PBI Service
GmbH
Rommerskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 29.04.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
29.4.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
23.896,36 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.480,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.416,36 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.896,36 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
29.4.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.596,36 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
12.520,00 |
0,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.480,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.403,64 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
300,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.896,36 |
0,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die PBI Service GmbH mit Sitz in Rommerskirchen ist
beim Handelsregister in Mönchengladbach unter HRB
16630 eingetragen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in
§ 267a HGB angegebenen Größenklassen
ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der PBI Service GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear
vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Werte 150 Euro aber nicht 410
Euro übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung gem.
§ 6 Abs. 2a EStG voll abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 150 Euro werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung
voraussichtlich von Dauer ist bzw. wenn absehbar wird, dass
der Buchwert nicht realisierbar ist. Entfällt der
ursprüngliche Grund für eine
außerplanmäßige Wertberichtigung, so wird
maximal auf den fortgeführten Buchwert zugeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt
Die übrigen Rückstellungen sind so
bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen ausreichend Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit der Gesellschafterin die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag 2015 wird auf Euro 1.403,64
festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Pinar Inceören, Rommerskirchen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.10.2016 festgestellt.
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