Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 85080
Eingetragen
23.11.2018
Branche
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle; Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft; b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forstund Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; - § 261 Abs. 3 KAGB, c) allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich die in diesem § 2 Ziff. 1 a) und b) genannten Vermögensgegenstände erworben werden dürfen. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur a) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB (Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen) sowie c) sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, im Falle von lit. a) jedoch nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen und im Falle von lit. b) nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Investmentvermögen beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 verwaltet werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Blumenauer
seit 10.12.2025
Geschäftsführer
Jeffrey Boyd King
seit 28.7.2025
Prokura
Lars Tobias Schnurer
seit 28.7.2025
Prokura
Matthieu Samaran
seit 28.7.2025
Prokura
Christina Ofschonka
seit 25.9.2023
Geschäftsführer
Bianca Kraus
seit 13.6.2023
Prokura
Sebastian Iwanski
seit 14.2.2023
Prokura
Niklas Räther
seit 14.9.2022
Prokura
Bastian Wagner
seit 14.9.2022
Prokura
Jasmine Altrogge
seit 9.5.2022
Prokura
Gereon Kohlgrueber
seit 29.6.2021
Geschäftsführer
Lars-Henning Stephan
seit 24.1.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
AEW S.A.S.FRA
85.00%
Chosta StichtingNLD
15.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

AEW S.A.S.
France
2.194.967 €
85.00%
Chosta Stichting
Netherlands
387.347 €
15.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AEW Invest GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die AEW Invest GmbH, Düsseldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AEW Invest GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AEW Invest GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 3. Mai 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andre Hütig, Wirtschaftsprüfer

ppa. Heiko Sundermann, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 14.516.009,18 15.151.750,69
2. Forderungen an Kunden 9.150.196,89 7.915.161,68
3. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 345.866,52 555.208,66
b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3,00 572.146,00
345.869,52 1.127.354,66
4. Sachanlagen 189.229,15 142.772,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 1.637.393,22 3.666.406,34
6. Rechnungsabgrenzungsposten 4.456,38 12.536,57
25.843.154,34 28.015.981,94

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
1. Sonstige Verbindlichkeiten 4.588.286,59 4.241.478,34
2. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 232.559,40 3.013.430,18
b) Andere Rückstellungen 5.545.734,20 7.470.530,09
5.778.293,60 10.483.960,27
3. Eigenkapital
a) Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 2.582.314,00 1.112.347,00
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 84.260,25-
2.582.314,00 1.028.086,75
b) Kapitalrücklage 9.518.936,37 9.518.936,37
c) Bilanzgewinn 3.375.323,78 2.743.520,21
15.476.574,15 13.290.543,33
25.843.154,34 28.015.981,94
Für Anteilinhaber verwaltete Investmentvermögen
Summe der Inventarwerte 2.910.246.273,00 2.917.715.498,00
Zahl der verwalteten Investmentvermögen 8 8

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 196.451,83 0,00
2. Zinsaufwendungen -6.562,37 0,00
189.889,46 0,00
3. Provisionserträge 28.896.332,31 28.164.561,39
4. Provisionsaufwendungen -9.320.905,03 -9.972.388,44
19.575.427,28 18.192.172,95
5. Sonstige betriebliche Erträge 61.133,72 8.195.130,28
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -8.305.682,35 -17.968.338,70
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.024.033,04 -942.866,23
-9.329.715,39 -18.911.204,93
- darunter: für Altersversorgung EUR -102.384,88 (EUR -91.839,45)
b) Andere Verwaltungsaufwendungen -6.713.290,72 -5.000.698,65
-16.043.006,11 -23.911.903,58
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -764.664,94 -1.453.849,87
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -375.364,41 -15.678,47
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.483,97 24.607,88
10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 2.647.898,97 1.030.479,19
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -854.794,55 -302.843,04
12. Ergebnis nach Steuern 1.793.104,42 727.636,15
13. Sonstige Steuern 38.700,15 -38.700,15
14. Jahresüberschuss 1.831.804,57 688.936,00
15. Gewinnvortrag 1.543.519,21 2.054.584,21
16. Bilanzgewinn 3.375.323,78 2.743.520,21

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 17 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den geltenden Bilanzierungsvorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute des HGB, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach der Staffelform gemäß RechKredV gegliedert (Formblatt 3), die Bilanz nach Formblatt 1.

Registerinformationen

Die Gesellschaft ist unter der Firma AEW Invest GmbH mit Sitz in Düsseldorf im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 85080 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nennwert angesetzt.

Forderungen an Kunden sind zum Nennwert angesetzt.

Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte des Anlagevermögens sind mit den zum Stichtag aufgelaufenen Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (5 Jahre; lineare Methode) vermindert. In die Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten, Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB einbezogen worden.

Erworbene immaterielle Anlagewerte des Anlagevermögens, inklusive in der Entwicklung befindlicher immaterieller Vermögenswerte, sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (max. 7 Jahre; lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen (max. 15 Jahre; lineare Methode) vermindert. Die geleisteten Anzahlungen wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen (Rest-)Nutzungsdauer abgeschrieben (zwischen 1 und 15 Jahren). Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechtes.

Die Steuerrückstellungen und die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst mit dem 7-Jahresdurchschnittzins der Deutsche Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB zum 31. Dezember 2023 (1. Jahr 0,99 %, 2. Jahr 1,03 %, 3. Jahr 1,07 %, 4. Jahr 1,12 %, 5. Jahr 1,18 %, 6. Jahr 1,25 %, 7. Jahr 1,31 %, 8. Jahr 1,38 %, 9. Jahr 1,45 %, 10. Jahr 1,51 %).

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die Zugangsbewertung der kurzfristigen auf fremde Wahrung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten erfolgt zum Devisenkassamittelkurs. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen an Kreditinstitute betreffen täglich fällige Guthaben und eine kurzfristige Festgeldanlage.

Forderungen an Kunden

31.12.2023 31.12.2022
Forderungen an Kunden TEUR TEUR
daraus im Zusammenhang mit der Verwaltung von Sondervermögen bzw. Asset Management 9.150 7.915
davon mit einer Restlaufzeit bis 3 Monate 9.150 7.915
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten bis ein Jahr 0 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahren 0 0
9.150 7.915

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Der Einbezug von Entwicklungskosten in die Herstellungskosten der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt ab 01. April 2022. Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurden in Höhe von TEUR 0,5 aktiviert.

Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 262 (gesamt TEUR 346, Vj. TEUR 84) aktiviert.

Sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Sonstige Vermögengegenstände 1.637 3.666
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 226 190
davon Forderungen gegen Gesellschafter/verbundene 668 2.133
Unternehmen
davon aus Steuern 10 389
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr O 0
1.637 3.666

Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten im Wesentlichen Vergütungen für übernommene Asset Management-Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Sondervermögen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.

Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.903 (Vj. TEUR 2.159) und resultieren im Wesentlichen aus Verpflichtungen aus ausgelagerten Asset Management-Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Sondervermögen.

Verbindlichkeitenspiegel in TEUR

31.12.2023
Restlaufzeit gesamt
Art der Verbindlichkeit bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr gesichert/ mit
Sonstige Verbindlichkeiten 4.588 0 - 4.588
davon aus Steuern 691 0 - 691
davon gegenüber Kreditinstituten 0 0 - 0
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1.903 0 - 1.903
davon in fremder Währung 0 0 - 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 0 - 0
31.12.2022
Restlaufzeit gesamt
Art der Verbindlichkeit bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr
Sonstige Verbindlichkeiten 4.241 0 4.241
davon aus Steuern 142 0 142
davon gegenüber Kreditinstituten 9 0 9
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 2.159 0 2.159
davon in fremder Währung 0 0 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 0 0

Entwicklung der latenten Steuern

Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:

Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Saldo
TEUR TEUR TEUR
31.12.2023 208 205 -3
Aktivüberhang latente Steuern 3 0 -3
Ansatz des Aktivübergangs 0 0 0
31.12.2022 134 121 -13
Veränderung 74 84 10

Passive latente Steuern

Die auszuweisenden passiven latenten Steuern betragen für 2023 TEUR O (Aktivüberhang). Der Berechnung für 2023 wurde ein Steuersatz von 31,59 % zugrunde gelegt.

Entwicklung der Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

01.01.2023 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Körperschaftsteuer 1.413 -1.413 0 85 85
Solidaritätszuschlag 78 -78 0 5 5
Gewerbesteuer 1.523 -1.523 0 143 143
Summe 3.014 -3.014 0 233 233

Andere Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Personalkosten (TEUR 4.391), ausstehende Lieferantenrechnungen (TEUR 884), Aufbewahrungspflichten (TEUR 70), Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 150) sowie für eine Wertguthabenvereinbarung gebildet.

Die Rückstellung für eine Wertguthabenvereinbarung wurde mit Blick auf die Verpflichtung gebildet, den angesammelten Vergütungsaufwand in einer später folgenden Freistellungsphase zu erfüllen (Erfüllungsrückstand). Als Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer wurde dabei der zum Bilanzstichtag erreichte Verpflichtungswert, der sich aus der Summe der bis dahin angehäuften Umwandlungsbeträge und der angehäuften Verzinsung, also dem tatsächlichen Wertguthaben, zusammensetzt, berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages wurde unter Anwendung des Wahlrechtes aus § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (pauschal) der durchschnittliche Marktzinssatz verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Der Erfüllungsbetrag der Wertguthabenvereinbarung beträgt danach EUR 379.233,00.

Die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Wertguthabenvereinbarung dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S. d. §246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit der korrespondierenden Rückstellung verrechnet (Saldierungsgebot). Der beizulegende Zeitwert beträgt EUR 328.877,53.

Im Ergebnis wurden daher folgende Beträge im Zusammenhang mit der Wertguthabenvereinbarung zum 31. Dezember 2023 bilanziell abgebildet:

1. Der Erfüllungsbetrag beträgt

EUR
a. Wertguthaben inkl. eingezahlter Sozialabgaben 379.233,00
b. nicht eingezahlte Sozialabgaben 0,00
c. Erfüllungsbetrag insgesamt (a. + b.) 379.233,00
EUR
2. Der anzusetzende Vermögenswert beträgt 328.878,00
handelsrechtliche Gesamtrückstellung (1.c. - 2.) 50.355,00

Eigenkapital

Das Stammkapital beträgt TEUR 2.582 (Vj. TEUR 1.112).

Am 14. März 2023 hat die Gesellschafterversammlung unter notarieller Beurkundung eine Stammkapitalerhöhung von EUR 1.112.347,00 um EUR 1.469.967,00 auf EUR 2.582.314,00 durch Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen beschlossen.

Zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile wurden ausschließlich die Gesellschafter AEW S.A.S ., Paris/Frankreich, und die Chosta Stichting, Amsterdam/Niederlande, zugelassen. Die neuen Geschäftsanteile wurden von der AEW S.A.S. zu 1.194.967 und der Chosta Stichting zu 275.000 Geschäftsanteilen übernommen.

Im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile der AEW Invest GmbH (vormals: Hypoport Invest GmbH) durch die AEW S.A.S. (vormals: AEW Ciloger S.A.S.) wies die Gesellschaft eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 500 aus. Im Wege einer Sacheinlage wurden TEUR 6.019 zum 1. November 2018 in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.

Darüber hinaus wurden folgende Barerhöhungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt:

27. Dezember 2018 in Höhe von TEUR 1.000

28. Dezember 2018 in Höhe von TEUR 500

18. Februar 2019 in Höhe von TEUR 500

13. Mai 2020 in Höhe von TEUR 1.000

Im Geschäftsjahr wurden TEUR 1.200 ausgeschüttet.

TEUR
Bilanzgewinn 31.12.2022 2.743
- Gewinnausschüttung -1.200
+ Jahresüberschuss 2023 1.832
Bilanzgewinn 31.12.2023 3.375

Bilanzgewinn

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von TEUR 1.543 enthalten; im Übrigen wird auf den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns verwiesen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufgliederung der Provisionserträge

1.1.2023 bis 31.12.2023 1.1.2022 bis 31.12.2022
TEUR % TEUR %
Provisionserträge
- nach Tätigkeitsbereichen
Vergütungen für die Investmentverwaltung 13.254 46% 15.017 53%
Vergütungen für Asset Management Leistungen (extern) 6.620 23% 6.088 22%
Vergütungen für Asset Management Leistungen für Konzernunternehmen 6.076 21% 5.494 20%
Vergütungen für den Ankauf von Objekten 2.057 7% 1.073 4%
Vergütungen für Verkauf von Sondervermögen 498 2% 0 0%
Sonstige 392 1% 492 2%
28.896 100% 28.165 100%
- nach Regionen
Inland 17.258 60% 17.840 63%
Übrige EU-Länder 11.580 40% 10.217 36%
Drittland 59 0% 108 0%
28.896 100% 28.165 100%

Provisionsaufwendungen

Die Provisionsaufwendungen beinhalten insbesondere Kosten für die Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Sondervermögen.

Sonstige betriebliche Erträge

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 61 handelt es sich im Wesentlichen um aktivierte Eigenleistungen für einen selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand (TEUR 43) und um Erträge im Zusammenhang mit der Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer (TEUR 12).

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus dem Personalaufwand mit TEUR 9.330 (Vj. TEUR 18.911) und den anderen Verwaltungsaufwendungen mit TEUR 6.713 (Vj. TEUR 5.001) zusammen.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Rechts- und Beratungskosten (TEUR 3.233, Vj. TEUR 2.630), Reisekosten (TEUR 456, Vj. TEUR 402), Mieten für Büroräume (TEUR 459, Vj. TEUR 356) sowie periodenfremden Aufwendungen (TEUR 317, Vj. TEUR 71) zusammen. Bei den periodenfremden Aufwendungen betreffen insbesondere TEUR 304 Aufwendungen für diverse Versicherungsleistungen für Geschäftsführer für vorangegangene Jahre.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 375 und betreffen Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten (TEUR 359), Aufwendungen für Sicherheitsvorkehrungen (TEUR 11) und Gebühren im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Zeitkontenrückdeckung (TEUR 5).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 1) enthalten.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

1.1.2023 bis 31.12.2023 1.1.2022 bis 31.12.2022
EUR EUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.483,97 24.607,88
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 4.483,97 24.607,88

Steuern vom Einkommen und Ertrag

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer für 2023 und Vorjahre enthalten.

Am 28. Dezember 2023 ist das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) in Deutschland in Kraft getreten. Es ist erstmals auf Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, anwendbar. Im MinStG wurden die von der OECD beschlossenen Modellregelungen einschließlich der Safe-Harbour-Regelungen umgesetzt.

Die Gesellschaft gehört zu der BPCE-Gruppe und wird indirekt zu 100% von der Gesellschaft BPCE S.A., in Frankreich, gehalten. Die Gesellschaft BPCE S.A. qualifiziert als oberste Muttergesellschaft des Konzerns und ist daher unter der Frankreich Pillar 2 Regelung steuerpflichtig. Eine nationale Ergänzungssteuer wird für die deutschen Gruppengesellschaften nicht erwartet.

Sonstige Angaben

Ausschüttungssperre

In Höhe der folgenden Beträge ergibt sich aus Aktivierungen gemäß § 268 Abs. 8 HGB und nach Berücksichtigung gegenläufiger latenter Steuern eine Gewinnausschüttungssperre:

31.12.2023
TEUR
aus der Aktivierung
- selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände 346
abzgl. passiver latenter Steuern 0
von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert O
Gesamtbetrag der Beträge i. S. v. § 268 Abs. 8 HGB 346
Entsperrung durch Gewinnvortrag 346
0

Gewinnverwendungsbeschluss/Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat eine vollständige Ausschüttung des Jahresüberschusses 2023 in Höhe von EUR 1.831.804,57 sowie eines Teilbetrags aus dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.197.652,69, insgesamt also in Höhe von EUR 3.029.457,26, wie folgt vor:

AEW S.A.S.: 2.712.994,46 € (Geschäftsanteile A)
AEW S.A.S.: 238.993,40 € (Geschäftsanteile B)
Chosta Stichting: 77.469,40 € (Geschäftsanteile B)

Der verbleibende Teil des Bilanzgewinns (EUR 345.866,52) soll als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von TEUR 3.355 sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 1 und 7 Jahren. Die monatlichen Mietzahlungen (inkl. Nebenkosten) für die Büroräume betragen ca. TEUR 53 und für die monatlichen Leasingraten der PKW ca. TEUR 5.

Zum Bilanzstichtag bestehen im Wesentlichen Verpflichtungen aus einem Auslagerungsvertrag mit der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, in Höhe von insgesamt TEUR 2.135. Von diesen sind TEUR 2.135 innerhalb eines Jahres fällig.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne von § 285 Nr. 21 HGB erfolgen durch und für die AEW Invest GmbH zu marktüblichen Bedingungen und sind daher nicht anzugeben.

Geschäftsführung

Mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:

 

Stephan Bönning, Dipl.-Betriebswirt, Managing Director (Fonds Management, Asset Management, Investor Relations), Düsseldorf

 

Gereon Kohlgrüber, staatl. geprüfter Betriebswirt, Managing Director (Investments), Köln

 

Axel Peinemann, Dipl.-Betriebswirt, Managing Director (CFO), Eschborn

 

Christina Ofschonka, Dipl.-Betriebswirtin, Managing Director (Fonds Management), Frankfurt am Main (Bestellung gem. Aufsichtsratbeschluss vom 29. August 2023 mit Wirkung zum 1. September 2023)

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen für 2023 TEUR 1.661.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 55 Mitarbeiter beschäftigt, davon 30 männliche und 25 weibliche Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr waren 55 Mitarbeiter Vollzeit beschäftigt.

Konzernverhältnisse

Gesellschafterinnen der Gesellschaft im Jahr 2023 war die AEW S.A.S., Paris/Frankreich, und die Chosta Stichting, Amsterdam/Niederlande.

Die AEW Europe S.A., Paris/Frankreich, erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen. Dieser wird beim Greffe du Tribunal de Commerces de Paris, Paris/Frankreich, eingereicht.

Ein Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen wird von BPCE S.A., Paris/Frankreich, als Konzernspitze erstellt und beim Greffe du Tribunal de Commerces de Paris, Paris/Frankreich, eingereicht.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Robert William Ian Wilkinson, London/Großbritannien, CEO AEW Europe SA (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Vanessa Roux-Collet, Paris/Frankreich, General Counsel, AEW S.A.S.

Christian Fuhrmann, Darmstadt, Vorstand Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie

Im Geschäftsjahr wurde Herrn Christian Fuhrmann für seine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied eine Aufsichtsratvergütung in Höhe von EUR 21.000,00 gezahlt.

Angaben zu den verwalteten Investmentvermögen

Die AEW Invest GmbH verwaltete am 31. Dezember 2023 sieben Sondervermögen sowie eine Investment-KG mit einem Fondsvermögen von insgesamt TEUR 2.910.246.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

Prüfungs- und Beratungsgebühren

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für

TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 150
150

 

Düsseldorf, 3. Mai 2024

Geschäftsführung

Stephan Bönning

Gereon Kohlgrüber

Christina Ofschonka

Axel Peinemann

Anlagenspiegel für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Anschaffungskosten/Herstellungskosten
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.319.424,52 0,00 1.319.424,52 0,00
2. In der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte 83.976,66 261.889,86 0,00 345.866,52
3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.347.173,58 0,00 3.343.566,95 3.606,63
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 4.750.574,76 261.889,86 4.662.991,47 349.473,15
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 359.113,60 96.462,94 28.623,49 426.953,05
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 29.971,15 0,00 29.971,15
Summe Sachanlagen 359.113,60 126.434,09 28.623,49 456.924,20
Summe Anlagevermögen 5.109.688,36 388.323,95 4.691.614,96 806.397,35
Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Geschäftsjahr Abgänge Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 848.192,52 471.232,00 1.319.424,52 0,00
2. In der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.775.027,58 213.456,00 2.984.879,95 3.603,63
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 3.623.220,10 684.688,00 4.304.304,47 3.603,63
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 216.341,60 79.976,94 28.623,49 267.695,05
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 216.341,60 79.976,94 28.623,49 267.695,05
Summe Anlagevermögen 3.839.561,70 764.664,94 4.332.927,96 271.298,68
Buchwerte
Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
EUR EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 471.232,00
2. In der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte 345.866,52 83.976,66
3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3,00 572.146,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 345.869,52 1.127.354,66
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 159.258,00 142.772,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 29.971,15 0,00
Summe Sachanlagen 189.229,15 142.772,00
Summe Anlagevermögen 535.098,67 1.270.126,66

eingetragen im Handelsregister HRB 85080, AG Düsseldorf

Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

a. Rahmenbedingungen

AEW Invest GmbH wurde zu Beginn der Berichtsperiode mehrheitlich (89,9%) von der AEW S.A.S. mit Sitz in 43 Avenue Pierre Mendès France, Paris, 75013 ("Muttergesellschaft") gehalten, 10,1% entfielen auf die Chosta Stichting. Die AEW S.A.S wiederum ist ein Tochterunternehmen (100%) der AEW Europe SA, die ihrerseits ein Tochterunternehmen der NATIXIS Investment Managers SA ist. Im März 2023 wurde das Stammkapital der Gesellschaft um EUR 1.469.967 auf EUR 2.582.314 erhöht, wovon EUR 1.194.967 auf die AEW S.A.S. und EUR 275.000 auf die Chosta Stichting entfielen. Nach der Kapitalerhöhung hielt die AEW SAS 85% der Gesellschaftsanteile an der AEW Invest GmbH und die Chosta Stichting 15%.

Directeur General der AEW SAS sind Frau Vanessa Roux-Collet und Herr Raphaël Brault. Bei der AEW Gruppe handelt es sich um einen Immobilien-Manager mit zwölf Büros in Europa. Die Gruppe hat über 495 Mitarbeiter und verwaltete zum 31.12.2023 einen Immobilienbestand im Wert von ca. 38,1 Mrd. EUR in Europa.

b. Unternehmen

Mit Datum vom 13.10.2014 wurde der AEW Invest GmbH mit Sitz in Düsseldorf (im Folgenden die "Gesellschaft" bzw. "AEW" genannt) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis gemäß § 20, 22 des Kapitalanlagegesetzbuches zum Betreiben des Investmentgeschäfts als Kapitalverwaltungsgesellschaft erteilt. Mit Datum vom 13.03.2020 wurde die Erlaubnis vom 13.10.2014 aufgehoben und durch eine erweiterte Erlaubnis ersetzt.

AEW erbringt im Kern ihre Tätigkeit in der Auflage und Verwaltung von deutschen Immobilien-Spezial- AIF nach dem deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für institutionelle Anleger. Zudem werden selektiv geschlossene Immobilien-Spezial-AIFs für Club-Deal Investitionen angeboten. Des Weiteren erbringt die AEW Beratungsdienstleistungen im Hinblick auf Asset und Property Management Tätigkeiten sowohl für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften als auch für Fonds aus der Unternehmensgruppe.

c. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der anhaltende Krieg in der Ukraine ließ keine nachhaltige Aufhellung der Markteinschätzung seitens der relevanten Marktteilnehmer zu. Die im vergangenen Jahr deutlich angestiegene Inflationsrate sank allmählich wieder, allerdings blieb das Konsum- und auch Investitionsverhalten zurückhaltend. Die veränderte Zinslandschaft war auch im vergangenen Jahr eine der wesentlichen Einflussgrößen, wenngleich sich zum Ende 2023 eine Plateaubildung abzeichnet, die einen etwas positiveren Ausblick für das kommende Geschäftsjahr zulässt.

Auf dem Vermietungsmarkt profitierte der Logistiksektor von einem klaren Nachfrageüberhang infolge von verstärkten Aktivitäten im Online-Handel sowie der Veränderung der Prozessketten vom sogenannten Just-in-time Modell zum Just-in-case Modell, das zusätzliche Lagerhaltung entlang der Lieferketten vorsieht. Beide Effekte gemeinsam spiegelten sich in steigenden Mieten wider. Der Einzelhandelssektor (ohne Lebensmittel) leidet weiterhin unter strukturellen Veränderungen. Zwar sind die Mieten im gewerblichen Bereich überwiegend indexiert, doch ist die Durchsetzung der Indexierung, besonders in Hinblick auf das vorsichtigere Konsumverhalten und dem darauf basierenden Umsatzrückgang, nicht unproblematisch. Zudem haben sich Leerstandszeiten und die Dauer von Vermietungsprozessen deutlich erhöht. Der infolge der Pandemie eingetretene Home- Office-Boom veränderte den Flächenumsatz im Bürosektor und führte generell zu einer niedrigeren Nachfrage - aber auch zu flexiblieren Büroflächenkonzepten. Das vergangene Geschäftsjahr zeigte eine beginnende Trendumkehr, viele Büromieter beschäftigen sich mit der Frage, wie die Belegschaft zurück ins Büro geholt werden kann. Eine gewisse Flexibilität (je nach Branche mehr oder weniger) wird den Bürosektor allerdings auf Dauer charakterisieren mit nachhaltigen Einflüssen auf die Beschaffenheit der Flächen sowie die Lagequalitäten. Urbane, gut erreichbare Standorte, effiziente Grundrisse, moderne Gebäude mit guter Energiebilanz dürften hierbei einen deutlichen positieren Ausblick haben als veraltetete Gebäude in peripheren Lagen.

Im Segment der Wohnimmobilien ist die gute Angebots- und Nachfragesituation weiterhin stabil, wobei sich die stabile Marktentwicklung auf steigende Mietpreis zurück führen läßt.

Auf dem Investmentmarkt blieb die Anzahl der Transaktionen in Folge des Zinsanstiegs und der damit einhergehenden relativen Attraktivität von alternativen Kapitalanlagen, gering. Transaktionen wurden nur sehr selektiv durchgeführt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 scheinen die Preis- und Renditeanpassungen wietgehend durchgeführt, so dass für 2024 mit einem sukzessiven Anspringen der Transaktionstätigkeit zu rechnen ist.

Die Branche spaltet sich in KVGen, die reine Administrationsleistungen erbringen und den klassischen KVGen. Die AEW Invest fokussiert sich weiterhin auf die klassische KVG-Rolle.

d. Geschäftsverlauf

In Folge der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung waren die Immobilienportfolien von Abwertungen betroffen, außerdem endete das Mandat für eines der fremdverwalteten Investmentvermögen. Kompensierend fand im Geschäftsjahr 2023 für einige Transaktionen der Übergang von Nutzen und Lasten statt. Als finanzielle Leistungsindikatoren sind u.a. die Assets under Management (AUM) und der Jahresüberschuss zu nennen. Die AUM sank im Geschäftsverlauf auf 7.181,5 Mio. EUR (Vj. 7.949,7 Mio. EUR), was einem Rückgang von 9,7% entspricht.

Dabei blieben die AUM der von AEW verwalteten Investmentvermögen insgesamt stabil bei 2.778,8 Mio. EUR (Vj. 2.795,8 Mio. EUR). Im gleichen Zeitraum sanken die AUM im Geschäft der fremdverwalteten Investmentvermögen von 2.530,1 Mio. auf EUR 1.723,8 Mio. EUR. Das Volumen der sonstigen Mandate stieg von 2.623,8 Mio. EUR leicht auf 2.679,0 Mio. EUR.

Wir weisen darauf hin, dass sich die Darstellung aufgrund einer sachgerechteren Aufteilung und nach Wertanpassung bei Doppelzählungen von Dachfondsstrukturen ändern kann, sodass im Zuge dessen auch Anpassungen der Vorjahreszahlen vorgenommen werden. Die Gesellschaft arbeitet insbesondere mit den regulierten Schwestergesellschaften in Frankreich, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich eng zusammen, um den institutionellen Investoren stets geeignete Lösungen für die Immobilienanlage anbieten zu können und um die Nutzung der auf beiden Seiten bestehenden Kompetenzen und Kapazitäten sowohl im Interesse der Investoren als auch im Interesse der Gesellschaften zu optimieren.

Das verändertnsumfeld eröffnete die Möglichkeit, Liquiditätsanlagen in Tages- und Festgeld verzinslich anzulegen. Hiervon wurde ertragssteigernd Gebrauch gemacht.

Der Jahresüberüberschuss betrug für das Geschäftsjahr 1.832 TEUR (Vj. 689 TEUR).

In Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der jüngsten Zinsentwicklung und den damit einhergehenden Wertveränderungen auf Immobilienebene, hat sich das Unternehmensergebnis als stabil erwiesen und ist als positv zu bewerten.

Als Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind inbesondere unsere Mitarbeiter als entscheidender Erfolgsfaktor zu nennen. Unsere Mitarbeiter verfügen neben ihrem hohen Engagement und Leistungsfähigkeit auch über fundiertes Fachwissen. Die Gesellschaft unterstützt im Rahmen von individuellen Förderungen den Ausbau dieses Fachwissens.

e. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Vermögenslage

Zum Anschub und Erweiterung des Geschäftsbetriebes brachte die Gesellschafterin in 2018 einen Kundenstamm in die Gesellschaft ein, für die sie Aufwendungen getätigt hatte. Weitere Zuführungen erfolgten nicht und sind auch nicht weiter vorgesehen.

Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen ausschließlich in täglich fälligen Guthaben und betrugen zum Ende des Geschäftsjahres 14.516 TEUR (Vj. 15.152 TEUR).

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.588 TEUR (Vj. 4.241 TEUR) bestehen im Wesentlichen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Finanzlage

Das Stammkapital betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2.582 TEUR (Vj. 1.028 TEUR). Die Kapitalrücklage bleibt mit 9.519 TEUR zum Vorjahr unverändert.

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss i.H.v. 1.832 TEUR (Vj. 689 TEUR)

Ertragslage

Im Geschäftsjahr erwirtschaftete die Gesellschaft Provisionserträge in Höhe von 28.896 TEUR (Vj. 28.165 TEUR). Die Provisionserträge teilen sich in die Verwaltungsvergütung für Investmentvermögen 25.950 TEUR (Vj. 26.599 TEUR), die transaktionsbasierte Verwaltungsvergütung 2.555 TEUR (Vj. 1.073 TEUR) und Sonstige Vergütungen 392 TEUR (Vj. 492 TEUR) auf.

Dem gegenüber stehen Provisionsaufwendungen in Höhe von 9.321 TEUR (Vj. 9.972 TEUR) zuzüglich sonstige betriebliche Erträge von 61 TEUR (Vj. 8.195 TEUR). Der sich daraus ergebende Rohertrag im Geschäftsjahr betrug 19.637 TEUR (Vj. 26.387 TEUR).

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betrugen 16.043 TEUR (Vj. 23.912 TEUR). Darin enthalten sind Personalaufwendungen in Höhe von 9.330 TEUR (Vj. 18.911 TEUR) sowie andere Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 6.713 TEUR (Vj. 5.001 TEUR).

Die Anzahl der in Vollzeit Beschäftigen betrug im Geschäftsjahr 55 Beschäftigte (Vj. 55 Beschäftigte) und betrug im Jahresdurchschnitt 55 Beschäftigte.

f. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Beschreibung des Risikomanagementsystems

Im Hinblick auf die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit hat die KVG, ausgehend von ihrer Geschäfts- und Risikostrategie, ein Risikomanagementsystem gemäß § 29 KAGB eingerichtet. Dieses System bildet die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erkennung, Analyse, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Kommunikation der Risiken. Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sowie Feststellungen aus der Überprüfung erfolgen entsprechende Anpassungen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich im Geschäftsjahr keine Änderungen ergeben.

Das Risikomanagementsystem beinhaltet insbesondere eine regelmäßige Identifizierung der Risiken (Risikoinventur) auf Basis quantitativer und qualitativer Bewertungskriterien, die geeignet sind, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des AIF und damit auch der KVG nachhaltig zu beeinflussen.

Die Erfordernisse, ein systematisches Risikomanagementsystem zu betreiben, zeigt sich im aktuellen Markt- bzw. Zinsumfeld. Die Erhöhung des Zinsniveaus im Bereich der Fremdfinanzierung führt dazu, dass Transaktionen pausieren oder ggf. abgebrochen werden. Gestiegene Anforderungen von Finanzierern aber auch der Wunsch, das Finanzierungsvolumen zu reduzieren , erschwert die Aufnahme von Immobilienkrediten

Die Dokumentation des Risikomanagementprozesses sowie der Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken erfolgt im Risikomanagement-/ Organisationshandbuch sowie in anderen Richtlinien. Über die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen, gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen hinaus stellen die BVI- Wohlverhaltensrichtlinien die Basis unseres geschäftlichen Handelns dar.

Als Risikoinstrumente werden insbesondere ein Frühwarnsystem, ein Limit-System mit Ampelstufen (gelb bzw. rot) im Rahmen der o.g. Risikoinventur sowie bei den Sondervermögen Stresstests eingesetzt. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung wird das Risikodeckungspotential (RDP) dem Gesamtrisikoprofil (GRP) der Gesellschaft gegenübergestellt. Die Berichterstattung an die Geschäftsführung bzw. den Aufsichtsrat der Gesellschaft erfolgt über den Risikoreport, der einen Überblick über die verschiedenen Risikoarten und damit einen Überblick über die Gesamtrisikosituation der KVG liefert.

Im Rahmen der Risikoinventur wurden insbesondere folgende Risiken identifiziert und beurteilt:

Kontrahenten-/Adressenausfallrisiken

Marktrisiken

Liquiditätsrisiken

Operationelle Risiken

Immobilienrisiken

Strategische Risiken

Adressenausfallrisiken beschreiben das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen oder auch für die Gesellschaft, das aus der Tatsache resultiert, dass die Gegenpartei eines Geschäfts bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen ihren Verpflichtungen möglicherweise nicht nachkommen kann.

Durch regelmäßiges Monitoring und aktives Management des Immobilienportfolios sowie durch Diversifikation werden diese Risiken eingegrenzt. Bonitätsanalysen werden bei Ankäufen und großflächigen Vermietungen durchgeführt.

Adressenausfallrisiken aus der Anlage der liquiden Mittel sind für die Gesellschaft nicht zu erkennen. Gleiches gilt für Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Marktpreis-/Immobilienrisiken umschreiben das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen, das aus Wertveränderungen der Vermögenswerte aufgrund von Wertverlusten durch eine negative Entwicklung einzelner Immobilien sowie der Immobilienmärkte insgesamt resultiert. Aufgrund des Gebührenanspruchs der Gesellschaft gegenüber den einzelnen Investmentvermögen wirken sich diese Risiken auch auf die Ertragslage der Gesellschaft aus.

Dieses Risiko wird auf der Ebene der Investmentvermögen durch die Streuung auf verschiedene Immobilien, Standorte sowie Nutzungsarten, eine umfangreiche Due Diligence der zu erwerbenden Fondsimmobilien und die Beschränkung der Kreditaufnahme insgesamt reduziert.

Die Investmentmärkte befinden sich aktuell noch immer in einer Konsolidierungsphase. Neben der verteuerten Fremdkapitalkapitalbeschaffung hemmt auch das rezessive Konjunkturumfeld das Investmentgeschehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Rückgang der Inflationsraten zu Zinssenkungen der Notenbanken im Jahr 2024 führen wird, woraus insgesamt eine gewisse Marktbelebung resultieren dürfte. Daher wird zumindest aktuell ein mittleres Marktpreisrisiko gesehen, das sich tendenziell reduzieren sollte.

Liquiditäts-/Kreditrisiken umfassen das Risiko, dass eine Position im Portfolio des Investmentvermögens nicht innerhalb hinreichend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten veräußert, liquidiert oder geschlossen werden kann und dass dadurch die Erfüllung von Rückgabeverlangen der Anteilscheininhaber oder von sonstigen Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt wird. Kreditrisiken bestehen, sofern notwendige Fremdfinanzierungen für Objektankäufe nicht zur Verfügung stehen und das weitere Fonds-Unternehmenswachstum beeinträchtigen.

Entsprechenden Risiken werden durch regelmäßiges Monitoring der Liquiditätssituation sowie durch Stress-Szenarien und Risikobetrachtungen Rechnung getragen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, zudem wirken vertragliche Bestimmungen (u.a. Kündigungsfrist) risikolimitierend. Den Kreditrisiken wird durch eine breite Marktansprache möglicher Banken begegnet.

Operationelle Risiken (insbesondere Betriebs-, Rechts- und Reputationsrisiken) beinhalten das Verlustrisiko, das aus Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder aus externen Ereignissen resultiert. Um finanzielle Folgen aus operationellen Risiken zu begrenzen, hat die AEW Invest GmbH u.a. als Methode des Risikotransfers eine D&O-Versicherung mit umfangreichem Deckungsrahmen abgeschlossen. Darüber hinaus werden die operativen Risiken durch geeignete organisatorische Maßnahmen (u.a. interne Kontrollen, Vier- Augen-Prinzip) und durch die Tätigkeit der Internen Revision beherrscht.

In Bezug auf Rechtsrisiken verfügt die KVG gemäß den Vorgaben der KAMaRisk über eine separate Compliance-Funktion. Aufgabe des Compliance-Beauftragten ist die Sicherstellung der Einhaltung geltenden Rechts- und sonstiger externer und interner Regelungen rund um die Auflegung, den Vertrieb und die kollektive Vermögensverwaltung von alternativen Investmentvermögen.

Immobilienrisiken bezeichnen die nicht-systematischen, ideellen Risiken des Besitzes und Betriebes von Immobilien (die nicht bereits durch andere Risikokategorien abgedeckt sind), die zu Todesfällen und Verletzungen oder zu möglichen Verlusten oder Schäden an der Immobilie führen können.

Strategische Risiken im weiteren Sinne können sich für die Gesellschaft beispielsweise durch Regulierungen der Finanzaufsicht (BaFin) oder durch nationale sowie internationale Gesetzgebungsverfahren ergeben. Die finanziellen Auswirkungen dieser Risiken sind schwer quantifizierbar, es wird jedoch von einer grundlegenden Beherrschbarkeit ausgegangen und entsprechende Puffer werden im Businessplan berücksichtigt.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Winter 2023 nach wie vor in einer schwierigen Phase. Hohe Zinsen und Inflation haben die Kaufkraft der Haushalte gesenkt und damit den Konsum beeinträchtigt. Auch der zunehmende Arbeitskräftemangel und geringe Unternehmensinvestitionen zeigen sich für die derzeitige Wirtschaftslage verantwortlich. Eine wesentliche Besserung ist auch für 2024 nicht in Sicht: Die EU-Kommission erwartet, dass Deutschland zum Schlusslicht beim Wirtschaftswachstum in Europa wird. Eine stärkere wirtschaftliche Belebung in Deutschland wird erst erwartet, wenn sich eine spürbare europäische bzw. globale Erholung abzeichnet.

Die aktuellen Prognosen des AEW Research geht von einer Aufhellung des Investitionsklimas sowie einer Plateaubildung auf den Zinsmärkten aus. Die vergangenen Quartale waren von Unsicherheit und Abwertungen geprägt, so dass sich für die nächsten Quartale ein interessantes Investitionsfenster bieten dürfte.

Die Inflation hat sich positiv auf die Mietpreisentwicklung ausgewirkt, dies sollte sich vor dem Hintergrund sich normalisierender Inflationsraten abschwächen, gleichzeitig aber weiter spürbare Indexanpassungen bieten.

Die Immobilienbranche steht nach wie vor vor großen strukturellen Veränderungen hinsichtlich geforderter CO 2 -Neutralität und einem verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Hierbei kommt den Akteuren eine besondere Verantwortung zu: gemeinsam mit den institutionellen Investoren ist ein Umbau des Bestands hin zu CO 2 ärmeren Immobilien nötig und gleichzeitig wird ein enger Dialog mit den Mietern erforderlich, um einerseits deren Anforderungen an moderne Flächen zu eruieren, andererseits die Transparenz in der Branche zu erhöhen. In dieser Hinsicht sieht AEW sich gut aufgestellt, denn die Entwicklung von individuellen ESG Strategien für Portfolien und auch entsprechende Umsetzung sind langjährig erprobt.

Insgesamt erwartet die Gesellschaft eine anziehende Nachfrage zu beiden Enden des Risikospektrums: Core-Immobilien, die zukunftsfähig aufgestellt sind und einen nachhaltigen, langfristigen Cash Flow erwirtschaften und somit zur Diversifikation in den Kapitalanlageportfolio institutioneller Anleger beitragen. Value Add Immobilien, die in exzellenten Lagen nicht den Flexibilitäts- und Energieffizienzanforderungen der heutigen Zeit genüge tragen. Letztere befinden sich in großer Anzahl im Eigentum institutioneller Investoren, so dass hier langfristig Managementbedarf und Wertschöpfungspotenziale bestehen.

Die Gesellschaft rechnet damit, dass sie die bestehenden Kapitalzusagen sinnvoll in Europa wird investieren können, um das sich aktuell geöffnete Zeitfenster nutzen zu können. Außerdem blickt die Gesellschaft zuversichtlich ins Jahr 2024, das Interesse seitens institutioneller Investoren, neues Kapital zur Verfügung zu stellen, erscheint deutlich stärker als im Vorjahresvergleich.

Als Spezialist für Investmentstrategien mit lokalen Büros im europäischen Raum glauben wir, dass unsere Portfolien gut aufgestellt sind, um die anhaltenden Herausforderungen eines Umfelds multipler Krisen zu meistern: In einem Umfeld erhöhter regulatorischer Einflüsse, sich auf höherem Niveau stabilisierender Zinsen und der negativen geopolitischen Einflüsse (u.a. Krieg in der Ukraine, Präsidentschaftswahl in den USA) erwarten wir in Summe dennoch eine Erhöhung der Assets under Management im Jahresverlauf 2024.

In Folge der prognostizierten Steigerung des Verwaltungsvolumen gehen wir davon aus, dass die Provisionserträge (ohne Berücksichtigung von Sondereffekten) im Geschäftsjahr 2024 etwas steigen werden. Dem gegenüber stehen leicht erhöhte Verwaltungskosten. In Summe wird für das Geschäftsjahr 2024 ein leicht über dem Vorjahresergebnis liegender Jahresüberschuss erwartet.

 

Düsseldorf, 03.05.2024

Stephan Bönning

Axel Peinemann

Gereon Kohlgrüber

Christina Ofschonka

Feststellung:

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 10. Juni 2024 festgestellt worden.

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