Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 6488
Eingetragen
20.11.1996
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen, sowie der Betrieb einer Autovermietung

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Huber
seit 10.12.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Andreas Huber
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Andreas Huber
Hohenbogenstr. 5, 93479 Grafenwiesen
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Beta Car Autohandel GmbH

Kötzting

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 30.664,40 29.449,16
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.495,62 29.308,13
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 168,78 141,03
Summe Aktiva 30.664,40 29.449,16

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 27.796,97 27.174,95
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Gewinnvortrag 1.610,35 1.090,33
III. Jahresüberschuss 622,02 520,02
B. Rückstellungen 100,00 100,00
C. Verbindlichkeiten 2.767,43 2.174,21
Summe Passiva 30.664,40 29.449,16

Anhang

für das Geschäftsjahr 2017

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Sonstige Vermögensgegenstände 30.495,62 0,00 29.308,13 0,00

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 29.095,62 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,60 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Beratungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 2.767,43 2.767,43 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 2.174,21 2.174,21 0,00
Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Huber, Andreas Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bad Kötzting, den 22. Februar 2018

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.2.2018.

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