Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 98853
Eingetragen
14.10.2005
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Die Planung von Beleuchtungskonzepten, der Verkauf und die Montage von Leuchten und Beleuchtungsanlagen sowie Lichtsteuerungen und relevantem Zubehör. Handwerkliche Leistungen werden an Subunternehmen abgegeben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rayko Piwarz
seit 14.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rayko Piwarz
Berlin
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PIWARZ Licht GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen   47.693,92   103.711,74
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.428,00   28.734,00  
II. Sachanlagen 26.603,00   43.725,00  
III. Finanzanlagen 1.662,92   31.252,74  
B. Umlaufvermögen   354.830,42   454.495,87
I. Vorräte 203.776,52   304.794,11  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 135.254,36   137.966,87  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.799,54   11.734,89  
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.410,93 2.410,93 1.475,00 1.475,00
Summe Aktiva   404.935,27   559.682,61

PASSIVA

       
Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital   2.485,38   17.929,68
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00  
II. Kapitalrücklage 232.500,00   232.500,00  
III. Verlustvortrag -239.570,32   -13.612,90  
IV. Jahresfehlbetrag -15.444,30   -225.957,42  
B. Rückstellungen 5.271,25 5.271,25 11.025,77 11.025,77
C. Verbindlichkeiten 397.178,64 397.178,64 530.727,16 530.727,16
Summe Passiva   404.935,27   559.682,61

Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2021

PIWARZ Licht GmbH, Berlin

Nr. Beschreibung Rechtsgrundlage

1 Vorabinformation

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und ergänzend nach den Regelungen der §§ 264 ff. HGB über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auf (267 Abs. 1 HGB).

Der Jahresabschluss wurde um einen Anhang erweitert (§264 (1) S. 1 HGB

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB bei der Aufstellung des Anhangs in Anspruch.

Die Gesellschaft verzichtet auf die Aufstellung eines Lageberichts (§264 (1) S. 4 HGB).

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der nachfolgende Anhang enthält diejenigen Angaben, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Im Anhang sind ggf. auch Angaben aufgenommen, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden.

Die Berichterstattung unterbleibt insoweit, als es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Bundesländer erforderlich ist (§ 286 Abs. 1 HGB, § 160 Abs. 2 AktG).

2 Allgemeine Angaben

2.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

§ 264 Abs. 1a HGB

Firmenname laut Registergericht: PIWARZ Licht GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Berlin

Registereintrag: Handelsregister B

Registergericht: Berlin-Charlottenburg

Register-Nr.: 98853 B

Gegenstand des Unternehmens:

Die Planung von Beleuchtungskonzepten, der Verkauf und die Montage von Leuchten und Beleuchtungsanlagen sowie Lichtsteuerungen und relevantem Zubehör. Handwerkliche Leistungen werden an Subunternehmen abgegeben.

3 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

3.1 Angabe der auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Einschließlich Grundlagen für die Währungsumrechnung in Euro)

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Aktiva

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und werden stetig angewendet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit Sie einer wirtschaftlichen Abnutzung unterliegen, abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgten im Zugangsjahr grundsätzlich zeitanteilig.

Bewegliche Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von 800 Euro (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter) werden unter Beachtung der Grundsätze zur Vorsicht und zur Wesentlichkeit im Zugangsjahr voll abgeschrieben (Bewertungsvereinfachung).

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und wie folgt bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten (einschließlich Anschaffungsnebenkosten)

- Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Die Vorräte (zum Verkauf bestimmte Waren) wurden mit den einzelnen Anschaffungskosten unter pauschaler anteiliger Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten (Zölle, Transport, Einlagerung, Warenprüfung, Verpackung) und unter Berücksichtigung von Preisminderungen bewertet.

Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten §250 (1) HGB ist zum Nennwert angesetzt. Die Abgrenzung des Aufwands für Folgeperioden erfolgt nach dem auf Folgeperioden entfallenden Anteil an den betroffenen Ausgaben.

Passiva

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die Kapitalrücklagen sind zum Nennbetrag angesetzt.

Als Kapitalrücklage gem. §272 (2) Nr. 4 HGB sind die eingebrachten freiwilligen Zuzahlungen über dem Stammkapital zum Nennwert ausgewiesen.

Die nicht verwendeten Ergebnisse sind zum Nennwert ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken notwendig ist. Abzinsungen wurden nicht vorgenommen, da die Restlaufzeit der Rückstellungen nicht zuverlässig geschätzt werden kann bzw. unter einem Jahr liegen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

44. Pflichtangaben zur Bilanz

4.1 Angabe des Gesamtbetrages der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten

§ 285 Nr. 1 b HGB ohne Einzelaufgliederung nach Posten

1. Pfandrecht an beweglichen Sachen

Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Waren. Diese sind in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 103.576,36 Euro in nicht näher bestimmter Höhe enthalten.

4.2 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern

§ 42 Abs. 3 GmbHG

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Bestand 01.01.2021 110.196,79 Euro
Zugang 2021 19.611,10 Euro
Abgang 2021 0,00 Euro
Bestand 31.12.2021 129.807,89 Euro
Verzinsung 4,00 % p.a., jährliche Verzinsung

5 Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und nicht bilanzierten Verpflichtungen

Es bestehen Gewährleistungsverpflichtungen aus Kaufverträgen.

Die Geschäftsführung sieht keine Gründe, welche die Annahme konkreter Gewährleistungsverpflichtungen rechtfertigt.

5.1 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach §268 Abs. 7 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils gesondert anzugeben

§ 285 Nr. 3a HGB

Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasing-Verträgen

Mietverträge

(1) Jahresmiete 39.349,30 Euro (2022) zuzüglich Betriebs- und Verbrauchskosten, Leasing-Verträge

(1) jährliche Leasingaufwendungen 3.092,64 Euro (2022).

(2) jährliche Leasingaufwendungen 348,00 Euro (2022).

Aus den Miet- und Leasing-Verträgen bestehen keine Verbindlichkeiten von mehr als fünf Jahren.

Darüber hinaus bestehen sonstige, finanzielle Verpflichtungen von untergeordneter Bedeutung (z.B. aus Webhosting-Verträgen, Mobilfunkverträgen, Versorgerverträgen und Versicherungsverhältnissen) mit einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren.

6 Pflichtangaben zu Mitarbeitern und Organen

6.1 Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer ohne Trennung nach Gruppen

§ 285 Nr. 7 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrug: 2,5.

Die Ermittlung erfolgte in Anwendung der Methode nach § 267 Abs. 5 HGB.

 

Berlin, den 06. April 2023

gez. Rayko Piwarz, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06. April 2023

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