INKUTEC Aircraft GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus-Dieter Glinicki seit 17.1.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INKUTEC Aircraft GmbHGlindeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhang für das Geschäftsjahr 2018 derFirma: INKUTEC Aircraft GmbH i.I. Sitz: Wilhelm-Bergner-Straße 15, 21509 Glinde Registergericht: Amtsgericht Lübeck HR-Nr.: HRB 3656 RE A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Geschäftsführung der Inkutec Aircraft GmbH i.I. hat mit Schreiben vom 30. Oktober 2009 beim Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Mit Beschluss des Insolvenzgerichts Reinbek vom 03. November 2009 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Hamburg, zum vorläufig ("schwachen") Insolvenzverwalter i.S.d. § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO bestellt. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wurde nachfolgend am 01. Februar 2010 eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Hamburg, zum Insolvenzverwalter bestellt. Die bilanzielle Überschuldung betrug zum 31. Dezember 2011 ca. TEUR 701. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 ist die Gesellschaft buchmäßig mit TEUR 687 (Vorjahr: TEUR 652) überschuldet. Die bilanzielle Überschuldung konnte in der Zeit der Unternehmensfortführung vom Insolvenzverwalter demnach trotz der zusätzlichen Kosten durch das Insolvenzverfahren um ca. TEUR 14 reduziert werden. Ohne Berücksichtigung der insolvenzspezifischen Aufwendungen in Höhe von TEUR 578, in der Bilanz in Form von Rückstellungen / Verbindlichkeiten enthalten, betrüge die buchmäßige Überschuldung zum 31.12.2018 nur TEUR 109 (Vorjahr: TEUR 37). Das Fortführungsergebnis des Insolvenzverwalters beläuft sich bereinigt auf TEUR 592. Der Insolvenzverwalter plant das Unternehmen bis zum 31. Dezember 2021 abzuwickeln. Eine Unternehmensfortführung ist demnach nicht geplant, so dass entgegen der Bewertung in den Vorjahren nicht mehr nach Fortführungswerten bilanziert wurde. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Aus diesem Grunde macht die Gesellschaft für die Aufstellung des Anhangs von den Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB Gebrauch. Ferner hat die Geschäftsführung zulässigerweise auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Rechnungslegungsgrundsätze Die Darstellung, Gliederung, der Ansatz und die Bewertung des Jahresabschlusses erfolgt in der Regel nach den Vorjahresgrundsätzen. Auf die oben genannte Änderung in der Bewertung wird hingewiesen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Der im Jahre 2005 angeschaffte Firmenwert wurde ab dem 1. Januar 2010 über eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben, so dass an Stelle des bisherigen fünfzehnjährigen Ansatzes lediglich eine zehnjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde. Die Neubewertung erfolgte vor dem Hintergrund der Insolvenz. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde im Februar 2014 erstellt. Das Unternehmen hatte zu diesem Zeitpunkt unzweifelhaft noch einen Firmenwert und hat ihn voraussichtlich noch mindestens ein weiteres Jahr, also bis Ende 2014, gehabt, so dass ab dem 1. Januar 2010 eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren plausibel war. Zum 31.12.2014 war der Firmenwert demnach vollständig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet. Abnutzbare Gegenstände werden planmäßig nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibung wird im Jahr des Zugangs der Gegenstände zeitanteilig pro rata temporis berechnet. Zum 31. Dezember 2017 wurde eine umfassende Neubewertung des Anlagevermögens hinsichtlich der ursprünglich geplanten Aufgabe des Unternehmens per 31. Dezember 2018 vorgenommen. Die Wirtschaftsgüter wurden mit Vertrag aus Dezember 2018 per 01. Januar 2019 tatsächlich verkauft. Das Restunternehmen wird voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2021 abgewickelt werden. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von weniger als EUR 410,00 wurden grundsätzlich gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag aufgrund andauernder Wertminderung beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Teile der Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung im Rahmen einer Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde im Vorjahr eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von 0,5 % gebildet. Da das Unternehmen in 2018 seine aktive Tätigkeit eingestellt hat und alle per 31. Dezember 2018 noch bestehenden Forderungen bis zum 14. Februar 2019 bereits ausgeglichen waren, wurde für 2018 keine Pauschalwertberichtigung mehr gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Diejenigen Beträge, die unverzinslich sind und eine Laufzeit von über einem Jahr haben, wurden abgezinst. Eine Rückstellung für eventuelle Gewährleistungen wurde wie im Vorjahr in Höhe von 0,3 % des Gesamtumsatzes gebildet. Weiterhin wurden bekannte Gewährleistungen in Form einer Rückstellung berücksichtigt. In 2018 wurden diverse Rückstellungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens (Vergütung Insolvenzverwalter und Gerichtskosten) aufgelöst, da die Inanspruchnahme in der vormals berücksichtigten Höhe nicht mehr zu erwarten war. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 351 (Vorjahr: TEUR 339) ausgewiesen. Die Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle in Höhe von ca. TEUR 603 (Vorjahr: 597) wurden ab dem Tag der Insolvenzeröffnung mit einem Zinssatz von 8 % über dem Basiszinssatz verzinst. Diese Zinsen sind in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Zinsen an die Gläubiger gezahlt werden. Weiterhin bestehen Verbindlichkeiten, die im Rahmen der abgeschlossenen Verträge, z.B. Darlehensverträge, weiterverzinst wurden. Das Insolvenzverfahren soll nach dem aktuellen Stand Ende 2021 abgeschlossen werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind daher sämtlich umqualifiziert worden in Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Ein Anlagenspiegel ist diesem Jahresabschluss beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 61) haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden überwiegend für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 4), für Gewährleistungen TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2), für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 6), für ein Vermieterpfandrecht TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 22), für eine Reklamation eines Kunden TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 0) und für die Kosten des Insolvenzverfahrens inkl. der dadurch notwendigen Klärungen TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 141) gebildet. Rückstellungen für latente Steuern waren nicht zu bilden, da aufgrund der derzeitigen Situation (vorhandene Verlustvorträge) voraussichtlich keine Steuerzahlungen auf das Jahresergebnis anfallen werden. Verbindlichkeiten Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die übrigen Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr - mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr ausgewiesen, müssen aber - wie oben erwähnt - zum großen Teil vorerst nicht getilgt werden, da es sich um Insolvenzverbindlichkeiten und weitere nachrangige Verbindlichkeiten handelt. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 79 (Vorjahr: TEUR 68) Verbindlichkeiten aus Steuern sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 22) enthalten. Gewinn- und Verlustrechnung In dem Posten Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten. Es wurden weitere Verbindlichkeiten im Rahmen der Prüfung der Forderungsanmeldungen der Gläubiger zur Insolvenztabelle festgestellt in Höhe von EUR 105.547,57. Diese wurden ursprünglich bereits im Jahr 2010 zur Tabelle angemeldet. Die Berücksichtigung dieser weiteren Verbindlichkeiten sowie die Verzinsung für die Jahre 2010 bis 2017 erfolgte über die Aufwandsposition periodenfremde Aufwendungen. Die Verzinsung ab 2018 erfolgt gemeinsam mit den übrigen Verbindlichkeiten gemäß Tabelle. Im Übrigen wird auf den diesem Jahresabschluss beigefügten Kontennachweis verwiesen. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse in Sinne von § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag für die Eingehung von Bürgschaften (Anzahlungen und Gewährleistung) nicht. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt. Gesetzliche Vertreter sowie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind dabei nicht berücksichtigt. Allen Mitarbeitern wurde per 31. Dezember 2018 gekündigt. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 951.928,69 enthalten. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer war im Geschäftsjahr: Klaus Glinicki, Glinde Insolvenzverwalter seit 01. Februar 2010: Dr. Steffen Koch, Hamburg
Hamburg Inkutec Aircraft GmbH i.I. Dr. Steffen Koch, Rechtsanwalt
Glinde Inkutec Aircraft GmbH i.I. Klaus-Dieter Glinicki Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2019 festgestellt. |
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