Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Glashauser Elektrotechnik GmbHLiquidiert
94405 Landau an der Isar, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nathalie Glashauser seit 4.1.2016 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Glashauser Elektrotechnik GmbHLandau a.d. IsarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wurden erstmals die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) angewendet. Dabei wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können oder wenn Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB) veranlasst sind, wurde das Wahlrecht im Interesse eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses zugunsten der Anhangangabe ausgeübt. Nach den Größenmerkmalen des Handelsgesetzbuches gilt die Gesellschaft als eine "kleine" Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB . Ergänzend weist die Geschäftsführung darauf hin, dass in Folge der in Vorjahren und im Geschäftsjahr eingetretenen Verluste das Eigenkapital der Gesellschaft - selbst nach den im Jahresabschluss berücksichtigten Stützungsmaßnahmen durch die Gesellschafterin (Rangrücktritt, bedingter Sanierungserlass) - in nennenswertem Umfang angegriffen ist. Die Zuführung zusätzlichen Eigenkapitals ist um so mehr erforderlich, als zukünftige Jahresüberschüsse teilweise zur Rückführung der vereinbarten Stützungsmaßnahmen zu verwenden sind und damit nicht zur Stärkung des Eigenkapitals zur Verfügung stehen. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Nach dem Ergebnis der durch die Geschäftsführung erstellten positiven Fortführungsprognose, kann die Bewertung trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen werden. Abgesehen von den durch das BilMoG hervorgerufenen Ansatz- und Gliederungsänderungen sind in den Bilanzierungs- und Gliederungsmethoden keine weiteren Änderungen gegenüber dem Vorjahr eingetreten. Mit Ausnahme der Beibehaltung der niedrigeren Wertansätze von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens infolge steuerrechtlicher Abschreibungen (Art. 67 Abs. 3 u. 4 EGHGB), wurden sämtliche Umstellungseffekte aus der Erstanwendung des BilMoG sofort und in voller Höhe zu Gunsten eines ergebnisneutralen Ausweises ausgeübt. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Soweit die degressive AfA-Methode angewendet wurde wird diese beibehalten, bis ein Wechsel zur linearen AfA-Methode zu höheren AfA Beträgen führt und steuerrechtlich zulässig ist. Im Berichtsjahr erworbene bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 150 €uro wurden im Jahr des Erwerbs sofort als Aufwand erfasst. Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens (geringwertige Wirtschaftsgüter) mit Anschaffungskosten über 150 €uro aber nicht mehr als 1.000 € wurden in einen Sammelposten eingestellt und linear über fünf Jahre verteilt abgeschrieben. Die Finanzanlagen (Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen und sonstige Wertpapiere) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 S. 1 HGB erfüllen, wurden Festwerte gebildet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Der Ansatz der Forderungen, Wertpapiere und sonstige Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich in Höhe der Anschaffungskosten. Bei der Bewertung wurde das allgemeine Kreditrisiko mit Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen nach steuerrechtlichen Grundlagen (Teilwert) auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten gebildet. Der Differenzbetrag zur handelsrechtlichen Bewertung (Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung) wird entsprechend der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB jährlich mit 1/15 vermindert. Der insoweit nicht in der Bilanz ausgewiesene Rückstellungsbetrag für Pensionsverpflichtungen beträgt 15.308 €uro. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt unter Verwendung der "Heubeck'schen Richttafeln 2005G". Der Rechnungszinsfuß, der sich aus einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, beträgt 5,25 %, die Gehaltsdynamik wird mit 2,5 % und die Rentendynamik mit 2,0 % berücksichtigt. Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde die Rückdeckungsversicherung mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen war bis zum Vorjahr unter dem Personalaufwand erfasst. Er wird nunmehr gemäß § 277 Abs. 5 S. 1 HGB im Zinsergebnis ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.. Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung waren nicht vorhanden. C. Angaben zur Bilanz I. Aktiva Ein Anlagengitter braucht gemäß § 274a Nr. 1 HGB nicht erstellt zu werden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus internen Verrechnungen in Zusammenhang mit einer Betriebsaufspaltung. Diese Forderungen sind gleichzeitig Forderungen gegen die Gesellschafterin. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. II. Passiva Der vorliegende Jahresabschluss wurde in €uro aufgestellt. Die Umstellung des Stammkapitals erfolgte bislang noch nicht. Zum Bilanzstichtag betrug das gezeichnetes Kapital DM 100.000,-- = € 51.129,19. Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
Zur Abwendung der Überschuldung trat die Alleingesellschafterin gemäß Rangrücktrittsvereinbarung vom 22. Dez. 2009 mit ihrer Darlehensforderung (€ 498.270,12 per 31.12.2009) hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass die Darlehensmittel erst eingefordert werden können, wenn im Jahresabschluss ein Bilanzgewinn ausgewiesen wird. Zudem wurde für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärt, dass auf die Geltendmachung der Darlehen verzichtet wird, soweit und solange eine evtl. Überschuldung nicht beseitigt ist. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt € 68.405, der damit verrechnete Zeitwert des Deckungsvermögens beläuft sich auf € 51.181. Der Zinsaufwand aus den Pensionsrückstellungen beträgt € 3.273. Ein Zinsertrag aus dem Rückdeckungsanspruch in Höhe hat sich nicht errechnet. Ebenso ergab sich keine Vermögensmehrung beim Rückdeckungsanspruch. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen aus den Kosten der Jahresabschlusserstellung und Kosten für Gewährleistungen In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus internen Verrechnungsvorgängen sowie Darlehensgewährungen enthalten. Diese Verbindlichkeiten sind gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum Teil durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte an Vermögenswerten der Gesellschaften gesichert. Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verbunden: Schriftliche Sicherungsübereignung Schriftliche Forderungsabtretung Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB (Bürgschaften, Garantien u.ä.) bestehen nicht. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zum 31.12.2010 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag für das Grundstück in Landau, Fichtheim, mit jährlich 18 T€. Die Verpflichtungen aus vorstehendem Betriebspachtvertrag bestehen gegenüber der Alleingesellschafterin. Weitere Hinweise sind nicht veranlasst bzw. gem. § 288 HGB nicht erforderlich. E. Sonstige Angaben Der Vorjahresabschluss wurde festgestellt mit Beschluss der Gesellschafterversammlung am 20.12.2010. Der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung wurde unverändert angenommen. Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die nachfolgend aufgeführte Geschäftsführerin:
Sie ist vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.
Landau, 22. Dez. 2011 Natalie Glashauser sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt. |
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