Aesculap
Wirtschaftsdienst GmbH
Trendelburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.021,50 |
1.684,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.020,50 |
1.683,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.593,03 |
51.365,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.098,54 |
46.472,67 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.494,49 |
4.892,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
71,97 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.029,95 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.644,48 |
53.121,11 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
40.042,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.650,01 |
25.650,01 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.363,26 |
25.363,26 |
| III.
Verlustvortrag |
10.970,50 |
16.061,58 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
42.072,72 |
-5.091,08 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.029,95 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.644,48 |
10.778,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.644,48 |
53.121,11 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis
31.12.2017
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff.
HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB.
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 286,
288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches
gilt für die größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß
§ 326 HGB.
Der Jahresabschluss wurde unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
Die Aesculap Wirtschaftsdienst GmbH weist zum
31.12.2017 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von Euro 2.029,95 aus. Die Geschäftsleitung
geht von einer positiven Unternehmensfortsetzung aus
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB), da
der Verlust des Geschäftsjahres im Wesentlichen durch
eine einmalige Wertberichtigung von Forderungen entstanden
ist..
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Handelsregistereintragung
Firmierung laut Handelsregistereintragung: Aesculap
Wirtschaftsdienst GmbH
Firmensitz laut Handelsregistereintragung:
Trendelburg
zuständiges Handelsregister-Gericht: Kassel
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB 17376
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie des Ausweises gegenüber dem
Vorjahr lagen nicht vor.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar,
linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände pro rata temporis
vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den
steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich
zulässig.
Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens von einem Nettowert von bis zu
410,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung
im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Absatz 2 EStG analog).
Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag
(Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend
erkennbaren Einzelrisiken wurden durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253
Abs. 4 HGB).
Im Übrigen wurden
Kassenbestände,
Guthaben bei Kreditinstituten und
sonstige Vermögensgegenstände zum
Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.
Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen wurde allen
erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt
jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken (§ 253 Abs. 1
S.2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
1.677,63
|
Angaben zu den Restlaufzeiten
Sofern nicht anders in der Bilanz ausgewiesen, lagen
keine wesentlichen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vor (§ 268
Abs. 4 HGB).
Die Angabe der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
zum Bilanzstichtag erfolgt in der Bilanz als davon-Vermerk
(§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1 HGB). Ist kein entsprechender
davon-Vermerk in der Bilanz enthalten, betragen die
Restlaufzeiten der wesentlichen Verbindlichkeiten weniger
als ein Jahr.
Sonstige Angaben
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer
gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Im Geschäftsjahr 2017 wurde 1 Arbeitnehmer
beschäftigt (Vorjahr: 1).
Mitglieder der Geschäftsführung
gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die
Geschäfte durch folgende
Geschäftsführer
geführt:
Name
|
Wohnort
|
Beruf
|
Kristina Kramer
|
Trendelburg
|
Einzelhandelskauffrau
|
Unterschrift der Geschäftsführung
Trendelburg, 30.06.2018
Kristina
Kramer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2018
festgestellt.
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