VOLZ Software GmbHLiquidiert

Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 72845
Vorher
ITSC Service und Consulting GmbHVOLZ-ITSC Software GmbH
Eingetragen
6.10.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieVerlegen von Computerspielen
Gegenstand
Entwicklung und der Vertrieb von Spezialsoftware für Finanzdienstleister, Automatenindustrie sowie Dienstleistungen aller Art (mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Dienstleistungen).

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

VOLZ Software GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 6.447,34 8.858,34
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 22,00 22,00
II. Sachanlagen 4.866,00 7.277,00
III. Finanzanlagen 1.559,34 1.559,34
B. Umlaufvermögen 2.419.853,21 2.372.574,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.300.812,53 2.348.249,97
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 119.040,68 24.324,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.451,29 5.154,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.431.751,84 2.386.587,24

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 424.560,72 424.560,72
I. gezeichnetes Kapital 160.000,00 160.000,00
II. Kapitalrücklage 7.920,00 7.920,00
III. Gewinnvortrag 256.640,72 256.640,72
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 17.000,00 30.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.961.455,59 1.906.084,09
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.961.455,59 1.906.084,09
D. Rechnungsabgrenzungsposten 28.735,53 25.942,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.431.751,84 2.386.587,24

Anhang


1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der VOLZ Software GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 72845 wurde auf den 31.12.2016 nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1.1 Bilanzierungsmethoden

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden im Rahmen des § 248 Abs. 2 HGB angesetzt.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Verrechnungen fanden nicht statt, mit der Ausnahme, dass für die untervermieteten Geschäftsräume Aufwendungen und Erträge saldiert wurden, um den Mietaufwand und damit die Ertragslage übersichtlicher darzustellen.

1.2 Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden, es sei denn, eine gesetzliche Bestimmung steht dem entgegen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit ihren Entwicklungs­kosten nach § 255 Abs. 2a HGB abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Das Anlagevermögen wurde linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis einschließlich Euro 410,00 wurden analog zu den steuerlichen Vorschriften (§ 6 Abs. 2 EStG) bewertet.

Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

2.1 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter zum 31.12.2016 Euro 1.696.092,14

Diese Forderungen sind in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zum 31.12.2016 Euro 366.260,53

Diese Verbindlichkeiten sind in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten.

2.2 Angaben zur Gliederung § 265 Abs. 3 S.1 HGB

Einzelne Sachverhalte können in vorliegendem Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird darauf hingewiesen, dass von den unter dem Posten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" ausgewiesenen Beträgen Euro 555.799,14 (im Vj. Euro 553.527,16) auch den Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" betreffen und im übrigen den Posten "sonstige Vermögensgegenstände".

Von den unter dem Posten "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" augewiesenen Beträgen betreffen Euro 366.332,93 (im Vj. Euro 602.258,75) auch den Posten "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" und im übrigen den Posten "sonstige Verbindlichkeiten".

3. Sonstige Pflichtangaben

3.1 Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl gem. § 285 Nr. 7 HGB

Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl beträgt 21 Arbeitnehmer (Vorjahr: 24).

3.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Laufende Verpflichtungen bestehen aus folgenden Rechtsverhältnissen:
  

 
 
 
 
2017
Mietverträge über Grundstücke
 
 
TEuro
114,8
Leasingraten Fahrzeuge
 
 
 
13,9
Service-, Wartungs- und Werbeverträge, sonstiges
 
 
 
51,4
Gesamt
 
 
TEuro
180,1
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
 
 
TEuro
2,8


Angegeben sind die prognostizierten Jahresbeträge für 2017.

3.3 Ausschüttungssperre § 285 Nr. 28 HGB

Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge beläuft sich auf Euro 1,00.

Er setzt sich zusammen aus:

 - Der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände:

Aktivierte selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände Euro 1,00

Sperrbetrag Euro 1,00

3.4 Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

Mit der Volz-Gruppe AG, Weingarten (AG Ulm HRB 552434) als herrschendem Unternehmen ist am 08.08.2011 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 14.10.2011 beim Handelsregister Hamburg unter HRB 72845. Aufgrund der Ergebnisabführung ist das Jahresergebnis mit Null ausgewiesen.

sonstige Berichtsbestandteile

Hamburg, den 27.09.2017
gez. Marco Zuzak
gez. Michael Weikert

 

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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