ATACAMA Software GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
(Rumpfgeschäftsjahr
vom 1. August 2023 bis zum 31. Dezember 2023)
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
ATACAMA SOFTWARE GMBH, BREMEN
A K T I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.7.2023
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
12.653.152,16 |
12.663.370,94 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
42.817,31 |
53.036,09 |
| III.
Finanzanlagen |
12.610.334,85 |
12.610.334,85 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
4.624.884,22 |
2.191.724,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.187.408,47 |
1.439.032,97 |
| II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
437.475,75 |
752.691,41 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
44.682,19 |
46.835,68 |
|
17.322.718,57 |
14.901.931,00 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.7.2023
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
13.850.542,67 |
13.850.542,67 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
42.256,00 |
40.000,00 |
| II.
Zur Durchführung der geleisteten beschlossenen
Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
0,00 |
2.256,00 |
| III.
Kapitalrücklage |
11.662.670,34 |
8.811.213,40 |
| IV.
Geleistetes Sachagio zur beschlossenen und noch nicht
eingetragenen Kapitalerhöhung |
0,00 |
2.851.456,94 |
| V.
Gewinnvortrag |
2.145.616,33 |
2.068.049,26 |
| VI.
Jahresüberschuss |
0,00 |
77.567,07 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
163.683,09 |
272.087,17 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
3.308.492,81 |
764.149,26 |
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
0,00 |
15.151,90 |
|
17.322.718,57 |
14.901.931,00 |
ATACAMA
SOFTWARE GMBH, BREMEN
ANHANG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 1.
AUGUST BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023
1. Allgemeine Angaben
Die ATACAMA Software GmbH, Bremen, ist beim Amtsgericht
Bremen unter HRB 18112 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum
31. Dezember 2023 wurde nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
aufgestellt.
Von der Gesellschaft sind die Vorschriften für
kleine Gesellschaften zu beachten. Die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 HGB wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags wurde
das Geschäftsjahr angepasst und endete am
31. Dezember 2023 (zuletzt: Bilanzstichtag 31. Juli).
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 betrifft
daher ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2023
bis zum 31. Dezember 2023. Das Rumpfgeschäftsjahr
betrifft damit nur fünf Monate, statt zuletzt sieben
Monate. Für das Rumpfgeschäftsjahr besteht
erstmals die Verpflichtung zur Abführung des
Ergebnisses an das Mutterunternehmen.
2. Bilanzierungs und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze bleiben
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und linear
über die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Dabei wird grundsätzlich die lineare
Abschreibungsmethode angewendet. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird in Anlehnung an
die für steuerliche Zwecke geltenden
Abschreibungstabellen ermittelt. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Für Finanzanlagen, die in die Gesellschaft
eingebracht wurden, wurden die jeweiligen Zeitwerte als
Anschaffungskosten bzw. als Einbringungswerte angesetzt.
Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung am
Bilanzstichtag erfolgt eine Abschreibung auf den
niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem
Nennwert) oder dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist,
werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zu Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert)
bilanziert.
Als (aktive) Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits
gezahlte zukünftige Geschäftsjahre betreffende
Aufwendungen angesetzt. Der Posten wird in der
Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand
wirtschaftlich entstanden ist.
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen
vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für
künftige Geschäftsjahre darstellen. Der Posten
wird aufgelöst, sobald der Ertrag wirtschaftlich
entstanden ist.
3. Erläuterungen zu den Positionen des
Jahresabschlusses
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr:
TEUR 22).
Im Juli 2023 wurde eine Erhöhung des Stammkapitals
um TEUR 1 beschlossen. Im Zusammenhang mit der Ausgabe
der neuen Anteile wurden Beteiligungen als Sachagio im
Zeitwert von TEUR 2.851 eingebracht, die als
Kapitalrücklagen gemäß § 272
Absatz 2 Nr. 1 HGB zu behandeln sind. Die
Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister
erfolgte im September 2023. Da die Eintragung am
Bilanzstichtag des vorangegangenen
Rumpfgeschäftsjahres noch nicht erfolgt war, wurden
die zusätzlich geleisteten Einlagen und das Sachagio
im Vorjahr als Sonderposten innerhalb des Eigenkapitals
ausgewiesen. In der Kapitalrücklage sind
außerdem Posten gemäß § 272
Absatz 2 Nr. 4 HGB in Höhe von
TEUR 8.811 aus der Einbringung von Beteiligungen
enthalten, die im vorangegangen Rumpfgeschäftsjahr
geleistet und eingestellt wurden.
Von den Verbindlichkeiten entfallen TEUR 3.176 (Vorjahr:
TEUR 493) auf Gesellschafter. Davon entfallen TEUR 156
(Vorjahr: TEUR 488) auf Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
4. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden erstmals
Haftungsverhältnisse aus der Verpfändung von
Finanzanlagen und von Guthaben bei Kreditinstituten sowie
aus der Abtretung von Forderungen für
Verbindlichkeiten eines verbundenen Unternehmens bis zu
einem Gesamtbetrag von TEUR 33.500. Am Bilanzstichtag
bestand eine Inanspruchnahme der Verbindlichkeiten in
Höhe von TEUR 20.000.
Zusätzlich bestanden am Bilanzstichtag
gegenüber verbundenen Unternehmen unverändert
Bürgschaften für Kontokorrentkredite bei einem
Kreditinstitut bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt
TEUR 50. Am Bilanzstichtag bestand wie im Vorjahr
keine Inanspruchnahme der Kredite.
Ein konkretes Risiko für eine Inanspruchnahme aus
der Bestellung der Sicherheiten ist derzeit nicht
ersichtlich.
5. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nur im
Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.
Im Rumpfgeschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich
sieben (Vorjahr: acht) Mitarbeiter beschäftigt.
Bremen, den 23. Mai 2024
gez.
Rainer Donalies, Geschäftsführer
gez.
Michael Jansen, Geschäftsführer
gez.
Sebastian Fraas, Geschäftsführer
gez.
Daniil Liberman, Geschäftsführer
gez.
Sebastian Zebbities, Geschäftsführer
Weitere Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 17. Juni 2024
festgestellt.
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