AF Media eG

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf GnR 521
Eingetragen
8.10.2019
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVerlegen von ZeitungenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Gegenstand
a.) Verlagsgeschäfte aller Art einschließlich digitaler Medien, insbesondere die inhaltliche Gestaltung, Herausgabe, Vervielfältigung und der Vertrieb von Printmedien, Video- und Tonträgern aller Art sowie der An- und Verkauf entsprechender Lizenzen und Verwertungsrechte, Online-Marketing und Marketing-Dienstleistungen; b.) die Entwicklung und Vermarktung von Coachingprodukten und entsprechende Dienstleistungen; c.) Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung und Unterstützung sowie Förderung der Mitglieder zur Verbesserung der Wohnund Lebensqualität; d) gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Reisen und beweglichen Wirtschaftsgütern; e) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen; f) Förderung der Entwicklung der Mitglieder in sozialen, kulturellen und persönlichen Kompetenzen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nora Grau
seit 14.6.2023
Prokura
Alexander Fischer
seit 8.10.2019
Vorstandsmitglied

Gesellschafter
Beta

Keine Daten verfügbar

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AF Media eG

Monheim am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 5.544.463,00 6.538.979,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.230.202,00 6.139.802,00
II. Sachanlagen 243.461,00 328.377,00
III. Finanzanlagen 70.800,00 70.800,00
B. Umlaufvermögen 23.714.106,97 20.594.114,82
I. Vorräte 81.445,08 99.635,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.980.604,84 17.981.205,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.652.057,05 2.513.274,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.468.555,76 1.157.788,32
Summe Aktiva 30.727.125,73 28.290.882,14

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 22.623.670,63 20.907.656,11
I. Gezeichnetes Kapital 9.121.110,00 9.121.110,00
II. Kapitalrücklage 59.940,00 59.940,00
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 206.882,00 121.081,00
IV. Gewinnvortrag 11.605.525,11 9.782.086,33
V. Bilanzgewinn 1.630.213,52 1.823.438,78
B. Rückstellungen 1.684.726,07 1.104.445,30
C. Verbindlichkeiten 6.418.729,03 6.278.780,73
Summe Passiva 30.727.125,73 28.290.882,14

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Genossenschaft firmiert unter dem Namen AFMediaeG. Sie hat Ihren Sitz in Monheim und ist im Genossenschaftsregister Düsseldorf unter GnR521 eingetragen.

Die AF Media eG ist entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AF Media GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 77199) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019.

An die Stelle der bisherigen Gesellschafterrechte der AF Media GmbH treten die Mitgliedschaftsrechte als Mitglieder der AF Media eG. Art und Umfang der Beteiligung der bisherigen Gesellschafter der AF Media GmbH sowie die Rechte der Gesellschafter im Einzelnen ergeben sich aus der vollständig neu gefassten Satzung der AF Media eG.

Die Genossenschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie des GenG aufgestellt. Die Regelungen der §§ 284 bis 288 HGB finden grundsätzlich im vollen Umfang Anwendung, soweit sich aus § 336 Absatz 2 HGB nichts Gegenteiliges ergibt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen.

In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich zum Vorjahr keine Veränderungen. An Stelle des gezeichneten Kapitals wird der Betrag der Geschäftsguthaben der Mitglieder ausgewiesen.

Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahresbeträge sind vergleichbar. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 bzw. Abs. 3HGB). Sowohl bei den immateriellen Vermögensgegenständen als auch bei den Sachanlagen erfolgt die Abschreibung linear. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 150 wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 mit 20% p.a., abgeschrieben.

Bei den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt und liquide Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Bankguthaben und die Posten des Eigenkapitals werden jeweils zum Nennwert ausgewiesen.

Mit dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt.

Unter den Geschäftsguthaben wurden die auf die gezeichneten Geschäftsanteile geleisteten Einzahlungen ausgewiesen. Diese sind in Höhe von 25 T€ durch den in 2019 vollzogenen Formwechsel der GmbH in die eG entstanden. Ferner hatte die AF Holding GmbH einen Auszahlungsanspruch in Höhe von 9.096 T€ aus dem Formwechsel gemäß § 256 Absatz 2 UmwG. Die AF Holding GmbH hat die Möglichkeit, den Auszahlungsanspruch in weitere Genossenschaftsanteile zu tauschen, in 2021 in Anspruch genommen. Dieser Anspruch wurde durch den Vorstand der AF Media eG im Januar 2022 zugelassen.

Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses gemäß § 268 Absatz 1 HGB aufgestellt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253Abs. 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§253Abs. 1 HGB).

D. Erläuterungen zur Bilanz

Firmenwert und Nutzungsdauer

§ 256 Abs. 1 UmwG ordnet an, dass bei der Formwandlung einer GmbH in eine eingetragene Genossenschaft jedem Mitglied als Geschäftsguthaben der Wert der Geschäftsanteile gutzuschreiben ist, mit denen er an der formwechselnden Gesellschaft beteiligt war.

In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass damit die Ermittlung des wirtschaftlichen Wertes der Beteiligung der Mitglieder am formwechselnden Rechtsträger gemeint ist. Dies bedeutet, dass nicht lediglich das Stammkapital der formwechselnden GmbH in Geschäftsanteile der eingetragenen Genossenschaft in Höhe des Nennbetrages gewandelt wird, sondern der wirtschaftliche Wert der Beteiligung der Mitglieder am formwechselnden Rechtsträger zu ermitteln ist. Dies führt zwangsläufig zu einer Aufdeckung vorhandener stiller Reserven (Lutter - Göthel, Kommentar zum Umwandlungsgesetz, § 256 Rn. 3), die auf Ebene der Genossenschaft mit einem Geschäfts- und Firmenwert abzubilden sind.

Entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 285 Nr. 13 HGB erläutern wir die betriebliche Nutzungsdauer von 10 Jahren wie folgt:

Auf die Nutzung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts wirken vielfältige Einflussfaktoren teils gegenläufig ein. Wir haben aufgrund der mit der zeitlichen Ferne einhergehenden Unwägbarkeiten einer Schätzung die Nutzungsdauer entsprechend der Standardisierung in § 253 III 4 HGB mit 10 Jahren angenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mit Ausnahme der Forderungen (gewährte Darlehen) gegen Unternehmen mit denen einen Beteiligungsverhältnis besteht, haben sämtliche Forderungen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind u.a. Ansprüche gegenüber dem Vorstand in Höhe von 216 T€, diverse Darlehen in Höhe von 7.523 T€ sowie überzahlte Kreditoren in Höhe von 4 T€ ausgewiesen.

Gesetzliche Rücklage gemäß § 7 Nr. 2 GenG

Gemäß § 7 Nr. 2 GenG in Verbindung § 2 Absatz 5 der Satzung wurde eine gesetzliche Rücklage von mindestens 5 % des Jahresergebnisses gebildet. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine weitere Zuführung in Höhe von 85.801,00 € vorgenommen. Die Rücklage beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 206.882,00 T€.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen in Höhe von 1.552.306,07 € beinhalten die Abschlusszahlungen zur Körperschaft- und Gewerbesteuer der Veranlagungszeiträume 2022 (810 T€) und 2023 (742 T€).

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum Jahresabschlussstichtag u.a. aus Abschluss- und Prüfungskosten (77 T€), Garantie- und Kulanzleistungen (44 T€) und Kosten Aufbewahrung (11T€) zusammen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus erhaltenen Darlehen (2.625 T€) sind durch persönliche Bürgschaften des Vorstands gesichert. In den Jahren 2024 und 2025 sind Tilgungen in Höhe von jeweils 700.000,00€ zu leisten. Im Jahre 2026 ist die Resttilgung in Höhe von 1.225.000,00 € zu leisten.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind zum Jahresabschlussstichtag erhaltene Darlehen in Höhe von 3.557.088,60 € enthalten. Davon entfallen auf Darlehensverpflichtungen in Höhe von 668.415,00 € gegenüber dem Vorstand. Zudem sind in den sonstigen Verbindlichkeiten u.a. Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen betreffend den Zeitraum Dezember 2023 in Höhe von 60 T€ enthalten, die erst im Geschäftsjahr 2024 gezahlt wurden.

Weiterhin sind in den Verbindlichkeiten die Steuernachzahlungen (Zinsen) aufgrund der in 2021 abgeschlossenen Betriebsprüfung in Höhe von 6 T€ enthalten.

Ferner sind Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer 2023 in Höhe von 60 T€ ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 HGB in Verbindung mit § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§285Nr.3a HGB):

aus Pacht-, Miet- und Leasingverträgen Gesamt
T€
fällig innerhalb eines Jahres 57
fällig zwischen einem und fünf Jahren 99
fällig nach Ablauf von fünf Jahren 14
170

E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden fast ausschließlich im Inland erzielt.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von 1 T€ Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Zinserträge aus Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von 607 T€ (Vj 542 T€) enthalten. Ferner sind Zinserträge gegenüber Mitgliedern in Höhe von 259 T€ (Vj 194 T€) enthalten.

Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Wesentliche periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

F. Sonstige Pflichtangaben

Beschäftigtenzahl

Im Jahresdurchschnitt hat die Genossenschaft insgesamt einen Mitarbeiter im kaufmännisch administrativen Bereich beschäftigt.

Geschäftsführung und Aufsichtsrat

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres vom 1.Januar2023 bis 31.Dezember2023 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Vorstand Alexander Fischer, Düsseldorf, Kaufmann

Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des §181 Alt. 2 BGB befreit.

Ein Aufsichtsrat wurde nicht bestellt.

Vorschüsse und Kredite an Mitglieder sowie an die Organmitglieder

Im Geschäftsjahr wurden Vorschüsse und / oder Kredite an die Mitglieder sowie an die Organmitglieder in Höhe von 7.715 T€ (Vj. 5.538 T€) gewährt. Davon entfallen zugleich auf Organmitglieder Kredite in Höhe von 216 T€ (Vj. 208 T€).

Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt der Generalversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.716.014,52 € wie folgt zu verwenden:

Einstellung in andere Ergebnisrücklagen (gesetzliche Rücklage) 85.801,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 1.630.231,52 €

Mitgliederbewegung

Die Geschäftsanteile der Genossenschaft betragen 10,00 € und sind in voller Höhe sofort einzuzahlen. Ist ein Mitglied mit mehr als einem Geschäftsanteil beteiligt, so tritt durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. Die Höhe der Haftsumme ist somit beschränkt auf den ersten Geschäftsanteil. Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.

Die Mitgliederbewegungen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Zahl der Mitglieder Anzahl der Geschäftsanteile Geschäftsguthaben Haftsummen
Anfangsbestand 12 912.111 9.121.110,00 € 120,00 €
Zugang 0 0 0,00 € 0,00 €
Abgang 0 0 0,00 € 0,00 €
Veränderung 0 0 0,00 € 0,00 €
Endbestand 12 912.111 9.121.110,00 € 120,00 €

Der Betrag der Geschäftsguthaben der mit Ablauf des Geschäftsjahrs ausgeschiedenen Mitglieder beträgt 0,00€, da keine Mitglieder im Geschäftsjahr 2023 und Vorjahren ausgeschieden sind.

Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes

Gemäß der Aufnahmebescheinigung aus Oktober 2019 wurde die AF Media eG in folgenden Prüfungsverband gem. § 54 GenG aufgenommen:

DEGP Deutsch-Europäischer Prüfungsverband

Oranienbaumerstraße 1, 06844 Dessau-Roßlau

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

 

Monheim, den 09. Dezember 2024

Vorstand * AF Media eG * Alexander Fischer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2024.

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