Will & Coll. Steuerberatungsgesellschaft mbH
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heike Will seit 5.9.2025 | Geschäftsführer |
Norbert Will seit 22.12.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Steuerkanzlei Norbert Will Steuerberatungsges. mbHMoringenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben, Form des Jahresabschlusses und Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Firma
Steuerkanzlei Norbert Will GmbH, Moringen, vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§
264 Abs.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert (§ 265 Abs. 1 HGB). Alle Posten der Bilanz und GuV sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar (§ 265 Abs. 2 HGB). Die einzelnen mit arabischen Zahlen versehenen Posten wurden gem. § 265 Abs. 7 Nr. 1 HGB entsprechend des Gliederungsschemas zusammengefasst. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen 2.1. Allgemeines Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2.2. Erläuterungen zur Bilanz 2.2.1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert war nicht vorhanden (§284 Abs. 2 Nr. 5 HGB). 2.2.2. Angaben zu Einzelposten des Umlaufvermögens In den Posten der sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (§268 Abs. 4 S. 2 HGB). Die Bewertung der Vorräte, soweit vorhanden, erfolgte zu Anschaffungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bewertung der Forderungen am Bilanzstichtag erfolgte zum Nennbetrag (Anschaffungskosten). Forderungen mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr betragen € 0,00. 2.2.3. Angaben zu Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung Soweit ein Damnum vereinbart wurde, ist dieses in den Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite enthalten (§268 Abs. 6 HGB). 2.2.4. Angaben zu den einzelnen Posten der Rückstellungen Rückstellungen mußten für ungewisse Verbindlichkeiten nicht gebildet werden. 2.2.5. Angaben zu den einzelnen Posten der Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr betragen € 600.- Die Verbindlichkeiten enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren i.H.v. € 0.-. In den Verbindlichkeiten sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (§268 Abs. 5 S. 3 HGB). Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken. 3. Geschäftsführung, Aufstellung des Jahresabschlusses Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt von: Norbert Will, Steuerberater
gez. Norbert Will Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.06.2011 |
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