Tauer-Bau GmbHLiquidiert
15306 Vierlinden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dagmar Tauer seit 7.1.2022 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tauer-Bau GmbHDiedersdorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangGrundsätzliches zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Für das Berichtsjahr wurden erstmals die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 geänderten handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften angewendet. Auf die Anpassung der Vorjahreswerte wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten.
Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde im Zugangsjahr zugleich ein Abgang unterstellt. Die Gegenstände des Vorratsvermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Bei der Bewertung der unfertigen Leistungen wurden in die Herstellungskosten einbezogen: Einzel- sowie notwendige Gemeinkosten und Sondereinzelkosten. Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Nominalwerten bilanziert. Die Nennwerte des Kassen- und der Bankbestände wurden nachgewiesen. Die Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Zahlungen erfasst, die in den Folgejahren aufwandswirksam werden. Das Stammkapital in Höhe von 26.100,00 EUR ist in voller Höhe eingezahlt. Für die Pensionsrückstellungen wurden bis 31.12.2009 die Teilwerte auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 6% versicherungsmathematisch ermittelt. Mit Einführung des BilMoG sind die Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung eines Durchschnittszinssatzes nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) sowie künftiger Renten und Gehaltssteigerungen u.a. zu ermitteln. Bei der Bewertung wurden folgende Angaben verwandt: Bewertungsverfahren: Teilwertverfahren Sterbetafel: Heubeck RT 2005 G Rechnungszins (pauschale Restlaufzeit 15 Jahre): 5,15 % Gehaltstrend: 0,00% Rententrend: 0,00% Fluktuation: 0,00% Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbeitrag i.H.v. 33.102 EUR wird in der Handelsbilanz in einer Summe zugeführt. Die Aufwendungen hieraus erfolgten im Posten "außerordentliche Aufwendungen". Bei der zur Sicherung der Pensionsverpflichtung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung handelt es sich um Planvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Der Rückstellungssollwert betrug zum 31.12.2010 179.662 EUR. Die Bewertung des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten i.H.v. 93.490,80 EUR. Die Erträge aus der Rückdeckungsversicherung wurden mit den Aufwendungen aus dem Aufzinsanteil der Pensionsrückstellung verrechnet und unter Zinsaufwendungen erfasst. Die Aufwendungen für die Beiträge der Rückdeckungsversicherung wurden mit dem Erdienungsanteil der Pensionsrückstellung verrechnet und unter Aufwendungen für Altersversorgung erfasst. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gem. § 42 Abs. 3 GmbHG enthalten. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:
Uwe Tauer, Diplomingenieur, Dagmar Tauer, Agraringenieurin.
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