WESTFA Energy GmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lennard Schneider-Zwick seit 12.11.2025 | Geschäftsführer |
Annet van der Laan seit 2.10.2025 | Prokura |
Tanja Aulerich seit 2.10.2025 | Prokura |
Philipp Dr. Krone seit 2.10.2025 | Prokura |
André Nuno de Paiva Cardoso seit 2.10.2025 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Staack H2 Truck Stations GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WESTFA Aerosol GmbHHagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma DFG Deutsche Flüssiggas GmbH, mit Sitz in Oldenburg im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg HRB 211958 eingetragen. II. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die DFG Deutsche Flüssiggas GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches sowie einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zum Vorjahr unverändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewendet. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmens-fortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne, mit arabischen Ziffern versehene Posten der Bilanz gem. § 265 Abs. 6 HGB geändert und Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten sowie davon-Vermerke teilweise im Anhang gemacht. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige lineare und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Für die Zugänge an beweglichen Anlagegütern des Geschäftsjahres erfolgen die Jahresabschreibungen zeitanteilig in Abhängigkeit vom jeweiligen Anschaffungsmonat. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und sind in der Entwicklung des Anlagevermögens aus Vereinfachungsgründen jeweils als Zugang und Abgang ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Bei Forderungen bzw. sonstigen Vermögensgegenständen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Pauschalwertberichtigung von 3,0% (Vorjahr 3%) auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet. Mit dieser erhöhten Pauschalwertberichtigung wird den aufgrund der geopolitischen Rahmenbedingungen induzierten ökonomischen Konsequenzen und dem damit verbundenen aktuell erhöhtem Forderungsausfallrisiko Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,0% (Vorjahr 2,0%) berücksichtigt. Aufgrund der voraussichtlich höheren Tarifabschlüsse wurde für das Jahr zusätzlich ein Aufschlag von jeweils 2% eingerechnet. Da das Versorgungswerk für neu eintretende Mitarbeiter geschlossen ist, lassen sich übliche Fluktuationsdaten der Firma nicht auf den Bestand der aktiven Anwärter mit Pensionszusage übertragen. Deshalb wurde auf die Berücksichtigung von Fluktuationswahrscheinlichkeiten verzichtet. Für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen wurde pauschal der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte, durchschnittliche Marktzinssatz der letzten 10 Jahre in Höhe von 1,82% verwendet (Vorjahr 1,78%), der sich bei einer angenommenen restlichen Laufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Verpflichtungsumfang nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2023 insgesamt EUR 254. Gem. § 253 Abs. 6 HGB besteht zum 31. Dezember 2023 demnach eine Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 1 aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (Zinssatz 1,82%) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren (Zinssatz 1,74%). Gemäß BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2016 unterliegt der Unterschiedsbetrag keiner Abführungssperre bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrages. Der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das BilMoG ergebende Unterschiedsbetrag für die bestehenden Versorgungsverpflichtungen ist komplett zugeführt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für den Personalbereich (TEUR 8, Vorjahr TEUR 6) sowie für Jahresabschlussarbeiten (TEUR 3, Vorjahr TEUR 3). Verrechnungen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden nicht vorgenommen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten existieren zum Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen sämtlichst Verbindlichkeiten aus Liefer- und Leistungsverkehr. V. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen existieren zum Bilanzstichtag nicht. 2. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2023 bestehen keinerlei Haftungsverhältnisse. 3. Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da keiner der Geschäftsführer im Berichtsjahr von der Gesellschaft Bezüge erhielt. 4. Beziehungen zu nahestehenden Personen Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen zu marktunüblichen Konditionen bestehen nicht. 5. Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde am 22. Mai 2023 festgestellt.
Oldenburg, 31. März 2024 Oliver Nehring, Geschäftsführer Oliver Höring, Geschäftsführer |
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