Hongene Biotech Germany GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022Inhaltsverzeichnis Lagebericht Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 1. Konzernbilanz zum 30. Juni 2022 2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022... 3. Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 4. Konzernkapitalflussrechnung 5. Konzerneigenkapitalspiegel BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS KONZERN-LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 20221. Grundlagen des Konzerns Der Konzern ist mit seinen Gesellschaften in Deutschland, in der Schweiz und in Belgien im Wesentlichen als Labordienstleister etabliert und als Vollanbieter positioniert. Aus dem Konzern werden auch nennenswert Auslandskunden mit in Deutschland durchgeführten Laboruntersuchungen versorgt, vornehmlich Kunden in Europa sowie im Nahen und Mittleren Osten. Die Konzerngesellschaften zeichnen sich durch einen hohen Qualitätsstandard mit entsprechenden Akkreditierungen aus. Durch das intern entwickelte Order-Entry System star.net ® Labor steht den Einsendern der Sonic-Labore ein moderner Service zur Verfügung, mit dem sich schnell und unkompliziert Laboraufträge erstellen lassen, um sie online an das entsprechende Labor zu versenden. Auch Befunde können mit star.net ® Labor zeit- und ortsunabhängig abgerufen werden. Weiterhin werden Arztpraxen und Patienten mit Hilfsmitteln, Praxisbedarf und orthopädischen Artikeln sowie In-vitro-Diagnostika versorgt. Die Unternehmen zeichnen sich durch einen hohen Qualitätsstandard aus. Die Labore der Gesellschaften in Deutschland sind überwiegend akkreditiert und werden Umweltbelangen gerecht durch Vorsorge, Einhaltung und Kontrolle der für die Branche geltenden Vorschriften. Weiterhin verfügt die Gruppe über qualifizierte Sicherheits- und Strahlenschutzbeauftragte, welche den Umgang, die Lagerung und Entsorgung von potenziell kontaminiertem Material überwachen. Die Schweizer Gesellschaften erfüllen alle Richtlinien des Schweizerischen BAG (Bundesamt für Gesundheit). Die Gesellschaften in Belgien sind überwiegend nach den Normen ISO 15189 / ISO 17025 akkreditiert. Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt 9.097 (Vorjahr: 9.088) Mitarbeiter. Die beschäftigten Mitarbeiter werden teilweise nach einem Unternehmenstarif vergütet. Der Konzern betreibt eine gezielte Aus- und Weiterbildung, die sowohl die Erhöhung der Fach- wie auch der Führungskompetenz der Mitarbeiter zum Inhalt hat. Zudem fördert der Konzern die Entwicklung des fachärztlichen Nachwuchses und besetzt zahlreiche Stellen für ärztliche Weiterbildungsassistenten, die sich in der Spezialisierung zum Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Pathologie und/oder Mikrobiologie befinden. Umweltschutzaspekte nehmen im Konzern einen hohen Stellenwert ein. In den Grundwerten der Gesellschaften ist die Nachhaltigkeit des Handelns und explizit der sparsame Ressourcenverbrauch für alle Mitarbeiter verankert. Die gesetzlichen Vorschriften werden erfüllt. Soweit Umweltbelange gleichzeitig auch Belange der (Arbeits-)Sicherheit berühren, haben sich die Gesellschaften höhere als die gesetzlichen Standards auferlegt. Die Gesellschaften des Konzerns genießen vor dem Hintergrund ihrer seit z. T. über 45 Jahren bewiesenen, medizinisch-wissenschaftlichen und administrativen Kompetenz, u. a. mit geschützten Markennamen, eine hohe Reputation, sowohl in medizinischen Fachkreisen und bei Lieferanten als auch insbesondere bei Einsendern aus Klinik und Praxis im In- und Ausland. Eine eingespielte, leistungsfähige Aufbauorganisation in einer zukunftsfähigen, stabilen gesellschaftsrechtlichen Struktur ist ein kennzeichnender Wert. 2. Wirtschaftsbericht Gesetzliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Deutschland In den letzten Jahren hat die Legislative im deutschen Gesundheitssektor verschiedene Gesetze auf den Weg gebracht, die im Wesentlichen auf eine stärkere Liberalisierung der ärztlichen Berufsausübung, die Sicherung der Gesundheitsversorgung sowie auf mehr Wettbewerb fokussiert sind. Zum 1. April 2007 trat die durch die Große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachte Gesundheitsreform in Gestalt des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) in Kraft. Wesentliches Ziel des Gesetzgebers ist die Intensivierung des Wettbewerbs sowohl zwischen Krankenkassen als auch zwischen Leistungserbringern. Die Ärztliche Selbstverwaltung hat zum 1. Oktober 2008 die so genannte "Direktabrechnung" für Laborgemeinschaften eingeführt. Zum 1. Januar 2009 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) in Kraft. Es behandelt im Wesentlichen Konkretisierungen zum Gesundheitsfonds und damit zusammenhängend die Ausgestaltung der Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen bzw. Kassenverbänden. Weiterhin wurde hier ein Kontrahierungszwang zwischen Krankenkassen und Gemeinschaften der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte zum Abschluss von Hausarztverträgen nach § 75 SGB V festgelegt. Im Versorgungsbereich der gesetzlich Versicherten gelten seit 1. Januar 2009 insgesamt reduzierte Labor-Kostensätze für vertragsärztliche Leistungen des Abschnittes 32.3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Seit dem vierten Quartal 2012 wird die Kostenerstattung nach Kap. 32 EBM in Form der sog. "bundeseinheitlichen Quotierung" budgetiert und nicht in voller Höhe ausgezahlt. Die Unternehmensgruppe ist hiervon weiterhin betroffen. Die Zulässigkeit der Ausweitung von Quotierungen auf die Kostenerstattungen des Kapitels 32 EBM wurde mit Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19. August 2015 für rechtmäßig erklärt. Zum 1. Januar 2012 trat das sog. "Versorgungsstrukturgesetz" in Kraft, das sich im Wesentlichen auf die zukünftige Sicherstellung der wohnortnahen ambulanten ärztlichen Versorgung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Ärztemangels in ländlichen Regionen konzentriert. Das Gesetz legt auch Beschränkungen für zukünftige Gründungen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie der zulässigen Rechtsformen für MVZ fest - bei uneingeschränktem Bestandsschutz für bestehende MVZ. Weiterhin formuliert das Gesetz eine neue spezialärztliche Versorgungsform sowie die Regionalisierung der vertragsärztlichen Vergütung. Im Geschäftsjahr 2021/2022 gilt weiterhin die Mindestquote für veranlasste Laboruntersuchungen von 89%, welche bereits zum 1. April 2018 als erste Stufe der Laborreform umgesetzt wurde. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben darüber hinaus die Möglichkeit, in regionalen Regelungen zur Vergütung, ein individuelles "Budget" für Laborärzte festzulegen. Innerhalb dieses Budgets können den Laboren bis zu 100% ausgezahlt werden. Schweiz Das System der Gesundheitsversorgung in der Schweiz ist von einem privatwirtschaftlich organisierten Versicherungssystem mit Grundleistungs- und Wahlleistungselementen geprägt. Die Schweizer Bürger zahlen eine sog. "Kopfpauschale" an die Krankenversicherung für die Grundsicherung. Gesetzliche Krankenkassen kennt dieses System nicht. Die ärztlichen Vergütungen durch die Versicherungen sind reglementiert in dem Tarifwerk "Tarmed", in dem jeder Leistung eine Taxpunktzahl zugeordnet ist, welche mit einem Taxpunktwert (in Rappen pro Taxpunkt) multipliziert wird. Teilweise gibt es kantonsspezifische Regelungen. Die Vergütungen für Laboranalysen sind in der sog. "Analysenliste" festgelegt. Das durchschnittliche Vergütungsniveau liegt über dem Niveau in Deutschland, wurde jedoch durch eine Gebührenreform im August 2022 stark reduziert. Belgien Das Gesundheitssystem in Belgien ist überwiegend über gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge finanziert und umfasst Arbeitnehmer wie auch Selbständige. Es gilt das sog. Kostenerstattungsprinzip, d. h. der Patient tritt bei der ärztlichen Behandlung in Vorkasse und erhält von seiner Krankenkasse eine teilweise Erstattung nach einem landesweit einheitlichen Erstattungstarif. In Abkommen zwischen Ärzten und Krankenkassen werden die ärztlichen Honorare in Form von Referenzhonoraren festgelegt. Die Vergütung für Laborleistungen liegt über denen in Deutschland. Geschäftsverlauf des Konzerns vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 In den Konzern sind neben dem Mutterunternehmen drei inländische Teilkonzerne, die Sonic Healthcare Germany Six GmbH, die Sonic Healthcare Seven GmbH und die Sonic Healthcare Investments GmbH einbezogen. In diese Teilkonzerne wurden neunundvierzig inländische Tochterunternehmen (Vorjahr: achtundvierzig), dreizehn Tochterunternehmen in der Schweiz (Vorjahr: dreizehn) und fünf Tochterunternehmen in Belgien (Vorjahr: fünf) einbezogen. Die Konzerngesellschaften nehmen auf Basis der länderspezifischen Zulassungsregelungen unmittelbar an der ambulanten fachärztlichen Versorgung teil und erbringen Laborleistungen für Laborgemeinschaften, Krankenhäuser und sonstige Kunden. Die Investitionen des Geschäftsjahres 2021/2022 konzentrierten sich auf innovative Analysegeräte bzw. -verfahren, Bau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie auf die Verbesserung der DV-Infrastruktur an den aktuellen Standorten. Insgesamt wurden TEUR 57.166 (Vorjahr: TEUR 70.892) in Sachanlagen investiert. Im Berichtszeitraum wurde das MVZ Institut für Pathologie Würselen-Aachen GmbH, Würselen, erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen. Im Ergebnis des Erwerbsvorganges sind dem Konzern zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1. April 2022) Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.104 und Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 245 zugegangen. Insgesamt ergab sich ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von TEUR 7.043. Die dem Konzern im Geschäftsjahr 2022 erstmals zeitanteilig zuzurechnenden Umsatzerlöse bzw. Aufwendungen sind von nicht wesentlicher Bedeutung. Lage Ertragslage Das Geschäftsjahr war erneut geprägt von der Corona Pandemie. Die Unternehmensgruppe konnte Umsatzerlöse von TEUR 1.537.632 (Vorjahr: TEUR 1.481.883) erwirtschaften. Die Umsatzsteigerung resultiert aus höheren Laborumsätzen, sowohl im Zusammenhang mit der pandemiebedingten Covid-19 PCR Diagnostik als auch dem Basisgeschäft, in den in- und ausländischen Konzerngesellschaften. Die Materialaufwendungen belaufen sich auf TEUR 420.411 (Vorjahr: TEUR 382.905) und entsprechen 27,3% (Vorjahr: 25,8%) im Verhältnis zu den Umsatzerlösen. Der leichte Anstieg resultiert aus einer höheren Materialeinsatzquote in der Covid-19 PCR Diagnostik. Der Personalaufwand beträgt TEUR 422.649 (Vorjahr: TEUR 420.382). Der Anstieg ist durch eine leicht höhere Beschäftigtenanzahl von 9.097 Mitarbeiter (Vorjahr: 9.088) und durch Gehaltssteigerungen bedingt. In Bezug auf die Umsatzerlöse beträgt der Personaleinsatz 27,5% (Vorjahr: 28,4%). Der leichte Rückgang steht im Zusammenhang mit dem überproportionalen Anstieg der Covid-19 PCR Diagnostik. Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen belaufen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 125.027 (Vorjahr: TEUR 122.471). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 222.415 (Vorjahr: TEUR 215.285). Das Ergebnis nach Steuern des Geschäftsjahres 2021/2022 liegt bei TEUR 292.542 (Vorjahr: TEUR 274.267). Das Geschäftsjahr ist wie das Vorjahr beeinflusst durch die planmäßige Abschreibung auf Geschäfts- und Firmenwerte im Zusammenhang mit der Akquisition von medizinischen Laboratorien. Vermögens- und Finanzlage Das aktivierte Vermögen der Unternehmensgruppe von TEUR 1.151.757 (Vorjahr: TEUR 1.151.403) ist mit Eigenkapital von TEUR 381.288 (Vorjahr: TEUR 306.115) und mit Fremdkapital von TEUR 770.469 (Vorjahr: TEUR 845.288) finanziert. Die Erhöhung des Eigenkapitals ist, bei einer gestiegenen Entnahme aus den Eigenkapitalkonten der Gesellschafter, auf die positive Ertragslage des Konzerns zurückzuführen. Das Anlagevermögen beträgt TEUR 669.910 (Vorjahr: TEUR 720.333) und beinhaltet mit TEUR 471.069 (Vorjahr: TEUR 537.661) immaterielle Vermögensgegenstände. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände von TEUR 72.157 (Vorjahr: TEUR 80.171) getätigt. Darin enthaltene Zugänge aus Akquisitionen (und vertraglichen Earn-Out-Klauseln) betragen TEUR 9.749 (Vorjahr: TEUR 404). Das Anlagevermögen hat sich abschreibungsbedingt (TEUR 125.027, Vorjahr: TEUR 122.471) insgesamt reduziert. Dies ist im Wesentlichen auf die Abschreibungen der bilanzierten Geschäfts- und Firmenwerte (TEUR 71.754, Vorjahr: TEUR 73.820) zurückzuführen. Das Sachanlagevermögen hat sich gleichzeitig investitionsbedingt aufgrund der die Abschreibungen (TEUR 45.535, Vorjahr: TEUR 40.310) übersteigenden Investitionen (TEUR 57.166, Vorjahr: TEUR 70.892) weiter erhöht. Das Umlaufvermögen (inkl. Rechnungsabgrenzungsposten) beläuft sich auf TEUR 479.725 (Vorjahr: TEUR 428.299) und setzt sich zusammen aus Vorräten (TEUR 45.942; Vorjahr: TEUR 64.420), Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (TEUR 304.639; Vorjahr: TEUR 239.158), flüssigen Mitteln (TEUR 110.596; Vorjahr: TEUR 106.240) und dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 18.547; Vorjahr: TEUR 18.481). Der Anstieg des Umlaufvermögens resultiert aus einer stichtagsbezogenen Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese haben sich aufgrund des erheblichen Geschäftsvolumens aus der Covid-19 PCR Diagnostik in den letzten Monaten des Geschäftsjahres und der gegebenen Abrechnungssystematik mit den Leistungsträgern mit Zahlungszielen von bis zu mehreren Monaten zum Bilanzstichtag erhöht. Die zum 30. Juni 2021 wegen der globalen Lieferengpässe aufgebauten Materialien (Vorräte) für die PCR-Diagnostik konnten die Labore der Unternehmensgruppe zum Bilanzstichtag wieder deutlich reduzieren. Die aktiven latenten Steuern infolge von Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanzansätzen belaufen sich im Geschäftsjahr 2021/2022 auf TEUR 2.123 (Vorjahr: TEUR 2.771). Das Fremdkapital gliedert sich in langfristige Fremdmittel von TEUR 549.609 (Vorjahr: TEUR 630.096) und kurzfristiges Fremdkapital von TEUR 218.774 (Vorjahr: TEUR 212.432) auf. Der Rückgang des langfristigen Fremdkapitals resultiert aus der planmäßigen Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR -60.000), dem Rückgang der Rückstellungen für Pensionen (TEUR -5.613) sowie dem Rückgang der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen (TEUR -14.874). Das kurzfristige Fremdkapital hat sich im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR +3.856) sowie der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR +2.505) leicht erhöht. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt TEUR 2.086 (Vorjahr: TEUR 2.760). Im laufenden Geschäftsjahr 2021/2022 wurde ein Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 353.643 (Vorjahr: TEUR 342.976) realisiert. Die Zunahme (TEUR +10.667) resultiert aus einer Verbesserung des Konzernjahresüberschuss um TEUR +18.252 auf TEUR 292.186 (Vorjahr: TEUR 273.934), der im Wesentlichen ein im Vergleich zum Vorjahr erhöhter Aufbau der Nettobetriebsmittel (Working Capital) (TEUR -13.448), hauptsächlich bedingt durch den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der Covid-19 PCR Diagnostik, gegenüberstand. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsfaktoren Als maßgebliche Steuerungsgrößen haben sich Patientenzahlen, Umsatz-Material- und EBITA-Entwicklung sowie hieraus resultierende Kennzahlen (KPIs - Key Performance Indicators) etabliert. Im Lagebericht des Geschäftsjahres 2020/2021 wurde aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie und den daraus resultierenden Umsatzerlösen aus der Covid-19 PCR Diagnostik ein leichtes Wachstum im niedrigen einstelligen Prozentbereich der Umsatzerlöse prognostiziert. Bei steigenden Aufwendungen für Material und Personal wurde ein unverändert bis leicht niedrigeres EBITA erwartet. Die Ist-Größen für die KPIs Patientenzahlen, Umsatz, Materialaufwand und EBITA haben sich im Rahmen der Prognose bzw. leicht besser entwickelt. Die Ertragslage wurde, äquivalent zum Geschäftsjahr 2020/2021, im gesamten Geschäftsjahr 2021/2022 von der Covid-19 Situation beeinflusst. Die Patientenzahlen sind im Geschäftsjahr 2021/2022 um ca. 2% gestiegen. Die Umsatzerlöse haben sich gleichzeitig um ca. 4% von TEUR 1.481.883 in 2020/2021 auf TEUR 1.537.632 in 2021/2022 erhöht. Das Vergütungsniveau bei der Covid-19 PCR Diagnostik war erwartungsgemäß rückläufig. Der Materialaufwand ist aufgrund des höheren Volumens der materialintensiveren Covid-19 PCR Diagnostik insgesamt überproportional zum Umsatz um 10% von TEUR 382.905 auf TEUR 420.411 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme der Materialeinsatzquote um 1,5%-Punkte von 25,8% der Umsatzerlöse auf 27,3%. Das EBITA hat sich von TEUR 436.150 auf TEUR 446.605 erhöht. Gesamtaussage Wie das Wirtschaftsjahr 2020/2021 war auch das Geschäftsjahr 2021/2022 ganzjährig von den anhaltenden Effekten der Pandemie geprägt. Durch die optimierten operativen Maßnahmen in der Organisation der medizinischen Labore konnten auch die weiteren "Wellen" der Pandemie mit einer hohen Kapazitätsauslastung in der Covid-19 PCR Diagnostik erfolgreich bewältigt werden. Die Auftragssituation in den nicht-Covid-19 relevanten Bereichen hat sich zudem weiter erholt, so dass das Geschäftsjahr für die Unternehmensgruppe günstig verlaufen ist. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognose Allgemein Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird erwartet, dass die Patientenzahlen, Umsatzerlöse und das EBITA, bedingt durch einen deutlichen Rückgang der Covid-19 PCR Diagnostik, unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2021/2022 liegen werden. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2022/23 ist im Basisgeschäft (exklusive Covid-19) der Labordiagnostik positiv. Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird bei den Patientenzahlen insgesamt mit einem deutlich niedrigeren Niveau als in 2021/2022 gerechnet. Für die Umsatzerlöse wird ebenfalls ein deutlicher Rückgang prognostiziert. Der Materialaufwand soll sich bei einem deutlich rückläufigen Volumen der Covid-19 PCR Diagnostik überproportional zum Umsatz verringern. Als Ergebnis des Umsatzrückgangs und einer aufkommenden Inflationsdynamik wird für das Geschäftsjahr 2022/2023 ein deutlich niedrigeres EBITA prognostiziert. Die allgemeine Prognose für die Unternehmensgruppe wird, insbesondere auch über das Geschäftsjahr 2022/2023 hinaus, maßgeblich durch die aktuelle Inflationsdynamik und die gesamtpolitische Lage in der Ukraine beeinflusst. Am 24. Februar 2022 kam es zum widerrechtlichen Übertritt der Grenzen des ukrainischen Staatsgebiets durch das russische Militär und in der Folge zum Kriegsausbruch zwischen Russland und der Ukraine. Der Konflikt hält unverändert an. Hieraus ergeben sich keine bestandsgefährdenden Risiken. Infolge des Krieges (sowie pandemiebedingter Lieferengpässe und der expansiven Geldpolitik der Notenbanken) ist es jedoch zu einer erheblichen Inflation gekommen, die zunächst insbesondere durch steigende Energiepreise getrieben wurde und in den Wintermonaten 2022/2023 mit mehr als 8,5% ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Seit dem Frühjahr sind die Energiepreise rückläufig, so dass ein Rückgang der Inflation (6,1% im Mai 2023) zu beobachten war. Die Preissteigerungen führen aktuell zu höheren Löhnen und Gehältern. Die ersten Auswirkungen der Inflationsdynamik bei gleichzeitig starrer Vergütungssystematik im stark regulierten Gesundheitsmarkt sind bereits im Geschäftsjahr 2022/2023 erkennbar und werden insbesondere im Geschäftsjahr 2023/2024 die Ertragslage beeinflussen. Darüber hinaus wird die Covid-19 Diagnostik an Bedeutung (Menge, Ertrag) verlieren und zu einem Bestandteil des Basisgeschäfts werden. Die weiteren potenziellen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen der Inflation und gesamtpolitischen Lage in der Ukraine auf den Konzern können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Deutschland Mit einer Änderung der Vergütung für privatärztliche Leistungen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist, ungeachtet der aktuellen Inflationsdynamik, nach derzeitiger Kenntnislage kurzfristig nicht zu rechnen. Laborleistungen werden im EBM weiterhin nach den Vorschriften der Kassenärztlichen Bundesvereinigung quotiert, die - entsprechend der vorhandenen Budgets der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen - allerdings in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt werden. Schweiz / Belgien Nach den bisherigen Erkenntnissen ist - bezogen auf das Leistungsspektrum der Gesellschaften der Unternehmensgruppe - von stabilen Vergütungsniveaus auszugehen. Chancen Die Konzerngesellschaften in Deutschland sind in der ambulanten Versorgung überwiegend in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit angestellten Ärzten organisiert. Als transparenter, überregional und personenunabhängig tätiger Anbieter von medizinischdiagnostischen Leistungen besitzt der Konzern eine Strukturqualität, die einerseits die Bedürfnisse des medizinischen Nachwuchses trifft, andererseits für mögliche überregionale Vertragspartner (z. B. Krankenkassen) die geeignete Voraussetzung bietet. Der sukzessive Ausbau des Konzerns bietet zusätzliche Chancen zur arbeitsteiligen Verbesserung der Marktversorgung sowie durch im weltweiten Verbund koordinierte Maßnahmen zur Realisierung von Synergien. Risiken Durch ein seit Jahren etabliertes Risikomanagement im Konzern der Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG und im weltweiten Konzern sind eine zeitnahe Risikoerkennung und -vermeidung sowie das Entwickeln von adäquaten Gegensteuerungsmaßnahmen gewährleistet. Die Risiken werden im Folgenden nach abnehmender Gewichtung dargestellt. Allgemeine Geschäftsrisiken bestehen in der Abhängigkeit von länderspezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesundheitswesen in Deutschland, der Schweiz und in Belgien, welche jedoch alle Marktteilnehmer in gleichem Maß berühren. Konzernspezifische Risiken in diesem Umfeld sind gegenwärtig nicht zu erkennen. Darüber hinaus bestehen gesamtwirtschaftliche Risiken für die europäische Wirtschaft in Form politischer Entwicklungen, die zu instabilen Regierungsverhältnissen, Unsicherheit oder wirtschaftlicher Desintegration führen können. Am 24. Februar 2022 kam es zum Kriegsausbruch zwischen Russland und der Ukraine sowie in der Folge zu umfangreichen Sanktionen gegen Russland. Hieraus ergeben sich für die Unternehmensgruppe keine bestandsgefährdenden Risiken. Jedoch können die weitere Entwicklung des Konfliktes und die potentiellen unmittelbaren und mittelbaren negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auch eine mögliche Ausweitung des Konfliktes, Inflationsrisiken (z. B. Transport und Energie) sowie Störungen der Primär- und Sekundäraktivitäten der Wertschöpfungskette (z. B. Beschaffungsrisiken), die Ertragslage negativ beeinflussen. Die Risiken im Bereich der Informationssicherheit haben sich grundsätzlich erhöht. Die konzernspezifische Risikoeinschätzung, wurde daher bereits im Vorjahr angepasst. Um die Wahrscheinlichkeit, von ungezielten oder gezielten Cyberangriffe geschädigt zu werden, zu senken, werden verstärkt geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Um der Komplexität und der Individualität der Unternehmensgruppe Rechnung zu tragen und zu wissen, welche Daten, Systeme und Prozesse gegen welche Angriffsvektoren geschützt werden müssen, muss die Informationssicherheit aktiv gesteuert werden. Das Risiko wird als moderat angesehen. Es bestehen grundsätzlich Steuerrisiken insbesondere aus Betriebsprüfungsrisiken im Zusammenhang mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben, die zu Steuernachforderungen führen können. Die spezifischen Risiken stellen sich nach potenziellen Auswirkungen geordnet wie folgt dar: Im Geschäftsjahr 2012/2013 hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Beginn des 4. Quartals 2013 bundeseinheitlich in Deutschland Abrechnungsbeträge der Kostenerstattung bei der Zahlung reduziert ("Quotierung"). Die Kürzungen lagen quartalsbezogen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 bei ca. 7% (Vorjahr: 7%). Die Gestaltungsfähigkeit des Konzerns ist diesbezüglich als gering zu bewerten. Im Konzern sind im Geschäftsjahr 2022/2023 die ersten Auswirkungen der aktuellen Inflationsdynamik erkennbar. Demgegenüber steht eine unveränderte Vergütung für privatärztliche Leistungen nach GOÄ und der allgemeine Kostendruck im Gesundheitswesen. Das Inflationsrisiko wird die Ertragslage im Konzern, insbesondere über das Geschäftsjahr 2022/2023 hinaus, beeinflussen. Der Konzern wird kurzfristig geeignete Maßnahmen (z. B. Effizienzsteigerungen, Kosten-Controlling) ergreifen, um auf diese Veränderung zu reagieren. Die Covid-19 Fallzahlen sind in der ersten Kalenderjahreshälfte 2023 sukzessive gefallen und bewegen sich aktuell auf einem historisch niedrigen Niveau. Der Konzern hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um auf diese Veränderungen zu reagieren. Grundsätzlich wird eine Stabilisierung des Kerngeschäfts erwartet und es bestehen keine Risiken für den Konzern in Hinblick auf den nachhaltigen Rückgang der Covid-19 PCR-Diagnostik. Der Konzern verfolgt eine risikoarme Politik bei der Anlage von Finanzmitteln. In der Regel erfolgen gestreute festverzinsliche Geldanlagen. Aufgrund des, im Vergleich zum Vorjahr, geänderten Zinsniveaus bleibt das strategische Cash-Management in Zusammenarbeit mit der obersten Muttergesellschaft Sonic Healthcare Limited, Macquarie Park, New South Wales/Australien, von großer Bedeutung. Der Konzern der Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG ist bezüglich der Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Zwar sind die aktuellen Gesellschafterdarlehen endfällig und festverzinslich, sollte zukünftig jedoch eine Laufzeitverlängerung bzw. Anschlussfinanzierung erfolgen oder zusätzliche Akquisitionen durch Gesellschafterdarlehen finanziert werden, kann dies das Finanzergebnis des Konzerns beeinflussen. Aktuell ist ein Anstieg der Zinsstrukturkurve zu beobachten. Präventiv werden Liquiditätsausfallrisiken durch straffes Forderungsmanagement (z. T. durch Einzugsermächtigungen) auf ein Mindestmaß reduziert. Die Risiken, mit Ausnahme der nicht vorhersehbaren weiteren Entwicklungen und Auswirkungen der Corona Pandemie und des Krieges in der Ukraine, werden insgesamt mit gering bis moderat bewertet. Es liegen keine bestandsgefährdenden Risiken vor.
Berlin, 28. September 2023 Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG Die Geschäftsführung Sonic Healthcare Continental Europe GmbH Evangelos Kotsopoulos Markus Hennig Konzernbilanz zum 30. Juni 2022Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022(Vorjahr: vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021)
KONZERN-ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Die Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG (im Folgenden auch "Gesellschaft") hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HR A Reg. Nr. 45158). Der Konzernjahresabschluss des Geschäftsjahres zum 30. Juni 2022 der Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG, Berlin, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 290 ff. HGB) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren nach § 298 Abs. 1 i. V. m. §§ 265, 275 Abs. 2 HGB zur Anwendung. Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt worden. Die Konzernwährung ist der Euro. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt und werden innerhalb eines Zeitraums von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt linear über 8 bis 15 Jahre entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens werden grundsätzlich nach der linearen und der degressiven Methode planmäßig abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode erfolgt regelmäßig, wenn dies zu höheren Abschreibungen führt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 werden im Zeitpunkt des Zugangs als Aufwand unter dem Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" gebucht. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, soweit nicht nach § 253 Abs. 2 HGB ein niedrigerer Wertansatz zulässig oder geboten ist. Die Vorräte werden mit den durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Nominalbeträgen bilanziert. Die erkennbaren Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird in Form einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Forderungen gegenüber kassenärztlichen Vereinigungen werden nicht wertberichtigt, da faktisch kein Ausfall- sondern nur ein Spätzahlerrisiko besteht. Die übrigen Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bilanziert. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Leistungsansprüche für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag mit dem anteiligen Nennwert, der vor dem Bilanzstichtag geleisteten Vorauszahlungen, aktiviert. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) bewertet. Für die inländischen Tochtergesellschaften erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,78% (30. Juni 2021: 2,09%). Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Juni 2022 bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer pauschalierten Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Der entsprechende durchschnittliche Marktzinssatz für 7 Jahre beträgt 1,37% (30. Juni 2021: 1,45%). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,0% bzw. 2,0% (30. Juni 2021: 0,0% bzw. 2,0%) und Rentensteigerungen von einheitlich jährlich 2,0% (30. Juni 2021: 2,0%) zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation in Höhe von 2,0% bzw. 7,0% p.a. (30. Juni 2021: 2,0% bzw. 7,0% p.a.) unterstellt. Die Rückstellungen der betreffenden ausländischen Tochtergesellschaften sind teilweise obligatorischer Bestandteil des nationalen Vorsorgesystems und verbindlich geregelt. Die bilanzierten Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Berufsunfähigkeitsversorgung. Die Verpflichtungen aus der Alters- und Hinterbliebenenversorgung sind als Bestandteil des gesetzlichen Sicherungssystems grundsätzlich vollständig rückversichert und werden daher nicht gesondert passiviert. In Hinblick auf die Berufsunfähigkeitsversorgung wurde bei der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts des bilanzierten Deckungsvermögens ein Zinssatz von 2,00% (30. Juni 2021:1,00%) und bei der Ermittlung der Schulden ein Zinssatz von 2,00% (30. Juni 2021: 0,30%) sowie jährliche Lohn- und Gehaltsteigerungen von 1,40% (30. Juni 2021: 1,00%) unterstellt. Ferner wurden als Richttafeln die Tabellen BVG-Altersguthaben 2020 des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV, Bern/Schweiz, zugrunde gelegt. Als Bestandteil der gesetzlich geregelten Vorsorge ist das Deckungsvermögen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Berufsunfähigkeitsversorgung in einem theoretischen Insolvenzfall dem Zugriff der Gläubiger entzogen. Die beizulegenden Zeitwerte der betreffenden Vermögenswerte (TEUR 42.536, 30. Juni 2021: TEUR 32.793) und der zugehörigen Schulden (TEUR 47.156, 30. Juni 2021: TEUR 43.075) werden im Konzern daher saldiert (TEUR 4.620, 30. Juni 2021: TEUR 10.282) ausgewiesen. Die Anschaffungskosten (eingezahlten Beträge) des Deckungsvermögens betrugen zum Stichtag ca. TEUR 40.322 (31. Juni 2021: TEUR 32.240). Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern beziehen sich auf Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanzansätzen, resultieren aus zeitlichen Buchungsunterschieden, und betreffen im Wesentlichen abweichende Wertansätze der Geschäfts- und Firmenwerte, Pensionsrückstellungen und langfristigen Rückstellungen (sonstige Rückstellungen). Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird gemäß § 298 Abs. 1 i. V. m. § 244 HGB in Euro erstellt. Im vorliegenden Konzernabschluss kommt die Umrechnung mit der modifizierten Stichtagskursmethode gemäß § 308a HGB zur Anwendung. Dabei wurden alle Bilanzposten der einbezogenen ausländischen Konzernunternehmen, deren Abschlüsse nicht in Euro aufgestellt werden, mit Ausnahme des Eigenkapitals (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Ergebnisvortrag), das zu historischen Kursen umgerechnet wurde, mit dem jeweiligen Devisenmittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Die aus der Veränderung der Devisenkurse zum Eröffnungszeitpunkt entstehenden Differenzen aus der Umrechnung von Bilanzposten wurden erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Aufwendungen und Erträge wurden mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Das Jahresergebnis der umgerechneten Gewinn- und Verlustrechnung wurde in die Bilanz übernommen und die Differenz erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Aus der Umrechnung der aus den Einzelabschlüssen übernommenen Aufwendungen und Erträge in ausländischer Währung im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung entstehende Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Im Geschäftsjahr 2021/2022 entstand ein Aufwand (netto) in Höhe von TEUR 58 (Vorjahr: Ertrag (netto) in Höhe von TEUR 82). III. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die Bilanzierung und Bewertung im Konzern erfolgten einheitlich nach den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Schema, das für große Kapitalgesellschaften gilt. Wahlrechte wurden im Konzernabschluss und in den Einzelabschlüssen einheitlich ausgeübt. Die Wertansätze der Einzelabschlüsse der in diesen konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Unternehmen wurden im Wesentlichen übernommen. Für die Kapitalkonsolidierung wurde für die Erstkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 2 HGB grundsätzlich auf den Erwerbszeitpunkt abgestellt. Die Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Gruppenabschluss erfolgte bis zum Geschäftsjahr 2009/2010 gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F. nach der sog. Buchwertmethode, d.h. das Eigenkapital der Tochterunternehmen wurde mit dem Betrag angesetzt, der dem Buchwert der in den Gruppenabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und den Schulden entspricht. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte für Erwerbe nach dem 1. Januar 2010 nach der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 HGB). Dabei werden die Anschaffungskosten der Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen mit dem jeweils anteiligen Reinvermögen basierend auf den beizulegenden Zeitwerten der übernommenen Vermögenswerte und Schulden dieser Unternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wurde als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Bei der Schuldenkonsolidierung wurden Forderungen mit Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen verrechnet. Zwischengewinne im Anlage- und Umlaufvermögen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen sind im Geschäftsjahr 2021/2022 wie im Vorjahr nicht angefallen. Zur Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden Umsatzerlöse, Ausschüttungen und Zinsen zwischen den konsolidierten Unternehmen verrechnet. Die Bewertung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Equity- Methode. Hierbei werden weder die Vermögensgegenstände und Schulden noch die Aufwendungen und Erträge des einzubeziehenden Unternehmens in den Konzernabschluss übernommen. Stattdessen werden die Eigenkapitaländerungen beim assoziierten Unternehmen zeitkongruent als entsprechende Änderungen im Beteiligungsansatz in der Konzern-Bilanz unter dem Posten "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam unter dem gesonderten Posten "Auf assoziierte Beteiligungen entfallende Gewinne und Verluste" erfasst. IV. KONSOLIDIERUNGSKREIS In den Konsolidierungskreis sind neben dem Mutterunternehmen neunundvierzig (Vorjahr: achtundvierzig) inländische und achtzehn (Vorjahr: achtzehn) ausländische Tochterunternehmen einbezogen. Für eine Auflistung wird auf die Angaben zum Anteilsbesitz verwiesen. In den Konzernabschluss sind die folgenden inländischen Unternehmen einbezogen, die zugleich Mutterunternehmen sind:
Diese sind nach § 291 HGB von der Konzernrechnungslegungspflicht befreit. Tochtergesellschaften mit einer nicht konzerntypischen Funktion wurden gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Tochtergesellschaften, die von der Befreiungsregel des § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB Gebrauch machen, sind:
Die aus den durchgeführten Kapitalkonsolidierungen entstandenen aktiven Unterschiedsbeträge, die gemäß § 301 Abs. 3 HGB unter dem Posten "Geschäfts- oder Firmenwert" aktiviert wurden, werden linear über 8 bis 15 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibung entspricht der durchschnittlichen Fluktuation der Kunden. Die bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte haben im Wesentlichen noch eine Restnutzungsdauer von etwas mehr als 7 Jahren (30. Juni 2020: etwas mehr als 8 Jahre). Im Geschäftsjahr 2021/2022 erhöhten sich die Geschäfts- oder Firmenwerte aufgrund von Akquisitionen und nachträglichen Anschaffungskosten um TEUR 7.874 (30. Juni 2021: TEUR 404). Im Geschäftsjahr ist die folgende Tochtergesellschaft erstmalig in den Konsolidierungskreis einbezogen worden:
Der Konzern der Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG ist Bestandteil des Konzerns der Sonic Healthcare Limited, Macquarie Park, New South Wales, Australien. V. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021/2022 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Beteiligung nach der Equity-Methode und dem anteiligen Eigenkapital der MED LaborUnion GmbH, Reichshof-Wehnrath, zum 30. Juni 2021 betrug TEUR 1.107 und entsprach dem Geschäfts- und Firmenwert. Der Unterschiedsbetrag bei der Proteopath GmbH, Trier, beläuft sich zum 30. Juni 2022 auf TEUR 3.647 (30. Juni 2021: TEUR 3.966). Hiervon entfallen TEUR 4.018 auf den Geschäfts- und Firmenwert (30. Juni 2021: TEUR 4.353). Die verbleibende negative Differenz resultiert im Wesentlichen aus der Durchführung einer Kapitalerhöhung zum Erwerbszeitpunkt, zu der sich die Käuferin verpflichtet hatte, die jedoch als Bestandteil des Eigenkapitals der Gesellschaft auch anteilig dem Altgesellschafter zuzurechnen ist. Mit Datum vom 2. Juni 2023 haben die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Anteile einen Betrag von insgesamt TEUR 200 in die Kapitalrücklage der Proteopath GmbH eingezahlt. Der sich zum 30. Juni 2021 ergebene Geschäfts- und Firmenwert sowie die seit dem Erwerbszeitpunkt eingetretenen Eigenkapitaländerungen beim assoziierten Unternehmen wurden zunächst auf den 1. Juli 2021 vorgetragen und die Veränderungen des Geschäftsjahres 2021/2022 anschließend ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betreffen im Wesentlichen Mietkautionen. Eigenkapital Die Kapitalanteile der Gesellschaft sind voll eingezahlt. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde eine neue persönlich haftende Gesellschafterin ohne Gewährung eines Kapitalanteils aufgenommen und die Beteiligung der ursprünglichen Komplementärin in eine Kommanditbeteiligung (II) gewandelt. Darüber hinaus hatte die ursprüngliche alleinige Kommanditistin (I) im Wege der Einzelrechtsnachfolge ca. 0,01 % der Geschäftsanteile an eine weitere Kommanditistin (III) übertragen. Gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrags beträgt seitdem das Festkapital der Komplementärin TEUR 0 (30. Juni 2021: TEUR 0) und der insgesamt drei Kommanditistinnen zusammen TEUR 6.316 (30. Juni 2021: TEUR 6.316). Die Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG ist Bestandteil des Konzerns der Sonic Healthcare Limited, Macquarie Park, New South Wales, Australien. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde die Konzernfinanzierung neugestaltet. In diesem Zusammenhang hatte die neue Kommandistin (III) durch den Erwerb der ca. 0,01% Geschäftsanteile von der Sonic Healthcare Limited, neben einem Anteil am Festkapital, auch einen Anteil am Ergebniskonto in Höhe von TEUR 607.100 erworben. Mit Beschluss vom 1. Juni 2020 hatten die Gesellschafterinnen der Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG der Entnahme des Betrages in Höhe von TEUR 607.100 durch die neue Kommanditistin (III) zugestimmt. Der Zahlungsanspruch wurde im Wege der "Leistung an Erfüllungs statt" durch die Übernahme eines ebenfalls neu gestalteten Darlehensvertrages zwischen der Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG als Darlehensgeberin und einer konsolidierten deutschen Tochtergesellschaft als Darlehensnehmerin mit einer Darlehenssumme in Höhe von TEUR 607.100 durch die neue Kommanditistin (III) beglichen. Für weitere Informationen zu den Darlehensverbindlichkeiten wird auf den Abschnitt [Verbindlichkeiten | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen] verwiesen. Unter den Minderheitenanteilen wurden die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital von Tochtergesellschaften abgebildet. Sämtliche Minderheitenanteile entfallen wie im Vorjahr auf die Sonic Healthcare Real Estate München GmbH, deren Geschäftsanteile zu 89,0% von einem Unternehmen des Konsolidierungskreises gehalten werden. Die Minderheitenanteile am Kapital des Konzerns belaufen sich auf insgesamt TEUR -9 (30. Juni 2021: TEURO). Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Konzernjahresüberschuss betragen TEUR -9 (Vorjahr: TEUR -4). Das Konzerneigenkapital ist zum Stichtag 30. Juni 2022 aufgrund eines niedrigeren Konzernergebnisses geringer als die Kapitalanteile im Jahresabschluss des Mutterunternehmens. Die Differenz wird unter dem Posten "Ausgleichsposten für gegenüber dem Mutterunternehmen niedrigere Konzernergebnisse" ausgewiesen. Zu näheren Erläuterungen der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf den Eigenkapitalspiegel verwiesen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 804 (30. Juni 2021: TEUR 1.283). Der Betrag ist ausschüttungsgesperrt. Die Steuerrückstellungen betreffen im Wesentlichen Ertragsteuern für die Geschäftsjahre 2017/2018 bis 2021/2022. Die sonstigen Rückstellungen enthalten hauptsächlich Mitarbeiteransprüche, Rechts- und Beratungskosten, Provisionen und KV-Verwaltungsgebühren sowie ausstehende Rechnungen. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurde für mögliche Risiken i. Z. m. einem anhängigen Rechtsstreit über strittige Sozialversicherungsbeiträge aus Vorjahren Rückstellungen gebildet. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021/2022 wurden die Ermittlungen zu Gunsten der Schottdorf-Gruppe beendet. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf angefallene Rechts- und Beratungskosten und Nachzahlungen in nicht wesentlichem Umfang. Die in diesem Zusammenhang ursprünglich in Vorjahren gebildeten und nicht verbrauchten Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 5.220 wurden im Geschäftsjahr 2021/2022 ertragswirksam aufgelöst. Es ist zum Stichtag noch nicht geklärt, ob die den Geschäftsführerinnen i. Z. m. dem Rechtsstreit persönlich entstandenen Aufwendungen durch die Versicherung der Geschäftsführer*innen erstattet werden. Die Gesellschaft hat gegenüber den Geschäftsführer*innen erklärt, bei einer etwaigen Nichterstattung durch die Versicherung, die Aufwendungen zu erstatten. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2021/2022 Rückstellungen in voller Höhe der angefallenen Beträge gebildet (sonstige betriebliche Aufwendungen). Weitere Risiken in diesem Zusammenhang sind derzeit nicht erkennbar. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt nach Fälligkeiten zusammen:
Die in der Tabelle dargestellten Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als 1 Jahr beinhalten die Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 30. Juni 2021 (Vorjahr) resultierten im Wesentlichen aus einem Darlehen der Sonic Healthcare Benelux NV, Antwerpen/Niederlande, im Rahmen der Konzernfinanzierung von Sonic Healthcare Limited, Macquarie Park, New South Wales, Australien, eingeräumten Kreditlinie. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von TEUR 524.394 (30. Juni 2021: TEUR 521.889) beinhalten im Wesentlichen den Finanzverkehr, einschließlich der im Geschäftsjahr 2019/2020 neu gewährten Gesellschafterdarlehen im Zuge der Neustrukturierung der Konzernfinanzierung sowie daraus resultierender stichtagsbezogene Zinsverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde die Konzernfinanzierung der Sonic Healthcare Limited grundsätzlich neugestaltet. In diesem Zusammenhang wurde im Geschäftsjahr 2020/2021 ein Darlehensvertrag, als Leistung für die in Abschnitt [Eigenkapital] erläuterte Entnahme aus dem Eigenkapitalkonto der Gesellschaft, durch die im Vorjahr neu eingetretene Kommanditistin (III) von der Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG übernommen und fortgeführt. Im Ergebnis bestehen zum Bilanzstichtag Darlehensverbindlichkeiten einer konsolidierten deutschen Tochtergesellschaft gegenüber der Kommanditistin (III) als Darlehensgeberin in Höhe von TEUR 515.000 (30. Juni 2021: TEUR 515.000). Der zu Grunde liegende Darlehensvertrag umfasst fünf endfällige Darlehensbeträge mit Laufzeitenenden zwischen November 2024 und Oktober 2032. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Zinssätzen. Die vereinbarten Darlehensbeträge und Laufzeiten sind äquivalent zu bestehenden externen Darlehensfinanzierungen des Konzerns der Sonic Healthcare Limited. Im Geschäftsjahr 2021/2022 erfolgten planmäßig keine Tilgungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten zum 30. Juni 2022 Mietkaufverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.300 (30. Juni 2021: TEUR 9.771), davon TEUR 5.514 (30. Juni 2021: TEUR 7.397) mit einer Restlaufzeit zwischen 1 bis 5 Jahren. Haftungsverhältnisse Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften betragen zum Bilanzstichtag TEUR 8.686 (30. Juni 2021: TEUR 9.004). Der leichte Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung ausgewählter Vertragserfüllungsgarantien. Das Risiko einer Inanspruchnahme der Bürgschaften wird insgesamt als sehr gering eingeschätzt, da es sich im Wesentlichen um Mietkautionsbürgschaften mit einem grundsätzlich niedrigen Risiko sowie um die Absicherung eines erfolgsbasierten Kaufpreisanteils, dessen Finanzierung gesichert ist, handelt. Finanzielle Verpflichtungen Zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes wurden mittel- und langfristige Mietverträge für Geschäftsräume mit Restlaufzeiten der wesentlichen Verträge von weniger als 1 Jahr bis zu etwas mehr als 17 Jahren (30. Juni 2021: zwischen weniger als 1 Jahren und mehr als 17,5 Jahren) mit einer Restverpflichtung von TEUR 188.586 (30. Juni 2021: TEUR 155.675) eingegangen. Weiterhin wurden mittel- und langfristige Leasingverträge für Geräte und Fahrzeuge mit Restlaufzeiten der wesentlichen Verträge von wenigen Monaten bis zu etwas mehr als 8,5 Jahren (30. Juni 2021: zwischen wenigen Monaten und etwas weniger als 9 Jahren) mit einer Restverpflichtung von TEUR 3.515 (30. Juni 2021: TEUR 2.722) geschlossen. Mögliche Risiken ergeben sich aus den Kündigungsrechten, da die Verträge für die Vertragslaufzeit abgeschlossen und nur aus wichtigem Grund gekündigt werden können. Vorteile ergeben sich aus der Einsparung von Verwaltungsaufgaben, verbesserter Liquidität sowie dem Entfall des Verwertungsrisikos beim Leasing. Die Laufzeiten der sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2021/2022 von TEUR 1.537.632 (Vorjahr: TEUR 1.481.883) entfallen mit TEUR 63.342 (Vorjahr: TEUR 54.623) auf die diagnostische Pathologie und mit TEUR 1.474.290 (Vorjahr: TEUR 1.427.260) auf andere labordiagnostische Dienstleistungen und sonstige Erlöse. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 7.214, Vorjahr: TEUR 2.214) und aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 1.353, Vorjahr: TEUR 2.141) sowie übrige sonstige periodenfremde Erträge (TEUR 790, Vorjahr: TEUR 378). Des Weiteren sind Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen (TEUR 478, Vorjahr: TEUR 660), Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen (TEUR 426, Vorjahr: TEUR 249) sowie Erträge aus der Währungsumrechnung (vor Differenzen aus der Währungsumrechnung im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung) (TEUR 37; Vorjahr: TEUR 30) enthalten. Der Personalaufwand (soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung) im Geschäftsjahr 2020/2021 enthielt einmalige periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.220 für die mögliche Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen i. Z. m. seit 2015 anhängigen Ermittlungen bei der Schottdorf-Gruppe. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021/2022 wurden die Ermittlungen zu Gunsten der Schottdorf-Gruppe beendet und die Rückstellung in voller Höhe ertragswirksam (sonstige betriebliche Erträge) aufgelöst. Der Personalaufwand enthält (Netto-)Erträge aus der Altersversorgung in Höhe von TEUR - 2.610 (Vorjahr: Aufwendungen von TEUR 2.367). Diese resultieren im Wesentlichen aus Änderungen in den versicherungsmathematischen Schätz- und Erfahrungswertannahmen bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten übrige sonstige periodenfremde Aufwendungen (TEUR 742, Vorjahr: TEUR 584), Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen (TEUR 256, Vorjahr: TEUR 2.126) sowie Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (TEUR 95; Vorjahr: TEUR 32). Darüber hinaus sind außergewöhnliche Aufwendungen (TEUR 2.100; Vorjahr: TEUR 1.174) enthalten. Diese betreffen eine Kostenerstattungszusage gegenüber Geschäftsführer:innen der Schottdorf-Gruppe für persönlich entstandene Rechts- und Beratungskosten i. Z. m. dem beendeten Rechtsstreit, falls diese nicht durch die Versicherung erstattet werden (Vorjahr: Forderungsverluste, Kosten i. Z. m. Standortverlagerungen sowie Rechts- und Beratungskosten). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 364 (Vorjahr: TEUR 430). In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 785 (Vorjahr: TEUR 206) und einmalige periodenfremde inländische (Netto-)Erträge von TEUR 285 aus der Erstattung von Ertragsteuern (Vorjahr: ausländische Ertragsteuern in Höhe von TEUR 964) enthalten. Bei der Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden folgende inländische konzerneinheitliche Steuersätze verwendet:
Aufgrund des Transparenzprinzips ist die Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG als Personengesellschaft selbst kein körperschaftsteuerliches Steuersubjekt. Die Körperschaftsteuer entsteht daher direkt auf Ebene der Mitunternehmer (Kommanditistinnen). Darüber hinaus wurden bei der Ermittlung der Steuern vom Einkommen und Ertrag bei den ausländischen Tochtergesellschaften folgende Steuersätze verwendet:
Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds setzt sich aus den Bilanzposten "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" zusammen. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden TEUR 12.072 (Vorjahr: TEUR 13.603) Zinsaufwendungen und TEUR 40.639 (Vorjahr: TEUR 53.834) Ertragsteuern gezahlt. VI. SONSTIGE ANGABEN Mitarbeiter Die Unternehmensgruppe beschäftigte im Jahresdurchschnitt 9.097 (Vorjahr: 9.088) Mitarbeiter. 907 (Vorjahr: 888) Mitarbeiter sind dem Ausland zuzuordnen. Persönlich haftender Gesellschafter Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Sonic Healthcare Continental Europe GmbH, Bozen/Italien, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 (Vorjahr: Sonic Healthcare Europe GmbH mit EUR 25.000,00). Abschlussprüferhonorare Das nach § 314 Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2021/2022 anzugebende Honorar des Konzernabschlussprüfers beträgt insgesamt TEUR 160 (Vorjahr: TEUR 137) und betrifft ausschließlich Leistungen für die Abschlussprüfung. Geschäftsführung Die Sonic Healthcare Continental Europe GmbH, Bozen/Italien, ist als Komplementärin zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Geschäftsführer der Sonic Healthcare Continental Europe GmbH, Bozen/Italien, waren im Geschäftsjahr: Evangelos Kotsopoulos, Berlin, CEO Markus Hennig, Berlin, CFO (seit 1. November 2022) Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Die Angabe unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Ausschüttungsgesperrte Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB Zum Abschlussstichtag unterliegen die aktivierten latenten Steuern in Höhe von TEUR 2.123 (30. Juni 2021: TEUR 2.771) der Ausschüttungssperre. Weiterhin besteht eine Ausschüttungssperre i. Z. m. den Pensionen in Höhe von TEUR 804 (30. Juni 2021: TEUR 1.283). Ergebnisverwendung Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden am Ende jeden Geschäftsjahres in die Ergebniskonten (Kapitalkonten IV) der Kommanditistinnen entsprechend ihres jeweiligen Kapitalanteiles am Festkapital der Gesellschaft gebucht. Die Kapitalkonten IV haben Eigenkapitalcharakter und unterjährige Entnahmen bedürfen einen gesonderten Gesellschafterbeschlluss. Nachtragsbericht Im Geschäftsjahr 2022/2023 sind bisher keine wesentlichen Veränderungen eingetreten, welche Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 30. Juni 2022 hatten. Am 24. Februar 2022 kam es zum widerrechtlichen Übertritt der Grenzen des ukrainischen Staatsgebiets durch das russische Militär und in der Folge zum Kriegsausbruch zwischen Russland und der Ukraine. Der Konflikt hält unverändert an. Hieraus ergeben sich keine bestandsgefährdenden Risiken. Infolge des Krieges (sowie pandemiebedingter Lieferengpässe und der expansiven Geldpolitik der Notenbanken) ist es jedoch zu einer erheblichen Inflation gekommen, die zunächst insbesondere durch steigende Energiepreise getrieben wurde und in den Wintermonaten 2022/2023 mit mehr als 8,5% ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Seit dem Frühjahr sind die Energiepreise rückläufig, so dass ein Rückgang der Inflation (6,0% im Mai 2023) zu beobachten war. Die Preissteigerungen führen aktuell zu höheren Löhnen und Gehältern, so dass der Arbeitsmarkt zum Haupttreiber der Inflation geworden ist. Die Europäische Zentralbank hat den zentralen Leitzins auf 4,0% (Juni 2023) angehoben, liegt aber noch weit vom Ziel für die Teuerung in der Eurozone entfernt. Für das Kalenderjahr 2023 wird für die Eurozone eine Inflation von 5,4%, für 2024 von 3,0% und erst ab 2025 von 2,2% prognostiziert. Die aktuellen Prognosen für die Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts liegen zwischen -0,5% und +0,5% für das Kalenderjahr 2023 und zwischen +1,2% und +2,0% für 2024. Für das laufende Geschäftsjahr 2022/2023 ist für den Konzern der Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG aufgrund der in der zweiten Kalenderjahreshälfte 2022 vorherrschenden Omikron-Subvariante noch einmal mit Covid-19 Erlösen zu rechnen. Die ersten Auswirkungen der Inflationsdynamik bei gleichzeitig starrer Vergütungssystematik (regulierter Gesundheitsmarkt) sind jedoch bereits im Geschäftsjahr 2022/2023 erkennbar und werden insbesondere im Geschäftsjahr 2023/2024 die Ertragslage beeinflussen. Darüber hinaus wird die Covid-19 Diagnostik an Bedeutung (Menge, Ertrag) verlieren und zu einem Bestandteil des Basisgeschäfts werden. Die weiteren potenziellen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen der Inflation und gesamtpolitischen Lage in der Ukraine auf den Konzern können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Mit Datum vom 3. April 2023 hat die Gesellschaft die Unterzeichnung einer verbindlichen Vereinbarung über den Erwerb der diagnosticum Gruppe ("diagnosticum") mitgeteilt. Das diagnosticum soll voraussichtlich jährliche Umsatzerlöse in Höhe von ca. EUR 65 Mio. erzielen. Der Kaufpreis beträgt EUR 190 Mio. (ohne liquide Mittel und Schulden). Mit Datum vom 26. April 2023 hat die Gesellschaft die Unterzeichnung einer verbindlichen Vereinbarung über den Erwerb der MVZ Medizinische Laboratorien, Düsseldorf ("MLD"), mitgeteilt. MLD soll voraussichtlich jährliche Umsatzerlöse in Höhe von ca. EUR 50 Mio. erzielen und beschäftigt insgesamt ca. 300 Mitarbeiter. Der Kaufpreis beträgt EUR 180 Mio. (ohne liquide Mittel und Schulden). Ein wesentlicher Anteil der Kaufpreise kann als Geschäfts- und Firmenwert steuerlich über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden. Die Transaktionen unterliegen den üblichen Vollzugsbedingungen und regulatorischen Freigaben und sollen bis Ende des Kalenderjahres 2023 vollzogen sein. Die Finanzierung erfolgt durch liquide Mittel und bestehende Kreditlinien des Konzerns der Sonic Healthcare Limited, Macquarie Park, New South Wales, Australien. Angaben zum Anteilsbesitz
1) Nach § 296 Abs. 2 HGB wegen
untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss
einbezogen.
Das Jahresergebnis der MED LaborUnion für das Geschäftsjahr 2021 (Kalenderjahr) beträgt TEUR 2.105 (Geschäftsjahr 2020 (Kalenderjahr): TEUR 1.833). Das Jahresergebnis der Proteopath GmbH für das Geschäftsjahr 2021/2022 beträgt TEUR-85 (Geschäftsjahr 2020/2021: TEUR -119 (Vorjahresangabe (vorläufig): TEUR -214). Mit Ausnahme der nachfolgenden Tochtergesellschaften führen sämtliche inländischen Konzerngesellschaften ihre Jahresüberschüsse im Rahmen von Gewinnabführungsverträgen an die Muttergesellschaft ab:
Den Konzernabschluss für den größten und gleichzeitig den kleinsten Kreis der Unternehmen in den der Teilkonzern einbezogen wird, stellt die Sonic Healthcare Limited, Macquarie Park, New South Wales, Australien auf. Der Konzernabschluss ist über die Homepage der Sonic Healthcare Limited unter https://investors.sonichealthcare.com/investors/?page=annual-reports in englischer Sprache erhältlich.
Berlin, 28. September 2023 Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG Die Geschäftsführung Sonic Healthcare Continental Europe GmbH Evangelos Kotsopoulos Markus Hennig Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022
Konzernkapitalflussrechnung 2021/2022
Konzerneigenkapitalspiegel
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 28. September 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Anita Botzenhardt, Wirtschaftsprüfer ppa. Harald Hofmeister, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 30.06.2022 wurde am 28. September 2023 gebilligt. |
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