SINAB
GmbH
Neukirch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4,00 |
614,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
4,00 |
614,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
49.132,75 |
55.797,84 |
| I.
Vorräte |
2.036,29 |
3.405,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.201,18 |
6.672,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.895,28 |
45.719,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.136,75 |
56.412,34 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.597,94 |
41.340,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.615,72 |
25.615,72 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.724,80 |
28.902,01 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.742,58 |
13.177,21 |
| B.
Rückstellungen |
8.893,27 |
8.144,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.645,54 |
6.926,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.645,54 |
6.926,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.136,75 |
56.412,34 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2018
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt.
Auf Grund der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden auch die
Vorjahreswerte angepasst. Ein Vergleich mit den Werten im
Jahresabschluss des Vorjahres ist insoweit nicht
möglich.
Werden die rechtlichen Bestimmungen des BilRUG nicht
auf die Umsatzerlöse des Vorjahres angewandt, so
betragen diese Euro 137.130,03.
2. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: SINAB GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Neukirch
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Dresden
Register-Nr.: HRB 675
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres weichen auf Grund der Bestimmungen des
BilRUG teilweise von denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres ab. Bei der Bewertung
wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
4. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertrungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen, jedoch keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.Wirtschaftsgüter von geringem Wert mit AHK
von bis zu 800 Euro wurden sofort in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Fremdwährungsposten wurden sofern vorhanden mit
dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
5. Angaben zur Bilanz
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Zusammensetzung und
Entwicklung des Anlagevermögenssowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahresergeben sich aus dem
Anlagenspiegel.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Vermögensgegenstände von geringem Wert mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden
im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten
der allgemeinen Verwaltung.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
lagen nicht vor. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht
gebildet, da alle Forderungen bis zum Erstellungzeitraum
bezahlt waren.
Forderungen gegenüber den Gesellschaftern
bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von Euro 0,00.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
AKTIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN (ARAP)
Zum Bilanzstichtag bestand keine Notwendigkeit Werte
unter diesem Posten auszuweisen.
EIGENKAPITAL / ERGEBNISVERWENDUNG
Auf Vorschlag der Geschäftsführung wurde
der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr vermindert um den
Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr von €
12.742,58 auf neue Rechnung vorgetragen.
Zum Stichtag besteht keine Ausschüttungssperre
nach § 268 Abs. 8 HGB.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 11.645,54
(Vorjahr: Euro 6.926,91).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro
0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2018
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
2,9
|
2,9
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
8,7
|
8,7
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
11,6
|
11,6
|
0,0
|
0,0
|
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern
bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von Euro 0,00.
PASSIVE LATENTE STEUERN
Zum Stichtag besteht keine Ausschüttungssperre
nach § 268 Abs. 8 HGB:
6.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten
keine latenten Steueraufwendungen.
7.
Sonstige Pflichtangaben
ARBEITNEHMER
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 2.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2018 folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen:
|
Höhe der
Verpflichtung
|
Jahresbetrag
|
|
in EURO
|
in EURO
|
Miet- und
Leasingverträge
|
103,00
|
1.236,00
|
Wartungsverträge
|
0,00
|
0,00
|
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE NACH § 251 HGB
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte die
Geschäftsführung der Sinab GmbH durch die
Geschäftsführer:
| • |
Herrn Joachim Wauer,
Neukirch
|
| • |
Herrn Gottfried Wendler,
Wilthen
|
Die Geschäftsführer sind von der
Beschränkung des § 181 BGB befreit
PROKURA
Zum 31.12.2018 waren keine Prokuristen bestellt.
Neukirch, den 18. Juli 2019
____________________________
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Joachim
Wauer
Gottfried Wendler
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2019 festgestellt.
|