Signascript
Schriftwerk GmbH
Schwarzenbek
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.292,00 |
24.519,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.292,00 |
24.519,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
459.762,62 |
381.283,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.643,40 |
35.145,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
425.119,22 |
346.137,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.245,67 |
3.269,44 |
| Aktiva |
482.300,29 |
409.071,55 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
414.041,99 |
350.219,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
325.219,93 |
276.885,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
63.822,06 |
48.334,35 |
| B.
Rückstellungen |
36.573,00 |
34.761,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.685,30 |
24.090,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
31.685,30 |
24.090,62 |
| Passiva |
482.300,29 |
409.071,55 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht: Signascript Schriftwerk GmbH
Firmensitz laut
Registergericht: Schwarzenbek
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Lübeck
Register-Nr.: 8787 HL
2. Allgemeine Angaben und gesetzliche Bestimmungen
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. und der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff.
Handelsgesetzbuch (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und nach den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten
die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Aufstellung des Jahresabschluss erfolgte unter
Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a,
§§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet (§ 246 Abs. 2 HGB).
Zu den Posten in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ist der Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
deren Werte 250 Euro aber nicht 800 Euro übersteigen
wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter
zunächst aktiviert und im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände bis zu einem
Wert von 250 Euro wurden in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt.
2. Umlaufvermögen
a. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet.
b. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand sowie das Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
3. Rückstellungen
a. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagte Körperschaftsteuer und die
Gewerbesteuer, die jeweils mit dem Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet wurden.
b. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilden.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
C. Angaben zur Bilanz
1. Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
2. Verbindlichkeiten
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
3. Verbindlichkeitenspiegel
|
|
Stand 31.12.2021 €
|
Restlaufzeit bis 1 Jahr
€
|
1.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
8.171,91
|
8.171,91
|
2.
|
sonstige
Verbindlichkeiten davon aus Steuerndavon im Rahmen
der sozialen Sicherheit |
23.513,39 21.557,36
1.613,03
|
23.513,39 21.557,36
1.613,03
|
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
E. Weitere Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter betrug 12.
2. Haftungsverhältnisse
Die Verpflichtungen aus Mietverträgen für
unbewegliches Anlagevermögen betragen zum
31. Dezember 2021 T€ 12.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Beate
Schütte
gez. Jan-Marcus Carl
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2022 festgestellt.
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