Sparkasse Hanauerland
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicolas Jakob Adler seit 27.7.2023 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse HanauerlandKehlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang1 Allgemeine AngabenDie Sparkasse Hanauerland hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Eine Konsolidierung der Tochterunternehmen der Sparkasse wäre für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung, da die Vermögenswerte aller Tochterunternehmen in Relation zur Bilanzsumme der Sparkasse und die Jahresergebnisse im Verhältnis zu den GV-Posten der Sparkasse unwesentlich sind. Die Sparkasse hat daher in Anwendung von § 296 Abs. 2 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. 2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheine) sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien bzw. bezahlte Agien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert bei Abwicklungsengagements und mit dem Beleihungswert bei Sanierungsengagements berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden (ggfs. fortgeführten) Anschaffungskosten bzw. den Buchwerten des Vorjahres angesetzt. Die Buchwerte des Vorjahres lagen teilweise nicht über deren Zeitwerte. Über unseren im Anlagevermögen gehaltenen Spezialfonds HLA Immobilien Master halten wir indirekt Immobilienfonds, die innerhalb des Spezialfonds zu Rücknahmepreisen ohne Berücksichtigung der bei einer vorzeitigen Rückgabe anfallenden Rücknahmeabschläge bewertet werden. Im Falle einer vorzeitigen Entnahme aus dem Spezialfonds und Rückgabe an die Fondsgesellschaft würden entsprechende Rücknahmeabschläge anfallen. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen, in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen, Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 800 Euro) sofort als Sachaufwand erfasst. Die in den Sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet. Die Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und ein Rententrend von jährlich 2,5 % berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 212 TEUR. Bezüglich der Ausschüttungssperre verweisen wir auf die Gesamtdarstellung unter der Position "30. Bilanzgewinn" im Abschnitt 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 25.186 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesenen Rückstellungen, ergeben sich folgende ergänzende Hinweise: Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit werden bei den nicht aus dem klassischen Bankgeschäft resultierenden Rückstellungen für Beihilfen im operativen Ergebnis, ansonsten einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Berechnung der Beihilferückstellungen erfolgt grundsätzlich nach dem gleichen Verfahren und Annahmen wie bei den Pensionsrückstellungen. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,76 % verwendet. Als Trend bezüglich der Steigerung der entsprechenden Aufwendungen haben wir einen Satz von 2,0 % berücksichtigt. Bei den Rückstellungen für steigende Prämien bei Spareinlagen haben wir einen Fluktuationsabschlag von 2,0 % angesetzt. Sie werden auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Für die vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln bei Prämiensparverträgen mittelbar betroffenen Sparverträge haben wir für mögliche Zinsansprüche der Kunden Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit eingeschätzt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung der Rückstellungen hinsichtlich der konkreten einzelnen Vertragsverläufe vereinfachte Annahmen berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt nicht, da wir von einer Inanspruchnahme während des nächsten Jahres ausgehen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die strukturierten Produkte (Foward-Darlehen und Darlehen mit Zinsuntergrenzen) wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich ohne Abspaltung der Nebenrechte und die Credit Linked-Schuldscheindarlehen unter Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und ggf. bewertet. Die übernommenen Adressenausfallrisiken aus Credit Linked Notes, die als "gestellte" Kreditsicherheiten behandelt werden, wurden nach IDW RS BFA 1 als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte (derivative Finanzinstrumente) wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Das Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte mit dem Kassamittelkurs. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis. 3 Erläuterungen zur Jahresbilanz3.1 Aktivseite3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTEIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen und ohne Bausparguthaben) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. FORDERUNGEN AN KUNDENIn dieser Position sind enthalten:
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREIn dieser Position sind enthalten:
Es handelt sich um Wertpapiere mit Endfälligkeiten ab dem 25. November 2028 bis zum 31. Oktober 2031. Wir gehen von einer nur vorübergehenden Wertminderung aus, da der Zeitwert bei diesen Wertpapieren unter deren Einlösungsbetrag bzw. fortgeführten Anschaffungskosten liegt. 6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREAnteile an InvestmentvermögenAn den folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Beim Spezialfonds "HLA Immobilien Master" sieht die vertragliche Grundlage grundsätzlich eine Rückgabefrist von 6 Monaten vor. Jedoch kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände eine ordnungsgemäße Rückgabe ausgesetzt werden, sofern eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheint. Insbesondere aus Liquiditätsgründen kann eine Rückgabe ausgesetzt werden, wenn die Erlöse aus den Verkäufen zur Zahlung des Rücknahmepreises oder zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nicht ausreichen oder nicht sogleich zur Verfügung stehen. In diesem Falle kann zum einen die Rücknahme bis zu 36 Monate ausgesetzt werden und zum anderen können die zur Liquiditätsgewinnung nötigen Veräußerungserlöse die Verkehrswerte unterschreiten. 9. TREUHANDVERMÖGENDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. 12. SACHANLAGENIn dieser Position sind enthalten:
13. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEIn dieser Position sind enthalten:
14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
3.1.1 Mehrere Positionen betreffende Angaben
ANLAGENSPIEGEL
3.2 Passivseite1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDENIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITENBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). 6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
9. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN
Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen im Volumen von 23.294 TEUR dem Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen. Die einzelnen Mittelaufnahmen, die jeweils 10% des Gesamtbetrags übersteigen, sind wie folgt ausgestattet (ohne anteilige Zinsen):
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 20.227 TEUR (ohne anteilige Zinsen), die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,30 % und eine restliche Laufzeit von unter einem Monat bis zu 10 Jahren. 3.2.1 Mehrere Positionen betreffende Angaben
3.2.2 Passivseite unter dem Strich1. EVENTUALVERBINDLICHKEITENIm Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" acht Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 2.300 TEUR und 10.000 TEUR. Die übernommenen Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen waren nicht zu passivieren, da wir aufgrund der Bonität der Kreditnehmer davon ausgehen, dass die zugrundeliegenden Verpflichtungen erfüllt werden, und wir daher nicht in Anspruch genommen werden. 2. ANDERE VERPFLICHTUNGENIm Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" zwei Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen bei 1.500 TEUR und 2.074 TEUR. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich mit 2.074 TEUR um einen Kontokorrentkredit und mit 1.500 TEUR um ein Darlehen. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung5. PROVISIONSERTRÄGEWir haben Provisionserträge aus gegenüber Dritten erbrachten Dienstleistungen für die Vermittlung und Verwaltung von Versicherungen, Bausparverträgen, Krediten, Finanzierungen aus einer Hand, Fonds, Wertpapiere, Derivaten (insbesondere Swaps), Sorten, Edelmetallen sowie Factoring- und Leasinggeschäften erhalten. 8. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEIn dieser Position sind enthalten:
10. ALLGEMEINE VERWALTUNGSAUFWENDUNGENIn dieser Position sind enthalten:
30. BILANZGEWINNDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 17. Mai 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnis sieht vor den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. AusschüttungssperrenIm Sinne des § 268 Abs. 8 HGB sind nachfolgende Sachverhalte bei der Ermittlung der Ausschüttungssperre zu berücksichtigen.
Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. 5 Sonstige AngabenAnteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Keine Angabe gemäß § 286 Abs.
3 Satz 2 HGB
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Charlottenstr. 47, 10117 Berlin, Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö. K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar. Derivative FinanzinstrumenteAm Bilanzstichtag bestanden insgesamt 26 Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt 212,5 Mio. Euro und einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (20,0 Mio. EUR), von über einem bis zu fünf Jahren (105,0 Mio. EUR) bzw. über fünf Jahre (87,5 Mio. EUR). Bei den Zinsswaps bestanden positive Zeitwerte in Höhe von insgesamt 6.304 TEUR. Bei den Kontrahenten im Derivategeschäft per 31. Dezember 2023 handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute. Bei OTC-gehandelten derivativen Finanzinstrumenten werden theoretisch ermittelte Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model Bewertung). Bei der Mark to Model Bewertung wird bezüglich der derivativen Finanzinstrumente wie folgt verfahren: Zinsswaps werden in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der Barwerte der beiden Basisprodukte. Diese in die Zinsbuchsteuerung einbezogenen Derivate wurden bei der verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) berücksichtigt (vgl. Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") und waren insoweit nicht gesondert zu bewerten. Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Sparkasse hat von ihrem Wahlrecht nach §274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und eine Aktivierung des Überschusses der Steuerentlastungen über die Steuerbelastungen in Höhe von 3.615 TEUR vorgenommen. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Sachanlagen und beim Passiven Ausgleichsposten für die Investmentbesteuerung. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen, sonstigen Vermögensgegenständen, sonstigen Verbindlichkeiten und bei den Rückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,386 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825 % berücksichtigt. AbschlussprüferhonorareFür das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Bezüge / Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratFür die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 728 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 15.653 TEUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für Ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 83 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 2.699 TEUR gewährt. An die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 1.553 TEUR ausgereicht. Organe
Eines unserer Vorstandsmitglieder war bis zum 30. Juni 2023 (stellvertretendes) Mitglied im Verwaltungsrat der LBS Landesbausparkasse Süd, mit Sitz in der Jägerstraße 36 in 70174 Stuttgart.
Kehl, den 05. April 2024 Sparkasse Hanauerland Der Vorstand Wolfgang Huber Nicolas Adler Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Hanauerland hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Hanauerland besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Hanauerland definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 36.637 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 158. Der Gewinn vor Steuern beträgt 13.053 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 3.807 TEUR. Die Steuern betreffen sowohl laufende Steuern wie auch latente Steuern. Die Sparkasse Hanauerland hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Sparkasse Hanauerland1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der SparkasseDie Sparkasse ist gemäß § 1 SpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg (SVBW), Stuttgart, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Freiburg unter der Nummer HRA 370665 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse sind die Städte Kehl, Lichtenau und Rheinau sowie die Gemeinde Willstätt. Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat, der Kreditausschuss und der Vorstand. Die Sparkasse ist Mitglied im SVBW und über dessen Sparkassenteilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz Baden-Württemberg, die Sparkassengeschäftsordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr um 8,41% auf 207 (inkl. vier Auszubildende/BA-Studenten) reduziert, von denen 105 vollzeitbeschäftigt und 102 teilzeitbeschäftigt sind. Der Rückgang ist auf die Folge einer natürlichen Fluktuation zurückzuführen. Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen (Beratungscenter und Filialen) hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 1 auf 6 reduziert. Die Veränderung ist die Folge der Fokussierung auf die Kerngeschäftsstellen im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung des Filialnetzes. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Volkswirtschaftliches UmfeldDie Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und schließlich der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles belastete das globale Wachstum merklich. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung 2023 um voraussichtlich 3,1% gewachsen. Im Euro-Raum dürfte sie lediglich um 0,5% gestiegen sein. Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnete 2023 voraussichtlich ein um 0,3% schrumpfendes Bruttoinlandsprodukt. Ursächlich hierfür waren die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. In Baden-Württemberg ist aufgrund der engen globalen Verflechtung der Wirtschaft das Bruttoinlandsprodukt sogar um voraussichtlich 0,6% zurückgegangen. Das außenwirtschaftliche Umfeld zeigte sich eingetrübt, die Inflation belastete weiter die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Ertragserwartungen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist maßgeblich auf zurückgehende Aufträge und die rückläufige Produktion im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen. Der deutsche Arbeitsmarkt war trotz schwacher Konjunktur robust. Die Arbeitslosenquote stieg nach der Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von durchschnittlich 5,4% in 2022 auf 5,7% in 2023 und in Baden-Württemberg von 3,6% auf 4,0%. Gleichzeitig haben Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahreswerten etwas zugenommen. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern hat spürbar nachgelassen, ist aber weiterhin vergleichsweise hoch. Die konjunkturell bedingte Kurzarbeit lag im Jahresverlauf auf einem im langjährigen Vergleich moderaten Niveau. Im Geschäftsgebiet der Sparkasse, repräsentiert durch den Ortenaukreis, lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2023 bei 3,7% und damit unter der Quote von Deutschland. 1 Es ist damit erkennbar, dass die Beschäftigungssituation im Geschäftsgebiet zum Jahresende 2023 besser als in Deutschland und Baden-Württemberg war. Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023 gemessen am Verbraucherpreisindex um 5,9% im Durchschnitt gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lagen sie damit unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 seit Einführung des Euros von 6,9%, jedoch verharren die Preissteigerungsraten über dem 2%-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch 2023 hat die EZB daher den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten weitergeführt. Insgesamt hat die EZB im Berichtsjahr 2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,50% erhöht. Den Einlagensatz hat sie ebenfalls um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,0% erhöht. Die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen sind insbesondere im vierten Quartal 2023 per saldo gesunken. Zum Schluss des Jahres 2022 lagen sie bei 2,51%. Ende 2023 wurde für diese Benchmark eine Rendite von 2,02% verzeichnet. Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die Preise für Bürogebäude waren 2023 rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1%. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau und das trotz Wohnungsknappheit. 2023 wurden bundesweit 26,6% weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt. In Baden-Württemberg war ein Rückgang von 32,1% zu verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen.
1 Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt
Berichtsmonat Dezember 2023: Ortenaukreis.
Zinsentwicklung/Kreditwirtschaft/BranchensituationDas makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich in 2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0% von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5% im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1% über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7%. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60% im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Die Sparkassen in Baden-Württemberg verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (1,8%). Dieses Plus wurde von den Unternehmenskunden getragen (3,5%), während das Privatkundengeschäft konstant blieb. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten im Vergleich zum Vorjahr zurück (-46,6%). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0% zu (2022: +4,1%). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6% zurückgingen, gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9%). Die Entwicklung bei den baden-württembergischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen um 1,5% leicht zu, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen von Sicht- und Spareinlagen (-16,2%) zu Gunsten einer Vervierfachung von Termingeldern und Eigenemissionen. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der baden-württembergischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 25 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die baden-württembergischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko, das sich in einer verstärkten Risikovorsorge für Kredite bei baden-württembergischen Sparkassen widerspiegelt. Die Stabilität der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt ist durch das Verbundrating erneut bestätigt worden. Die Ratingagenturen Fitch (A+), DBRS (A high) und Moodys (Aa2) haben an ihren Einstufungen festgehalten. In unserem Geschäftsgebiet sind Großbanken, Kreditgenossenschaften und die Postbank tätig. Die größten Wettbewerber sind die Volksbank Bühl und - je nach Geschäftsfeld - die Postbank, die Volksbank der Ortenau und die BBBank. Zunehmende Konkurrenz ist durch Direktbanken im Online Vertrieb festzustellen. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse befindet sich im Eurodistrikt Kehl/Strasbourg. 2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in 2023Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung sowie Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Dies bezog sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben seit 2016 im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) die Grundzüge für die Festsetzung von zusätzlichen Eigenmittelanforderungen der Kreditinstitute bekannt gegeben. Der harte SREP-Kapitalzuschlag dient der Unterlegung von Zinsänderungsrisiken sowie weiterer wesentlicher Risiken, die nicht oder nicht ausreichend über die Säule I-Anforderungen abgedeckt sind. Daneben werden weitere Eigenmittelanforderungen zur Unterlegung von Risiken in Stresssituationen festgelegt. Die BaFin hat mit ihrem letzten Bescheid vom 15.01.2024 den SREP-Zuschlag auf 0,50% festgesetzt. Die SREP-Zuschläge und die bankaufsichtliche Eigenmittelempfehlung unterliegen einer regelmäßigen Prüfung durch die Aufsicht. Aus diesem Grund sind die SREP-Zuschläge grundsätzlich als variabel anzusehen. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 12,9% (Vorjahr: 12,6%) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0% gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. 2.3. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar: Kennzahlen Betriebsergebnis vor Bewertung 1 Ergebnis vor Steuern II 2 Jahresergebnis II 3 Risikogewichtete Aktiva 4 Kernkapitalquote 5
1 Zins- und Provisionsüberschuss zzgl.
Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und
Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen
gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs
(bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen).
Erstmals wurde im Berichtsjahr 2023 die Kennzahl Jahresergebnis II als bedeutender finanzieller Leistungsindikator festgelegt. Seit November 2023 ist das Ergebnis vor Steuern II als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator nicht mehr relevant, da die Geschäftsstrategie entsprechend angepasst wurde. Für die Würdigung der Prognose aus dem Lagebericht 2022 wird der nicht mehr relevante bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator mit aufgeführt. 2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
2.4.1. AktivgeschäftGrund für die Erhöhung der Bilanzsumme sind die Zuwächse im Kundenkreditvolumen und in den Forderungen an Kreditinstituten. Forderungen an KreditinstituteDie Erhöhung der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf die Disposition liquider Mittel zurückzuführen. Zusätzlich haben Fälligkeiten im Bereich der Schuldscheindarlehen zu einer Reduzierung geführt. KundenkreditvolumenDas absolute Wachstum im Kundenkreditgeschäft vollzog sich vorwiegend im langfristigen Bereich. Das Wachstum wurde vorwiegend durch gewerbliche Kreditkunden getrieben, die überwiegend lange Kreditlaufzeiten bevorzugten. Im Gegensatz dazu kam es infolge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 bei unseren Privatkunden zu einem Rückgang im Kreditgeschäft. Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 118,6 Mio. EUR und liegen damit unter dem Wert des Vorjahres von 181,1 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung von Unternehmen und Selbständigen reduzierten sich hierbei um 28,7%. Das tatsächlich eingetretene moderate Wachstum im Kundenkreditvolumen entspricht den Erwartungen. WertpapiervermögenDer Bestand an Wertpapiervermögen hat sich von 161,0 Mio. EUR in 2022 auf 172,9 Mio. EUR in 2023 erhöht. Die Bestände von Anleihen und Schuldverschreibungen wurden um 11,9 Mio. EUR deutlich ausgebaut. BeteiligungenIm Geschäftsjahr 2023 sank das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 0,2 Mio. EUR auf 12,3 Mio. EUR. Die Veränderung ergab sich aus der Reduzierung von Pflichteinlagen bei der SI-BW Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. 2.4.2. PassivgeschäftVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigten aufgrund gezielter Maßnahmen im Zusammenhang mit der Refinanzierungsstrategie eine deutliche Abnahme. Es handelt sich dabei überwiegend um Mittel, die der Steuerung der Liquiditätskennziffern dienen. An Offenmarktgeschäften der Deutschen Bundesbank hat die Sparkasse nicht teilgenommen. Mittelaufkommen von KundenDas Mittelaufkommen von Kunden nahm im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Dabei werden die deutlichen Rückgänge in den Spareinlagen und den täglich fälligen Verbindlichkeiten durch die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist überkompensiert. Vor dem Hintergrund des aktuellen Zinsniveaus bevorzugen unsere Kunden höher verzinste Einlageformen wie Termingelder oder Sparkassenbriefe. 2.4.3. DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: ZahlungsverkehrDer Bestand an Konten verminderte sich von 70.647 in 2022 um -1,38% auf 69.675 in 2023. Der Bestand an Kreditkarten unterscheidet sich mit 6.408 und damit 2,04% höher gegenüber dem Vorjahr. Vermittlung von WertpapierenDer Schwerpunkt der Wertpapiervermittlung an Kunden lag im Geschäftsjahr 2023 auf den Investmentfonds und den Zertifikaten. In einem Umfeld hoher Marktvolatilität reduzierten sich die Ankäufe von Investmentfonds deutlich um -24,5% auf 20,1 Mio. EUR. Zudem reduzierten sich die Ankäufe von Zertifikaten um -13,5% auf 21,1 Mio. EUR. ImmobilienvermittlungTrotz des Zinsniveaus zeichnete sich eine positive Entwicklung am Immobilienmarkt auch im Jahr 2023 wieder im Immobilienvermittlungsgeschäft der Sparkasse ab. Es wurden auf hohem Niveau insgesamt 43 Objekte (Vorjahr: 36 Objekte) vermittelt. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden insgesamt 559 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von ca. 50,8 TEUR und einem Volumen von insgesamt ca. 28,4 Mio. EUR vermittelt, was einer Reduzierung des Volumens gegenüber 2022 von 10,0% entspricht. An Leben- und Rentenversicherungen konnten 371 Verträge mit einer Versicherungssumme von ca. 7,4 Mio. EUR vermittelt werden. Gegenüber dem Vorjahr kam es damit zu einer Reduzierung des Neugeschäftsvolumens. An Sachversicherungen konnten 624 Verträge mit einem Jahresbeitrag von ca. 140,5 TEUR vermittelt werden. Damit kam es gegenüber dem Vorjahr zu einer leichten Reduzierung des Bruttoneugeschäfts von 3,3% bezogen auf den Jahresbeitrag. Insgesamt sind im Dienstleistungsgeschäft Rückgänge zu erkennen. Lediglich die Anzahl der Immobilienvermittlungen und der Bestand der Kreditkarten hatten eine Zunahme zu verzeichnen. 2.4.4. DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.4.5. Sonstige wesentliche Ereignisse im GeschäftsjahrSonstige wesentliche Ereignisse gab es im Geschäftsjahr 2023 nicht. 2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1. VermögenslageDer Anteil des Kundenkreditvolumens am Geschäftsvolumen hat sich von 66,3% auf 66,4% erhöht. Der Anteil der Forderungen an Kreditinstituten am Geschäftsvolumen hat sich aufgrund von Steuerungsmaßnahmen auf 16,2% erhöht (Vorjahr: 12,4%). Die durchschnittliche Bilanzsumme hat sich erhöht. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022 und der Vorwegzuführung 2023. Insgesamt weist die Sparkasse vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 50,5 Mio. EUR (Vorjahr: 41,2 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtsrechtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde unter anderem der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB um 0,9 Mio. EUR auf 35,0 Mio. EUR erhöht. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 12,9% (Vorjahr: 12,6%) die bankaufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0% gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 5,55% und liegt damit deutlich über der bankaufsichtlichen Mindestanforderung. Die Sparkasse Hanauerland hat für die Beurteilung der Vermögenslage die zwei folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren definiert. Risikogewichtete AktivaDie Summe der risikogewichteten Aktiva erhöhte sich von 697,9 Mio. EUR in 2022 auf 718,0 Mio. EUR in 2023. Die absolute Veränderung belief sich damit auf 20,1 Mio. EUR, was einer relativen Veränderung von 2,9% entspricht. Die im Lagebericht 2022 prognostizierte Steigerung der risikogewichteten Aktiva auf 739,6 Mio. EUR fiel damit geringer aus. Grund hierfür war das etwas schwächer als geplant wachsende Kreditgeschäft. Es ergibt sich somit eine moderate Abweichung zwischen prognostiziertem und tatsächlichem Wert. Haupttreiber für das Wachstum der RWA ist das Wachstum im Kreditgeschäft. KernkapitalquoteDie Kernkapitalquote reduzierte sich in 2023 auf 10,4%. Die auf Basis der Zinsseitwärtsbewegung erstellte Prognose für 2023 von 10,1% wurde damit insbesondere aufgrund einem zur Prognose niedrigeren Wachstum der risikogewichteten Aktiva moderat übertroffen. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der steigenden Zinsen sind wir mit der Entwicklung der Vermögenslage zufrieden. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine ausreichende Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit bis zum Jahr 2028 ist eine ausreichende Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung sowie die Umsetzung der Geschäftsstrategie vorhanden. 3
3 Kapitalplanung 11/2023, Basis-/adverses
Szenario
2.5.2. FinanzlageDie Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit Werten von 159,4% bis 298,6% oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100%. Die LCR-Quote lag zum 31.12.2023 bei 196,5%. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net-Stable Funding Ratio - NSFR)) lag in einer Bandbreite von 117,5% bis 130,3%, damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100% durchgängig eingehalten. Die NSFR-Quote lag zum 31.12.2023 bei 130,3%. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank, der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und der DekaBank Deutsche Girozentrale. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt. Die Sparkasse nutzte das elektronische Verfahren MACCs der Deutschen Bundesbank zur Einreichung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten nicht. Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gesichert. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut. 2.5.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
1 Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
und 17
ZinsüberschussIm Geschäftsjahr verzeichnete der Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahr einen sehr deutlichen Anstieg. Getrieben durch das gestiegen Zinsniveau erhöhte er sich um 45,2% von 16,6 Mio. EUR auf 24,1 Mio. EUR. Der Zinsertrag und der Zinsaufwand stiegen nahezu proportional zueinander an. Das deutlich höhere absolute Wachstum des Zinsertrags ist hauptsächlich auf die gestiegenen Erträge im Darlehensgeschäft, der laufenden Guthaben bei Kreditinstituten und Swapvereinbarungen zurückzuführen. Der gestiegen Zinsaufwand resultierte insbesondere aus den Bereichen Termineinlagen gewerblicher und privater Kunden sowie den öffentlichen Haushalten. Zudem belasteten die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten den Zinsaufwand. ProvisionsüberschussDer Provisionsüberschuss lag insbesondere aufgrund niedrigerer Erträge im Wertpapiergeschäft und der sonstigen Provisions- und Gebührenerträge mit 10,4 Mio. EUR um 1,9% unter dem Vorjahreswert von 10,6 Mio. EUR. Die etwas gestiegene Erträge aus der Giro-Zahlungsverkehr und der Immobilienvermittlung konnten den Effekt nicht vollständig kompensieren. Im Jahr 2023 ergaben sich zudem Entlastungen durch geringere Provisionsaufwendungen im Bereich der Darlehensvermittlung. VerwaltungsaufwandDer Verwaltungsaufwand reduzierte sich moderat um 4,1% auf 20,9 Mio. EUR. Die Reduzierung ist auf gesunkene Aufwendungen für Altersvorsorge im Bereich des Personalaufwandes zurückzuführen. Ein leichter gegenläufiger Effekt ergab sich aus dem Anstieg der anderen Verwaltungsaufwendungen. Die Erhöhung der anderen Verwaltungsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Aufwendungen für Dienstleistungen Dritter. Der Personalaufwand hat sich zum Vorjahr von 15,1 Mio. EUR um 7,3% auf 14,0 Mio. EUR verringert. Grund hierfür sind geringere Aufwendungen für die Altersvorsorge in 2023. Im Vergleich zum Jahr 2023 wirkte im Jahr 2022 der Effekt aus dem reduzierte Abzinsungsfaktor für die Berechnung der Pensionsrückstellungen sowie die Änderung beim Gehalts- und Rententrend auf die Altersvorsorgeaufwendungen. Aufwand aus Bewertung und RisikovorsorgeAbschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR). Für das Wertpapiergeschäft ergab sich aufgrund von Zuschreibungen ein positives Bewertungsergebnis. Durch die Verwendung des gemilderten Niederstwertprinzips konnten Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 3,7 Mio. EUR vermieden werden. Die Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. war zum 31.12.2023 nicht erforderlich. Zuführungen Fonds für allgemeine BankrisikenDer Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 0,9 Mio. EUR aufgestockt. SteueraufwandFür das Geschäftsjahr 2023 war ein um 3,4 Mio. EUR auf 3,8 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR). Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die Ertragslage der Sparkasse Hanauerland wird 2023 durch die zwei folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren repräsentiert: 4 Betriebsergebnis vor BewertungDas Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich von 6,0 Mio. EUR in 2022 auf 13,9 Mio. EUR in 2023 massiv erhöht. Es lag in Relation zur DBS weit über dem Vorjahr und auch über dem Durchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen vergleichbarer Größenordnung. Die absolute Veränderung belief sich auf 7,9 Mio. EUR, was einer relativen Veränderung von 125,0% entspricht. Die Entwicklung ist im Wesentlichen auf eine deutliche Erhöhung des Zinsüberschusses zurückzuführen. Dabei wurde der prognostizierte Wert von 7.645 TEUR weit übertroffen. Die Gründe für die Abweichung gegenüber der Planung ist ebenfalls der sehr deutlich erhöhte Zinsüberschuss. Jahresergebnis IIDas Jahresergebnis II hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 1,5 Mio. EUR auf 10,6 Mio. EUR ebenfalls massiv erhöht. Die absolute Veränderung belief sich damit auf 9,1 Mio. EUR, was einer relativen Veränderung von 606,7% entspricht. Diese Erhöhung ist insbesondere auf den erhöhten Zinsüberschuss zurückzuführen. Da das Jahresergebnis II ab 2023 als neuer bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator eingeführt wurde, liegt keine Prognose aus dem Lagebericht des Vorjahres vor. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs sind wir mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 sehr zufrieden. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Entwicklung der Ertragslage als sehr gut beurteilt. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,63%. 2.5.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung als sehr gut. In 2023 konnten wir unser Ergebnis vor Steuern gegenüber der Prognose erheblich steigern. Ursächlich für die positive Entwicklung ist hauptsächlich der höhere Zinsüberschuss unterstützt durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, geringeres Bewertungsergebnisses Kredit und ein verbessertes neutrales Ergebnis gegenüber der Planung. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren haben sich in 2023 insgesamt sehr gut entwickelt. Das Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich im Vergleich zum Vorjahr sehr deutlich erhöht und die Prognose sehr deutlich übertroffen. Die Steigerung der risikogewichteten Aktiva fiel geringer und die Kernkapitalquote höher als für 2023 prognostiziert aus. 3. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. 4. Risikobericht4.1. RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 28.02.2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24.05.2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung, der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2024 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 135,2 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 100,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden monatlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde aufgrund einer Anpassung der Ermittlungsmethodik das Einzellimit für das Beteiligungsrisiko temporär überschritten. Als Reaktion hierauf wurde dieses Einzellimit angepasst. Das bereitgestellte Gesamtlimit reichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9% und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Folgejahren können mit der Ergebniszuführung aus dem Jahr 2023 ab dem Jahr 2024 die aufsichtlichen Sollanforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Bei der Betrachtung adverser Entwicklungen können die harten Mindestkapitalanforderungen im kompletten Betrachtungszeitraum von drei Folgejahren vollständig erfüllt werden. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Risikoausschuss des Verwaltungsrates wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Unternehmenssteuerung, Personal & Vorstandsstab wahrgenommen. Darüber hinaus übernimmt der Geschäftsbereich Marktfolge Aktiv in Teilbereichen Aufgaben der Risikocontrollingfunktion für das Adressenausfallrisiko. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1. AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt jeweils isoliert. 4.2.1.1. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse nach Inanspruchnahme gliedert sich in nachfolgend dargestellte Gruppen:
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bei den Krediten an Unternehmen und Selbständige bilden mit 54,7% die Ausleihungen an Dienstleistungsunternehmen. Die Größenklassenstruktur des Kreditgeschäfts nach Limiten zeigt insgesamt eine unserer Größenordnung typische Größenklassenstruktur mit einem ausgeprägteren Anteil an Kreditnehmern in den Größenklassen über 1,0 Mio. EUR. Rund 52,6% des Gesamtkreditvolumens betreffen Kreditengagements von mehr als 1,0 Mio. EUR. Maßgebend für die Zuordnung ist die Summe der Engagements pro Gruppe verbundener Kunden. Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31.12.2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 5,6% des Gesamtkreditvolumens nach Limiten von rund 1.799 Mio. EUR. Wir sehen derzeit keine Risikokonzentrationen in Bezug auf die Strukturmerkmale des Kreditgeschäfts. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die Beleihungs- bzw. Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine leicht rückläufige Entwicklung aufgrund erfolgter EWB-Verwendungen. Die Pauschalwertberichtigung hat sich gleichzeitig gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. 4.2.1.2. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte ohne Schuldscheindarlehen umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von rund 173 Mio. EUR (inkl. Zinsabgrenzungen). Wesentliche Positionen sind dabei die Anleihen und Schuldverschreibungen (ca. 103 Mio. EUR) und die sonstigen Investmentfonds (ca. 70 Mio. EUR). Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zum 31.12.2023 zu 59,34% über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Die verbleibende Position der ungerateten Wertpapiere besteht aus einem Immobilienmasterfonds. Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Risikokonzentrationen in Bezug auf das Adressenausfallrisiko aus dem Eigengeschäft bestehen zum Jahresende 2023 bei den Forderungen an die LBBW. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassen-Finanzgruppe. Zu berücksichtigen sind dabei auch das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. 4.2.2. MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. 4.2.2.1. ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie aus einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
In Bezug auf die Zinsänderungsrisiken bestehen derzeit keine Risikokonzentrationen. 4.2.2.2. SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.2.3. AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Im gesamten Jahr 2023 bestanden keine mittelbaren oder unmittelbaren Aktienpositionen. Diese sind aber grundsätzlich möglich. 4.2.2.4. ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. 4.2.2.5. WährungsrisikoDas Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt. Währungsrisiken, die durch Devisengeschäfte mit Kunden entstehen, werden durch Gegengeschäfte grundsätzlich glattgestellt. Durch diese Vorgehensweise entstehen für die Sparkasse nur geringe "Spitzenbeträge" als offene Devisenposition. Das Währungsrisiko ist hinsichtlich seiner GuV-Wirkung sowie in der ökonomischen Betrachtung von untergeordneter Bedeutung. Bemerkenswerte Konzentrationen sind nicht erkennbar. Vergebene Fremdwährungsdarlehen werden währungs- und laufzeitkongruent refinanziert. Von Kunden hereingenommene Sichteinlagen in Fremdwährung werden ebenfalls währungskongruent und laufzeitkongruent angelegt. 4.2.3. BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Der gesamte Buchwert der zum 31.12.2023 bestehenden Beteiligungen liegt inkl. Anteile an verbundenen Unternehmen bei 12.381 TEUR (davon Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 12.256 TEUR). Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Neben strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen weitere Beteiligungen an einer eigenen Grundstücksgesellschaft. Eine unwesentliche Beteiligung wird an einer regionalen Gesellschaft im Rahmen der Erfüllung des öffentlichen Auftrags gehalten. Insgesamt betrachtet, konzentriert sich das Beteiligungsrisiko der Sparkasse derzeit vor allem auf die wesentlichen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen. Unter Berücksichtigung des Gesamtengagements bestehen Risikokonzentrationen bezüglich der LBBW und der Sparkassenversicherung. 4.2.4. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse liegt zum 31.12.2023 bei einem Zeitraum von über 4 Monaten. In Bezug auf das Liquiditätsrisiko bestehen derzeit keine Risikokonzentrationen. 4.2.5. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
In Bezug auf die hohe IT-mäßige Verflechtung mit der Finanz-Informatik und den damit verbundenen Risiken hat die Sparkasse - trotz vorhandener interner IT-Notfallkonzepte - die Finanz-Informatik als Risikokonzentration im IT-Bereich eingestuft. 4.3. Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein hinreichendes, dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich bis auf eine temporäre, methodikbedingte Überschreitung im Beteiligungsrisiko die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Im Jahr 2023 erfolgten im Rahmen der Steuerung der Risiken verschiedene Anpassungen der Limite für die einzelnen Risikoarten sowie des Gesamtbanklimits. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 62,9% ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik und im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur. Risiken sollen in diesem Zuge nur in angemessenem Umfang eingegangen werden (konservativer Risikoappetit). Die Sparkasse sieht sich durch das bestehende Risikomanagement sowohl für das bestehende Geschäft als auch für die künftigen Herausforderungen gerüstet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. 5. Chancen- und Prognosebericht5.1. ChancenberichtDas Chancenmanagement ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Chancen sehen wir insbesondere in folgenden Bereichen:
5.2. PrognoseberichtDie nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum für den Lagebericht umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 5.2.1. RahmenbedingungenDie Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 wird weiterhin maßgeblich durch die Inflation, dem Zinsniveau und dem Krieg in der Ukraine geprägt sein. Es wird davon ausgegangen, dass die Zentralbanken im Jahr 2024 mit der Senkung der Leitzinsen beginnen werden. Hieraus könnten stimulierende Effekte auf die Investitionstätigkeiten und den Konsum resultieren. 5 Die Expertenschätzungen weisen daher eine große Bandbreite hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung auf. 6 Der Verlauf des Ukraine-Krieges und der politische Konflikt zwischen den westlichen Staatengemeinschaften und Russland ist nicht absehbar. Es wird mit verhaltenen Wachstumsraten, rückläufiger aber dennoch hohen Inflationsraten gerechnet. 7 Wir erwarten insofern weiterhin eine hohe Volatilität an den Finanzmärkten. Die negativen Folgewirkungen werden umso stärker sein, je länger Krieg und die damit einhergehenden Sanktionen anhalten. Die volkswirtschaftlichen Prognosen gehen für das Geschäftsjahr 2023 von einer weltweiten BIP-Änderungsrate von 2,2% (Euroraum 1,1%) aus. Für Deutschland wird eine Änderungsrate des BIP von 0,7% und damit eine Unterschreitung des Wertes für den Euroraum prognostiziert. Der weitere konjunkturelle Ausblick unterliegt einer erheblichen Unsicherheit. Für die Inflationsrate wird in Deutschland im Geschäftsjahr 2023 eine Quote von 2,6% erwartet. 8 Wir erwarten für das Jahr 2024 aufgrund der Zinsplateaubildung ein stabiles bis rückläufiges Zinsniveau. Aufgrund der erwartenden rückläufigen Inflationsraten ist von leichten Zinssenkungen der EZB auszugehen. Die im Jahr 2023 fortgesetzte Straffung der Geldpolitik dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach etwas gelockert werden. Wesentliche Annahme für die Darstellung der erwarteten Geschäftsentwicklung ist eine Zinsseitwärtsbewegung. Die Erfüllung der bankenaufsichtsrechtlichen Kennziffern ist auf Basis der aktuellen Planungen sowohl für 2024 als auch darüber hinaus sichergestellt.
5 Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie: Gemeinschaftsdiagnose 2023 S. 15, S. 16 u S. 17.
5.2.2. GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditvolumen, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Firmenkunden und den Weiterleitungsdarlehen. Vor dem Hintergrund des Zinsumfelds erwarten wir für 2024 einen leichten Rückgang des Mittelaufkommens von Kunden. Bei der durchschnittlichen Bilanzsumme erwarten wir für das Folgejahr einen moderaten Anstieg. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 von einem leicht niedrigeren Provisionsüberschuss aus. 9
9 Ergebnis aus Provisionsertrag und
Provisionsaufwand
5.2.3. VermögenslageNachfolgend stellen wir unsere Prognosen für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zur Geschäftsentwicklung für das Geschäftsjahr 2023 dar. Risikogewichtete AktivaFür die risikogewichtete Aktiva erwarten wir in 2024 einen Anstieg auf einen Wert von 745,5 Mio. EUR. Dies hängt mit dem moderat geplanten Wachstum im Kreditgeschäft zusammen. 10 KernkapitalquoteFür die Kernkapitalquote planen wir trotz des erwarteten Anstiegs der risikogewichteten Aktiva in 2024 mit einer deutlichen Erhöhung auf 11,2%. Grund dafür ist die Zuführung des Jahresergebnisses 2023. 11 Mit der Zuführung liegen wir wieder deutlich über den aufsichtsrechtlichen Sollanforderungen.
10 Kapitalplanung 11/2023 Basisszenario.
5.2.4. FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. 5.2.5. ErtragslageNachfolgend stellen wir unsere Prognosen für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zur Ertragslage für das Geschäftsjahr 2024 dar. Betriebsergebnis vor BewertungFür das Betriebsergebnis vor Bewertung gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs erwarten wir in Folge eines rückläufigen Zinsüberschusses, eines steigenden Verwaltungsaufwandes und eines leicht sinkenden Provisionsertrages einen deutlichen Rückgang auf einen Wert von 8.749 TEUR. 12 Jahresergebnis IIFür das Jahresergebnis II gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs erwarten wir eine deutliche Reduzierung auf einen Wert von 5.264 TEUR. 13 Unter den aktuellen gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als zufriedenstellend beurteilt.
12 Ergebnisvorschaurechnung 01/2024.
5.3. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das insbesondere hinsichtlich volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen gegebenenfalls negativ beeinflussen. Weitere Unsicherheiten ergeben sich hieraus für die Zinsentwicklung und Inflation. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die von uns erwarteten Entwicklungen der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend. Wir erwarten eine zufriedenstellende Ertragslage zur weiteren Stärkung der Eigenmittel. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet ist. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist eine ausreichende Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung sowie die Umsetzung der Geschäftsstrategie vorhanden.
Der Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Sparkasse Hanauerland, KehlVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Hanauerland (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung von Forderungen an Kundena) Sachverhalt und ProblemstellungDas Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseBereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. c) Verweis auf weitergehende InformationenWeitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt 2) sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 (Abschnitt 3.1) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.1 und 4.2.1.1). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Wöhrle.
Stuttgart, den 3. Mai 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Peter Wöhrle, Wirtschaftsprüfer Feststellung und GewinnverwendungDer Verwaltungsrat hat am 17. Mai 2024 den Jahresabschluss 2023 festgestellt (§ 30 SpG). Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. |
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