Center Drink GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Erfrischungsgetränken und Mineralwässern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Corinna Nolde seit 18.11.2020 | Prokura |
Janine Borgardt seit 18.11.2020 | Prokura |
Thorsten Kröger seit 6.12.2017 | Geschäftsführer |
Axel Biermann seit 25.3.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
8 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 8 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ruhr Tourismus GmbHOberhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023RUHR TOURISMUS GMBH, OBERHAUSENI. Ziele und Aufgaben der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) Aufgabe der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) ist die Profilierung des Ruhrgebiets als Reiseziel und die Bündelung der Kräfte in der Region mit dem Ziel einer effizienten touristischen Vermarktung. 1. Strategische Weiterentwicklung Was die strategische Gesamtausrichtung der RTG angeht, wird neben der eindeutigen Schwerpunktsetzung auf digitale Formate in der Kommunikation die Partnerschaft mit den Leistungsanbietern weiter intensiviert. Ziel dabei ist es, die Koordination des Gesamtangebotes zu optimieren und die Leistungspartner bei der Entwicklung von Produkten sowie bei der Vermarktung derselben aktiv zu unterstützen. In diesem Kontext werden sich die neuesten und sehr dynamischen Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) direkt auf die Weiterentwicklung der Content- und Datenstrategie auswirken. Dies gilt insbesondere im Bereich der Recherche touristischer Angebote sowie bei der Erstellung von textlichem und visuellem Content. Daneben werden zunehmend operative Tätigkeiten mithilfe der KI schneller und effizienter abgewickelt werden können. Eines der Kernziele hierbei ist die digitale Sichtbarmachung von touristischen Angeboten der Region im Rahmen einer Open-Data-Strategie, die eng mit der Landes- und Bundesebene abgestimmt ist. Dabei geht es zentral darum, die Akteure auf der lokalen Ebene im öffentlichen Sektor wie in der Privatwirtschaft zu befähigen, auf Grundlage einer beschlossenen Tourismusstrategie und der damit eng verbundenen Datenstrategie selbst aktiv zu agieren. Was die inhaltliche Weiterentwicklung des Gesamtangebotes angeht, dienen neben der klaren Zielgruppenausrichtung, folgende vier zentrale Leitmotive als Orientierung: - Nachhaltigkeit im Sinne einer qualitativen Wachstumsstrategie, um auch langfristig die Akzeptanz von Tourismus in der Metropole Ruhr zu erhalten. - Authentizität im Sinne der Entwicklung von glaubwürdigen Angeboten, die bestenfalls mit einem Alleinstellungsmerkmal für die Region sprechen. - Mobilität im Sinne einer CO 2 -armen Mobilität während der An- und Abreise, aber auch während des Aufenthalts vor Ort sowie eine Besucherlenkung auf Basis digitaler Steuerungsmodelle. - Digitalisierung im Sinne einer Sichtbarmachung sämtlicher touristischer Angebote in den digitalen Plattformen auf Basis einer regionalen Datenhub-Strategie. 2. Fortschreibung Marketingstrategie Im Hinblick auf die Definition von Zielgruppen wird die Systematik der Sinus-Milieu-Struktur von Zielgruppen angewendet. Hierbei wurde konkret die Zielgruppe der "Expeditiven" als Hauptzielgruppe definiert, da diese als "Trendsetter-Zielgruppe" weitere Zielgruppen nach sich zieht. Im Bereich Aktivtourismus wird noch die Zielgruppe der "Adaptiv-Pragmatischen" bei den Bestandsprodukten definiert und im Bereich "Kultur/Industriekultur" die Zielgruppe der "Postmateriellen" bearbeitet. Alle neuen Produktentwicklungen werden sich aber an der Zielgruppe der "Expeditiven" ausrichten. Zudem sollen diese zukünftigen Teile des neu aufzubauenden Destinationsmarketing sein. Grundlage hierfür war ein Markenbildungsprozess, der basierend auf den Werten und natürlichen Voraussetzungen der Destination Ruhrgebiet durchgeführt wurde. Folgende Vision zur Umsetzung dieser Strategie wurde festgelegt: "Das Ruhrgebiet ist die kreative, offene und freundschaftliche Stadt der Städte. Damit sind wir 2030 ein touristisch attraktiver und erfolgreicher Trendsetter als eine der europäischen Kreativdestinationen." Auf Basis der im fortgeschriebenen Marketingplan festgelegten Handlungsstrategie mit neu definierten Zielgruppen und Themenwelten sowie der daraus abgeleiteten Quellmärkte, werden die operativen Marketing- und Vertriebsmaßnahmen neu festgelegt und neuen Trends flexibel angepasst. Diese Handlungsstrategie soll in enger Abstimmung mit den handelnden Akteuren der Tourismuswirtschaft und der öffentlichen Hand innerhalb der Region abgestimmt und weiter fortentwickelt werden. Plattform hierfür ist der Beirat der RTG. Wie bereits oben erwähnt, ist ein weiterer Schwerpunkt bei der strategischen Weiterentwicklung der RTG die Weiterentwicklung zu einer "Destination Management Organisation". In diesem Zusammenhang werden nach innen an die touristischen Leistungspartner gerichtete Angebote noch stärker in den Fokus genommen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Digitalisierung des touristischen Angebots der Metropole Ruhr: - Content Erstellung, mittelfristig stark zunehmend unter Zuhilfenahme von KI - Einheitliche Strukturierung der gesammelten Daten - Qualitätsmanagement des Contents - Ausspielung des Contents auf verschiedenste Plattformen auf Basis einer Open - Data Strategie - Aufbau von Schnittstellen zwischen den angewandten technischen Systemen - Vereinheitlichung der innerhalb der RTG angewandten technischen Systeme - Coaching der touristischen Partner bei der Anwendung der technischen Systeme - Coaching der touristischen Partner bei der Anwendung der neuen Marketingstrategie Insbesondere hat dies zur Folge, dass zukünftig die Destination als Produkt definiert wird. Bisher waren dies die Marken, die in einer thematisch definierten Dachmarkenstrategie zusammengeführt wurden. Stattdessen wird die Destination anhand der vier Thermenwelten "Auf Trallafitti", "Anne frischen Luft", "Kreativ von hier" und "Echt fotogen" als Gesamterlebnis in den touristischen Markt gebracht. Hier ist als Zielsetzung für die Umsetzung das Jahr 2030. Im Rahmen dieser Zeitvorgabe soll nicht nur die neue Ausrichtung einer Markenstrategie umgesetzt, sondern auch der Change von der Produktstrategie zur Destinations-Markenstrategie vollzogen werden. Als besondere Herausforderungen gelten hier neben den finanziell relevanten Netzwerkverflechtungen der jeweiligen schon bestehenden Produkte, die Bekanntheit und das Vertrauen in diese Marken, welche direkt auf die Performance der RTG einzahlen und somit als starke Legitimation für die Existenz der RTG dienen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, komplett auf eine reine Destinations-Markenstrategie umzusteigen. 3. Strategische Partnerschaften Die oben beschriebenen finanziell relevanten Netzwerkverflechtungen sind notwendig, um die alleinige Abhängigkeit der RTG vom Zuschussgeber Regionalverband Ruhr (RVR) zu reduzieren. Mittlerweile hat die RTG in diesem Arbeitsfeld eine sehr starke Kernkompetenz entwickelt. Die große Herausforderung ist nun, diese erfolgreichen Dachmarken, wie beispielsweise die Marken "Extraschicht", "RUHR.TOPCARD", "RuhrtalRadweg", "Römer-Lippe-Route", "RuhrKunstMuseen", "RuhrBühnen" und "Radrevier Ruhr" in die Destinationsmarke "Ruhrgebiet" zu integrieren. Alle Marken finanzieren sich auf Basis kooperativer Finanzierungsmodelle im Rahmen strategischer Partnerschaften durch öffentliche oder private Budgets der jeweils beteiligten Partner. Allerdings finanziert die RTG diese Marken aus ihrem Kernhaushalt anteilig mit. Da Mittel und Personal der RTG zukünftig stärker für den Aufbau einer Destinations-Marketingstrategie benötigt werden, müssen die Produktmarken auf ihre Relevanz hin geprüft werden. Bei zu großen Zuschussbedarfen und zu großen Personalressourcen wird die Marke im ungünstigsten Fall eingestellt, falls sie nicht eine erhebliche imageprägende Funktion ausfüllt, wie beispielsweise die "Extraschicht" oder der "Ruhrtalradweg". Dennoch sollen auch diese Produkte sich weiter in Richtung definierte Zielgruppenstrategie entwickeln und auch mehr auf die Destinations-Marke "Ruhrgebiet" einzahlen. 4. Akquise von Fördermitteln Neben der aktuellen Umsetzung von Förderprojekten beschäftigt sich die RTG intensiv mit der laufenden EFRE-Förderperiode 2023-2027. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei der Verwendung der Mittel auch die Weiterentwicklung des Tourismus im Fokus. Die RTG wird als wichtiger Partner des Landes bei der Umsetzung von Förderprojekten anerkannt. Wie in den vergangenen Jahren, bietet auch die aktuelle EFRE-Förderperiode viele Möglichkeiten, den Tourismus in der Metropole Ruhr mit strategischem Weitblick auf qualitativ hohem Niveau weiterzuentwickeln. Es stehen erheblich mehr Mittel als in der vorangegangenen Förderperiode zur Verfügung. Auf Basis eines von der RTG als regionale Förderrichtlinie entwickelten "Territorialen Strategiekonzepts" besteht die Möglichkeit, auf Basis der definierten regionalen Tourismusstrategie, neue umfangreiche Fördergelder einzuwerben. Bedauerlicherweise konnte die RTG im ersten Aufruf im Januar 2023 keine ihrer Projektskizzen erfolgreich durch das Jury-Verfahren bringen. Dies war insofern erstaunlich, dass die RTG seit 2011 in jedem EFRE-Förderprogramm jeweils mehrere Förderprojekte bewilligt bekam. Es liegt die Vermutung nahe, dass das vom Wirtschaftsministerium komplett neu entwickelte Bewerbungs- und Juryverfahren deutlich andere Akzente setzt als das bisherige Verfahren. Dennoch hat die RTG im zweiten Aufruf im Januar 2024 erneut Projektskizzen zur Bewertung eingereicht. 5. Anknüpfung zum Standortmarketing Dabei wird der inhaltliche Anknüpfungspunkt in einer stärkeren Akzentuierung auf das klassische Standortmarketing, im Sinne von hoher Lebensqualität durch ein attraktives Tourismus- und Freizeitangebot, gesehen. Damit soll es gelingen, auch zunehmend branchenfremde Partner aus der Privatwirtschaft für gemeinsame Marketingprojekte zu motivieren. Hier arbeitet die RTG auch verstärkt mit den IHK der Region zusammen. Neben der RTG-bezogenen strategischen Weiterentwicklung, ist eine stärkere Abstimmung und Verzahnung der Aktivitäten aller Akteure im Firmenverbund des RVR vorgesehen. Insbesondere in den Themenfeldern "Industriekultur", "Kultur" und "Aktiv" gibt es bereits eine sehr eng abgestimmte Zusammenarbeit, die noch weiter vertieft werden soll. Seit 2022 wurden Marketingaufgaben im Bereich der Industriekultur vom RVR auf die RTG übertragen. Ebenso gibt es im Themenfeld "Standortmarketing", welches vom RVR in Form einer Kampagne selbst betrieben wird, einen regelmäßigen Austausch der handelnden Akteure. Außerdem sollen im Rahmen einer partnerschaftlichen Struktur sämtliche RTG-Netzwerke mit ihren jeweiligen Partnerbetrieben eingebunden werden. Hierbei dient das bereits erwähnte Förderprojekt "Digitale Modelldestination NRW" als zentrale Projektstruktur für die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Landestourismusstrategie. 6. Organisatorische Weiterentwicklung Vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der RTG von einer Destinationsmarketing-Organisation zu einer Destinationsservice-Organisation werden sich auch die Aufgaben der RTG verändern. Dieser Prozess wird sich auch auf die interne Organisationsstruktur der RTG auswirken. Ebenso wird sich die mittelfristige strategische Neuausrichtung vom Dachmarken-Produktmarketing zum Destinationsmanagement im Jahr 2030 als Zielmarke auf die Organisation der RTG auswirken. Diese werden aber keine finanziellen Auswirkungen haben. II. Darstellung der Lage der Gesellschaft 1. Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft in 2023 zeigt anhand nachfolgender Darstellungen und Kennzahlen folgendes Bild: Vermögensstruktur Das Vermögen der Gesellschaft in Höhe von T€ 13.547 (VJ.: T€ 9.299) setzt sich zusammen aus Anlagevermögen in Höhe von T€ 410, Umlaufvermögen in Höhe von T€ 13.059 sowie Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 77. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bilanzsumme des Vorjahres erheblich um T€ 2.553 verkürzt wurde. Wir verweisen diesbezüglich auf die Ausführungen im Anhang unter A.I.. Der Zuwachs im Anlagevermögen von T€ 14 betrifft unter Berücksichtigung der laufenden Abschreibung i. H. v. T€ 196 im Wesentlichen Hard- und Software. Die deutliche Erhöhung der Bilanzsumme ist aktivisch auf die Erhöhung der liquiden Mittel i. H. v. T€ 5.310 zurückzuführen, welche sich sowohl in den erhöhten erhaltenen Anzahlungen durch den Verkauf der RUHR.TOPCARD für das Folgejahr widerspiegelt, als auch auf die Einzahlung von angeforderten Fördermitteln, welche im Vorjahr noch in den sonstigen Vermögensgegenstände enthalten waren. Die Reduzierung der sonstigen Vermögensgegenstände ergibt sich durch die Vereinnahmung der beantragten Mittelabrufe für geförderte Projekte i. H. v. T€ 1.102. In 2023 war das gezeichnete Kapital in Höhe von T€ 260 voll gedeckt und zum Bilanzstichtag wird auf der Passivseite ein Eigenkapital in Höhe von insgesamt T€ 2.914 (Vj.: T€ 1.387) ausgewiesen. Der Anstieg des Eigenkapitals ist hierbei auf Einzahlungen des Gesellschafters in Höhe von T€ 3.612 zurückzuführen, welche entgegen der Vorjahre nur zu weniger als 50 % von dem Jahresfehlbetrag 2023 aufgezehrt wurden. Gegenläufig erfolgte eine Rückzahlung der Zuschüsse aus der Corona-Pandemie (T€ 200). Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wird so eine Eigenkapitalquote von 21,5 % (Vj.: 14,9 %) ausgewiesen. Die restlichen Passiva bestehen aus Rückstellungen in Höhe von T€ 1.608, Sonderposten (T€ 191) und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 8.834. Während die sonstigen Rückstellungen auf dem Niveau des Vorjahres sind und neben den üblichen Personalrückstellungen Rückstellungen für Kompensationen aus Vorjahren beinhaltet, sind durch eine erhebliche Steigerung der Verkäufe der RUHR.TOPCARD die erhaltenen Anzahlungen um T€ 1.646, was sich innerhalb des Bestandes der liquiden Mittel widerspiegelt, angestiegen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist ebenfalls durch den Anstieg der verkauften RUHR.TOPCARD für das Jahr 2023 zurückzuführen und den daraus resultierenden Verbindlichkeiten aus der Endabrechnung für die Akzeptanzstellen. 2. Finanzlage
Die Finanzstruktur weist gegenüber dem Vorjahr ein um T€ 1.527 höheres Eigenkapital aus. Das kurzfristige Fremdkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 200 deutlich erhöht. Die Erhöhung des Eigenkapitals resultiert daraus, dass der Betriebskostenzuschuss des Gesellschafters das negative Ergebnis des Jahres 2023 um T€ 1.527 übersteigt. Das Verhältnis von kurzfristigem Fremdkapital zum Umlaufvermögen stellt sich wie folgt dar:
Die Liquidität war und ist gesichert. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 bestehen liquide Mittel in Höhe von T€ 12.990 (VJ: T€ 7.680). 3. Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 weist ein negatives Ergebnis in Höhe von T€ 1.885 aus. Seit dem Jahr 2020 werden die Zuschüsse des Gesellschafters RVR direkt in die Kapitalrücklage gebucht und nicht- wie in den Jahren zuvor - ergebniswirksam. Daher wird die Gesellschaft zukünftig generell ein negatives Ergebnis ausweisen. Für das Geschäftsjahr 2023 betrugen die Zuschüsse des RVR die Summe in Höhe T€ 3.412. Das erzielte negative Ergebnis, das mit T€ 1.885 unter dem gezahlten Betriebskostenzuschuss bleibt, ist dem Umstand geschuldet, dass die RTG im Bereich der RUHR.TOPCARD wieder Card-Verkäufe nahezu auf dem Niveau des Rekord-Verkaufsjahres 2019 generieren bewegt (WJ 2022: 163.686 Cards, WJ 2023: 228.850 Cards) und so Umsatzerlöse von T€ 11.446 (Vorjahr: T€ 7.347) erreichen konnte. Ferner konnten im Jahr 2023 im Bereich der Großveranstaltungen bei der Extraschicht Umsatzerlöse von T€ 757 (Vorjahr: T€ 534) erzielt werden. Gegenläufig zu den Umsatzerlösen haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge um T€ 1.280 auf T€ 1.578 reduziert; ursächlich ist die deutliche Erhöhung im Vorjahr, welche durch Landeszuschüsse für das Förderprojekt ReACT-EU hervorgerufen wurde. Der deutliche Anstieg der Umsätze im Kartensystem spiegelt sich wiederum auch in den Materialaufwendungen wider, da die Aufwendungen für die Akzeptanzstellen um T€ 2.736 anstiegen, während der Materialaufwand in Summe aufgrund von geringeren Aufwendungen durch andere Projekte lediglich um T€ 815 anstieg. Der Personalaufwand ist trotz leicht rückläufiger Anzahl an Mitarbeitern nahezu konstant geblieben. Der Abschreibungsaufwand ist aufgrund der getätigten Investitionen im Geschäfts- und Vorjahr auf T€ 196 angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aufgrund von gestiegenen Provisionszahlungen leicht angestiegen. Insgesamt konnte auf Basis der beschriebenen Entwicklungen, insbesondere auf Basis der positiven Umsatzentwicklung, die Prognose des Vorjahres eines Verlustes von T€ 3.630 deutlich übertroffen werden. 4. Personalbestand Bei der RTG waren im Jahr 2023 im Durchschnitt 56 Mitarbeiter tätig. III. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Die RTG bleibt die regionale touristische Leitagentur für die Metropole Ruhr, einem Ballungsraum von rd. 5,2 Mio. Einwohnern. Die in den letzten Jahren aufgebaute personelle Infrastruktur und die regionalen Tourismusnetzwerke sind dabei das Kapital der Gesellschaft. Ziel bleibt es, die Reisedestination Metropole Ruhr im städte- und kulturtouristischen Markt weiter zu entwickeln. Die Zielsetzung der RTG, die durch die Corona-Pandemie erschwerten Bedingungen für die Tourismus-Branche im Jahr 2022 gemeinsam mit den Partnern und Akteuren in der Metropole Ruhr zu überwinden und das Ruhrgebiet als außergewöhnliche und spannende Reisedestination zu vermarkten, zeigt seine positive Wirkung. Die RTG erhält lt. aktuellem Haushaltsplan des RVR für das kommende Jahr 2024 einen institutionellen Zuschuss in Höhe von rd. 4,1 Mio. €. Die Summe ist im Rahmen der Haushaltsaufstellung des RVR im Jahr 2023 festgelegt worden und beinhaltet auch kriegsbedingte Sonderzuschüsse in Höhe von T€ 308. Für das Jahr 2024 strebt die RTG im Bereich der RUHR.TOPCARD an, die im Wirtschaftsjahr 2023 erreichten Verkaufszahlen weiter zu stabilisieren und ggf. zu erreichen, plant aber im Wirtschaftsplan 2024 zunächst noch verhalten mit 200.000 Card-Verkäufen. Die konservative Planung berücksichtigt dabei die Abhängigkeit von der RTC für die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft. Das Portfolio im Bereich der Großveranstaltungen erweitert sich ab dem Wirtschaftsjahr 2024 um das Haldenevent "Sunset Picknick". Bis zum aktuellen Wirtschaftsjahr wurde die RTG vom RVR mit der Umsetzung der Veranstaltung beauftragt, ab dem Wirtschaftsjahr 2024 hat der RVR diese Veranstaltung vollumfänglich in die Verantwortung der RTG übergeben. In der Konsequenz wird die RTG im Wirtschaftsjahr 2024 drei Großveranstaltungen umsetzen. Gemeinsam mit den Projektpartnern vor Ort wird die RTG die ExtraSchicht im Einklang mit dem 25. Jubiläum der Route der Industriekultur durchführen. Dabei strebt die RTG an, die guten Besucherzahlen des Wirtschaftsjahres 2023 erneut zu erreichen und ggf. zu übertreffen. Ferner findet im Wirtschaftsjahr 2024 wieder der erfolgreiche Tag der Trinkhallen statt. Diese identitätsstiftende Veranstaltung ist mit gemeinsamen Mitteln des Landes NRW und des RVR gefördert und für die Besucher kostenfrei. Abschließen wird das Veranstaltungsjahr das "Sunset Picknick" auf der Halde Hoheward im Herbst. Auch hier hofft die RTG an die sensationellen Besucherzahlen von 13.000 des Jahres 2023 anschließen zu können. Die RTG hatte sich für die Förderperiode, die Ende 2023 / Anfang 2024 in die Umsetzung gegangen sind, mit drei Förderprojekten mit einem Fördervolumen von insgesamt T€ 3.800 beworben. Die Umsetzung der angestrebten Förderprojekte wird, wie ursprünglich geplant in 2024 leider nicht erfolgen, da die RTG keinen Zuschlag seitens der Fördermittelgeber zu diesem Zeitpunkt verzeichnen konnte. Adaptierte Förderanträge wurden zwischenzeitlich wieder eingereicht und werden im Falle einer Förderzusage umgesetzt. An dieser Stelle geht die RTG von einer zeitlichen Verschiebung bei der Umsetzung, aber mit der gleichen finanziellen Absicherung der benötigten Eigenanteile durch den RVR aus. Vor allen Dingen die positiven Entwicklungen bei den CARD-Umsätzen und die Umsetzung der Großevents für dieses Veranstaltungsjahr lassen für die RTG eine positive Perspektive zu. Die Zusage des Gesellschafters RVR, die Generierung zukünftigen Fördervolumina für den Zeitraum 2023-2027 durch die Bereitstellung der jährlichen Eigenanteile abzusichern, gibt der RTG zusätzliche Sicherheit bei der Umsetzung möglicher, wichtiger Projekte. Die Geschäftsleitung geht von einem rückläufigen Umsatzvolumen in 2024 sowie von einem Jahresfehlbetrag von 4,4 Mio. € aus. Absatz- und Preisrisiken Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass entsprechende Pandemien mit hohen Risiken in Bezug auf den Absatz insbesondere der RUHRTOPCARD verbunden sind. Es besteht das Risiko, dass im Falle potenziell erneut auftretender Mutationen oder Aufkommen anderer Viruserkrankungen erneut Eindämmungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung wieder in Kraft gesetzt werden könnten. Die erhöhten Risiken in Bezug auf den Absatz der Karten, besonders durch die hohe Abhängigkeit der Gesellschaft von dieser Erlössparte, bei einer erneuten pandemischen Lage bestehen damit grundsätzlich weiter. Darüber hinaus gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse, welchen nachhaltigen Einfluss die Pandemie auf das Kaufverhalten der RUHR.TOPCARD-Nutzer hat. Diesem Umstand trägt die Ruhr Tourismus GmbH mit einer vorsichtigen Planung bei den Verkäufen der RUHR.TOPCARD Rechnung. Dieses Risiko gilt ebenfalls für der Großveranstaltung EXTRASCHICHT. Zudem ist die Veranstaltung stark vom Wetter am Veranstaltungstag abhängig. Die Ruhr Tourismus GmbH trägt auch diesem Umstand mit einer vorsichtigen Planung Rechnung. IT-Risiken/Cyber-Security Die Geschäftsprozesse laufen in hohem Maße über IT-gestützte Anwendungen. Hieraus ergeben sich Geschäftsrisiken in Bezug auf einen Ausfall oder die Manipulation von IT-Systemen. Hier ist grundsätzlich Vorsorge getroffen worden durch regelmäßige Backups, Sicherheits-, Zugangs- und Benutzerkontrollen. Hinzukommen "Cyber-Risiken" aus potenziellen zielgerichteten Angriffen auf Daten- oder IT-Systeme unter Ausnutzung von Informations- und Kommunikationstechnik, wie bspw. das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen, Erpressung und Datenverluste durch Ransomware oder die Unterbrechung der IT-Systeme durch Angriffe. Um diese Risiken zu begrenzen, legen wir seit Jahren Wert auf eine sichere IT-Infrastruktur, aktuelle Zugriffsberechtigungen und Umsetzung identifizierter Optimierungsmaßnahmen. IV. Öffentliche Zwecksetzung Die RTG ist im Berichtsjahr ihren übertragenen Aufgaben nachgekommen. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Sinne des Gesellschaftsvertrages durchgeführt. Die Finanzmittel der Gesellschaft sind nur für Zwecke, die Gegenstand des Unternehmens sind, verwendet worden. Die öffentliche Zwecksetzung gem. § 108 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GO NRW wurde damit erfüllt und der öffentliche Zweck erreicht.
Oberhausen, 22. Mai 2024 Ruhr Tourismus GmbH gez. Axel Biermann, Geschäftsführer gez. Thorsten Kröger, Geschäftsführer BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023RUHR TOURISMUS GMBH, OBERHAUSENAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023RUHR TOURISMUS GMBH, OBERHAUSENA. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN I. Allgemeine Angaben Die Ruhr Tourismus GmbH hat ihren Sitz in Oberhausen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg HR B 21124 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den sie ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages gelten für die Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das Vorjahr wurde dahingehend in der Darstellung geändert, dass der passive Rechnungsabgrenzungsposten ebenso wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistung um T€ 2.553 in Anwendung des IDW RS HFA 6 reduziert wurden. Die Anpassung des Vorjahres hat keine ergebniswirksame Auswirkung und erfolgte aufgrund einer verbesserten Vergleichbarkeit. Durch die Verkürzung der Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote der Gesellschaft von 11,7 % laut Vorjahresabschluss auf 14,9 % angestiegen. II. Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Als Nutzungsdauer werden bis zu zehn Jahren zu Grunde gelegt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der Gegenstände nach linearer Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten € 800,00 nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben, ihr Abgang wird unterstellt. Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um im Voraus verausgabte und ab- gegrenzte Aufwendungen. III. Passiva Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Die ausgewiesenen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um im Voraus vereinnahmte und abgegrenzte Erträge. IV. Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN POSTEN I. Posten der Bilanz 1. Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel. 2. Vorräte Die Vorräte wurden zum Bilanzstichtag durch eine Bestandsaufnahme ermittelt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Positionen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Der Gesellschafterbeitrag wurde im Jahr 2023 - wie in den Vorjahren - als Einlage in die Kapitalrücklage behandelt. Der Gesellschafterbeitrag beträgt im Jahr 2023 in Summe € 3.612.000,00 (Vorjahr € 4.300.400,00). Für gewährte Unterstützungen aus Vorjahren wurden € 200.000,00 an die Gesellschafterin zurückgezahlt. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2022(€ 3.805.535,19) wurde in Höhe von € 3.172.971,16 mit der Kapitalrücklage und in Höhe von€ 632.564,03 aus den Gewinnrücklagen entnommen. Es besteht weiterhin ein Sonderposten i. H. v. € 190.682,85, welcher in 2023 um € 77.298,65 aufgelöst wurde. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt über die sonstigen betrieblichen Erträge. 5. ückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich entsprechend der nachfolgend dargestellten Tabelle:
6. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht besichert 7. Haftungsverhältnisse Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen keine sonstigen Haftungsverhältnisse. 8. Posten zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 182 und umfassen maßgeblich Erträge aus dem nachträglichen Eingang von Fördermitteln (T€ 162) sowie Nebenkostenabrechnungen (T€ 5). Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierin sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 18 enthalten, die im Wesentlichen aus nachträglichen Auszahlungen von Akzeptanzen, Weiterleitungen von Fördermitteln und nicht zurückgestellten Steuerberatungskosten bestehen. C. SONSTIGE PFLICHTANGABEN I. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Aus Miet- und Leasingverträgen sowie Agenturverträgen ergeben sich zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 2.459. Der Anteil für 2024 beträgt T€ 1.334. Die Leasingverträge enden zwischen 2025 und 2027. II. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Im Durchschnitt des Geschäftsjahr waren 56 Mitarbeiter (Vorjahr: 58) beschäftigt. Zum Bilanzstichtag lag die Anzahl der Mitarbeiter bei 55 davon 5 studentische Hilfskräfte und 2 Mitarbeitende in Elternzeit. III. Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge Geschäftsführer waren im Berichtsjahr: Herr Dipl.-Geogr. Axel Biermann, Oberhausen Herr Thorsten Kröger, Herne, Angestellter im öffentlichen Dienst Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt. Die Geschäftsführerbezüge betragen für 2023 für Herrn Axel Biermann (hauptamtlich) € 169.075,32 (Festgehalt) zzgl. eines geldwerten Vorteils in Höhe von € 6.015,00 und für Herrn Thorsten Kröger € 6.240,00 (Festgehalt). Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Berichtsjahr folgende Damen und Herren: Herr Bruno Sagurna (Vorsitzender), Vertreter des RVR, Controller, Duisburg (€ 409,04) Herr Uwe Kutzner (stellvertretender Vorsitzender), Vertreter des RVR, im Ruhestand, Essen(€ 409,04), Frau Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin RVR, Lünen (€ 0,00, aufgrund Verzichts), Herr Frank Heidenreich, Vertreter des RVR, Betriebswirt, Duisburg (€ 102,26), Herr Patrick Voss, Vertreter des RVR, Student, Dortmund (€ 306,78), Herr Ulrich Frank Pabst, Vertreter des RVR, Dipl.-Informatiker, Essen (€ 306,78), Frau Jenny Westermann, Vertreterin des RVR, Betriebswirtin, Wetter (€ 409,04), Herr Dimitrios Axourgos, Vertreter des RVR, Bürgermeister, Schwerte (€ 204,52) Die Vergütungen des Aufsichtsrates für 2023 belaufen sich auf € 2.147,46. IV. Abschlussprüferhonorare Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen an den Abschlussprüfer für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von € 10.500,00. V. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.885.049,70 wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen.
Oberhausen, 22. Mai 2024 Ruhr Tourismus GmbH gez. Axel Biermann, Geschäftsführer gez. Thorsten Kröger, Geschäftsführer
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ruhr Tourismus GmbH, Oberhausen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH, Oberhausen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ruhr Tourismus GmbH, Oberhausen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern , planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dortmund, 22. Mai 2024 HLB
AUDITTEAM DORTMUND AG
Thomas Peil Christoph Schubert Feststellung Der Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2023wurde am 22. Mai 2024 festgestellt. |
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