Deiker Höfe Service GmbH
Selbe AdresseVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Blumenauer seit 10.12.2025 | Geschäftsführer |
Jeffrey Boyd King seit 28.7.2025 | Prokura |
Lars Tobias Schnurer seit 28.7.2025 | Prokura |
Matthieu Samaran seit 28.7.2025 | Prokura |
Christina Ofschonka seit 25.9.2023 | Geschäftsführer |
Bianca Kraus seit 13.6.2023 | Prokura |
Sebastian Iwanski seit 14.2.2023 | Prokura |
Niklas Räther seit 14.9.2022 | Prokura |
Bastian Wagner seit 14.9.2022 | Prokura |
Jasmine Altrogge seit 9.5.2022 | Prokura |
Gereon Kohlgrueber seit 29.6.2021 | Geschäftsführer |
Lars-Henning Stephan seit 24.1.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
AEW S.A.S. | 85.00% |
Chosta Stichting | 15.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AEW Invest GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AEW Invest GmbH, Düsseldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AEW Invest GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AEW Invest GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 3. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Andre Hütig, Wirtschaftsprüfer ppa. Heiko Sundermann, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 17 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den geltenden Bilanzierungsvorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute des HGB, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach der Staffelform gemäß RechKredV gegliedert (Formblatt 3), die Bilanz nach Formblatt 1. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma AEW Invest GmbH mit Sitz in Düsseldorf im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 85080 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen an Kunden sind zum Nennwert angesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte des Anlagevermögens sind mit den zum Stichtag aufgelaufenen Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (5 Jahre; lineare Methode) vermindert. In die Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten, Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB einbezogen worden. Erworbene immaterielle Anlagewerte des Anlagevermögens, inklusive in der Entwicklung befindlicher immaterieller Vermögenswerte, sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (max. 7 Jahre; lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen (max. 15 Jahre; lineare Methode) vermindert. Die geleisteten Anzahlungen wurden zum Nennwert angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen (Rest-)Nutzungsdauer abgeschrieben (zwischen 1 und 15 Jahren). Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechtes. Die Steuerrückstellungen und die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst mit dem 7-Jahresdurchschnittzins der Deutsche Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB zum 31. Dezember 2023 (1. Jahr 0,99 %, 2. Jahr 1,03 %, 3. Jahr 1,07 %, 4. Jahr 1,12 %, 5. Jahr 1,18 %, 6. Jahr 1,25 %, 7. Jahr 1,31 %, 8. Jahr 1,38 %, 9. Jahr 1,45 %, 10. Jahr 1,51 %). Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die Zugangsbewertung der kurzfristigen auf fremde Wahrung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten erfolgt zum Devisenkassamittelkurs. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen an Kreditinstitute betreffen täglich fällige Guthaben und eine kurzfristige Festgeldanlage. Forderungen an Kunden
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Einbezug von Entwicklungskosten in die Herstellungskosten der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt ab 01. April 2022. Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurden in Höhe von TEUR 0,5 aktiviert. Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 262 (gesamt TEUR 346, Vj. TEUR 84) aktiviert. Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten im Wesentlichen Vergütungen für übernommene Asset Management-Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Sondervermögen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.903 (Vj. TEUR 2.159) und resultieren im Wesentlichen aus Verpflichtungen aus ausgelagerten Asset Management-Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Sondervermögen. Verbindlichkeitenspiegel in TEUR
Entwicklung der latenten Steuern Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
Passive latente Steuern Die auszuweisenden passiven latenten Steuern betragen für 2023 TEUR O (Aktivüberhang). Der Berechnung für 2023 wurde ein Steuersatz von 31,59 % zugrunde gelegt. Entwicklung der Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Andere Rückstellungen Die anderen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Personalkosten (TEUR 4.391), ausstehende Lieferantenrechnungen (TEUR 884), Aufbewahrungspflichten (TEUR 70), Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 150) sowie für eine Wertguthabenvereinbarung gebildet. Die Rückstellung für eine Wertguthabenvereinbarung wurde mit Blick auf die Verpflichtung gebildet, den angesammelten Vergütungsaufwand in einer später folgenden Freistellungsphase zu erfüllen (Erfüllungsrückstand). Als Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer wurde dabei der zum Bilanzstichtag erreichte Verpflichtungswert, der sich aus der Summe der bis dahin angehäuften Umwandlungsbeträge und der angehäuften Verzinsung, also dem tatsächlichen Wertguthaben, zusammensetzt, berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages wurde unter Anwendung des Wahlrechtes aus § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (pauschal) der durchschnittliche Marktzinssatz verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Erfüllungsbetrag der Wertguthabenvereinbarung beträgt danach EUR 379.233,00. Die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Wertguthabenvereinbarung dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S. d. §246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit der korrespondierenden Rückstellung verrechnet (Saldierungsgebot). Der beizulegende Zeitwert beträgt EUR 328.877,53. Im Ergebnis wurden daher folgende Beträge im Zusammenhang mit der Wertguthabenvereinbarung zum 31. Dezember 2023 bilanziell abgebildet: 1. Der Erfüllungsbetrag beträgt
Eigenkapital Das Stammkapital beträgt TEUR 2.582 (Vj. TEUR 1.112). Am 14. März 2023 hat die Gesellschafterversammlung unter notarieller Beurkundung eine Stammkapitalerhöhung von EUR 1.112.347,00 um EUR 1.469.967,00 auf EUR 2.582.314,00 durch Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen beschlossen. Zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile wurden ausschließlich die Gesellschafter AEW S.A.S ., Paris/Frankreich, und die Chosta Stichting, Amsterdam/Niederlande, zugelassen. Die neuen Geschäftsanteile wurden von der AEW S.A.S. zu 1.194.967 und der Chosta Stichting zu 275.000 Geschäftsanteilen übernommen. Im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile der AEW Invest GmbH (vormals: Hypoport Invest GmbH) durch die AEW S.A.S. (vormals: AEW Ciloger S.A.S.) wies die Gesellschaft eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 500 aus. Im Wege einer Sacheinlage wurden TEUR 6.019 zum 1. November 2018 in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Darüber hinaus wurden folgende Barerhöhungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt:
Im Geschäftsjahr wurden TEUR 1.200 ausgeschüttet.
Bilanzgewinn Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von TEUR 1.543 enthalten; im Übrigen wird auf den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns verwiesen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Provisionserträge
Provisionsaufwendungen Die Provisionsaufwendungen beinhalten insbesondere Kosten für die Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Sondervermögen. Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 61 handelt es sich im Wesentlichen um aktivierte Eigenleistungen für einen selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand (TEUR 43) und um Erträge im Zusammenhang mit der Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer (TEUR 12). Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus dem Personalaufwand mit TEUR 9.330 (Vj. TEUR 18.911) und den anderen Verwaltungsaufwendungen mit TEUR 6.713 (Vj. TEUR 5.001) zusammen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Rechts- und Beratungskosten (TEUR 3.233, Vj. TEUR 2.630), Reisekosten (TEUR 456, Vj. TEUR 402), Mieten für Büroräume (TEUR 459, Vj. TEUR 356) sowie periodenfremden Aufwendungen (TEUR 317, Vj. TEUR 71) zusammen. Bei den periodenfremden Aufwendungen betreffen insbesondere TEUR 304 Aufwendungen für diverse Versicherungsleistungen für Geschäftsführer für vorangegangene Jahre. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 375 und betreffen Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten (TEUR 359), Aufwendungen für Sicherheitsvorkehrungen (TEUR 11) und Gebühren im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Zeitkontenrückdeckung (TEUR 5). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 1) enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Steuern vom Einkommen und Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer für 2023 und Vorjahre enthalten. Am 28. Dezember 2023 ist das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) in Deutschland in Kraft getreten. Es ist erstmals auf Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, anwendbar. Im MinStG wurden die von der OECD beschlossenen Modellregelungen einschließlich der Safe-Harbour-Regelungen umgesetzt. Die Gesellschaft gehört zu der BPCE-Gruppe und wird indirekt zu 100% von der Gesellschaft BPCE S.A., in Frankreich, gehalten. Die Gesellschaft BPCE S.A. qualifiziert als oberste Muttergesellschaft des Konzerns und ist daher unter der Frankreich Pillar 2 Regelung steuerpflichtig. Eine nationale Ergänzungssteuer wird für die deutschen Gruppengesellschaften nicht erwartet. Sonstige Angaben Ausschüttungssperre In Höhe der folgenden Beträge ergibt sich aus Aktivierungen gemäß § 268 Abs. 8 HGB und nach Berücksichtigung gegenläufiger latenter Steuern eine Gewinnausschüttungssperre:
Gewinnverwendungsbeschluss/Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat eine vollständige Ausschüttung des Jahresüberschusses 2023 in Höhe von EUR 1.831.804,57 sowie eines Teilbetrags aus dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.197.652,69, insgesamt also in Höhe von EUR 3.029.457,26, wie folgt vor:
Der verbleibende Teil des Bilanzgewinns (EUR 345.866,52) soll als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von TEUR 3.355 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 1 und 7 Jahren. Die monatlichen Mietzahlungen (inkl. Nebenkosten) für die Büroräume betragen ca. TEUR 53 und für die monatlichen Leasingraten der PKW ca. TEUR 5. Zum Bilanzstichtag bestehen im Wesentlichen Verpflichtungen aus einem Auslagerungsvertrag mit der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, in Höhe von insgesamt TEUR 2.135. Von diesen sind TEUR 2.135 innerhalb eines Jahres fällig. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne von § 285 Nr. 21 HGB erfolgen durch und für die AEW Invest GmbH zu marktüblichen Bedingungen und sind daher nicht anzugeben. Geschäftsführung Mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen für 2023 TEUR 1.661. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 55 Mitarbeiter beschäftigt, davon 30 männliche und 25 weibliche Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr waren 55 Mitarbeiter Vollzeit beschäftigt. Konzernverhältnisse
Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören an:
Im Geschäftsjahr wurde Herrn Christian Fuhrmann für seine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied eine Aufsichtsratvergütung in Höhe von EUR 21.000,00 gezahlt. Angaben zu den verwalteten Investmentvermögen Die AEW Invest GmbH verwaltete am 31. Dezember 2023 sieben Sondervermögen sowie eine Investment-KG mit einem Fondsvermögen von insgesamt TEUR 2.910.246. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für
Düsseldorf, 3. Mai 2024 Geschäftsführung Stephan Bönning Gereon Kohlgrüber Christina Ofschonka Axel Peinemann Anlagenspiegel für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
eingetragen im Handelsregister HRB 85080, AG DüsseldorfGeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lageberichta. Rahmenbedingungen AEW Invest GmbH wurde zu Beginn der Berichtsperiode mehrheitlich (89,9%) von der AEW S.A.S. mit Sitz in 43 Avenue Pierre Mendès France, Paris, 75013 ("Muttergesellschaft") gehalten, 10,1% entfielen auf die Chosta Stichting. Die AEW S.A.S wiederum ist ein Tochterunternehmen (100%) der AEW Europe SA, die ihrerseits ein Tochterunternehmen der NATIXIS Investment Managers SA ist. Im März 2023 wurde das Stammkapital der Gesellschaft um EUR 1.469.967 auf EUR 2.582.314 erhöht, wovon EUR 1.194.967 auf die AEW S.A.S. und EUR 275.000 auf die Chosta Stichting entfielen. Nach der Kapitalerhöhung hielt die AEW SAS 85% der Gesellschaftsanteile an der AEW Invest GmbH und die Chosta Stichting 15%. Directeur General der AEW SAS sind Frau Vanessa Roux-Collet und Herr Raphaël Brault. Bei der AEW Gruppe handelt es sich um einen Immobilien-Manager mit zwölf Büros in Europa. Die Gruppe hat über 495 Mitarbeiter und verwaltete zum 31.12.2023 einen Immobilienbestand im Wert von ca. 38,1 Mrd. EUR in Europa. b. Unternehmen Mit Datum vom 13.10.2014 wurde der AEW Invest GmbH mit Sitz in Düsseldorf (im Folgenden die "Gesellschaft" bzw. "AEW" genannt) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis gemäß § 20, 22 des Kapitalanlagegesetzbuches zum Betreiben des Investmentgeschäfts als Kapitalverwaltungsgesellschaft erteilt. Mit Datum vom 13.03.2020 wurde die Erlaubnis vom 13.10.2014 aufgehoben und durch eine erweiterte Erlaubnis ersetzt. AEW erbringt im Kern ihre Tätigkeit in der Auflage und Verwaltung von deutschen Immobilien-Spezial- AIF nach dem deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für institutionelle Anleger. Zudem werden selektiv geschlossene Immobilien-Spezial-AIFs für Club-Deal Investitionen angeboten. Des Weiteren erbringt die AEW Beratungsdienstleistungen im Hinblick auf Asset und Property Management Tätigkeiten sowohl für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften als auch für Fonds aus der Unternehmensgruppe. c. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der anhaltende Krieg in der Ukraine ließ keine nachhaltige Aufhellung der Markteinschätzung seitens der relevanten Marktteilnehmer zu. Die im vergangenen Jahr deutlich angestiegene Inflationsrate sank allmählich wieder, allerdings blieb das Konsum- und auch Investitionsverhalten zurückhaltend. Die veränderte Zinslandschaft war auch im vergangenen Jahr eine der wesentlichen Einflussgrößen, wenngleich sich zum Ende 2023 eine Plateaubildung abzeichnet, die einen etwas positiveren Ausblick für das kommende Geschäftsjahr zulässt. Auf dem Vermietungsmarkt profitierte der Logistiksektor von einem klaren Nachfrageüberhang infolge von verstärkten Aktivitäten im Online-Handel sowie der Veränderung der Prozessketten vom sogenannten Just-in-time Modell zum Just-in-case Modell, das zusätzliche Lagerhaltung entlang der Lieferketten vorsieht. Beide Effekte gemeinsam spiegelten sich in steigenden Mieten wider. Der Einzelhandelssektor (ohne Lebensmittel) leidet weiterhin unter strukturellen Veränderungen. Zwar sind die Mieten im gewerblichen Bereich überwiegend indexiert, doch ist die Durchsetzung der Indexierung, besonders in Hinblick auf das vorsichtigere Konsumverhalten und dem darauf basierenden Umsatzrückgang, nicht unproblematisch. Zudem haben sich Leerstandszeiten und die Dauer von Vermietungsprozessen deutlich erhöht. Der infolge der Pandemie eingetretene Home- Office-Boom veränderte den Flächenumsatz im Bürosektor und führte generell zu einer niedrigeren Nachfrage - aber auch zu flexiblieren Büroflächenkonzepten. Das vergangene Geschäftsjahr zeigte eine beginnende Trendumkehr, viele Büromieter beschäftigen sich mit der Frage, wie die Belegschaft zurück ins Büro geholt werden kann. Eine gewisse Flexibilität (je nach Branche mehr oder weniger) wird den Bürosektor allerdings auf Dauer charakterisieren mit nachhaltigen Einflüssen auf die Beschaffenheit der Flächen sowie die Lagequalitäten. Urbane, gut erreichbare Standorte, effiziente Grundrisse, moderne Gebäude mit guter Energiebilanz dürften hierbei einen deutlichen positieren Ausblick haben als veraltetete Gebäude in peripheren Lagen. Im Segment der Wohnimmobilien ist die gute Angebots- und Nachfragesituation weiterhin stabil, wobei sich die stabile Marktentwicklung auf steigende Mietpreis zurück führen läßt. Auf dem Investmentmarkt blieb die Anzahl der Transaktionen in Folge des Zinsanstiegs und der damit einhergehenden relativen Attraktivität von alternativen Kapitalanlagen, gering. Transaktionen wurden nur sehr selektiv durchgeführt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 scheinen die Preis- und Renditeanpassungen wietgehend durchgeführt, so dass für 2024 mit einem sukzessiven Anspringen der Transaktionstätigkeit zu rechnen ist. Die Branche spaltet sich in KVGen, die reine Administrationsleistungen erbringen und den klassischen KVGen. Die AEW Invest fokussiert sich weiterhin auf die klassische KVG-Rolle. d. Geschäftsverlauf In Folge der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung waren die Immobilienportfolien von Abwertungen betroffen, außerdem endete das Mandat für eines der fremdverwalteten Investmentvermögen. Kompensierend fand im Geschäftsjahr 2023 für einige Transaktionen der Übergang von Nutzen und Lasten statt. Als finanzielle Leistungsindikatoren sind u.a. die Assets under Management (AUM) und der Jahresüberschuss zu nennen. Die AUM sank im Geschäftsverlauf auf 7.181,5 Mio. EUR (Vj. 7.949,7 Mio. EUR), was einem Rückgang von 9,7% entspricht. Dabei blieben die AUM der von AEW verwalteten Investmentvermögen insgesamt stabil bei 2.778,8 Mio. EUR (Vj. 2.795,8 Mio. EUR). Im gleichen Zeitraum sanken die AUM im Geschäft der fremdverwalteten Investmentvermögen von 2.530,1 Mio. auf EUR 1.723,8 Mio. EUR. Das Volumen der sonstigen Mandate stieg von 2.623,8 Mio. EUR leicht auf 2.679,0 Mio. EUR. Wir weisen darauf hin, dass sich die Darstellung aufgrund einer sachgerechteren Aufteilung und nach Wertanpassung bei Doppelzählungen von Dachfondsstrukturen ändern kann, sodass im Zuge dessen auch Anpassungen der Vorjahreszahlen vorgenommen werden. Die Gesellschaft arbeitet insbesondere mit den regulierten Schwestergesellschaften in Frankreich, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich eng zusammen, um den institutionellen Investoren stets geeignete Lösungen für die Immobilienanlage anbieten zu können und um die Nutzung der auf beiden Seiten bestehenden Kompetenzen und Kapazitäten sowohl im Interesse der Investoren als auch im Interesse der Gesellschaften zu optimieren. Das verändertnsumfeld eröffnete die Möglichkeit, Liquiditätsanlagen in Tages- und Festgeld verzinslich anzulegen. Hiervon wurde ertragssteigernd Gebrauch gemacht. Der Jahresüberüberschuss betrug für das Geschäftsjahr 1.832 TEUR (Vj. 689 TEUR). In Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der jüngsten Zinsentwicklung und den damit einhergehenden Wertveränderungen auf Immobilienebene, hat sich das Unternehmensergebnis als stabil erwiesen und ist als positv zu bewerten. Als Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind inbesondere unsere Mitarbeiter als entscheidender Erfolgsfaktor zu nennen. Unsere Mitarbeiter verfügen neben ihrem hohen Engagement und Leistungsfähigkeit auch über fundiertes Fachwissen. Die Gesellschaft unterstützt im Rahmen von individuellen Förderungen den Ausbau dieses Fachwissens. e. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Zum Anschub und Erweiterung des Geschäftsbetriebes brachte die Gesellschafterin in 2018 einen Kundenstamm in die Gesellschaft ein, für die sie Aufwendungen getätigt hatte. Weitere Zuführungen erfolgten nicht und sind auch nicht weiter vorgesehen. Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen ausschließlich in täglich fälligen Guthaben und betrugen zum Ende des Geschäftsjahres 14.516 TEUR (Vj. 15.152 TEUR). Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.588 TEUR (Vj. 4.241 TEUR) bestehen im Wesentlichen gegenüber verbundenen Unternehmen. Finanzlage Das Stammkapital betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2.582 TEUR (Vj. 1.028 TEUR). Die Kapitalrücklage bleibt mit 9.519 TEUR zum Vorjahr unverändert. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss i.H.v. 1.832 TEUR (Vj. 689 TEUR) Ertragslage Im Geschäftsjahr erwirtschaftete die Gesellschaft Provisionserträge in Höhe von 28.896 TEUR (Vj. 28.165 TEUR). Die Provisionserträge teilen sich in die Verwaltungsvergütung für Investmentvermögen 25.950 TEUR (Vj. 26.599 TEUR), die transaktionsbasierte Verwaltungsvergütung 2.555 TEUR (Vj. 1.073 TEUR) und Sonstige Vergütungen 392 TEUR (Vj. 492 TEUR) auf. Dem gegenüber stehen Provisionsaufwendungen in Höhe von 9.321 TEUR (Vj. 9.972 TEUR) zuzüglich sonstige betriebliche Erträge von 61 TEUR (Vj. 8.195 TEUR). Der sich daraus ergebende Rohertrag im Geschäftsjahr betrug 19.637 TEUR (Vj. 26.387 TEUR). Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betrugen 16.043 TEUR (Vj. 23.912 TEUR). Darin enthalten sind Personalaufwendungen in Höhe von 9.330 TEUR (Vj. 18.911 TEUR) sowie andere Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 6.713 TEUR (Vj. 5.001 TEUR). Die Anzahl der in Vollzeit Beschäftigen betrug im Geschäftsjahr 55 Beschäftigte (Vj. 55 Beschäftigte) und betrug im Jahresdurchschnitt 55 Beschäftigte. f. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Beschreibung des Risikomanagementsystems Im Hinblick auf die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit hat die KVG, ausgehend von ihrer Geschäfts- und Risikostrategie, ein Risikomanagementsystem gemäß § 29 KAGB eingerichtet. Dieses System bildet die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erkennung, Analyse, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Kommunikation der Risiken. Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sowie Feststellungen aus der Überprüfung erfolgen entsprechende Anpassungen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich im Geschäftsjahr keine Änderungen ergeben. Das Risikomanagementsystem beinhaltet insbesondere eine regelmäßige Identifizierung der Risiken (Risikoinventur) auf Basis quantitativer und qualitativer Bewertungskriterien, die geeignet sind, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des AIF und damit auch der KVG nachhaltig zu beeinflussen. Die Erfordernisse, ein systematisches Risikomanagementsystem zu betreiben, zeigt sich im aktuellen Markt- bzw. Zinsumfeld. Die Erhöhung des Zinsniveaus im Bereich der Fremdfinanzierung führt dazu, dass Transaktionen pausieren oder ggf. abgebrochen werden. Gestiegene Anforderungen von Finanzierern aber auch der Wunsch, das Finanzierungsvolumen zu reduzieren , erschwert die Aufnahme von Immobilienkrediten Die Dokumentation des Risikomanagementprozesses sowie der Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken erfolgt im Risikomanagement-/ Organisationshandbuch sowie in anderen Richtlinien. Über die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen, gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen hinaus stellen die BVI- Wohlverhaltensrichtlinien die Basis unseres geschäftlichen Handelns dar. Als Risikoinstrumente werden insbesondere ein Frühwarnsystem, ein Limit-System mit Ampelstufen (gelb bzw. rot) im Rahmen der o.g. Risikoinventur sowie bei den Sondervermögen Stresstests eingesetzt. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung wird das Risikodeckungspotential (RDP) dem Gesamtrisikoprofil (GRP) der Gesellschaft gegenübergestellt. Die Berichterstattung an die Geschäftsführung bzw. den Aufsichtsrat der Gesellschaft erfolgt über den Risikoreport, der einen Überblick über die verschiedenen Risikoarten und damit einen Überblick über die Gesamtrisikosituation der KVG liefert. Im Rahmen der Risikoinventur wurden insbesondere folgende Risiken identifiziert und beurteilt:
Adressenausfallrisiken beschreiben das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen oder auch für die Gesellschaft, das aus der Tatsache resultiert, dass die Gegenpartei eines Geschäfts bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen ihren Verpflichtungen möglicherweise nicht nachkommen kann. Durch regelmäßiges Monitoring und aktives Management des Immobilienportfolios sowie durch Diversifikation werden diese Risiken eingegrenzt. Bonitätsanalysen werden bei Ankäufen und großflächigen Vermietungen durchgeführt. Adressenausfallrisiken aus der Anlage der liquiden Mittel sind für die Gesellschaft nicht zu erkennen. Gleiches gilt für Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Marktpreis-/Immobilienrisiken umschreiben das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen, das aus Wertveränderungen der Vermögenswerte aufgrund von Wertverlusten durch eine negative Entwicklung einzelner Immobilien sowie der Immobilienmärkte insgesamt resultiert. Aufgrund des Gebührenanspruchs der Gesellschaft gegenüber den einzelnen Investmentvermögen wirken sich diese Risiken auch auf die Ertragslage der Gesellschaft aus. Dieses Risiko wird auf der Ebene der Investmentvermögen durch die Streuung auf verschiedene Immobilien, Standorte sowie Nutzungsarten, eine umfangreiche Due Diligence der zu erwerbenden Fondsimmobilien und die Beschränkung der Kreditaufnahme insgesamt reduziert. Die Investmentmärkte befinden sich aktuell noch immer in einer Konsolidierungsphase. Neben der verteuerten Fremdkapitalkapitalbeschaffung hemmt auch das rezessive Konjunkturumfeld das Investmentgeschehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Rückgang der Inflationsraten zu Zinssenkungen der Notenbanken im Jahr 2024 führen wird, woraus insgesamt eine gewisse Marktbelebung resultieren dürfte. Daher wird zumindest aktuell ein mittleres Marktpreisrisiko gesehen, das sich tendenziell reduzieren sollte. Liquiditäts-/Kreditrisiken umfassen das Risiko, dass eine Position im Portfolio des Investmentvermögens nicht innerhalb hinreichend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten veräußert, liquidiert oder geschlossen werden kann und dass dadurch die Erfüllung von Rückgabeverlangen der Anteilscheininhaber oder von sonstigen Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt wird. Kreditrisiken bestehen, sofern notwendige Fremdfinanzierungen für Objektankäufe nicht zur Verfügung stehen und das weitere Fonds-Unternehmenswachstum beeinträchtigen. Entsprechenden Risiken werden durch regelmäßiges Monitoring der Liquiditätssituation sowie durch Stress-Szenarien und Risikobetrachtungen Rechnung getragen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, zudem wirken vertragliche Bestimmungen (u.a. Kündigungsfrist) risikolimitierend. Den Kreditrisiken wird durch eine breite Marktansprache möglicher Banken begegnet. Operationelle Risiken (insbesondere Betriebs-, Rechts- und Reputationsrisiken) beinhalten das Verlustrisiko, das aus Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder aus externen Ereignissen resultiert. Um finanzielle Folgen aus operationellen Risiken zu begrenzen, hat die AEW Invest GmbH u.a. als Methode des Risikotransfers eine D&O-Versicherung mit umfangreichem Deckungsrahmen abgeschlossen. Darüber hinaus werden die operativen Risiken durch geeignete organisatorische Maßnahmen (u.a. interne Kontrollen, Vier- Augen-Prinzip) und durch die Tätigkeit der Internen Revision beherrscht. In Bezug auf Rechtsrisiken verfügt die KVG gemäß den Vorgaben der KAMaRisk über eine separate Compliance-Funktion. Aufgabe des Compliance-Beauftragten ist die Sicherstellung der Einhaltung geltenden Rechts- und sonstiger externer und interner Regelungen rund um die Auflegung, den Vertrieb und die kollektive Vermögensverwaltung von alternativen Investmentvermögen. Immobilienrisiken bezeichnen die nicht-systematischen, ideellen Risiken des Besitzes und Betriebes von Immobilien (die nicht bereits durch andere Risikokategorien abgedeckt sind), die zu Todesfällen und Verletzungen oder zu möglichen Verlusten oder Schäden an der Immobilie führen können. Strategische Risiken im weiteren Sinne können sich für die Gesellschaft beispielsweise durch Regulierungen der Finanzaufsicht (BaFin) oder durch nationale sowie internationale Gesetzgebungsverfahren ergeben. Die finanziellen Auswirkungen dieser Risiken sind schwer quantifizierbar, es wird jedoch von einer grundlegenden Beherrschbarkeit ausgegangen und entsprechende Puffer werden im Businessplan berücksichtigt. Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Winter 2023 nach wie vor in einer schwierigen Phase. Hohe Zinsen und Inflation haben die Kaufkraft der Haushalte gesenkt und damit den Konsum beeinträchtigt. Auch der zunehmende Arbeitskräftemangel und geringe Unternehmensinvestitionen zeigen sich für die derzeitige Wirtschaftslage verantwortlich. Eine wesentliche Besserung ist auch für 2024 nicht in Sicht: Die EU-Kommission erwartet, dass Deutschland zum Schlusslicht beim Wirtschaftswachstum in Europa wird. Eine stärkere wirtschaftliche Belebung in Deutschland wird erst erwartet, wenn sich eine spürbare europäische bzw. globale Erholung abzeichnet. Die aktuellen Prognosen des AEW Research geht von einer Aufhellung des Investitionsklimas sowie einer Plateaubildung auf den Zinsmärkten aus. Die vergangenen Quartale waren von Unsicherheit und Abwertungen geprägt, so dass sich für die nächsten Quartale ein interessantes Investitionsfenster bieten dürfte. Die Inflation hat sich positiv auf die Mietpreisentwicklung ausgewirkt, dies sollte sich vor dem Hintergrund sich normalisierender Inflationsraten abschwächen, gleichzeitig aber weiter spürbare Indexanpassungen bieten. Die Immobilienbranche steht nach wie vor vor großen strukturellen Veränderungen hinsichtlich geforderter CO 2 -Neutralität und einem verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Hierbei kommt den Akteuren eine besondere Verantwortung zu: gemeinsam mit den institutionellen Investoren ist ein Umbau des Bestands hin zu CO 2 ärmeren Immobilien nötig und gleichzeitig wird ein enger Dialog mit den Mietern erforderlich, um einerseits deren Anforderungen an moderne Flächen zu eruieren, andererseits die Transparenz in der Branche zu erhöhen. In dieser Hinsicht sieht AEW sich gut aufgestellt, denn die Entwicklung von individuellen ESG Strategien für Portfolien und auch entsprechende Umsetzung sind langjährig erprobt. Insgesamt erwartet die Gesellschaft eine anziehende Nachfrage zu beiden Enden des Risikospektrums: Core-Immobilien, die zukunftsfähig aufgestellt sind und einen nachhaltigen, langfristigen Cash Flow erwirtschaften und somit zur Diversifikation in den Kapitalanlageportfolio institutioneller Anleger beitragen. Value Add Immobilien, die in exzellenten Lagen nicht den Flexibilitäts- und Energieffizienzanforderungen der heutigen Zeit genüge tragen. Letztere befinden sich in großer Anzahl im Eigentum institutioneller Investoren, so dass hier langfristig Managementbedarf und Wertschöpfungspotenziale bestehen. Die Gesellschaft rechnet damit, dass sie die bestehenden Kapitalzusagen sinnvoll in Europa wird investieren können, um das sich aktuell geöffnete Zeitfenster nutzen zu können. Außerdem blickt die Gesellschaft zuversichtlich ins Jahr 2024, das Interesse seitens institutioneller Investoren, neues Kapital zur Verfügung zu stellen, erscheint deutlich stärker als im Vorjahresvergleich. Als Spezialist für Investmentstrategien mit lokalen Büros im europäischen Raum glauben wir, dass unsere Portfolien gut aufgestellt sind, um die anhaltenden Herausforderungen eines Umfelds multipler Krisen zu meistern: In einem Umfeld erhöhter regulatorischer Einflüsse, sich auf höherem Niveau stabilisierender Zinsen und der negativen geopolitischen Einflüsse (u.a. Krieg in der Ukraine, Präsidentschaftswahl in den USA) erwarten wir in Summe dennoch eine Erhöhung der Assets under Management im Jahresverlauf 2024. In Folge der prognostizierten Steigerung des Verwaltungsvolumen gehen wir davon aus, dass die Provisionserträge (ohne Berücksichtigung von Sondereffekten) im Geschäftsjahr 2024 etwas steigen werden. Dem gegenüber stehen leicht erhöhte Verwaltungskosten. In Summe wird für das Geschäftsjahr 2024 ein leicht über dem Vorjahresergebnis liegender Jahresüberschuss erwartet.
Düsseldorf, 03.05.2024 Stephan Bönning Axel Peinemann Gereon Kohlgrüber Christina Ofschonka Feststellung: Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 10. Juni 2024 festgestellt worden. |
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