Philippi
GmbH
Henstedt-Ulzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.5.2023
EUR |
31.5.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
103.548,00 |
132.099,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.330,00 |
4.608,00 |
| II.
Sachanlagen |
101.218,00 |
127.491,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.645.379,66 |
1.945.015,78 |
| I.
Vorräte |
1.233.543,62 |
1.440.015,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
170.448,37 |
305.910,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
241.387,67 |
199.089,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.414,00 |
24.268,00 |
| Aktiva |
1.773.341,66 |
2.101.382,78 |
Passiva
|
|
31.5.2023
EUR |
31.5.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
960.967,32 |
1.198.387,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
205.000,00 |
205.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
295.000,00 |
295.000,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
460.967,32 |
698.387,77 |
| B.
Rückstellungen |
697.354,00 |
759.786,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
115.020,34 |
143.208,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
115.020,34 |
143.208,47 |
| Passiva |
1.773.341,66 |
2.101.382,78 |
Anhang
allgemeine Angaben
Die Philippi GmbH hat ihren Sitz in
Henstedt-Ulzburg. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichtes Kiel unter der Nummer HRB 15689 KI
eingetragen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist auf der
Grundlage der Bilanzierungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter kommen
aus Vereinfachungsgründen die Regelungen des § 6
Abs. 2 und 2a EStG zur Anwendung.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, werden durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt, erkennbare Risiken durch
Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt.
Für das allgemeine Ausfallrisiko wird eine
Pauschalwertberichtigung von rd. 2 % auf den
Nettoforderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen
gebildet.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach der
Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Methode)
unter Verwendung der "Heubeck-Richttafeln 2018G" ermittelt.
Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche
Marktzinssatz (10-jähriger Durchschnitt) bei einer
restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,80 % (Vj.
1,79 %) gemäß der
Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November
2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit
0,0 % (Vj. 0,0 %) und erwartete Rentensteigerungen mit
2,0 % (Vj. 2,0 %) berücksichtigt. Die Fluktuation
wurde mit einer Rate von 0,0 % (Vj. 0,0 %)
berücksichtigt.
Ein entsprechender Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung wurde
versicherungsma-thematisch ermittelt, und sofern die
Ansprüche dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind, gemäß § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Rückstellungen verrechnet.
Dabei wird die Bewertung rückgedeckter Pensionszusagen
nach dem erstmalig anzuwendenden, vom IDW Fachausschuss
Unternehmensberichterstattung (FAB) verabschiedeten
Rechnungslegungshinweis "Handelsrechtliche Bewertung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten
Direktzusagen" (IDW RH FAB 1.021) vorgenommen. Bei
Vorliegen von kongruenten Rückdeckungsversicherungen
ist danach eine kongruente Bewertung der Versorgungs- und
Versicherungsleistungen erforderlich. Diese kann entweder
nach dem sogenannten Primat der Aktivseite oder der
Passivseite erfolgen. Dabei wird bei dem Primat der
Aktivseite die Pensionsverpflichtung - soweit sie kongruent
rückgedeckt ist - mit dem Buchwert des
korrespondierenden Rückdeckungsversicherungsanspruchs,
also unter Berücksichtigung der Rechnungsgrundlagen
des Versicherungstarifs bewertet. Bei dem Primat der
Passivseite lässt sich hingegen eine kongruente
Bewertung durch den Ansatz des Versicherungsanspruchs in
Höhe des Erfüllungsbetrags des kongruent
rückgedeckten Teils der Pensionsverpflichtung
erreichen. Die Bewertung rückgedeckter Pensionszusagen
im vorliegenden Jahresabschluss wurde aufgrund der
Erstanwendung des IDW RH FAB 1.021 nach dem Primat der
Passivseite vorgenommen. Daraus resultiert ein Ertrag von
rund TEUR 77.
Steuerrückstellungen werden nach
steuerrechtlichen Vorschriften gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie
ungewissen Verpflichtungen der Gesellschaft und werden mit
dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag (vgl. § 253 Abs. 1
HGB) angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in EURO umgerechnet
werden. Die Umrechnung der Fremdwährungsposten erfolgt
grundsätzlich ohne Beachtung der Restriktionen des
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 und § 253 Abs. 1 S. 1 HGB mit
dem
Euroreferenzkurs zum Abschlussstichtag.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen resultieren aus der
Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von
Altersversorgungsverpflichtungen mit
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen
dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger
entzogen sind (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB). Bei den Vermögensgegenständen
handelt es sich um eine wertpapiergebundene
Rückdeckungsversicherung.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1
HGB beträgt TEUR 44.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Ab. 2 Satz 2
HGB:
|
TEUR
|
Anschaffungskosten der
Vermögensgegenstände
|
694
|
Beizulegender Zeitwert
der
Vermögensgegenstände
|
770
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten
Schulden
|
1.142
|
verrechnete
Aufwendungen
|
19
|
verrechnete
Erträge
|
19
|
Die sonstigen Rückstellungen von TEUR 110
entfallen in Höhe von TEUR 71 auf variable
Gehaltsansprüche sowie mit TEUR 16 auf Archivierung
und von TEUR 23 auf Jahresabschlusskosten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im
Vorjahr, eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
sonstige Angaben
Im Durchschnitt waren während des
Geschäftsjahres 12 Angestellte und 3 Auszubildende
beschäftigt. Die Berechnung erfolgt gemäß
§ 267 Abs. 5 HGB.
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen resultiert aus nachfolgenden Sachverhalten:
|
TEUR
|
Mietvertrag
|
148
|
Leasingverträge
|
4
|
Bestellobligo
|
676
|
|
828
|
Es besteht ein längerfristiger
Grundstücksmietvertrag. Die finanziellen
Verpflichtungen hieraus belaufen sich auf TEUR 94 p.a.
Abnahmeverpflichtungen aus schwebenden
Einkaufskontrakten mit Laufzeiten bis 2024 bestehen zum
Bilanzstichtag, bewertet zum Marktwert, in Höhe von
TEUR 676.
Die Geschäftsführung schlägt vor den
Jahresüberschuss auszuschütten.
Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind
bestellt:
Herr Jan Philippi, Hamburg,
Herr Jonas Andres Philippi, Hamburg, seit 1. Januar
2023.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die wesentliche
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben, ergaben sich nicht.
Henstedt-Ulzburg, 15. September 2023
Jan
Philippi
Jonas Philippi
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2023
festgestellt.
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