W und S GmbHLiquidiert

56579 Rengsdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 1956
Vorher
Kliniken Wied GmbH
Eingetragen
7.8.1978
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kliniken Wied GmbH & Co. KG, Privatkrankenanstalten in Wied, sowie an anderen Orten und die Geschäftsführung für diese Gesellschaft. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

Historie

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Management

NameRolle
Ruediger Loersch
seit 18.12.2019
Liquidator
Hans-Christian Delfs
seit 18.12.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Rüdiger Lorsch
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Delfs Vermögensverwaltungs GbR
50.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Karl Ernst Mohr
Mühlenweg 3, 57614 Steimel
26.000 €
50.00%
Hollenbuschweg 14, 56581 Ehlscheid
13.000 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kliniken Wied GmbH

Wied bei Hachenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 122.801,28 115.334,77
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 109.907,29 97.844,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.893,99 17.490,55
Bilanzsumme, Summe Aktiva 122.801,28 115.334,77

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 119.282,81 109.805,18
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 52.000,00 52.000,00
II. Bilanzgewinn 67.282,81 57.805,18
B. Rückstellungen 3.146,00 3.120,00
C. Verbindlichkeiten 372,47 2.409,59
davon aus Steuern 0,00 2.326,94
Bilanzsumme, Summe Passiva 122.801,28 115.334,77

Anhang

Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2010

der Firma

Kliniken Wied GmbH, 57629 Wied

I. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

TZ 1 Übergang zum HGB nach BilMoG

Nach Artikel 66 Abs. 2 HGB sind die Rechnungslegungsnormen in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung letztmals in der vor dem 31. Januar 2010 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.

Die Rechnungslegungsnormen des HGB in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Sinne des Artikel 66 Abs. 3 HGB sind bei der Regelanwendung erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Diese zwingende Regelanwendung wurde zum 01. Januar 2010 beachtet.

Für den Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des BilMoG wurde, soweit möglich, von den Fortführungsmöglichkeiten des Art. 67 EGHGB dergestalt Gebrauch gemacht, dass die Wertansätze nach den bisherigen HGB-Normen weiter fortgeführt werden. Insoweit sind die bisherigen Rechnungslegungsvorschriften in der bisherigen Fassung weiter anzuwenden.

TZ 2 Bewertungsstetigkeit sowie Ansatz- und Bewertungsregeln

Die Gesellschaft hat keine Ansatzwahlrechte ausgeführt, insbesondere wurden keine immateriellen Vermögensgegenstände hergestellt.

Im Bereich der Bewertungsmethode ist zu beachten, dass im Übergangsjahr der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB und damit zusammenhängend die Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach den geänderten Vorschriften gemäß Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB insoweit nicht anzuwenden sind.

Beim Anlagevermögen werden die Zugänge mit den Herstellungskosten / Anschaffungskosten vermindert und die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Der planmäßigen Abschreibung werden die amtlichen Abschreibungstabellen des BMF zur Ermittlung der betrieblichen Nutzungsdauer (ND) herangezogen, da in der Vergangenheit bei Veräußerungen kaum nennenswerte Buchgewinn / -verluste entstanden sind.

Beim Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bewertet. Ein davon abweichender niedriger Börsen- und Marktpreis bzw. beizulegender Wert wurde berücksichtigt.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden mit ihren nach laufenden Bearbietung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und abgezinst, soweit dies nach § 253 Abs. 2 HGB gefordert ist.

In fremde Währung bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten von mehr als einem Jahre bestehen nicht, so dass § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht anwendbar ist.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern sind am Bilanzstichtag nicht auszuweisen. Sich ergebende Steuerbe- und Steuerentlastungen werden verrechnet. Sofern danach aktive latente Steuern zu bilden wären, wird von dem Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs.1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

Bewertungseinheiten i. S. von § 254 HGB waren nicht zu bilden.

B. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 284 HGB

TZ 3 Hinsichtlich der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Ausführungen zu den allgemeinen Ansatz- und Bewertungsmethoden unter TZ 2 verwiesen. Pensionsrückstellungen waren nicht zu bilanzieren.

TZ 4 Fremdwährungsgeschäfte hat die Gesellschaft nicht vorgenommen.

TZ 5 Abweichungen von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Berichtsjahr in dem unter TZ 1 aufgeführten Umfang infolge der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach den geänderten Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ergeben. Diesbezüglich wird von den Aufstellungserleichterungen gemäß Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB Gebrauch gemacht.

C. Sonstigen Pflichtangaben gemäß § 285 HGB

TZ 6 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

TZ 7 Ansprüche der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführung bestehen nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

TZ 8 Mitglieder der Geschäftsführung

Geschäftsführer zum Bilanzstichtag sind:

a)Herr Karl-Ernst Mohr, Mühlenweg, Steimel

b)Herr Rüdiger Lörsch, Im Schauinsland 13, Rengsdorf

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

TZ 9 Beteiligungen an anderen Unternehmen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB bestehen nicht.

TZ 10 Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der

-Kliniken Wied GmbH & Co. KG

(AG Montabaur, HRB 1956)

mit Sitz in 57629 Wied bei Hachenburg

TZ 11 Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen bei der Gesellschaft nicht.

D. Sonstige Angaben

TZ 12 DieGesellschaft macht von den Aufstellungserleichterungen gemäß § 288 HGB Gebrauch.

TZ 13 In den Forderungen sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 109.281,46 (Vorjahr: EUR 95.955,47) enthalten.

TZ 14 In den Verbindlichkeiten sind keine mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

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