BürgerEnergieHof eG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Kropf seit 21.1.2025 | Prokura |
Julia Rödel seit 8.10.2019 | Prokura |
Jean Petrahn seit 17.5.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Hof | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HofBad GmbHHofJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang des Geschäftsjahres 2023Allgemeine AngabenDie HofBad GmbH mit Sitz in Hof ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hof Abteilung B unter Nr. 2929 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages ist der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das gesetzliche Gliederungsschema wurde um das Betriebsergebnis erweitert. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet worden. Das Sachanlagevermögen wird mit einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bis 42 Jahren, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, wurden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Für selbständige, abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von EUR 251 bis EUR 800 wurde gemäß § 6 Abs. 2 EStG von dem Wahlrecht zur Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung Gebrauch gemacht. Zugänge, deren Anschaffungskosten EUR 250 nicht übersteigen, wurden direkt als Betriebsausgaben abgesetzt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit den Nennwerten angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren wirtschaftlichen Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurde nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,99 % p. a. (i. Vj. 0,43 %), zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % p. a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde für zukünftige potentielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Die Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums wurde auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Sie wurde pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,74 % (i. Vj. 1,44 %). Bei der Ermittlung der Rückstellung wurde eine Fluktuation in Höhe von 1,0 % p. a. unterstellt. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d. h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zu Posten der BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Bilanzposten und die Abschreibungen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der Teil des Anhanges ist. Wertpapiere des AnlagevermögensIn dieser Position werden die erworbenen festverzinslichen Anleihen im Gesamtvolumen von TEUR 1.999 (i. Vj. TEUR 0) bilanziert. Der aktuelle Kurswert zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 1.985. Eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgte bei den Wertpapieren, deren Kurswerte unterhalb der Anschaffungskosten liegen, nicht, da nicht von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen wird. ForderungenAlle Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Forderungen aus dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen (TEUR 23; i. Vj. TEUR 25). Forderungen gegen verbundene UnternehmenIn diesem Posten ist die Forderung an den Gesellschafter Stadtwerke Hof Holding GmbH aus der Jahresverlustübernahme mit TEUR 3.296 (i. Vj. TEUR 3.013) enthalten. Sonstige VermögensgegenständeIn diesem Posten werden mit TEUR 61 im Wesentlichen Zinsforderungen ausgewiesen. Gegenüber der Stadt Hof besteht eine Forderung in Höhe von TEUR 32 (i. Vj. TEUR 1) resultierend aus dem Erstattungsanspruch für die Einleitungsgebühren. Hier werden auch die Forderungen aus noch nicht gutgeschriebenen EC-Zahlungen mit TEUR 7 (i. Vj. TEUR 7) ausgewiesen. Erstattungsansprüche für Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag sind in Höhe von TEUR 9 (i. Vj. TEUR 0,1) enthalten. Sonstige RückstellungenIn diesem Posten mit TEUR 715 (i. Vj. TEUR 827) werden im Wesentlichen die noch nicht in Anspruch genommenen Guthaben aus Zeitkarten (TEUR 498; i. Vj. TEUR 503) ausgewiesen. Außerdem sind die Rückstellungen für Personalausgaben (TEUR 150; i. Vj. TEUR 248), Jahresabschlusskosten, Berufsgenossenschaftsbeiträge und Archivierungskosten ausgewiesen. VerbindlichkeitenAlle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr (TEUR 392; i. Vj. TEUR 371). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenIn diesem Posten (TEUR 157; i. Vj. TEUR 150) sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH in Höhe von TEUR 115 (i. Vj. TEUR 87) ausgewiesen. Hiervon entfallen TEUR 111 (i. Vj. TEUR 81) auf den Energiebezug. Die Verbindlichkeit gegenüber der Stadtwerke Hof Holding GmbH aus der kaufmännischen Betriebsführung beträgt TEUR 33 (i. Vj. TEUR 57). Aus der umsatzsteuerlichen Organschaft beträgt die Verbindlichkeit TEUR 6 (i. Vj. TEUR 2). Sonstige VerbindlichkeitenDieser Posten enthält Verbindlichkeiten aus noch nicht eingelösten Gutscheinen und Geldwertkarten (TEUR 165; i. Vj. TEUR 141). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit wurden, wie im Vorjahr, unterjährig ausgeglichen. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen TEUR 7 (i. Vj. TEUR 7). Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungGliederung der Umsatzerlöse
Die Veränderungen aus noch nicht in Anspruch genommenen Kundenzeitguthaben, nicht eingelösten Gutscheinen und Geldwertkarten in Höhe von TEUR +1 (i. Vj. TEUR -97) wurden berücksichtigt. Diese entfallen mit TEUR -16 (i. Vj. TEUR -11) auf das HofBad, mit TEUR +17 (i. Vj. TEUR -84) auf die Sauna und mit TEUR 0 (i. Vj. TEUR -2) auf das FreiBad. Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen die Erstattungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an Arbeitnehmer nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in Höhe von TEUR 42 (i. Vj. TEUR 62) ausgewiesen. Aus der Auflösung von Rückstellungen sind Erträge in Höhe von TEUR 116 (i. Vj. TEUR 2) enthalten. MaterialaufwandDie Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 1.271 (i. Vj. TEUR 910) werden durch die Energie- und Wasserbezugskosten dominiert. Die erhaltenen Entlastungen aus den Preisbremsen 2023 und der Soforthilfe Dezember 2022 für den Energiebezug (TEUR 441; i. Vj. TEUR 6) wurden mit den Aufwendungen für den Energie- und Wasserbezug (TEUR 1.509; i. Vj. TEUR 723) saldiert. Die Fremdleistungen steigen um TEUR 83 auf TEUR 741 (i. Vj. TEUR 658). PersonalaufwandDer Personalaufwand steigt um TEUR 99 auf TEUR 1.453 (i. Vj. TEUR 1.354). Aufwendungen für Altersversorgung sind in Höhe von TEUR 49 (i. Vj. TEUR 46) enthalten. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenDie Abschreibungen sinken um TEUR 24 auf TEUR 330 (i. Vj. TEUR 354). Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 702 (i. Vj. TEUR 619) beinhalten unter anderem Kosten für die kaufmännische Betriebsführung durch die Stadtwerke Hof Holding GmbH in Höhe von TEUR 392 (i. Vj. TEUR 345) und für Einleitungsgebühren in Höhe von TEUR 151 (i. Vj. TEUR 122). Erträge aus anderen WertpapierenIn diesem Posten sind die laufenden Erträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 44 (i. Vj. TEUR 0) enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie Zinsen und ähnlichen Erträge TEUR 46 (i. Vj. TEUR 1) betreffen erhaltene Zinserträge aus Geldanlagen. Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen gem. § 253 Abs. 2 HGB entstanden in Höhe von TEUR 0,3, (i. Vj. TEUR 0,0). Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen gem. § 253 Abs. 2 HGB in Höhe von TEUR 0,4 (i. Vj. TEUR 1). Angaben zum JahresergebnisMit der Stadtwerke Hof Holding GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Sonstige finanzielle VerpflichtungenMit der Stadtwerke Hof Holding GmbH besteht ein Vertrag über die kaufmännische Betriebsführung. Der Vertrag hat keine feste Laufzeit und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Hieraus ergibt sich zum Bilanzstichtag eine Verpflichtung von TEUR 392. NachtragsberichtNach Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Ergänzende AngabenDie Anteile der Gesellschaft werden zum Bilanzstichtag mit 100,0 % von der Stadtwerke Hof Holding GmbH gehalten. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss (größter und kleinster Konsolidierungskreis) der Stadtwerke Hof Holding GmbH einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Stadtwerke Hof Holding GmbH werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Hof Holding GmbH übernimmt als Beschlussgremium Aufgaben der HofBad GmbH. Für Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB bezüglich des Abschlussprüferhonorars wird auf den Anhang des Konzernabschlusses der Stadtwerke Hof Holding GmbH verwiesen. Latente SteuernLatente Steuern werden aufgrund des Organschaftsverhältnisses auf Ebene der Stadtwerke Hof Holding GmbH (Organträger) betrachtet. GeschäftsführungDipl.-Kfm. Jean Petrahn, Hof Geschäftsführer Der Geschäftsführer hat keine Vergütung von der Gesellschaft bezogen. BelegschaftDurchschnittliche Zusammensetzung der Belegschaft:
Anlagenspiegel zum 31.12.2023
Lagebericht des Geschäftsjahres 20231. Grundlagen der GesellschaftDie Gesellschaft ist im Handelsregister am Amtsgericht Hof unter HRB 2929 eingetragen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Unterkotzauer Weg 25 in 95028 Hof. Satzungsmäßiger Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von öffentlichen Bädern in der Stadt Hof. Hierzu betreibt die Gesellschaft in Hof ein Freibad, ein Hallenbad und eine Saunalandschaft. Das Freibad hat eine Wasserfläche von 2.643 m². Die Wasserfläche im Hallenbad beträgt 685 m². Ziel der Gesellschaft ist es, unter Einhaltung des Wirtschaftsplans und unter Anwendung wirtschaftlicher Betriebsführungsmethoden das Angebot stets zeitgemäß, attraktiv und sicher zu gestalten. Die Überprüfung der Erfüllung des Zwecks der Gesellschaft erfolgt u. a. mittels der Auswertung der monatlichen Besucherstatistik. Außerdem wird mindestens quartalsweise eine Analyse der Einnahmen und Ausgaben vorgenommen. 2. Geschäftsverlauf und ErtragslageDer Jahresfehlbetrag der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 (vor Verlustübernahme) liegt mit TEUR 3.296 über dem des Vorjahres (TEUR 3.013). Da die Jahre 2020 bis 2022 durch den Ausbruch der Corona-Pandemie geprägt waren, ist das letzte vergleichbare Vorjahr das Jahr 2019; in dem Jahr betrug der Fehlbetrag TEUR 3.226. Der Fehlbetrag 2023 entfällt mit TEUR 1.784 (i. Vj. TEUR 1.513) auf das Hallenbad, mit TEUR 669 (i. Vj. TEUR 686) auf die Sauna und mit TEUR 843 (i. Vj. TEUR 814) auf das Freibad. Der Umsatz des Geschäftsjahres 2023 liegt mit TEUR 973 (i. Vj. TEUR 837) wieder auf dem Niveau des letzten Vor-Corona-Jahres 2019 (TEUR 959). Im Freibad wurden im Geschäftsjahr 56.549 Besucher (in 2022: 55.037; in 2019: 64.442) gezählt. Die Besucherzahlen im Hallenbad stiegen gegenüber dem Vorjahr von 86.946 auf 102.655 (in 2019: 111.543). Die Zahl der Saunagäste stieg ebenfalls stark auf 40.646 Besucher (in 2022: 34.958; in 2019: 44.117). Der Personalaufwand stieg von TEUR 1.354 um TEUR 99 bzw. 7,3 % auf TEUR 1.453. Der Anstieg des Materialaufwands von TEUR 1.568 um TEUR 444 auf TEUR 2.012 ist darauf zurückzuführen, dass die Energiekosten preisbedingt um TEUR 352 höher als im Vorjahr waren. Die Energiekosten des Jahres 2023 betragen TEUR 993 und liegen somit höher als die Umsatzerlöse (TEUR 973). Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres decken nur 21,6 % (in 2022: 21,3 %; in 2019: 22,7 %) der Gesamtkosten von rund EUR 4,5 Mio. (in 2022: EUR 3,9 Mio.; in 2019: EUR 4,2 Mio.). Dieses ungünstige Verhältnis ist nicht nur den vergleichsweise sehr hohen Personalkosten geschuldet, sondern auch den hohen Energiekosten von TEUR 993 (i. Vj. TEUR 641). Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ursprünglich ein Verlust in Höhe von EUR 3,8 Mio. erwartet. Dank der vom Bund gewährten Energiepreisbremsen stiegen die Energiekosten nicht ganz so stark an wie ursprünglich befürchtet. 3. Vermögens- und FinanzlageIm Geschäftsjahr wurden insgesamt TEUR 185 (i. Vj. TEUR 165) in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände investiert. Die Investitionen betreffen vor allem die geleisteten Anzahlungen für die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Parkplatz des Freibads. Mit der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ist in 2024 zu rechnen. Das gesamte Anlagevermögen (ohne Finanzanlagen) hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 22,9 % (i. Vj. 24,2 %). Das Eigenkapital beträgt unverändert TEUR 8.223. Bei einer Bilanzsumme von TEUR 9.329 (i. Vj. TEUR 9.420) errechnet sich eine Eigenkapitalquote von 88,1 % (i. Vj. 87,3 %). Die Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Zu keiner Zeit bestand im abgelaufenen Geschäftsjahr die Notwendigkeit, den eingeräumten Kontokorrentrahmen in Anspruch zu nehmen. Die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft wird in nachfolgender Kapitalflussrechnung dargestellt:
Die Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit (TEUR -3.202) und aus der Investitionstätigkeit (TEUR -2.138) konnten nicht durch den Mittelzufluss aus der Verlustübernahme der Stadtwerke Hof Holding GmbH kompensiert werden. Der Finanzmittelfonds sank im Geschäftsjahr um TEUR 2.327. Für 2024 wird mit Investitionen von rund TEUR 265 gerechnet. Wesentlichste Investition ist eine größere Photovoltaikanlage auf dem Parkplatz am Freibad. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über die Abschreibungen und im Übrigen über Eigenmittel der Gesellschaft. 4. AusblickFür das Jahr 2024 wird mit einem Verlust von EUR 3,7 Mio. gerechnet. Für das Jahr 2025 und die darauffolgenden Jahre ist absehbar, dass die Verluste weiter steigen und der Verlust ab 2027 voraussichtlich die 4-Millionen-Euro-Grenze überschreiten wird. Die erheblichen Kostensteigerungen für Personal, Fremdleistungen und Energie können nicht durch entsprechende Preisanhebungen oder andere zusätzliche Einnahmen gedeckt werden. 5. Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungAls Chance ist zu sehen, dass es in Zukunft gelingt, die Besucherzahlen und das Einnahmen-Niveau weiter zu stabilisieren oder gar auszubauen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass durch Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen oder einen Neubau die erheblichen Energiekostensteigerungen leicht gebremst werden könnten. In den Vorjahren wurden bereits verschiedene Investitionsmöglichkeiten in diesem Bereich geprüft, jedoch ergaben die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen kein ausgewogenes Ergebnis zwischen den Kosten für derartige Maßnahmen und den Energiekostensenkungsmöglichkeiten. Im Geschäftsjahr 2017 wurde gutachterlich der Zustand der Gebäude und der technischen Anlagen untersucht. Als Ergebnis der Untersuchungen ist festzuhalten, dass sich alle Bereiche in einem guten, zeitgemäßen Zustand befinden und es nach derzeitigem Sachstand möglich erscheint, die Bäder und die Saunawelt noch zehn Jahre weiter zu betreiben. Die vom Gutachter aufgezeigten Mängel bzw. Empfehlungen wurden und werden planmäßig behoben, bzw. umgesetzt. Allerdings ist absehbar, dass die energetischen Anforderungen an die Bäder, aber auch die gestiegenen Ansprüche der Badegäste mittelfristig einen Neubau erforderlich werden lassen. Derzeit wird erwogen, spätestens bis zum Jahr 2030 ein kombiniertes Hallen- und Freibad mit Saunawelt zu bauen. Dieser Neubau soll zum Zeitpunkt der Eröffnung in energetischer Hinsicht Maßstäbe setzen. Ein Neubau mit regenerativer Energiegewinnung ist Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele der Stadt Hof und der Stadtwerke Hof. Ergänzend wird derzeit untersucht, ob eine energetische Generalsanierung des bestehenden Hallenbades eine Alternative zum Neubau wäre. Die HofBad GmbH ist in das Risikomanagementsystem des Konzerns Stadtwerke Hof einbezogen. Das Risikomanagement erfolgt durch die Muttergesellschaft Stadtwerke Hof Holding GmbH im Rahmen des bestehenden kaufmännischen Betriebsführungsvertrages. Existenzgefährdende Risiken sehen wir derzeit aufgrund des bestehenden Verlustübernahmevertrages mit der Stadtwerke Hof Holding GmbH nicht. Gleichwohl könnten im Fall weiter steigender Energiekosten die Jahresfehlbeträge deutlich ansteigen. Außerdem könnten bedingt durch Bevölkerungsrückgänge die Besucherzahlen langfristig sinken. Auch das unerwartete Auftreten von Instandhaltungsbedarf ist nicht ausgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die Stadtwerke Hof Holding GmbH zumindest kurzfristig auch weiterhin in der Lage ist, den Verlustausgleich in voller Höhe zu übernehmen. Mittelfristig ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Muttergesellschaft nicht mehr in der Lage ist, derart hohe und weiter steigende Fehlbeträge auszugleichen. Die Folge wäre dann eine Angebotseinschränkung der Gesellschaft zum Zweck der deutlichen Kostensenkung oder das Einfordern von Zuschüssen von Seiten der öffentlichen Hand.
Hof, 28. März 2024 HofBad GmbH Dipl.-Kfm. Jean Petrahn Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die HofBad GmbH, Hof Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HofBad GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HofBad GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates der Stadtwerke Hof Holding GmbH, Hof, für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 30. April 2024 gez. Jahn, Wirtschaftsprüfer gez. Deuerlein, Wirtschaftsprüfer PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte |
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