Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 17816
Eingetragen
29.1.2019
Branche
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Gegenstand
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
The Hoang Tran
seit 29.1.2019
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TRAN WASABI GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 107.989,00 87.029,00
I. Sachanlagen 107.989,00 87.029,00
B. Umlaufvermögen 987.453,66 588.364,84
I. Vorräte 3.945,00 3.945,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 965.055,80 356.963,48
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 405.000,00 355.000,00
davon gegen Gesellschafter 492.647,51 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.452,86 227.456,36
Aktiva 1.095.442,66 675.393,84

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 890.297,51 565.608,11
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 548.499,53 260.513,72
III. Jahresüberschuss 316.797,98 280.094,39
B. Rückstellungen 36.127,63 57.078,68
C. Verbindlichkeiten 169.017,52 52.707,05
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 169.017,52 52.707,05
Summe Passiva 1.095.442,66 675.393,84

Anhang

2.1  Allgemeine Angaben

Die TRAN WASABI GmbH hat ihren Sitz in Kassel und ist eingetragen in das Handelsregister beim:

Registergericht: Kassel
Register-Nr.: HRB 17816

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB aufgestellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierung-  und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-  und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

2.2  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB) ausgegangen.

2.3  Erläuterungen zur Bilanz

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-  bzw. Herstellungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Vorräte ergeben sich aus der körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) zu Bilanzstichtag. Sie wurden grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

Der Ausweis der flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein. Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 5.000,00.

Die Verbindlichkeiten enthalten sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

2.4  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht zugeordnet. Das Realisationsprinzip wurde beachtet. Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich im Inland erzielt.

Der im Materialaufwand enthaltende Materialverbrauch wurde aufgrund einer Stichtagsinventur ermittelt und zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Abschreibungen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen.

Die Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Die sonstigen Steuern beinhalten Kfz-Steuern.

Angabepflichtige Posten gemäß § 285 Nr. 5 und 6 HGB und sonstige außerordentliche Posten, die für die Beurteilung der Ertragslage von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht.

2.5  Sonstige Angaben

2.5.1  Allgemeine Angaben

Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 16 Arbeitnehmer beschäftigt.

2.5.2  Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.

2.5.3  Geschäftsführer

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

-  The Hoang Tran

2.5.4  Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.

Berlin, den

____________________________________________
TRAN WASABI GmbH

sonstige Berichtsbestandteile


The Hoang Tran

TRAN WASABI GmbH


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2025 festgestellt.

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