Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 47701
Eingetragen
22.5.2002
Branche
Wärme- und KältehandelHerstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den HaushaltHerstellung von Wärmepumpen
Gegenstand
der Verkauf, die Montage und der Service von kälte- und klimatechnischen Anlagen und Kälteanlagenbau.

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Koof
seit 15.4.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hasbacher Straße 81, 51503 Rösrath
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kältec GmbH

Rösrath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 67.582,00 84.411,00
I. Sachanlagen 67.582,00 84.411,00
B. Umlaufvermögen 50.916,49 47.639,67
I. Vorräte 3.734,70 4.197,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.326,83 34.134,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 854,96 9.307,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 811,06 519,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 119.309,55 132.570,46

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 35.666,95 34.476,24
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 9.476,24 43.548,25
III. Jahresüberschuss 1.190,71 -34.072,01
B. Rückstellungen 9.002,56 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 74.640,04 96.094,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 119.309,55 132.570,46

Anhang


Allgemeine Angaben
Gegenstand des Unternehmens ist Kälte- und Klimatechnik.


Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


Bei erstmaliger Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzmodernisierungsgesetzes wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.


Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Bilanz das verkürzte Gliederungsschema gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB an.


Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB und ergänzend nach den Vorschriften des GmbHG.


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


Anlagevermögen


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.


Umlaufvermögen


Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.


Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.


Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 45.395,60 (Euro 34.134,29).


Rückstellungen


Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.


Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 33.116,01 (Euro 43.880,97).


Haftungsverhältnisse


Zum Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.


Sonstige Angaben


Namen der Geschäftsführer


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:


Geschäftsführer: Herr Dieter Koof


Herr Dieter Koof ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit.


Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB


Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
 
Rösrath, 09. September 2011


gez. Dieter Koof
- Geschäftsführer -

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2011 festgestellt.

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