DMT MedTech GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Dr. Lutz seit 7.4.2022 | Prokura |
Yau Chung Wong seit 9.7.2021 | Geschäftsführer |
Siew Hoon Goh seit 9.7.2021 | Prokura |
Abel Boon Thong Ang seit 17.10.2014 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dornier MedTech Laser GmbHWeßlingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022Bilanz zum 31. März 2022HGBAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022I. Allgemeine Angaben und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Dornier MedTech Laser GmbH (die "Gesellschaft") wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wird in Tausend Euro (TEUR) aufgestellt. Für Zwecke der Offenlegung nimmt die Gesellschaft die ihr eingeräumten größenabhängigen Erleichterungen gem. § 326 HGB sowie gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 274a HGB (für die Bilanz) i.V.m. § 326 HGB als auch §288 HGB in Anspruch. 2. Registerinformationen (vgl. § 264 Abs. 1a HGB) Die Gesellschaft ist unter der Firma Dornier MedTech Laser GmbH mit Sitz in Weßling, Ortsteil Oberpfaffenhofen, Landkreis Starnberg, im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 114520 eingetragen. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung Die nachfolgend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zur Aufstellung des Jahresabschlusses herangezogen worden, die gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert geblieben sind. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB gegeben sind, da durch die eigene finanzielle Ausstattung des Unternehmens sowie Finanzierung von der Muttergesellschaft und der verbundenen Unternehmen keine bestandsgefährdenden Risiken bestehen. Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen auf Grundlage einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren, erfasst. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und bei einer begrenzten Nutzungsdauer um Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen basierend auf der voraussichtlichen Nutzungsdauer, die je nach Anlageklasse zwischen 5 und 15 Jahren liegt. Alle Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden sofort abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu den Anschaffungskosten einschließlich aller Kostenbestandteile, die nach § 255 Abs. 1 HGB aktiviert werden müssen, bzw. den niedrigeren Marktpreisen bewertet. Zum Zwecke einer Bewertung wird auf Grundlage von § 256 Satz 1 HGB davon ausgegangen, dass diese Gegenstände nach der FIFO-Methode verbraucht werden. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, die sämtliche Kostenbestandteile nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB umfassen. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB in die Herstellungskosten einbezogen. Die Gesellschaft macht vom Wahlrecht zur Aktivierung eines angemessenen Anteils der Verwaltungsgemeinkosten nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB Gebrauch. Die Wertberichtigung ist auf das Alter der Bestände ausgerichtet und wird mit den folgenden Abwertungsparametern berechnet:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Barguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert ausgewiesen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, geleisteten Anzahlungen und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenen Steuerbe- und -entlastungen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der "Projected Unit Credit Method (PUCM)" unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz von 1,79 % (2021: 2,18%) bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2 % (2021: 2%) und erwartete Rentensteigerungen mit 1,75 % (2021: 1,75 %) berücksichtigt. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende Zuführungsbetrag gleichmäßig über den Höchstzeitraum von 15 Jahren verteilt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in der Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr finden das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 HGB) sowie das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) Anwendung. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen. 2. Latente Steuern Latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden in den Wertansätzen von Pensionsrückstellungen, von Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und im Vorratsvermögen, die zu aktiven latenten Steuern führen. Der aktive latente Steueranspruch wird in Übereinstimmung mit § 274 Abs. 1 HGB nicht aktiviert. 3. Eigenkapital Der Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag in Höhe von TEUR 10.069 (2021: Verlustvortrag TEUR 9.571) und entwickelte sich demnach wie folgt:
4. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Erfüllungsbetrag der Pensionszusagen beträgt zum 31. März 2021 gemäß § 252 Abs. 1 HGB TEUR 4.810. Der Betrag der nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen gemäß Artikel 67 Abs. 2 EGHGB beträgt TEUR 115 (2021: TEUR 153). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren gegenüber den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt nach § 253 Abs. 6 HGB TEUR 375. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen hauptsächlich personalbezogene Rückstellungen, ausstehende Rechnungen, sowie Jahresabschluss- und Prüfungskosten. 6. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen und aus Darlehensverbindlichkeiten. III. Andere Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die ausgewiesenen Verpflichtungen beziehen sich hauptsächlich auf Mietverhältnisse. 2. Zusammensetzung und Bezüge der Vertretungsorgane Geschäftsführung: Ang Boon Thong, Abel, CEO der DMT Gruppe, Singapur Goh, Siew Hoon, VP Finance der DMT Gruppe, Singapur, ausgeschieden am 09.07.2021 Wong, Yau Chung, COO der DMT Gruppe, Singapur, bestellt am 09.07.2021 Die Geschäftsführer erhielten von der Gesellschaft keine Vergütung. 3. Mutterunternehmen und Konzernabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Advanced MedTech Holding Limited, Singapur, einbezogen. Dieser Konzernabschluss ist im elektronischen Bundesanzeiger verfügbar. IV. Andere Angaben Bis zum Tag der Freigabe dieses Berichts sind gemäß § 285 Absatz 33 keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des vorliegenden Jahresabschlusses haben.
Weßling, den 15.05.2023 Dornier MedTech Laser GmbH Ang Boon Thong, Abel Wong, Yau Chung |
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