Herstellung von allen anderen Metallwaren a. n. g.
IPI - GmbH
Hauptstraße 4, 97273 Kürnach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ludwig Röding seit 23.5.2018 | Prokura |
Sven Röding seit 17.7.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IPI - GmbHKürnachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Mit Urkunde vom 30. Mai 2007 und Verschmelzungsstichtag zum 01. Januar 2007 wurde das Vermögen der Röding GuP GmbH (übertragende Gesellschaft) im Wege der Aufnahme und Übertragung als Ganzes auf die IPI-GmbH (übernehmende Gesellschaft) rückwirkend verschmolzen. Die Übertragung des Vermögens erfolgte zu handels- und steuerrechtlichen Buchwerten ohne Gegenleistung. Der Jahresabschluss der Firma IPI-GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Vorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268 - 274a, 276 - 278 HGB und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 a HGB erstellt. Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde im Geschäftsjahr 2010 erstmals angewandt. Die Darstellungs- und Bewertungsstetigkeit nach §§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB gilt bei einer Änderung der bisherigen Darstellung oder der bisher angewandten Bewertungsmethoden auf Grund der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2, 2. Halbsatz im Übergangsjahr nicht. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2, 1. Halbsatz EGHGB nicht angepasst. Aus der erstmaligen Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG ergaben sich keine Änderungen. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen entsprechend ihrer Nutzungsdauer vermindert. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen erfolgten nach der linearen Methode. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens wurden zeitanteilig vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vor dem Geschäftsjahr 2010 wurde für die beweglichen selbstständig nutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von über 150,00 Euro und höchstens 1.000,00 Euro ein Sammelposten gebildet, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Weitere Pflichtangaben Angaben als unbeschränkt haftender Gesellschafter Die Firma IPI-GmbH ist bei folgenden Unternehmen unbeschränkt haftender Gesellschafter: Name: Röding GmbH & Co. KG Sitz: Kürnach Rechtsform: GmbH & Co. KG Angaben zu gewährten Krediten An Mitglieder der Geschäftsführung gewährte Kredite: Stand am 01.01.2010 29.002,53 Euro Stand am 31.12.2010 42.769,29 Euro Zinssatz 4,50 % p.a. Kündigungsfrist 3 Monate Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführerin: Frau Renate Röding, Kauffrau (einzelvertretungsberechtigt) Geschäftsführer: Herr Ludwig Röding, Kaufmann (einzelvertretungsberechtigt) Geschäftsführer: Herr Sven Röding, Immobilienkaufmann Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 42.769,29 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 29.002,53 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2011 festgestellt. |
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