbH, Gelsenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Extra-wurst GmbH, Gelsenkirchen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264 HGB gelten-den handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264 HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-stellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellungen stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtumern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungs-handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter an-gewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort-führung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss-folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs-vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre oder Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses ins-gesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu-grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei ins-besondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignis-se wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Gelsenkirchen, 06. November 2024

QBS Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hubertus Brüning-Sudhoff, Wirtschaftsprüfer

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