PSB Dach- und Wandbausystem GmbHLiquidiert

56598 Rheinbrohl, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 21796
Eingetragen
9.3.2006
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Verkauf von Dach- und Wandelementen.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Röttgen
seit 20.6.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 5 angezeigt

Gaulental 32, 56598 Rheinbrohl
25.000 €
25.00%
LUX STAHLBAU A.G.
Germany
25.000 €
25.00%
Germany
25.000 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PSB Dach- und Wandbausystem GmbH

Platten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

AKTIVA

  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Ausstehende Einlagen 6.250,00 6.250,00
B. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 417,00 678,00
C. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 80.000,00 298.608,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 328.593,56 224.617,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 52.715,83 55.036,46
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 7.077,12
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 20.497,10 0,00
Summe Aktiva 488.473,49 592.266,79

PASSIVA

   
  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -43.662,79 0,00
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -76.834,31 -43.662,78
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 20.497,10 0,00
B. Rückstellungen 35.000,00 47.291,00
C. Verbindlichkeiten 453.473,49 488.638,57
Summe Passiva 488.473,49 592.266,79

Anhang

Durch das Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985 ist für alle Kapitalgesellschaften spätestens ab dem Kalenderjahr 1987 der Jahresabschluß gemäß § 264 Abs. 1 HGB um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet.

Die wesentlichen Bestimmungen über den Inhalt des Anhanges finden sich insbesondere in den Vorschriften der §§ 284-288 HGB. Über diese hinaus sind aber zahlreiche einschlägige Vorschriften in anderen Paragraphen zu beachten.

Erläuterungen zu der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanz und die Bewertung der Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 255 HGB. Hiernach wurden alle Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Wertansätze erfolgten gemäß § 253 Abs.1 HGB unter Berücksichtigung der zulässigen Abschreibung gemäß § 255 Abs. 2-4 HGB.

Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder mit dem niederen Marktpreis bilanziert. Für Risiken die sich aus der Lagerung oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten in begründeten Einzelfällen unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt.

Dem allgemeinen Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge Rechnung getragen.

In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Beim Gesamtkostenverfahren werden die gesamten Kosten der Periode gegliedert nach Aufwandsarten, den Erlösen gegenübergestellt, unabhängig davon ob sie bereits zu Umsatzerlösen geführt haben.

Beim Gesamtkostenverfahren ergeben sich die Aufwendungen und Erträge unmittelbar aus den Kosten der Finanzbuchhaltung.

Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB

Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

Herr Christian Röttgen

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Christian Röttgen

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