Transsec Sicherheitsdienste GmbHLiquidiert

55459 Aspisheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 23481
Eingetragen
21.9.2005
Branche
Sicherheitsdienste a. n. g.Sonstige private Wach- und SicherheitsdiensteBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Sicherheits- und Detekteidiensten, Objekt- und Personenschutz, Schwachstellenanalysen, Kurier- und Belegservice sowie private und gewerbliche Ermittlungen. Die Gesellschaft kann den Unternehmensgegenstand auf Geschäftszweige verwandter oder branchenüblicher Art ausdehnen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Hermann Link
seit 26.2.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mozartstr. 27, 55450 Langenlonsheim
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Transsec Sicherheitsdienste GmbH

Aspisheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

5.615,00

7.609,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

54.870,11

66.887,66

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

0,00

54.870,11

826,22

67.713,88

C. Rechnungsabgrenzungsposten

260,31

544,47

Summe Aktiva

60.745,42

75.867,35



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag

21.171,37

17.875,51

III. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss

-2.483,13

44.252,83

3.295,86

46.735,96

B. Rückstellungen

2.831,04

7.610,00

C. Verbindlichkeiten

13.661,55

21.521,39

Summe Passiva

60.745,42

75.867,35

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff und den §§ 264 ff des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetztes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

2. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung zu einzelnen Posten

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko im Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwertes angesetzt.

Das voll eingezahlte Stammkapital blieb im Berichtsjahr unverändert.

Die Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat im Laufe des Geschäftsjahres den Geschäftsbetrieb eingestellt und wird die Liquidation der Gesellschaft beantragen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 S. 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

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