OSI Foods GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Würzmitteln und Soßen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ana Koenigs seit 15.2.2022 | Prokura |
Laurence Marie-Jeanne Uzureau seit 15.2.2022 | Prokura |
Mark William Richardson seit 17.11.2021 | Prokura |
Erik Schöttl seit 17.11.2021 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OSI Foods GmbH & Co. KGGersthofenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernbilanz für das Geschäftsjahr 2021
Der beigefügte Anhang stellt einen Bestandteil dieses Konzernabschlusses dar. Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Der beigefügte Anhang stellt einen Bestandteil dieses Konzernabschlusses dar. Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20211. GRUNDLAGEN DES KONZERNS Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen von Unternehmen, die in der Verarbeitung von Fleisch- und Komplementärprodukten sowie zugehörigen Holdinggesellschaften tätig sind. In den Konzernabschluss sind unverändert zum Vorjahr alle im Mehrheitsbesitz stehende Tochterunternehmen einbezogen, detaillierte Angaben zu den im Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen bzw. zum Anteilsbesitz sind im Konzernanhang - in Abschnitt 4. Erwerb von Tochterunternehmen und Konsolidierungskreis bzw. in Abschnitt 27. Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 HGB - enthalten. Im Rahmen des Weiterverarbeitungs- und Veredelungsgeschäfts erwirbt der Konzern von Dritten oder von Konzernunternehmen die Rohwaren, hauptsächlich zerlegtes Fleisch, das nach spezifischen Kundenvorgaben zu einer Vielzahl gekochter, frischer und gefrorener Produkte wie z. B. Rindfleischpatties, Schweinefleischpatties, Schinkenprodukten und Hähnchenprodukten verarbeitet wird. Die auf diese Weise hergestellten Produkte werden an die Schnellgastronomie mit einem Schwerpunkt auf einen Hauptkunden, den Lebensmittelgroß- und -einzelhandel und andere Nahrungsmittel-Dienstleister in Europa verkauft. Der Konzern generiert seine liquiden Mittel im Wesentlichen durch den Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit, verfügbaren Kreditlinie im Rahmen der globalen Kreditvereinbarung der OSI Group sowie aus sonstigen Bankverbindlichkeiten. Wie bei allen Gesellschaften der OSI Group wird die übergreifende Organisationsstruktur der OSI Group im Bereich Forschung und Entwicklung genutzt, um mit ständig neuen und innovativen Produktentwicklungen im Markt erfolgreich zu sein. Dies gilt insbesondere für die Weiterverarbeitung (innovative Foodkonzepte bei Burgern, Nuggets und weiteren Convenience Produkten). Daneben aber auch einer ständigen Weiterentwicklung der Produktionstechnologie und -prozesse in Zusammenarbeit mit führenden Maschinenherstellern, um die Produktqualität, -sicherheit und die Prozesskosten weiter zu optimieren. 2. GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENENTWICKLUNG - GESAMTEINSCHÄTZUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN LAGE Nach von der Covid-19 Pandemie geprägten Jahren ist in 2021 ein Wiederaufschwung erkennbar. Der Rückgang der Pandemie, insbesondere durch die Einführung von Impfstoffen, war einer der Faktoren, der sich auf das Wirtschaftswachstum in 2021 auswirkte. Die Wirtschaft konnte im Jahr 2021 ein weltweites Wachstum von +5,8 % ausweisen. Mit Blick auf die politischen Unsicherheiten und des Beginns des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 wird mit erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation gerechnet. Dementsprechend ist der Ausblick in das Folgejahr 2022 von negativen Einflüssen, wie z.B. hohen Energiekosten und Lieferengpässen geprägt und wird vermutlich zu einem erneuten Wirtschaftsrückgang im Vergleich zum Jahr 2021 führen. Weitere Faktoren sind die ansteigenden Zinsen, Inflation sowie Personalengpässe, die aufgrund der Abwanderung in andere Branchen als Folge der Pandemie entstanden und schwierig abzufangen und auszugleichen sind. Das reale BIP in den OECD-Staaten stieg in 2021 um 5,5 % an, im Vorjahr war es noch um -4,6% gesunken. Sowohl die Eurozone (5,3 % nach -6,5 % im Vorjahr) als auch die USA (5,7 % nach -3,4 % im Vorjahr) hatten einen signifikanten Anstieg zu verzeichnen. Auch in den BRIC-Staaten stieg das Wachstum an, so in Indien (8,7 % nach -6,6 % im Vorjahr), in China (8,1 % nach 2,2 % im Vorjahr) und in Brasilien (5,0 % nach -4,2 % im Vorjahr). Weltweit hatten sich Wachstumsraten und Wachstumsaussichten in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert, wobei durch die Pandemie-Effekte in 2020 ein Negativrekord erreicht wurde. Positiv ist jedoch die schnelle wirtschaftliche Erholung in 2021. Die folgende Tabelle veranschaulicht die oben beschriebene Entwicklung der Weltwirtschaft in einer Prognose des realen BIP für die Jahre 2018 bis 2022:
Entsprechend der weltweiten Lage reflektiert auch die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland in 2021 mit einer positiven BIP-Wachstumsrate von +2,9 % (Vorjahr: -4,9 %) den globalen Trend. Entgegen dem Trend der Vorjahre zeigte sich die Industrie bisher relativ robust, obwohl z.B. die Kfz-Produktion und das produzierende Gewerbe weiterhin von Lieferengpässen und deutlich höheren Rohstoffkosten betroffen sind. Die Inflationsrate stieg 2021 deutlich auf 3,1 % gegenüber einem Wert von 0,5 % im Vorjahr, maßgeblich beeinflusst durch den Anstieg der Energiekosten, den Wegfall der Steuersenkungen aus 2020 sowie Engpässe in Lieferketten. Dementsprechend ist die Erholung des Wirtschaftswachstums durch eine sich abzeichnende Rezession bedroht. Der nominale Gesamtumsatz der Lebensmittelbranche stieg leicht von 185,3 Mrd. EUR in 2020 auf 186,3 Mrd. EUR in 2021 an. Im Inland ist der Umsatz jedoch um -2,7 % (-3,4 Mrd. EUR) rückläufig. Dieser Rückgang wurde jedoch durch eine Umsatzsteigerung im Ausland von 7% (+4,3 Mrd. EUR) ausgeglichen. Der Exportanteil erhöhte sich geringfügig von 33,2 % auf 35,3 % in 2021. Der Umsatz mit Lebensmittelexporten belief sich auf 65,8 Mrd. EUR und wurde zu mehr als 70% in der Europäischen Union erzielt. Real, d.h. inflationsbereinigt, sank der Umsatz um -1,7 % gegenüber im Vorjahr von -0,8 %. Die Ernährungsindustrie sah sich 2021 ebenso, wie bereits in den Vorjahren, einem herausfordernden Umfeld gegenüber. Sowohl Konsumenten als auch Einzelhandel stellten hohe Anforderungen an die Lebensmittelhersteller und ihre Produkte. Gleichzeitig nahmen die Produktions- und Lohnkosten zu. Auch zunehmende gesetzliche Anforderungen wie Informations- und Dokumentationspflichten haben den Bürokratieaufwand für die Unternehmen erhöht. Durch die steigenden Kosten und starke Preissensibilität der Konsumenten nimmt der Wettbewerbsdruck innerhalb der Lebensmittelbranche weiterhin zu, was sich auch in einer Lücke beim Anstieg von Erzeugerpreisen versus Verbraucherpreisen im ersten Halbjahr 2022 widerspiegelt. Hierzu trägt ergänzend eine erhöhte Preisvolatilität auf den Rohstoffmärkten bei.
Bei den Konsumausgaben im ,Außer-Haus Markt" wird dagegen nach einem 6% Anstieg in 2021 auf 3,3 Mrd. EUR in 2022 von keinem weiteren Anstieg ausgegangen.
3. GESCHÄFTSTREND UND GESCHÄFTSLAGE Im Jahr 2021 stieg der Konzernumsatz um insgesamt 6,6 % gegenüber dem Vorjahr. Dies ist unter anderem der stabilen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren langjährigen Hauptkunden als auch dem Geschäft mit Neukunden zu verdanken. Daneben konnte das Geschäft mit anderen Kunden ebenfalls stabil fortgeführt werden. Dies gilt sowohl für den Bereich der Schlachtung und Zerlegung als auch den Weiterverarbeitungsbereich. Der Verbraucher fordert immer mehr eine nachhaltige und regionale Lieferkette, bei der ein besonderes Augenmerk auf den Tierschutz gelegt wird. Da der Konzern in allen relevanten Märkten eigene Produktionsstätten mit einem direkten Zugang zum Rohstoff im Bereich Rindfleisch unterhält, sieht sich der Konzern gut aufgestellt, um diesen Kundentrends nach Regionalität, Segmentierung und Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Die Geschäftsstrategie des Konzerns bleibt es unverändert, seine Präsenz im Bereich der Fleischverarbeitung zu sichern und weiterhin hochqualitative und verbraucherorientierte Lösungen nicht nur für den Hauptkunden, sondern auch für andere Kunden im Bereich von Gastronomie, Groß- und Einzelhandel anzubieten.
3.1 Vermögenslage Die folgende Tabelle fasst die Vermögenslage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 sowie deren Veränderung von 2020 bis 2021 zusammen. Die Angaben erfolgen in tausend Euro:
Im Laufe des Jahres 2021 betrugen die Investitionen des Konzerns in Sachanlagen insgesamt TEUR 32.370 und lagen damit deutlich unter dem Vorjahreswert von TEUR 47.007. Schwerpunkte lagen dabei insbesondere in der technologischen Optimierung der bestehenden Produktionsanlagen mit einer einhergehenden Verbesserung der Produktionsabläufe und -kosten sowohl im Bereich der Weiterverarbeitungsbetriebe wie auch der Schlachtbetriebe. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte beliefen sich 2021 auf TEUR 22.586 (Vorjahr TEUR 25.456). Daneben wurden Abschreibungen auf die Nutzungsrechte aus Leasingvereinbarungen in Höhe von TEUR 3.566 (Vorjahr TEUR 3.612) erfasst.
Der absolute Wert des Working Capitals lag mit TEUR 77.599 erneut unter dem 5-jährigen Durchschnitt, war jedoch leicht erhöht gegenüber 2020. Hierzu trugen alle Bestandteile des Working Capitals bei: Vorräte erhöhten sich um 6,4 % auf TEUR 72.710, Forderungen aus Lieferungen um 3,8 % auf TEUR 145.997. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um 2,0 % auf TEUR 106.841. Der Konzern konnte das Verhältnis von Working Capital zu den Nettoumsätzen im Jahr 2021 mit 5,8% und somit einer Erhöhung um 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr annähernd stabil halten. Die Verringerung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um TEUR 8.114 auf TEUR 20.551 ergibt sich aus dem Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit (TEUR 20.873), dem Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit (TEUR -29.081), dem Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit (TEUR 36) sowie Währungseffekten (TEUR 61). Der Rückgang beim Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit um TEUR 17.422 ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Working Capital Positionen zurückzuführen. 3.2 Ertragslage Die Jahresergebnisse aus der betrieblichen Tätigkeit können nicht verwendet werden, um Geschäftstrends einzuschätzen und zukünftige operative Ergebnisse zu prognostizieren. Der Konzern ist jährlichen Schwankungen der Umsatzerlöse und der Beschaffungskosten für Fleisch ausgesetzt. Diese Schwankungen sind auf Veränderungen bei der Nachfrage von wichtigen Kunden sowie auf Marktbedingungen für Fleisch und Futtermittel zurückzuführen. In den meisten Fällen ist der Konzern auf Basis von Vereinbarungen mit seinen Kunden in der Lage, Änderungen der Fleischpreise zumindest zeitversetzt über eine Anpassung der Verkaufspreise weiterzugeben. Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Jahresergebnisse für die Jahre zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020:
Das Jahr 2021 war zum Teil von Nachholeffekten aus dem Covid-Jahr 2020 geprägt, zum anderen war das Branchenumfeld auch in 2021 durch weiterhin bestehende negative Einflüsse im Zusammenhang mit Corona geprägt. Trotz dieses weiterhin herausfordernden Marktumfeldes war der Konzern in 2021 in der Lage, insgesamt seine Marktposition zu behaupten. Während der Umsatz um 6,6 % anstieg, stiegen die Herstellungskosten mit 4,5 % etwas geringer an. Im Bereich der Rohstoffe waren die Märkte auch in 2021 weiterhin volatil, wobei sich bereits hier die steigende Tendenz der Einstandskosten im Bereich Rind abzeichnete. Der auch in 2021 anhaltende Preisdruck - insbesondere durch die weiterhin bestehenden Exportbeschränkungen im Bereich Schweinefleisch getrieben - sorgte dafür, dass die Preise für Schlachtschweine sich vor allem in Deutschland auch in 2021 bis auf wenige Wochen zum Jahresende unterhalb des Niveaus von 2020 bewegten. Die Preisentwicklung im Bereich Geflügel war von im Jahresverlauf 2021 steigenden Rohstoffpreisen geprägt. Insgesamt hat sich die Unternehmensgruppe auch in 2021, getrieben durch ihre Betriebsstruktur und ihre starke Kundenbasis als widerstandsfähig erwiesen. Dies schlägt sich auch in den Zahlen für 2021 nieder und rechtfertigt trotz der weiterhin zunehmenden Herausforderungen im Lebensmittelsektor einen vorsichtig optimistischen Blick auf die weitere Zukunft. Die Versand- und Bearbeitungskosten stiegen im Jahr 2021 um 5,7 %. Die Vertriebs- und Marketingkosten erhöhten sich um 6,8 %. Die allgemeinen Verwaltungskosten sanken von 2020 auf 2021 um -2,7 %. Das Finanzergebnis stieg in 2021 um TEUR 2.034 im Vergleich zu 2020, was insbesondere auf einer Verbesserung bei Finanzaufwänden zurückzuführen ist. Wechselkurseffekte bei Darlehen verbundener Unternehmen trugen hierzu maßgeblich bei. Der Aufwand aus Ertragsteuern in 2021 betrug TEUR -4.749, gegenüber TEUR 324 in 2020. Die Veränderung beruht im Wesentlichen auf den aktuellen Ergebnissen und Veränderungen der latenten Steuern. 3.3 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns Zusammenfassend kann zur Gesamtentwicklung des Konzerns gesagt werden, dass das Geschäft trotz einem weiterhin schwierigen Branchenumfeld für lebensmittelverarbeitende Unternehmen in 2021 mit einem Umsatzanstieg von 6,6 % eine positive Entwicklung gegenüber 2020 aufweist. Die Konzentration auf qualitativ hochwertige Fleischprodukte sowie die vertikale Integration im Bereich Rindfleisch gestattete es dem Konzern, seine Position zu verteidigen bzw. zum Teil auszubauen. Die weitere Entwicklung in 2022 wird auch weiterhin durch sehr volatile Rohstoffmärkte im Bereich Fleisch geprägt sein, die in zum Teil extremen Preisausschlägen nach oben ablesbar ist. Der seit 2020 bestehende Preisdruck im Bereich Schweinefleisch fand trotz der erwähnten Exportbeschränkungen Ende Q1 /2022 ein jähes Ende und die Schweinepreise insbesondere in Deutschland stiegen auf Vor-Covid Niveau und zum Teil darüber hinaus. Dieser Trend wurde durch einen starken Rückgang des Schlachtschweineangebotes getrieben. Die Hauptursache ist die zunehmende Aufgabe von Schweinemästern, die durch eine anhaltend schwierige Ertragssituation der Mäster befeuert wurde. Eine weiter zunehmende Herausforderung besteht in der bereits erwähnten weiterhin steigenden Inflation, die insbesondere im Lebensmittelbereich zu einem sich ändernden Konsumentenverhalten führt. 4. RISIKO- UND CHANCENBERICHTERSTATTUNG 4.1 Risikomanagement Aufgrund der Geschäftstätigkeit ist der Konzern einer Vielzahl finanzieller Risiken ausgesetzt, u. a. Marktrisiken in Bezug auf Fremdwährungen, Zinsen und Rohstoffe, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Der Konzern konzentriert sich mit seinem gesamten Risikomanagement auf die Unwägbarkeiten der Finanz- und Rohstoffmärkte und ist bestrebt, eventuelle negative Einflüsse auf seine Ertragskraft zu minimieren. Das Risikomanagement wird lokal von der Finanzabteilung der Gesellschaft entsprechend der Leitlinien, die vom "Financial Risk Management Committee" ("FRMC") der OSI Group genehmigt wurden, ausgeübt. Das FRMC besteht aus dem Vorsitzenden (Eigentümer), President, Executive Vice President & Chief Financial Officer, Senior Vice President Supply Chain und Vice President, Chief Accounting Officer der OSI Group. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die aus dem Ein- und Verkauf von Gütern, Finanzierungsquellen und Investitionen entstehenden geschäftlichen Risiken jährlich zu bewerten. Dabei prüft die Gesellschaft pro Land Währungsrisiken in Bezug auf Einzahlungen und Auszahlungen, Forderungen und Verbindlichkeiten und Darlehen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen in Währungen, die nicht die funktionale Währung sind. Sie ist verpflichtet, die identifizierten Währungsrisiken dem FRMC zur Prüfung zuzuleiten. Die Gesellschaft prüft in gleicher Weise das Zinsänderungsrisiko bezogen auf fest und variabel verzinsliche Schulden sowie Rohstoffrisiken im Zusammenhang mit dem Einkauf von Rohstoffen. Das FMRC legt schriftliche Leitlinien für ein weltweites Risikomanagement sowie für spezielle Risikobereiche vor. Hierunter fallen Fremdwährungs-, Zinsänderungs- und Kreditrisiken, die Verwendung derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente und die Anlage überschüssiger Liquidität. Das FRMC hält vierteljährlich Sitzungen ab, um aktuelle Risiken zu prüfen, existierende Sicherungsprogramme und -positionen zu beurteilen, neue Programme zu genehmigen und Vertragspartner zu prüfen. 4.2 Zukünftige Entwicklung und Risiken 4.2.1 Operative Geschäftstätigkeit Die andauernde, regional jedoch sehr unterschiedlich verlaufende Entwicklung der Weltwirtschaft wird eine wichtige Rolle bei der Bewertung allgemeiner unternehmerischer Risiken spielen. Zudem wird das Augenmerk auf die laufenden politischen Entwicklungen in den osteuropäischen Ländern, zu richten sein. Der fortwährende Krieg in der Ukraine mit Russland führt lokal zu Einschränkungen der regulären Geschäftstätigkeiten und stellt darüber hinaus einen Unsicherheitsfaktor für angrenzende Länder dar. Veränderungen des Angebots an Futtergetreide aufgrund von Wetterbedingungen und Erntemengen, politische Entscheidungen bezüglich des Agrarsystems (Milchquote, Nutzvieh-Subventionen) sowie Einflüsse aufgrund von auftretenden Krankheiten im Bereich von Nutztieren (Afrikanische Schweinepest) werden ebenfalls auch in Zukunft einen unvorhersehbaren Einfluss auf den Preis von Fleisch und Komplementärprodukten in den einzelnen Marktsegmenten haben. Preisschwankungen bei Rohstoffen zusammen mit steigenden Produktionskosten halten den Druck auf die Ertragslage der Lebensmittelbranche kontinuierlich hoch. Trotz negativer Einflüsse der Pandemie auf Umsatz und Ergebnis geht das Unternehmen von einer Erholung im 2. Halbjahr 2022 aus, sofern nicht mit weiteren Einschränkungen in der Gastronomie aufgrund der Corona-Pandemie gerechnet werden muss. Mögliche Risiken können sich aus den kundenspezifischen Qualitätsanforderungen ergeben. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Hauptkunde seine "2nd supplier Strategie" intensiviert und OSI daher mit einem herausfordernden Marktumfeld konfrontiert wird. Auch sind negative Ausschläge aufgrund der aktuellen Diskussionen über Fleischkonsum im Allgemeinen und die mit der Schlachtung zusammenhängenden Prozesse möglich. Risiken könnten sich auch aus länderspezifischen Gegebenheiten, die von landesrechtlichen Besonderheiten bis zu politischen Unwägbarkeiten reichen, ergeben. Lebensmittelqualität und -sicherheit durch die gesamte Lieferkette sind auch weiterhin die höchsten Prioritäten des Konzerns. Die Bereiche Quality Assurance (Qualitätssicherung) und Supply Chain (Lieferkette) kümmern sich sorgfältigst um Fragen der Qualität und Lebensmittelsicherheit für die gesamte Lieferkette in allen Absatzmärkten und erbringen auch professionelle Dienstleistungen an den Hauptkunden. Die Verfahren und Kompetenzen des Konzerns für die Sicherstellung konstanter Lebensmittelqualität und -sicherheit in allen Absatzmärkten stellen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil dar, der von Wettbewerbern nicht leicht nachgebildet werden kann und insbesondere vor dem Hintergrund der Lieferketten- und Mitarbeiterproblematik weiter an Gewicht zunehmen wird. Mehrere Skandale in der Vergangenheit im Lebensmittelsektor und die erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit in Bezug auf Arbeitsbedingungen und das Tierwohl in der Fleischindustrie stellen die Schlachtindustrie vor eine kontinuierliche Herausforderung an die eigenen Qualitätsstandards und Mitarbeiterqualifikation. OSI hat alle notwendigen Schritte eingeleitet, um in der Vergangenheit aufgetretene Schwächen in den Schlacht- und Zerlegebetrieben durch bauliche, kontrollseitige und personenbezogene Maßnahmen nachhaltig abzustellen. Die Lebensmittelproduktion im Konzern unterliegt auch weiterhin einem hohen Qualitätsstandard und regelmäßigen Kontrollen der Arbeitsbedingungen und Einhaltung der internen und externen Vorschriften durch Dritte. Wesentliche Risiken im Konzern ergeben sich hauptsächlich in den folgenden Bereichen:
Der Konzern verfügt über Standardbetriebsverfahren, die alle Bereiche seines Geschäfts einschließlich Produktion, Produktqualität, Temperaturüberwachung und Logistik, Mikrobiologie, Metalldetektion, Verpackung und Kennzeichnung abdecken. Die OSI Group verfügt über ein "Global Quality Expectations-Dokument", das Standardbetriebsverfahren und Qualitätsrichtlinien für die Konzernbetriebe vorsieht. Der Konzern wendet die gleichen Standards auch für Lieferanten an, an denen er nicht beteiligt ist bzw. die nicht von ihm kontrolliert werden. Alle externen Lieferanten müssen bestimmte Leistungsanforderungen erfüllen, damit sie in die Liste der genehmigten Lieferanten ("Approved Supplier List") aufgenommen werden, eine Voraussetzung um Fleisch und sonstige Rohstoffe an den Konzern zu liefern. Alle genehmigten Lieferanten werden einem strengen Prüfverfahren unterzogen, das sicherstellt, dass sie die Produktionsstandards des Konzerns erfüllen und dass sie vollumfänglich lokale Lebensmittelgesetze beachten. Dieses Prüfverfahren wird mindestens einmal alle zwölf Monate durchgeführt, um eine kontinuierliche Einhaltung für das Land, in dem die Lebensmittel produziert werden, und für das Land, in dem die Lebensmittel konsumiert werden, sicherzustellen. Das Prüfverfahren überprüft Faktoren wie z. B. Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte ("Hazard Analysis & Critical Control Points" - "HACCP"), ein Managementsystem, bei dem Lebensmittelsicherheit durch die Analyse und Kontrolle biologischer, chemischer und körperlicher Gefahren von der Rohstoffproduktion, Beschaffung und Logistik bis zur Verarbeitung und dem Vertrieb des fertigen Produkts behandelt werden. Die Prüfung stellt auch sicher, dass ein sachgerechtes Herstellungsverfahren ("Good Manufacturing Practices" - "GMP") aufrechterhalten wird, dass alle gelieferten Rohstoffe zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden können, dass Tierschutzstandards durchgesetzt, Bio-, Sicherheits- und Arzneimittelrückstandskontrollen durchgeführt sowie Temperatur- und Altersgrenzen für eingehende Rohstoffe eingehalten werden, dass keine verbotenen Zusatzstoffe und/oder Konservierungsstoffe und Antibiotika verwendet sowie Verpackungs- und Transportanforderungen zur Vermeidung von Verunreinigungen eingehalten werden. Zusätzlich zu den internen Prüfungen, die der Konzern durchführt, um eine Einhaltung der Global Quality Expectations der OSI Group sicherzustellen, unterliegen die Betriebe des Konzerns regelmäßigen Prüfungen durch Kunden, amtlichen Prüfungen und Prüfungen durch Dritte. 4.2.2 Liquidität Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 entsprechend der Restlaufzeit zum Bilanzstichtag.
Der Konzern ist hauptsächlich innerhalb der Europäischen Union tätig und der Euro ist die funktionale Währung des Konzerns. Soweit nötig, vereinbart der Konzern Fremdkapitalaufnahmen in der jeweiligen Landeswährung oder schließt Devisentermingeschäfte zur Minderung von Währungsrisiken ab. Der Konzern ist jedoch trotzdem weiterhin Währungsrisiken ausgesetzt. Währungsrisiken entstehen hauptsächlich aus Netto Investitionen in ausländische Betriebe, die auf Basis einer Währung abgewickelt werden, die nicht der funktionalen Währung des Konzerns entspricht und Rohstoffimporten, die in US-Dollar in Rechnung gestellt werden. Das Zinsänderungsrisiko des Konzerns liegt in langfristigen Fremdkapitalaufnahmen. Kredite mit variablem Zinssatz setzen die Gesellschaft zinsbedingten Cashflow-Risiken aus. Der Konzern unterliegt beim Erwerb von rohem zerlegtem Fleisch für das Verarbeitungsgeschäft den Marktbedingungen für Lebendrinder, -schweine und -geflügel und den zugehörigen Futtermitteln. In bestimmten Fällen ermöglichen die mit dem Hauptkunden und anderen Großkunden abgeschlossenen Preisvereinbarungen eine entsprechende Anpassung an Marktentwicklungen über die Preisgestaltung. Ein Bonitätsrisiko entsteht sowohl aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten und Guthaben bei Banken und Finanzinstituten als auch aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das FRMC steuert weltweit die Risiken in Zusammenhang mit Banken, Finanzinstituten und Geschäftspartnern, indem diese eine bestimmte Mindestbonität vorweisen müssen. Der Konzern schätzt das Kundenausfallrisiko durch individuelle Kundenbeurteilungen, unter Berücksichtigung ihrer Vermögenslage, Erfahrungen aus der Vergangenheit und sonstiger Faktoren ein. Auf der Grundlage von internen und externen Bonitätsprüfungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des FRMC werden individuelle Kreditobergrenzen für einzelne Kunden eingerichtet. Die Inanspruchnahme dieser Kreditobergrenzen wird regelmäßig überwacht. Insgesamt ist die Gesellschaft nur geringfügig Kreditrisiken ausgesetzt, da sie die einen Großteil der Umsätze mit einem Hauptkunden, einem Unternehmen mit einer starken globalen Präsenz und einer soliden Finanzlage, tätigt und die übrigen Geschäfte durch eine Kreditausfallversicherung abgesichert sind. Die Sicherstellung der Liquidität erfordert, dass hinreichend Zahlungsmittel und Finanzierungsmöglichkeiten vorgehalten werden, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Liquiditätsrisiken werden unter gemeinsamer Verantwortung der Gesellschaft und des FRMC gesteuert. Der Konzern stellt durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und -verbindlichkeiten die Liquidität im Tagesgeschäft für den Mittelbedarf im Working Capital und für Investitionen in Sachanlagen sicher und das FRMC ist für die Verfügbarkeit der Mittel über angemessene und zugesagte Kreditlinien verantwortlich. Der Konzern schloss Devisenterminverträge ab, um Darlehen an verbundene Unternehmen abzusichern. 4.2.4 Versicherung Durch den Abschluss eines breiten Portfolios an Versicherungen, wie zum Beispiel allgemeiner Betriebshaftpflicht-, Produkthaftpflicht-, Umwelthaftpflicht-, Betriebsunterbrechungs-, Kühlgut- und Kraftfahrzeugversicherungen, werden mögliche Inanspruchnahme aus Sach-, Personen- und Vermögensschäden wirksam und in der Weise begrenzt, dass sich hieraus nicht unmittelbar bestandsgefährdende Risiken für den Konzern ergeben können. Der vorhandene umfassende Versicherungsschutz gewährleistet sowohl bei dem im April 2022 im Werk von OSI Food Solutions in Enns, Österreich als auch im September 2022 bei der Alpenrind GmbH in Salzburg ausgebrochenen Bränden, dass ein Wederaufbau der Produktionsstätten zügig gewährleistet wird und Schäden für OSI begrenzt sind. Die folgende Tabelle fasst die Risiken, denen sich der Konzern ausgesetzt sieht, zusammen und gibt eine Einschätzung der Auswirkungen auf den Konzern, der Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts und des vom Konzern getragenen Gesamtrisikos:
4.3 Umwelt Der Konzern erfüllte im Geschäftsjahr 2021, wie auch für die nachfolgende Zeit bis zum Berichtszeitpunkt, sämtliche Umweltschutzauflagen und -anforderungen, die in Produktionsprozessen und bei der Verpackung von hergestellten Produkten zu berücksichtigen sind. Im Herstellungsprozess unserer Produkte fallen keine umweltgefährdenden Abfälle an. Der Strom- und Wasserverbrauch der Produktionsstätten entspricht dem mittelständischer Unternehmen. Während des Betriebs der Produktionsstätten in 2021 ergaben sich keine Erkenntnisse über etwaige verursachte Umweltschäden. Im Zusammenhang mit dem Fleisch- und Fleischwarenhandel bestehen außer allgemeinen Anforderungen, wie zum Beispiel an die Beschaffenheit von verwendeten Umverpackungen, keine besonderen Umweltauflagen. Es wurden bis zum Berichtszeitpunkt keine Umweltrisiken bekannt, die die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinflussen könnten. 4.4 Chancen und Erfolgspotenziale Der Konzern verfügt traditionell über eine langjährige Erfahrung in der Produktion und der Vermarktung von Fleisch und Fleischwaren sowie Convenience-Produkten. Der zunehmenden Handelskonzentration begegnet der Konzern mit einer entsprechenden Bereitschaft die marktführenden Handelsketten sowohl im In- als auch im Ausland zu beliefern. Die Intensivierung der vertikalen Integration innerhalb der Supply Chain des Konzerns, um alle wichtigen Kunden zu unterstützen, stellt einen wesentlichen Bestandteil der Konzernstrategie für nachhaltiges Wachstum in der Zukunft dar. Der Konzern verfügt aufgrund der langjährigen Erfahrung im Bereich Lebensmittelherstellung und aufgrund von Investitionen in hochmoderne Maschinen über die Voraussetzungen zur Entwicklung neuer Marktsegmente für Convenienceprodukte und erwartet diesbezüglich eine steigende Marktnachfrage für Qualitätsprodukte aus regionalen Rohstoffen und standardisierte Dienstleistungen und Produkte. Der Konzern ist der Ansicht, dass es bei den bestehenden Betriebsstätten die Möglichkeit sowohl für operative und organisatorische Effizienzsteigerungen gibt, die nach Umsetzung zu einer noch konkurrenzfähigeren Kostenstruktur auf dem Markt führen werden. Der Konzern sieht die Möglichkeit, seine Produktpalette für die bestehenden und potenziellen Kunden durch seine eigene langjährige Erfahrung im Fleisch- und Produkthandel und die weitere Nutzung seines bestehenden geschäftlichen Netzwerkes mit seinen Geschäftspartnern auszuweiten. Aufgrund der langen Beziehung zum Hauptkunden sieht der Konzern die Möglichkeit, sein Geschäft durch das Angebot eines breiteren Sortiments von neuen Produkten aus der Produktentwicklung des Konzerns zu erweitern. Auch das Wachstum des Hauptkunden wird dazu beitragen. Der Konzern kann seinen Absatz und seine Wettbewerbsfähigkeit dadurch weiter ausbauen, indem er die Vorteile der vertikalen Integration noch stärker nutzt. Diese wird einen besseren Zugang zu Rohstoffmärkten, eine verbesserte Kosten Struktur und einen Wettbewerbsvorteil im Hinblick auf Produktsicherheit und Nachhaltigkeit erlauben. Da der Konzern seine eigenen Produktionsanlagen in mehreren strategischen europäischen Ländern betreibt, sieht sich der Konzern in einer einzigartigen Position, eine voll kontrollierte Lieferkette vom Landwirt bis zum Endkunden in zahlreichen Ländern mit nachhaltiger Lieferung von regionalen Rohstoffen anzubieten. Die Trends im Markt gehen zurzeit in Richtung regionaler Lieferung von qualitativ hochwertigen Produkten mit geringer Vorbereitungszeit. Die Fortsetzung dieses Trends stellt eine Chance für den Konzern dar. 5. DARSTELLUNG FINANZIELLER UND NICHT-FINANZIELLER LEISTUNGSINDIKATOREN IN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEITSANALYSE Die Finanzinformationen und Leistungskennzahlen, mit denen das Geschäft des Konzerns geführt und überwacht werden, werden für die Istzahlen 2020 und 2021 sowie für die Planzahlen 2022 im Folgenden zusammengefasst:
(1) Prognose basiert auf operativer Planung und
budgetierten Ergebnissen für 2022; Unternehmenserwerbe
und -verkäufe nicht berücksichtigt.
Die Geschäftsentwicklung und die Einschätzung der Ertragslage des Konzerns werden im Wesentlichen auf Basis der Kennzahlen EBITDA, Rendite auf das eingesetzte Bruttobetriebskapital (ROCGE) und Free Cashflow (FCF) beurteilt. Steigende Fleischpreise, insbesondere in Zusammenhang mit globalen Entwicklungen, zusammen mit steigenden Lohn- und Energiekosten üben weiterhin Druck auf die Ertragslage der Unternehmen der Lebensmittelbranche aus. Daneben zeigen sich Unsicherheiten insbesondere aufgrund des abrupten Endes von Wirtschaftswachstums in Europa, des unabsehbaren Kriegsverlaufs in der Ukraine, der weiterhin vorherrschenden Covid Pandemie und den grundsätzlich steigenden Anforderungen der Kunden an fleischverarbeitende Unternehmen hinsichtlich Tierwohl und Mitarbeiterschutz. Der wiederkehrende jährliche Geschäftszyklus, saisonale Schwankungen, volatile Rohstoffpreise, die Auswirkungen politischer Regelungen und Krisen in der Beschaffungskette von Lebensmitteln verursachen kurzfristig wirtschaftliche Zuwächse und Rückgänge in der Lebensmittelbranche, auf lange Sicht ist die Branche jedoch stabil. Der Konzern konnte in 2021 die Leistungsindikatoren aus operativem Geschäft deutlich gegenüber den Vorjahreswerten verbessern. Infolge geringerer pandemiegetriebener Einschränkungen im Vergleich zum Vorjahr konnten einerseits höhere Produktionsvolumen einzelner Werke erzielt werden. Andererseits spiegelte sich ein Nachfrageanstieg insbesondere bei margenstärkeren Produkten wie Hähnchenprodukten wieder. Volatile Rohstoffpreise konnten an Kunden weitergegeben werden. Optimierungen in Betriebsabläufen trugen ergänzend zu den deutlichen Verbesserungen aller für OSI relevanten Leistungskennzahlen bei. Die an dieser Stelle im Vorjahr abgegebene Umsatzprognose wurde um EUR -112 Mio. (~ -8 %) verfehlt. Coronabedingte Lockdowns im ersten Halbjahr und hieraus resultierende Umsatzeinbußen konnten im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres nicht kompensiert werden. Aufgrund der bisherigen Geschäftsentwicklung in 2022 gehen wir von einer Bestätigung bzw. weiteren Verbesserung der wesentlichen Kennzahlen aus. Hier liegt die Annahme zugrunde eine weiterhin sehr hohe Produktnachfrage trotz volatiler Rohmaterialsituation gewinnbringend bedienen zu können. Neben den Finanz- und Leistungsindikatoren haben die folgenden nicht-finanziellen Leistungsindikatoren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Erfolg des Konzerns: Qualifikation der Mitarbeiter: Die Mitarbeiter des Konzerns sind ein wesentlicher Teil des Kapitals des Unternehmens. Die Branchenkenntnis der Mitarbeiter und ihr ständiger Einsatz für den Konzern tragen entscheidend zum Erfolg des Konzerns bei. Die Mitarbeiter - von denen die meisten langjährig beschäftigt sind - nehmen an laufenden Fortbildungen in allen Funktionsbereichen, wie Produktion, Produktqualität, Temperaturüberwachung und Logistik, Mikrobiologie, Metalldetektion, Verpackung und Kennzeichnung, teil und werden sowohl intern als auch extern auf Einhaltung überwacht. Qualitätsmanagement: Das Qualitätsmanagementsystem des Konzerns umfasst sowohl die Qualität und die Sicherheit der Produkte als auch die Sicherstellung der laufenden Einhaltung durch interne und externe Überprüfungen und Zertifizierungen. Personal- und Sozialbereich: Der Konzern verzeichnete einen leichten Anstieg der Personalzahlen. Der durchschnittliche Personalstand für die Jahre 2021 und 2020 stellt sich wie folgt dar:
6. GESAMTAUSSAGE DER KONZERNLEITUNG ZUR VORAUSSICHTLICHEN GESCHÄFTSENTWICKLUNG - PROGNOSE Die Aktivitäten des Konzerns in der Ukraine sind direkt durch den Krieg betroffen. Die Betriebe Kazatin Meat Plant und FS Ukraine sind beide am selben Standort, aber nicht in unmittelbarer Nähe der Kampfhandlungen. Mit Ausbruch des Krieges Ende Februar 2022 wurden die Aktivitäten zum Schutz der Mitarbeiter vorerst eingestellt. Ergänzend hat der Hauptkunde seine Gaststätten geschlossen. Sämtliche Entscheidungen hinsichtlich einer Produktion in der Ukraine werden kurzfristig auf Basis der aktuellen Sicherheits- und Geschäftslage zur Unterstützung unserer Mitarbeiter und Kunden getroffen. Unsere Anlagen sind physisch nicht beeinträchtigt. Am 10. April 2022 brach im Werk von OSI Food Solutions in Enns, Österreich, ein Großbrand aus und es kam zu einem Stillstand der Produktion. Das Feuer zerstörte Teile des Gebäudes, das Inventar und bestimmte langlebige Wirtschaftsgüter. Der Schaden betraf die Mietereinbauten, Hähnchenproduktionsanlagen, IT-Ausrüstung und Mobiliar. Das Equipment für die Rindfleischproduktion sowie die Stickstoff- und CO 2 -Tanks waren nicht betroffen. Das Unternehmen verfügt über einen umfassenden Versicherungsschutz, um den Wiederaufbau (Inbetriebnahme der Produktion geplant für 2023) zu gewährleisten. Durch die Struktur unserer Unternehmen und durch unser Netzwerk in der Lebensmittelbranche konnte ein Großteil der Produktion für unsere Kunden aufrechterhalten werden. Anfang September kam es zu einem weiteren Brand bei der Alpenrind GmbH in Salzburg. Brandbedingt musste die Schlachtung am Standort vorerst eingestellt werden. Die Zerlegung konnte im reduzierten Umfang weitergeführt werden. Auch hier konnte durch eine Teilauslagerung der Produktion sichergestellt werden, dass unsere Kunden weiterhin bedient werden. Damit wurden Verluste und Unterbrechungen für unsere Kunden begrenzt. Die in Abschnitt 5 dargestellten Planzahlen für 2022 berücksichtigen individuelle Chancen und Risiken auf Grundlage der mittelfristigen Planung der einzelnen Geschäftsbereiche und werden durch langjährige Erfahrung und Erwartungen zur Entwicklung des Lebensmittelmarkts, die von unabhängigen Instituten vorgenommen wurden, gestützt. Veränderungen der Struktur des Konzerns, die sich aus dem Erwerb und/oder Verkauf von Gesellschaften/Geschäftsbereichen ergeben, werden kompensiert. Das Budget 2022 wurde auf Grundlage von Abnahmemengen und anderen operativen Annahmen, die von wichtigen Kunden bereitgestellt wurden, erstellt. Die geplanten Absatzmengen berücksichtigen länderspezifische Wachstumsraten (Produktmix, Standardvolumina und Promotionen). Das Budget wurde unter Verwendung von konstanten Wechselkursen, stabilen Mitarbeiterzahlen und der Annahme fortwährender Kostenerhöhungen als Resultat volatiler Rohstoffmärkte erstellt. Ebenso liegen kompensierend Verfahrensverbesserungen, Kosteneinsparungsprogramme und erhöhte Absatzpreise als Annahme zugrunde. Im Budget schlägt sich die Erwartung nieder, durch die getätigten Investitionen und die Konsolidierung der Produktion positive Effekte auf die Ertragslage zu erreichen. Weitere vom Konzern ergriffene Maßnahmen, wie die Ausweitung der Produktions- und Vertriebskapazitäten und der kontinuierliche Ausbau der strategischen Zusammenarbeit mit Partner sollen im Übrigen dazu beitragen. Annahmen zu Implikationen aus den unterjährigen Brandereignissen in Enns und Salzburg sind berücksichtigt. Insgesamt geht der Konzern von steigenden Nettoumsatzerlösen bei stabilen Margen aus.
Gersthofen, Deutschland, 31. Oktober 2022 OSI Foods GmbH & Co., KG Sherry DeMeulenaere , Geschäftsführerin der OSI Germany Verwaltungs GmbH, persönlich haftender Gesellschafter Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20211. Allgemeine Angaben Die OSI Foods GmbH & Co. KG ("die Gesellschaft" oder "OSI Foods") wurde am 26. September 2002 als Personengesellschaft in Deutschland gegründet und hat ihren eingetragenen Sitz seit 15.01.2018 in 86368 Gersthofen, Senefelder Str. 17a, Deutschland. Gesellschafter sind die OSI International Inc., die Leges Corporation sowie die Gerlen Corporation, alle verbundene Unternehmen mit Sitz unter der gleichen Adresse wie die OSI Group, LLC ("OSI Group"), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ansässig in den Vereinigten Staaten in 1225 Corporate Boulevard, Aurora, Illinois, und oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft. Der Konzernabschluss des obersten Mutterunternehmens wird nicht veröffentlicht. Die Gesellschaft wird durch die geschäftsführende Komplementärin, die OSI Germany Verwaltungs-GmbH, Gersthofen, Deutschland, bzw. deren alleinige Geschäftsführerin Sherry DeMeulenaere, vertreten. Die OSI Germany Verwaltungs-GmbH verfügt über ein Stammkapital in Höhe von TEUR 102. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist das Mutterunternehmen von Unternehmen und zugehörigen Holdinggesellschaften, die in der Verarbeitung von Fleisch- und Komplementärprodukten tätig sind. Die Unternehmensgruppe verarbeitet hauptsächlich rohes zerlegtes Fleisch, nach spezifischen Kundenvorgaben zu einer Vielzahl gekochter und gefrorener Produkte wie z.B. Rindfleischpatties, Schweinefleischpatties, Schinkenprodukte und Hähnchenprodukte. Diese Produkte werden an die Restaurantkette McDonald's Corporation ("McDonalds"), den Lebensmitteleinzelhandel und andere Nahrungsmittel-Dienstleister in Europa verkauft. 2. Grundlagen und Methoden 2.1. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und den ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB erstellt. Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse des Going-Concern- und des Anschaffungskostenprinzips aufgestellt. Neben der Konzernbilanz sowie der Konzerngesamtergebnisrechnung werden die Konzernkapitalflussrechnung und die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung erstellt. Für die Konzerngesamtergebnisrechnung ist das Umsatzkostenverfahren angewendet worden. Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts Anderes vermerkt ist. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. 2.2. Konsolidierungsmethoden 2.2.1 Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen, und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft Beherrschung über das Unternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind den Gesellschaftern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzuordnen. Das gilt selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Gesellschafter einen Negativsaldo aufweisen. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cash-Flows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzern-Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Erwerb von Tochterunternehmen Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Gegenleistung für den Erwerb entspricht den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, der durch die Gesellschaft ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der von den früheren Eigentümern des erworbenen Tochterunternehmens übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Außerdem beinhaltet die Gegenleistung die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzten Vermögenswerte oder Schulden, die aus vereinbarten bedingten Gegenleistungen resultieren. Mit dem Unternehmenserwerb verbundene Kosten werden in den Perioden aufwandswirksam erfasst, in denen sie anfallen. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare erworbene Vermögenswerte sowie übernommene Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei Zugang mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich - auch nach nochmaliger Beurteilung - ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet die Gesellschaft auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Etwaige durch die Gesellschaft zu leistende bedingte Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung innerhalb des Bewertungszeitraumes werden rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Berichtigungen während des Bewertungszeitraums sind Anpassungen, um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden. Der Bewertungszeitraum darf ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt nicht überschreiten. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung, die keine Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes darstellen, werden nach IFRS 9 bewertet und entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Veränderungen bei nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Veräußerung von Tochterunternehmen Wenn die Gesellschaft die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der Entkonsolidierungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst. Dieser ermittelt sich aus der Differenz zwischen (i) dem Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert der zurückbehaltenen Anteile und (ii) dem Buchwert der Vermögenswerte (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts), der Schulden des Tochterunternehmens und aller nicht beherrschenden Anteile. Darüber hinaus werden alle bisher im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Tochterunternehmen so bilanziert, als ob der Konzern die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass zuvor im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge ergebniswirksam in den Gewinn oder Verlust umgegliedert oder direkt in die Gewinnrücklagen übertragen werden. 2.2.2 Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss, aber keine Beherrschung ausübt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an der die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sind in diesem Abschluss unter Verwendung der At-Equity-Methode einbezogen, außer wenn die Anteile als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden. In diesem Fall wird nach Maßgabe von IFRS 5 zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert. Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen übersteigen, werden nicht erfasst. Eine Erfassung erfolgt lediglich dann, wenn der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verlustübernahme eingegangen ist bzw. Zahlungen an Stelle des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens leistet. Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen vorliegen, nach der Equity-Methode bilanziert. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist Bestandteil des Buchwertes der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft. Gemäß IAS 28.41A-41C ist zu bestimmen, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vorliegen. Liegen Indikatoren für eine Wertminderung vor, wird der Beteiligungsbuchwert nach den Vorschriften des IAS 36 auf Werthaltigkeit getestet. Dazu wird der erzielbare Betrag, d.h. der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, der Beteiligung mit ihrem Beteiligungsbuchwert verglichen. Der ermittelte Wertminderungsbedarf wird gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Eine Aufteilung des Wertminderungsaufwands auf die im Buchwert des Anteils enthaltenen Vermögenswerte einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht vorgenommen. Sofern der erzielbare Betrag in Folgejahre wieder ansteigt, wird in Übereinstimmung mit IAS 36 eine Wertaufholung vorgenommen. Der Konzern beendet die Anwendung der Equity-Methode ab dem Zeitpunkt, an dem seine Beteiligung kein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mehr darstellt oder die Beteiligung nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren ist. Behält der Konzern einen Anteil am ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zurück und stellt dieser Anteil einen finanziellen Vermögenswert im Sinne des IFRS 9 dar, so wird er zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung mit seinem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Differenz zwischen dem vorherigen Buchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens zum Zeitpunkt der Beendigung der Equity-Methode und dem beizulegenden Zeitwert eines zurückbehaltenen Anteils und jeglichen Erlösen aus dem Abgang eines Teils der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ist bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns/-verlusts zu berücksichtigen. Zusätzlich bilanziert der Konzern alle bezüglich dieses assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens bislang im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge so, wie es verlangt würde, wenn das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen direkt die Vermögenswerte oder Schulden verkauft hätte. Demzufolge ist bei Beendigung der Equity-Methode ein Gewinn oder Verlust, der vom assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bislang im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Verkauf der Vermögenswert oder Schulden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert würde, vom Konzern aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern. Wird die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen zu einer Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen oder umgekehrt, wendet der Konzern die Equity-Methode weiter an und nimmt keine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert aufgrund der Änderung der Art der Beteiligung vor. Sofern sich die Beteiligungsquote des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ändert, aber der Konzern weiterhin die Equity-Methode anwendet, wird der Teil des zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinns oder Verlusts, der auf die Verringerung der Beteiligungsquote entfällt, aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert, falls dieser Gewinn oder Verlust bei der Veräußerung der dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden müsste. 2.3. Fremdwährung Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht- monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Davon ausgenommen sind:
Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet, es sei denn, die Umrechnungskurse während der Periode unterlagen starken Schwankungen. In diesem Fall finden die Umrechnungskurse zum Zeitpunkt der Transaktion Anwendung. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe in Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden alle angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die dem Konzern aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dabei werden folgende Transaktionen als Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs angesehen:
Werden Teile eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb einschließt, veräußert, ohne dass es zu einem Verlust der Beherrschung kommt, wird der Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen, der auf den veräußerten Anteil entfällt, ab dem Veräußerungszeitpunkt den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet. Bei einer teilweisen Veräußerung von Anteilen an assoziierten Unternehmen oder gemeinsamen Vereinbarungen ohne Statuswechsel wird der entsprechende Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen hingegen erfolgswirksam umgegliedert. Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden als Vermögenswerte oder Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Resultierende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Die für die Umrechnung verwendeten Wechselkurse der wesentlichen Währungen im Konzern ergeben sich aus folgender Tabelle:
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 3.1 Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS IC haben die folgenden Standards und Interpretationen geändert, die für das Geschäftsjahr 2021 verpflichtend anzuwenden sind:
3.1.1 Neue Rechnungslegungsvorschriften mit EU-Endorsement Die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) neu herausgegebenen bzw. geänderten Rechnungslegungsvorschriften, die von der EU bereits in geltendes Recht übernommen worden sind, sind erst nach dem Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung wurde nicht vorgenommen und ist derzeit nicht geplant.
Aus der Anwendung der vorstehend gelisteten Änderungen an bestehenden Standards, die bereits in EU-Recht übernommen worden sind und erstmalig in Geschäftsjahren anzuwenden sind, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, erwartet die Gruppe keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Der Konzern hat alle ab dem 1. Januar 2021 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Aus der Anwendung der erstmals anzuwendenden Standards ergab sich keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss. 3.1.2 Neue Rechnungslegungsvorschriften ohne EU-Endorsement Des Weiteren wurden durch das IASB folgende neue Standards bzw. Änderungen bestehender Standards veröffentlicht, die zum Zeitpunkt der Freigabe dieses Konzernabschlusses noch nicht von der EU in geltendes Recht übernommen wurden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung wurde nicht vorgenommen und ist derzeit nicht geplant.
Die Auswirkungen der vorstehend gelisteten neuen Standards bzw. Änderungen bestehender Standards, die bislang nicht in EU-Recht übernommen worden sind, werden derzeit noch geprüft. Bislang erwartet die Gruppe jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 3.2 Umsatzrealisierung Die Umsatzrealisierung basiert auf dem Grundprinzip, dass Erlöse in Höhe der Gegenleistung erst dann zu erfassen sind, wenn die Kontrolle der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Dabei sind die vertraglichen Bestimmungen sowie alle relevanten Fakten und Umstände zu berücksichtigen. Grundsätzlich erfolgt die Bilanzierung auf Einzelvertragsebene mit einem Kunden, sofern nicht die Vereinbarungen für die Zusammenlegung von Verträgen erfüllt sind. Die Regelungen des Standards IFRS 15 werden auf ähnlich ausgestaltete Verträge und unter ähnlichen Umständen einheitlich angewandt. Bedingt durch das Geschäftsmodell des Konzerns werden die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen zeitpunktbezogen realisiert. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und um Kundenrückgaben, Rabatte und andere Abzüge gekürzt. Die Preisvereinbarung mit einem Hauptkunden ermöglicht in einigen Fällen die Kostendeckung zuzüglich einer vereinbarten Marge. Gelegentlich weichen die dem Kunden in Rechnung gestellten Beträge von der vereinbarten Marge ab. Solche Beträge werden abgegrenzt, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf abgerechnet und sind in den Nettoumsatzerlösen enthalten. Die Zahlung des Transaktionspreises ist in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig. 3.3 Finanzergebnis Das Finanzergebnis enthält Ergebnisse aus At-Equity-bilanzierten Beteiligungen, Ab- und Zuschreibungen auf Finanzanlagen, Finanzaufwendungen aus Verbindlichkeiten, Dividenden sowie Zinserträge aus Forderungen. Der Zinsertrag wird ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst. Dividenden werden ergebniswirksam vereinnahmt, wenn ein Ausschüttungsbeschluss vorliegt. Seit dem Geschäftsjahr 2019 enthält das Finanzergebnis ebenfalls Zinsaufwendungen im Rahmen der Anwendung von IFRS 16. 3.4 Ertragssteuern Der Ertragssteueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen und wird erfolgswirksam erfasst, außer er betrifft Posten, die direkt im Eigenkapital ausgewiesen werden. In diesem Fall wird der Ertragssteueraufwand ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Die Gesellschaft und einige ihrer Tochterunternehmen, die als Personengesellschaften firmieren, berücksichtigen ihr steuerliches Einkommen für körperschaft- und gewerbesteuerliche Zwecke zusammen mit dem ihrer Gesellschafter. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der einzelnen Länder ermittelt, in denen die Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen tätig sind und zu versteuernde Erträge erwirtschaften. Die Geschäftsführung überprüft regelmäßig die Wertansätze in den Steuererklärungen im Hinblick auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet - soweit erforderlich - angemessene Rückstellungen für zu erwartende Steuernachzahlungen an Finanzbehörden. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen Wertansätzen in der Steuerbilanz und den Ansätzen der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss angesetzt (sog. "Liability Methode"). Entstehen jedoch im Rahmen eines Geschäftsvorfalls, der keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, latente Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld, die im Erfassungszeitpunkt keine Auswirkung auf den bilanziellen und den steuerlichen Gewinn oder Verlust haben, unterbleibt die Steuerabgrenzung. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet sind und zum Zeitpunkt der Realisierung des latenten Steueranspruchs bzw. der Begleichung der latenten Steuerschuld anwendbar sein werden. Latente Steueransprüche werden nur in dem Maße bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. Latente Steuern aus temporären Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen werden nicht angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen von der Gesellschaft bestimmbar ist und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zukunft nicht umkehren werden. 3.5 Immaterielle Vermögenswerte Separat erworbene immaterielle Vermögensgegenstände Separat, d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene, immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Erworbene Softwarelizenzen werden auf der Grundlage, der für ihren Erwerb und für die Ingangsetzung der Software angefallenen Kosten aktiviert. Kosten, die während der vorbereitenden Projektphase anfallen, werden als Aufwand erfasst. Kosten der Entwicklungs- und Implementierungsphase, wie Personalkosten und zurechenbare Gemeinkosten, werden aktiviert. Wartungs- und Instandhaltungskosten werden aufwandswirksam erfasst. Einmal als Aufwand erfasste Kosten für Entwicklung und Implementierung werden in Folgeperioden nicht nachträglich aktiviert. Die planmäßige Abschreibung von aktivierter Software erfolgt linear über eine erwartete Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren ohne Berücksichtigung eines Restwertes. Die voraussichtliche Nutzungsdauer anderer immaterieller Vermögenswert, z.B. Vertriebs- und Franchiserechte sowie Patente beträgt 5 Jahre. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden nicht planmäßig abgeschrieben. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb von der Gesellschaft auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf seine Werthaltigkeit geprüft und zu Anschaffungskosten abzüglich kumuliertem Wertminderungsaufwand angesetzt. Eine einmal erfasste Wertminderung wird in Folgeperioden nicht aufgeholt. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierten Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes im Verhältnis zum Gesamtbuchwert der Vermögenswerte innerhalb der Einheit zuzuordnen. Dafür ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus Nutzungswert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenwerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, genauso wie einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. Die im Zuge von Unternehmenserwerben in 2016 und 2018 erworbenen Kundenbeziehungen werden gemäß ihren erwarteten Mittelzuflüssen über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beläuft sich auf 10 Jahre. 3.6 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen ausgewiesen. Wesentliche Verbesserungen, die zur Verlängerung der Nutzungsdauer führen, werden aktiviert und in der Folge abgeschrieben. Reparatur- und Wartungsaufwendungen werden bei Entstehen aufwandswirksam erfasst. Bei Abgang des Vermögenswertes werden die Anschaffungskosten sowie die kumulierte Abschreibung ausgebucht und etwaige Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst. Der planmäßige Abschreibungsaufwand wird unter Verwendung der linearen Methode ermittelt. Mietereinbauten werden über die geschätzte Nutzungsdauer oder den kürzeren Mietzeitraum abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern für Sachanlagen belaufen sich auf 10- 33 Jahre für Grundstückserschließungen, Gebäude und Mietereinbauten, 3-15 Jahre für Maschinen und maschinelle Anlagen sowie Geschäftsausstattung und 3-5 Jahre für Kraftfahrzeuge. Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag der betreffenden Vermögenswerte ermittelt, um den Umfang einer eventuell vorzunehmenden Wertberichtigung festzustellen. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem um die möglichen Veräußerungskosten verminderten Zeitwert oder des Nutzungswerts, dabei ist für die Bilanzierung der höhere Wert maßgeblich. 3.7 Leasingverhältnisse Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Konzern als Leasingnehmer Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Nutzungsrechte Der Konzern erfasst Vermögenswerte für gewährte Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungskosten von Nutzungsrechten entsprechen den korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten zzgl. etwaiger Wiederherstellungskosten, vermindert um anfängliche direkte Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben:
Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt. Zudem werden die Nutzungsrechte auf Wertminderungen überprüft. Leasingverbindlichkeiten Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst. Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausgeübt wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern soweit bekannt den Kalkulationszinssatz des Leasinggebers. Bei den Leasingverträgen, bei denen dieser Zins nicht bekannt ist, verwendet er seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z.B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet. Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Immobilien und sonstige betriebliche Ausstattung die Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (d.h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. 3.8 Vorräte Vorräte bestehen grundsätzlich aus rohem und verarbeitetem Fleisch, weiteren Nahrungsmittelinhaltsstoffen sowie aus Verpackungsmaterial. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vorräte werden nach dem FIFO-Verbrauchsfolgeverfahrens ermittelt. Die Herstellungskosten unfertiger und fertiger Erzeugnisse umfassen die Kosten für Rohstoffe, Lohneinzel- und sonstige Einzelkosten und der Produktion zurechenbare Gemeinkosten (auf der Grundlage der gewöhnlichen Betriebsauslastung). Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der jeweiligen variablen Veräußerungs- und der voraussichtlich noch anfallenden Fertigstellungskosten. 3.9 Sonstige finanzielle Vermögenswerte Der Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte für die Folgebewertung in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögensgegenstände in die folgenden Bewertungskategorien ein:
Der Kategorie FVOCI und FVPL sind aktuell keine finanziellen Vermögenswerte zugeordnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt, d.h. zu dem Tag, an dem der Konzern Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments geworden ist. Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf Zahlungsströme aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat. Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und unter den sonstigen Gewinnen/Verlusten ausgewiesen. Dieser Kategorie werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel, Ausleihungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte zugeordnet. Der Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit ihren finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt (Allgemeines Modell). Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen. In die Stufe I sind grundsätzlich alle Instrumente bei Zugang einzuordnen. Für sie ist der Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, aufwandswirksam zu erfassen. Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, d.h. die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen. In Stufe 2 sind alle Instrumente enthalten, welche am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos aufweisen. In Stufe 3 liegt zusätzlich ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vor. Zum Bilanzstichtag wurden keine Instrumente der Stufe 2 und Stufe 3 zugeordnet. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gelten als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet"; daher wurde die Wertberichtigung als erwarteter 12-Monats-Kreditverlust ermittelt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 vereinfachten Ansatz (Vereinfachtes Modell) an, demzufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste beim erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die regelmäßig überprüften, erwarteten Ausfallquoten beruhen auf historischen Ausfallquoten, die um zukunftsorientierte Gesichtspunkte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit der Kunden angepasst werden. Aufgrund der Kundenstruktur im Konzern sind die historischen Ausfallquoten minimal. Wertminderungsaufwendungen werden im Betriebsergebnis (netto) dargestellt und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9, der identifizierte Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich und wurde nicht erfasst. 3.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie umfassen Barbestände, auf Abruf zur Verfügung stehende Bankguthaben und andere kurzfristige hochliquide Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von maximal drei Monaten aufweisen. 3.11 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn der Konzern Vertragspartei des die finanzielle Verbindlichkeit begründenden Finanzinstruments wird. Sie werden entweder gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen bedingte Gegenleistungen eines Erwerbes bei einem Unternehmenszusammenschluss, zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten ("FLAC") Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss und umfasst die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Verbindlichkeiten sowie aufgenommene Darlehen. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Eine Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Sofern die Begleichung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode fällig ist, werden diese als langfristig klassifiziert, andernfalls als kurzfristig. 3.12 Sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung des Konzerns besteht, die aus Ereignissen in der Vergangenheit resultiert, es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrages der Rückstellung möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, werden diese Zahlungsströme abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. 3.13 Schätzungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Höhe und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam. Aufgrund der weiterhin nicht vollständig absehbaren weltweiten Folgen der COVID-19 Pandemie unterliegen insbesondere die Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden einer erhöhten Unsicherheit. Bei der Aktualisierung der Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden verfügbare Informationen über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung sowie länderspezifische staatliche Maßnahmen berücksichtigt. Wertminderung von Geschäfts- und Firmenwerten Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird jährlich im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Rahmen dieses Tests müssen vor allem im Hinblick auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Künftige Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Branche oder Unternehmenssituation können zu Reduktionen der Zahlungsmittelüberschüsse und damit zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Firmenwerte führen. Werthaltigkeit von Sachanlagen Technischer Fortschritt, eine Verschlechterung der Marktsituation oder Schäden können zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Sachanlagen führen. Ansatz aktiver latenter Steuern Die Berechnung latenter Steuern basiert auf den zum Realisierungszeitpunkt des Vermögenswertes oder zum Erfüllungszeitpunkt der Schuld geltenden Steuersätzen (unter Anwendung der zum Abschlussstichtag geltenden oder angekündigten Steuersätze) der einzelnen Länder sowie auf der Einschätzung der zukünftigen steuerlichen Ertragsfähigkeit der Konzerngesellschaften. Eventuelle Steuersatzänderungen oder eine von den Einschätzungen abweichende Ertragsfähigkeit können dazu führen, dass aktive latente Steuern nicht realisiert werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern bestehen Schätzunsicherheiten hinsichtlich der Verfügbarkeit künftig zu versteuernden Ergebnissen, gegen die abzugsfähige temporäre Differenzen und die steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können, die auch aus zukünftigen Steuerplanungsstrategien resultieren bzw. damit verbunden sein können. Leasingverhältnisse Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der Konzern trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, es werden alle relevanten Faktoren in Betracht gezogen, die einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten. Der Konzern übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderungen Ermessen aus, basierend auf den Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit, bestehenden Marktbedingungen sowie zukunftsorientierten Schätzungen zum Ende jeder Berichtsperiode. Prozessrisiken sowie behördliche Verfahren Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kann der Konzern von Zeit zu Zeit in rechtliche Streitigkeiten verwickelt werden oder mit behördlichen Untersuchungen konfrontiert sein. Rechtsstreitigkeiten oder behördlichen Untersuchungen liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde und sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend ist die Beurteilung, ob zum Stichtag eine gegenwärtige Verpflichtung als Ergebnis eines Ereignisses in der Vergangenheit besteht, ob ein zukünftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, in einem erheblichen Maß mit Einschätzungen durch das Management verbunden. Der Konzern beurteilt den jeweiligen Stand eines Verfahrens regelmäßig, auch unter Einbeziehung externer Anwälte. Es ist daher möglich, dass die Höhe der Rückstellungen für anhängige und drohende Verfahren aufgrund neuer zukünftiger Entwicklungen angepasst werden muss. Veränderungen von Schätzungen und Prämissen können eine wesentliche Auswirkung auf die künftige Ertragslage des Konzerns haben. Es ist auch möglich, dass sich zurückgestellte Beträge nach Abschluss einiger dieser Verfahren als unzureichend erweisen oder der Konzern zu Zahlungen in rechtlichen Verfahren verpflichtet ist, für die keine Rückstellungen gebildet wurden. 4. Erwerb von Tochterunternehmen und Konsolidierungskreis In 2021 und im Vorjahr wurden keine Tochterunternehmen erworben. Der Konzernabschluss des OSI Foods umfasst in vollkonsolidierter Form die Gesellschaft und die in Tz. 27.1. dargestellten in- und ausländischen Tochterunternehmen. Die Änderungen des Konsolidierungskreises hatten keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, noch auf die Vergleichszahlen des Vorjahres. 5. Sachanlagen Investitionen in Sachanlagen zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 und die Entwicklung der Sachanlagen und kumulierten Abschreibungen in den Jahren 2021 und 2020 stellen sich wie folgt dar:
Abschreibungsaufwand in Höhe von TEUR 17.942 im Jahr 2021 bzw. TEUR 16.661 im Jahr 2020 wurde in den Herstellungskosten erfasst und in Höhe von TEUR 2.390 in 2021 bzw. TEUR 4.224 in 2020 in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen. Es wurde in 2021 ein Sonderabschreibungsaufwand in Höhe von TEUR 1.456 erfasst. Dieser resultiert aus dem Vertragsangebot für den Verkauf von Immobilie und Einrichtungen im Betrieb. 6. Nutzungsrechte aus Leasingvereinbarungen Die Leasingverhältnisse des Konzerns umfassen überwiegend die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden. Über die Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ist eine bestimmte Zeit vor dem Ausübungszeitpunkt zu entscheiden oder wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern diese Option ausüben wird. Die Mehrheit der bestehenden Verlängerungsoptionen kann nur seitens des Konzerns ausgeübt werden. Gegenwärtig wurde die meisten Verlängerungsoptionen nicht in die Bestimmung der Leasinglaufzeit einbezogen. Restwertgarantien und variable Leasingzahlungen sind in der Regel nicht vereinbart. Sofern die Verträge Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten beinhalten, werden diese entsprechend aufgeteilt. Die Aufgliederung und Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen, ist wie folgt:
Das Leasing von Maschinen/Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge umfasst Verträge mit festen Vertragslaufzeiten zwischen einem und fünf Jahren und das Vorliegen von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen. Die Abschreibungen werden in den allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. Folgende Beträge wurden erfolgswirksam erfasst:
Die gesamten Auszahlungen für Leasingverträge im Jahr 2021 betrugen TEUR 3.530 gegenüber TEUR 4.673 im Vorjahr. 7. Geschäfts- oder Firmenwert
Die Werthaltigkeitsprüfung führt der Konzern für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) "Food Solutions" in Übereinstimmung mit der unter 3.5 (Wertminderungen) dargestellter Vorgehensweise durch. Der Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE "Convenience" war zum Ende des Geschäftsjahres 2020 vollständig abgeschrieben.
Der erzielbare Betrag der ZGE wird auf der Basis der Nutzungswerte ermittelt. Bei der Bestimmung des Nutzungswerts kam ein Discounted-Cash-Flow (DCF) Verfahren zur Anwendung. Dem DCF Verfahren lagen vom Management genehmigte Unternehmensplanungen für einen Planungszeitraum von 3 Jahren zugrunde. Für den Zeitraum nach Ende des Planungshorizonts wurde eine auf internen und externen Markteinschätzungen und unter Verwendung eines Risikoabschlags ermittelte Wachstumsrate von 2% zugrunde gelegt. Für die Diskontierung der aus den Planungen abgeleiteten Free Cash-Flows kam ein WACC von 9% (2020: 9%) zur Anwendung. Die Werthaltigkeitsprüfung ergab keinen Wertminderungsbedarf. Möglich gehaltene Änderungen der Annahmen würden ebenfalls keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts zur Folge haben. 8. Sonstige immaterielle Vermögenwerte Investitionen in immaterielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 sowie die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und der kumulierten Abschreibungen in den Jahren 2021 und 2020 setzen sich wie folgt zusammen:
Die planmäßigen Abschreibungen von TEUR 2.253 in 2021 bzw. TEUR 4.571 in 2020 wurden in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen erfasst. 9. At-Equity Beteiligungen Die Beteiligungen an Unternehmen, die nach der At-Equity-Methode bilanziert werden, stellen sich zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 wie folgt dar:
Die Buchwerte haben sich in dem Geschäftsjahr 2021 und 2020 wie folgt entwickelt:
In den folgenden Tabellen werden die Finanzkennzahlen der At-Equity bewerteten Unternehmen dargestellt:
* ausgewiesen wird die Bilanzsumme zum 31.
Dezember 2019
10. Vorräte Die Vorräte setzen sich zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:
Der Umschlag der Vorräte erfolgt erwartungsgemäß innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag. 11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Die Forderungen setzen sich zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:
Zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 108.572 bzw. TEUR 96.905 noch nicht fällig. Eine Analyse der Altersstruktur der überfälligen Forderungen folgt nachstehend. Die Gesellschaft hat mehr als die Hälfte ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Nicht-McDonald's-Kunden gegen Ausfall versichert, zum 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 57.073 bzw. TEUR 35.205 durch Kreditversicherungen abgesichert.
Für nicht kreditversicherte Forderungen mit einem Ausfallrisiko bildete die Gesellschaft Wertberichtigungen. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen stellte sich 2021 und 2020 wie folgt dar:
Bei den sonstigen Kunden besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos aufgrund der Tatsache, dass das Kundenportfolio breit ist und in diesem keine Verbindungen bestehen. 12. Gesellschaftskapital Mutterunternehmen Zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 halten die Kommanditisten folgende Anteile am Kommanditkapital der OSI Foods GmbH & Co. KG:
13. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2021 unverändert TEUR 13.062. 14. Sonstige Rücklagen 14.1 Rücklagen aus der Fremdwährungsumrechnung
15. Gewinnrücklagen
16. Nicht beherrschende Anteile Folgende Tabelle gibt Auskunft über die Entwicklung des Eigenkapitals, das nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnen ist:
Im Geschäftsjahr 2021 hat der Konzern die restlichen 20% Anteile der Baho Wijchen B.V. erworben. Der Ausweis der nicht beherrschenden Anteile zum 31. Dezember 2021 entfällt demnach auf 49% an der A+B Hides GmbH & Co KG, der Hide Service GmbH und der Hide Service Polska sp.zo.o zu welchen nachfolgende Angaben gemacht werden:
17. Finanzschulden Die OSI-Group verfügt über einen globalen Kreditrahmen. Der zuletzt im März 2019 geänderte globale Kreditrahmen hat eine Laufzeit bis März 2024 und besteht aus einem US- amerikanischen Laufzeitdarlehen in Höhe von TUSD 500.000, einem deutschen Laufzeitkredit in Höhe von TEUR 100.000, einem englischen Laufzeitkredit in Höhe von TGBP 60.000 und einer revolvierenden Kreditzusage in Höhe von TUSD 925.000. Die gesamte globale Kreditverbindlichkeit der OSI-Group zum 31. Dezember 2021 aus den Term Loans betrug TUSD 573.289 und aus der revolvierenden Kreditzusage TUSD 12.000. Der Konzern ist im Kreditrahmen der OSI-Group einbezogen. Zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2020 nahm der Konzern im Rahmen der globalen Kreditrahmen ein auf Euro lautendes deutsches Laufzeitdarlehen in Höhe von TEUR 82.500 bzw. TEUR 90.000 in Anspruch, das bis Dezember 2022 vierteljährlich mit TEUR 1.875, bis Dezember 2023 vierteljährlich mit TEUR 2.500 und bei Fälligkeit mit einer einmaligen Zahlung von TEUR 65.000 zurückgezahlt wird. Zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2020 hat der Konzern die revolvierende Kreditzusage in Höhe von TUSD 12.000 in Anspruch genommen. Zum 31. Dezember 2021 verfügten die OSI-Gruppe und ihre Tochtergesellschaften über eine ungenutzte Kreditlinie in Höhe von TUSD 1.235.903 im Rahmen der globalen Finanzierungsvereinbarung. Die globale Finanzierungsvereinbarung sieht zwei Optionen für variable Zinssätze vor. Diese Optionen beinhalten den Basiszinssatz, der dem höheren der folgenden Sätze entspricht: a) dem Leitzins der Bank, b) dem Leitzins der US-Notenbank plus 50 Basispunkte oder c) dem EURIBOR plus 150 Basispunkte, jeweils angepasst um eine Marge, die auf einem festgelegten Verschuldungsgrad basiert. Die Marge für Kredite zum Leitzinssatz liegt zwischen 50 Basispunkten und 125 Basispunkten (3,25 % und 1,50 % zum Leitzinssatz der Bank und 90-Tage-EURIBOR am 31. Dezember 2021 bzw. 3,26 % und 1,50 % zum Leitzinssatz der Bank und 90-Tage-EURIBOR am 31. Dezember 2020). Zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2020 waren im Wesentlichen alle Vermögenswerte des Konzerns als Sicherheiten für die Finanzierung langfristiger Verbindlichkeiten und Bankkredite verpfändet. Der Buchwert der verpfändeten Vermögenswerte beträgt TEUR 544.297 im Jahr 2021 und TEUR 540.475 im Jahr 2020. Die globale Finanzierungsvereinbarung der OSI-Group enthält Kreditauflagen (Financial Covenants). In diesem Zusammenhang besteht u. a. die Verpflichtung, dass die OSI-Gruppe den Verschuldungsgrad und den Fixkosten-Deckungsgrad einhält und definierte Grenzen für Investitionen und Schulden gegenüber Dritten nicht überschreitet. Zum 31. Dezember 2021 hat die OSI-Group sämtliche in den Kreditverträgen definierten Financial Covenants eingehalten. 17.1 Langfristige Finanzschulden Die langfristigen Schulden setzten sich zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:
Die Tilgungsbeträge der Finanzschulden belaufen sich zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2020 bei Fälligkeit voraussichtlich auf:
17.2 Kurzfristige Finanzschulden Die Zusammensetzung der kurzfristigen Finanzschulden zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 war wie folgt:
Der Konzern hat eine Darlehensvereinbarung mit einer österreichischen Bank abgeschlossen. Diese Darlehensvereinbarung vom 26. September 2007 beinhaltete eine TEUR 6.000 umfassende revolvierende Kreditlinie, die im Geschäftsjahr 2016 auf TEUR 9.000 erhöht wurde, sowie ein Exportdarlehen über TEUR 2.000 vom 10. Oktober 2008. Die revolvierende Kreditlinie verlängert sich automatisch alle drei Monate und das Exportdarlehen verlängert sich automatisch jeweils am 30. November, sofern keine Kündigung seitens der Bank erfolgt ist. Die Inanspruchnahme der Mittel aus der Kreditvereinbarung betrug am 31. Dezember 2021 TEUR 2.000 aus dem Exportdarlehen. Am 31. Dezember 2020 betrug die Inanspruchnahme der Mittel aus der Kreditvereinbarung EUR 471 aus dem revolvierenden Kredit und TEUR 2.000 aus dem Exportdarlehen. Das Exportdarlehen ist variabel verzinslich auf der Grundlage des 1-Monats-EURIBOR zuzüglich 1 %. Des Weiteren hat der Konzern im Geschäftsjahr 2016 ein Working Capital Facility Agreement (in EUR, USD und GBP) abgeschlossen, wobei sich die Inanspruchnahme der Mittel per 31. Dezember 2021 auf insgesamt TEUR 8.034 belief (31. Dezember 2020 TEUR 9.817). Die Verzinsung am 31. Dezember 2021 betrug 2,60% p.a. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 existieren kurzfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.397 (31. Dezember 2020 TEUR 0), die eine Fälligkeit von weniger als 12 Monaten aufweisen. 18. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Guthaben auf Bankkonten. 19. Nicht zahlungswirksame Geschäftsvorfälle Während des Geschäftsjahres hat der Konzern keine nicht zahlungswirksame Investitions- und Finanzierungstätigkeiten aufgenommen, die nicht in der Kaptalflussrechnung ihren Niederschlag finden.
20. Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Rechtsstreitigkeiten Die Gesellschaft ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gelegentlich Beteiligte bei Rechtsstreitigkeiten, Untersuchungen und Klagen. Die Geschäftsführung ist nicht der Ansicht, dass sich das Ergebnis anhängiger Rechtsstreitigkeiten wesentlich auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirkt. Sonstiges Die Gesellschaft schließt im gewöhnlichen Geschäftsverlauf Abnahmeverpflichtungen für Rohstoffe für ihre Co-Produktionsgeschäfte ab. Diese Vereinbarungen werden zu Marktpreisen abgeschlossen und haben üblicherweise eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Gesellschaft überwacht die Schwankungen dieser offenen Abnahmeverpflichtungen am Markt und nimmt Anpassungen auf den Niederstwert vor, soweit die Marktverhältnisse dies erfordern. 21. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen setzten sich zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen: Sonstige Rückstellungen
22. Finanzierungskosten Das Finanzergebnis und die Finanzierungskosten für die Jahre 2021 und 2020 setzten sich wie folgt zusammen:
23. Aufgliederung der Erlöse und Aufwendungen Der Umsatz gliederte sich in 2021 und 2020 wie folgt:
Der Aufwand gliederte sich 2021 und 2020 wie folgt:
Die sonstigen Erträge gliedern sich wie folgt:
24. Ertragsteuern Der Ertragssteueraufwand für die Jahre 2021 und 2020 setzte sich wie folgt zusammen:
Der gewichtete durchschnittliche inländische Steuersatz auf Basis der einzelnen nationalen Ertragssteuersätze betrug in 2021 17,4 % und in 2020 19,4 %. Im Geschäftsjahr 2021 ergibt sich daraus ein Steuerertrag in Höhe von TEUR 1.011 (Vorjahr TEUR 1.308). Die Unterschiede zwischen dem im Konzernabschluss 2021 und 2020 abgebildeten Ertragssteueraufwand und den Steuern in Übereinstimmung mit den nationalen Ertragssteuersteuersätzen der Länder, in denen die Gesellschaft geschäftlich tätig ist, stellen sich wie folgt dar:
In den Steuerrückstellungen der Gesellschaft für 2021 und 2020 sind Anpassungen für Vorjahre aufgrund von Restrukturierungen und der geänderten Bilanzierung bei Tochterunternehmen sowie Steuernachzahlungen und -erstattungen, die sich aus Betriebsprüfungen der Steuererklärungen früherer Jahre ergeben, enthalten. Latente Ertragssteueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Verrechnung der gegenwärtigen Steuerforderungen und -verbindlichkeiten besteht und die latenten Ertragssteueransprüche und -schulden Ertragssteuern betreffen, die von der gleichen Steuerbehörde bezogen auf die steuerpflichtigen Gesellschaften oder verschiedene steuerpflichtige Gesellschaften erhoben werden, bei denen die Salden verrechnet werden können. Die latenten Ertragssteuersalden entwickelten sich 2021 und 2020 brutto wie folgt:
Die Veränderungen der latenten Steueransprüche und -schulden während der Geschäftsjahre 2021 und 2020 stellen sich ohne Berücksichtigung der Saldierung im gleichen Besteuerungsland wie folgt dar:
Latente Steueransprüche werden für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste in dem Umfang bilanziert, in dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch künftig zu versteuernden Erträgen wahrscheinlich ist. 25. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen Der Konzern verkauft Fertigerzeugnisse an nahestehende Unternehmen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit in der Lebensmittelverarbeitung. Er bezieht und erbringt Verwaltungs- und technische Dienstleistungen von bzw. an OSI Food Solutions, Ltd. in Großbritannien und OSI Group, für welche er Managementservicegebühren bezahlt und erhält. Der Aufwand aus Managementgebühren wird in den allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. In Deutschland betreiben der Konzern mit seiner Fleischverarbeitung sowie die Betriebe einer Bäckerei und eines Fooddistributor, einen gemeinsamen Standort ("Foodtown") und beliefern von dort gemeinsam die McDonald's Restaurantkette in Europa. Für die gemeinsame Nutzung der Foodtown zahlen der Konzern und die anderen Betreiber eine jährliche Abgabe an die Energie Foodtown GmbH für Strom und andere Nebenkosten. Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu Marktpreisen abgerechnet. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen und die wesentlichen Geschäftsvorgänge zwischen dem Konzern und nahestehende Unternehmen, die im Finanzergebnis und operativen Ergebnis für 2021 und 2020 enthalten sind, stellen sich wie folgt dar:
26. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten 26.1. Kapitalrisikomanagement Ziel der Kapitalsteuerung ist es, die Unternehmensfortführung zu sichern, solide Renditen für die Gesellschafter zu erwirtschaften und, wenn möglich, eine optimale Kapitalstruktur zu gewährleisten, um die Kapitalkosten zu senken. In der Praxis ist die Gesellschaft ein Geschäftsbereich der OSI Group, deren Kapitalstruktur von der OSI Group und deren strategischen Wachstumsplänen für Europa und anderen operativen Regionen in der Welt abhängt. Das Kapital (und die flüssigen Mittel) der Gesellschaft stammen hauptsächlich aus den Cashflows aus operativer Tätigkeit und den Darlehen, die im Rahmen der weltweit zur Verfügung stehenden Kreditlinien der OSI Group aufgenommen werden. Die Kapitalstruktur hängt von der erfolgreichen Geschäftstätigkeit ab. Darüber hinaus können Investitionen in Sachanlagen und Betriebsmittel verschoben und Dividendenausschüttungen begrenzt werden, um langfristig die Kapitalstruktur zu sichern. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber 2020 unverändert. Ebenso wie andere Unternehmen der Branche überwacht der Konzern sein Kapital auf Grundlage des Verschuldungsgrads. Dieser wird aus dem Verhältnis der Nettoschulden zum gesamten Kapital berechnet. Die Nettoschulden umfassen alle Finanzschulden (einschließlich "kurzfristigen und langfristigen Fremdkapitals" gemäß Konzernbilanz) abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das Gesamtkapital berechnet sich aus dem "Eigenkapital" gemäß Ausweis in der Konzernbilanz zuzüglich Nettoschulden. Der Verschuldungsgrad zum 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 war wie folgt:
Vorrangiges Ziel der Gesellschaft beim Management aller finanzieller Risiken ist es, die solide Vermögens- und Finanzlage aufrechtzuerhalten und die Geschäfts- und Investitionstätigkeit zu sichern. Im Rahmen der Eingliederung in die weltweite Finanzierung der OSI Group steuert die Gesellschaft ihre Vermögens- und Finanzlage aktiv und nimmt notwendigenfalls Anpassungen der Kapitalstruktur vor. 26.2 Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten Die Zusammenfassung der Finanzinstrumente nach Kategorien zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 stellt sich wie folgt dar:
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten wird angenommen, dass aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchwert dem Zeitwert entspricht. Bei den langfristigen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen entspricht der Buchwert annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Bei den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FLAC) wie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 29.460, Vorjahr TEUR 23.881), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entspricht aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie zu fortgeführter Anschaffungskostenbewertung (FLAC) entspricht der Buchwert (TEUR 98.730, Vorjahr TEUR 98.076) annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Eine Zeitwertangabe für Leasingverbindlichkeiten ist nicht erforderlich. 26.3 Ziele des Finanzrisikomanagements Aufgrund der Geschäftstätigkeit ist der Konzern einer Vielzahl finanzieller Risiken ausgesetzt, u. a. Marktrisiken in Bezug auf Fremdwährungen, Zinsen und Rohstoffe, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Der Konzern konzentriert sich mit seinem gesamten Risikomanagement auf die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und ist bestrebt, eventuelle negative Einflüsse auf ihre Ertragskraft zu minimieren. Der Konzern verwendet zur Risikoabsicherung derivative Finanzinstrumente. Das Risikomanagement wird lokal von der Finanzabteilung der Gesellschaft entsprechend der Leitlinien, die vom "Financial Risk Management Committee" ("FRMC") der OSI Group genehmigt wurden, ausgeübt. Das FRMC besteht aus dem Vorsitzenden (Eigentümer), President, Executive Vice President & Chief Financial Officer, Senior Vice President, Supply Chain und Vice President, Chief Accounting Officer der OSI Group. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die aus dem Ein- und Verkauf von Gütern, Finanzierungsquellen und Investitionen entstehenden geschäftlichen Risiken jährlich zu bewerten. Dabei prüft die Gesellschaft pro Land Währungsrisiken in Bezug auf Einzahlungen und Auszahlungen, Forderungen und Verbindlichkeiten und Darlehen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen in Währungen, die nicht die funktionale Währung sind. Sie ist verpflichtet, die identifizierten Währungsrisiken dem FRMC zur Prüfung zuzuleiten. Die Gesellschaft prüft in gleicherweise das Zinsänderungsrisiko bezogen auf fest- und variabel verzinsliche Schulden sowie Rohstoffrisiken im Zusammenhang mit dem Einkauf von Rohstoffen. Das FMRC legt schriftliche Leitlinien für ein weltweites Risikomanagement sowie für spezielle Risikobereiche vor. Hierunter fallen Fremdwährungs-, Zinsänderungs- und Kreditrisiken, die Verwendung derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente und die Anlage überschüssiger Liquidität. Das FRMC hält vierteljährlich Sitzungen ab, um aktuelle Risiken zu prüfen, existierende Sicherungsprogramme und -positionen zu beurteilen, neue Programme zu genehmigen und Vertragspartner zu prüfen. 26.4 Wechselkursrisikomanagement Der Konzern ist hauptsächlich innerhalb der Europäischen Union tätig, dementsprechend ist die funktionale Währung der Euro. Der Konzern ist jedoch Währungsrisiken ausgesetzt, die aus der Tätigkeit der Produktionsstätten in Osteuropa entstehen. Fremdwährungsrisiken entstehen, wenn Geschäftsvorfälle, erfasste Vermögenswerte und Schulden sowie Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe auf eine andere als die funktionale Währung des Unternehmens lauten. Soweit möglich, vereinbart die Gesellschaft Fremdkapitalaufnahmen in Landeswährung, oder schließt Devisentermingeschäfte zur Minderung von Währungsrisiken ab. In Osteuropa, wo langfristige geschäftliche Verpflichtungen eingegangen wurden und der Erwerb von Devisenterminkontrakten nicht durchführbar ist, wurden Darlehen an verbundene Unternehmen in Eigenkapital umgewandelt, um die Währungsrisiken zu begrenzen. 26.5 Zinsrisikomanagement Das Zinsänderungsrisiko des Konzerns liegt in langfristigen Fremdkapitalaufnahmen. Kredite mit variablem Zinssatz setzen die Gesellschaft zinsbedingten Cashflow-Risiken aus. Im gegenwärtigen Zinsumfeld ist das Zinsrisiko der Gesellschaft sehr gering. Ausgehend von der Annahme, dass die Bankverbindlichkeiten zum Jahresende 2021 in Höhe von TEUR 128.190 konstant bleiben, würde eine Standardabweichung des Richtzinssatzes des auf Euro lautenden Laufzeitdarlehens und des revolvierenden Kredits der Gesellschaft, dass unter der globalen Kreditfazilität der OSI Group in Anspruch genommen wird, nach oben die Finanzierungskosten auf Jahresbasis um TEUR 3,7 erhöhen. 26.6 Ausfallrisikomanagement Ein Bonitätsrisiko entsteht sowohl aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten und Guthaben bei Banken und Finanzinstituten als auch aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das FRMC steuert weltweit die Risiken in Zusammenhang mit Banken, Finanzinstituten und Geschäftspartnern, indem diese eine bestimmte Mindestbonität vorweisen müssen. Der Konzern schätzt das Kundenausfallrisiko durch individuelle Kundenbeurteilungen, unter Berücksichtigung ihrer Vermögenslage, Erfahrungen aus der Vergangenheit und sonstiger Faktoren ein. Auf der Grundlage von internen und externen Bonitätsprüfungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des FRMC werden individuelle Kreditobergrenzen für einzelne Kunden eingerichtet. Die Inanspruchnahme dieser Kreditobergrenzen wird regelmäßig überwacht. Insgesamt ist die Gesellschaft nur geringfügig Kreditrisiken ausgesetzt, da sie einen großen Teil der Umsatzerlöse mit McDonald's, einem Unternehmen mit einer starken globalen Präsenz und einer soliden Finanzlage, tätigt und die übrigen Geschäfte durch eine Kreditausfallversicherung abgesichert sind. 26.7 Management anderer Preisrisiken Der Konzern unterliegt beim Erwerb von rohem zerlegtem Fleisch für das Verarbeitungsgeschäft den Marktbedingungen für Lebendrinder, -schweine und -geflügel und den zugehörigen Futtermitteln. In bestimmten Fällen ermöglichen die mit Großkunden abgeschlossenen Preisvereinbarungen eine entsprechende Anpassung an Marktentwicklungen über die Preisgestaltung. 26.8 Liquiditätsrisikomanagement Die Sicherstellung der Liquidität erfordert, dass hinreichend Zahlungsmittel und Finanzierungsmöglichkeiten vorgehalten werden, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Liquiditätsrisiken werden unter gemeinsamer Verantwortung der Gesellschaft und des FRMC gesteuert. Der Konzern stellt durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und -verbindlichkeiten die Liquidität im Tagesgeschäft für den Mittelbedarf im Working Capital und für Investitionen in Sachanlagen sicher und das FRMC ist für die Verfügbarkeit der Mittel über angemessene und zugesagte Kreditlinien verantwortlich. Die nachfolgende Tabelle fasst die nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 zusammen, aufgeteilt nach Fälligkeiten entsprechend den Restlaufzeiten zum Bilanzstichtag.
Fremdwährungsrisiken entstehen hauptsächlich aus Investitionen in ausländische Geschäftsbetriebe, die auf eine andere Währung als die funktionale Währung der Gesellschaft lauten. In Osteuropa, wo vom Konzern langfristige geschäftliche Verpflichtungen eingegangen wurden und der Erwerb von Devisenterminkontrakten nicht durchführbar ist, wurden Darlehen an verbundene Unternehmen in Eigenkapital umgewandelt, um die Währungsrisiken in diesem Bereich zu begrenzen. Infolgedessen erwartet der Konzern für 2021 keine wesentlichen Fremdwährungsschwankungen aus der Geschäftstätigkeit mit verbundenen Unternehmen in Osteuropa. Aufgrund des einsetzendes Krieges in der Ukraine bestehen für die Gesellschaft ein potenzielles Geschäftsrisiko und das Risiko von Währungsverlusten in diesem Land. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, den Umfang des Risikos aus der Geschäftstätigkeit in der Ukraine einzuschätzen. Die Geschäftstätigkeit in der Ukraine macht ca. 5 % des Gesamtgeschäfts des Konzerns aus, welche durch den Krieg in 2022 kurzfristig nicht fortgeführt werden konnte. 27.1 Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 HGB
1 Mit Wirkung zum 07.01.2021 auf die OSI
International Holding GmbH verschmolzen
28. Befreiung Offenlegung von Tochterunternehmen Jahresergebnisse von Tochterunternehmen im Mehrheitsbesitz werden gemäß der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3 HGB nicht angegeben. Die Gesellschaft wendet die Ausnahmeregelungen des deutschen Handelsgesetzbuches gemäß § 264(b) für den eigenen Jahresabschluss und gemäß § 264 Aba. 3 HGB für ihre Tochterunternehmen OSI Europe Foodworks GmbH, OSI Food Solutions Germany GmbH, OSI Convenience Europe GmbH, OSI Convenience Holding GmbH, OSI International Holding GmbH, Baho Food GmbH, Gelderland Frischwaren-Gesellschaft mbH, Vital convenience vc GmbH, mpo Global Trade GmbH und Hynek Schlachthof GmbH an. 29. Angaben nach § 313 Abs. 2 Nr. 7 HGB Das Unternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, dem die Gesellschaft als Tochterunternehmen angehört, ist die OSI Group LLC mit Sitz in 1225 Corporate Boulevard, Aurora, Illinois, USA. Eine Offenlegung dieses Konzernabschlusses erfolgt nicht. 30. Bezüge der Organmitglieder Die Geschäftsführung erhielt in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 keine Bezüge von der Gesellschaft. 31. Arbeitnehmer Im Durchschnitt beschäftigte der Konzern insgesamt 2.533 Mitarbeiter in 2021 und 2.334 Mitarbeiter in 2020. In 2021 waren dies 1.769 Arbeiter und 764 Angestellte und in 2020 waren es 1.660 Arbeiter und 674 Angestellte. Der Personalaufwand für Mitarbeiter belief sich in 2021 auf TEUR 120.953 und in 2020 auf TEUR 118.916. Dieser gliedert sich wie folgt auf:
32. Honorar des Abschlussprüfers Die Aufwendungen für den Konzern-Abschlussprüfer setzten sich wie folgt zusammen:
33. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Aktivitäten des Konzerns in der Ukraine sind direkt durch den Krieg betroffen. Die Betriebe Kazatin Meat Plant und FS Ukraine sind beide am selben Standort, aber nicht in unmittelbarer Nähe der Kampfhandlungen. Mit Ausbruch des Krieges Ende Februar 2022 wurden die Aktivitäten zum Schutz der Mitarbeiter vorerst eingestellt. Ergänzend hat der Hauptkunde seine Gaststätten geschlossen. Sämtliche Entscheidungen hinsichtlich einer Produktion in der Ukraine werden kurzfristig auf Basis der aktuellen Sicherheits- und Geschäftslage zur Unterstützung unserer Mitarbeiter und Kunden getroffen. Unsere Anlagen sind physisch nicht beeinträchtigt. Am 10. April 2022 brach im Werk von OSI Food Solutions in Enns, Österreich, ein Großbrand aus und es kam zu einem Stillstand der Produktion. Das Feuer zerstörte Teile des Gebäudes, das Inventar und bestimmte langlebige Wirtschaftsgüter. Der Schaden betraf die Mietereinbauten, Hähnchenproduktionsanlagen, IT-Ausrüstung und Mobiliar. Das Equipment für die Rindfleischproduktion sowie die Stickstoff- und CO 2 -Tanks waren nicht betroffen. Das Unternehmen verfügt über einen umfassenden Versicherungsschutz, um den Wiederaufbau (Inbetriebnahme der Produktion geplant für 2023) zu gewährleisten. Durch die Struktur unserer Unternehmen und durch unser Netzwerk in der Lebensmittelbranche konnte ein Großteil der Produktion für unsere Kunden aufrechterhalten werden. Anfang September kam es zu einem weiteren Brand bei der Alpenrind GmbH in Salzburg. Brandbedingt musste die Schlachtung am Standort vorerst eingestellt werden. Die Zerlegung konnte im reduzierten Umfang weitergeführt werden. Auch hier konnte durch eine Teilauslagerung der Produktion sichergestellt werden, dass unsere Kunden weiterhin bedient werden. Damit wurden Verluste und Unterbrechungen für unsere Kunden begrenzt. 34. Genehmigung des Konzernabschlusses Die Geschäftsführung hat den vorliegenden Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht am 31.10. 2022 genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Gersthofen, Deutschland, 31.10.2022 OSI Foods GmbH & Co. KG Sherry DeMeulenaere, Geschäftsführung der OSJ Germany Verwaltungs GmbH, persönlich haftbare Gesellschafterin BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die OSI Foods GmbH & Co. KG, Gersthofen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der OSI Foods GmbH & Co. KG, Gersthofen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der OSI Foods GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten-falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
München, 31. Oktober 2022 RSM
GmbH
Zelger, Wirtschaftsprüfer Schön, Wirtschaftsprüfer Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Der beigefügte Anhang stellt einen Bestandteil dieses Konzernabschlusses dar. Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Der beigefügte Anhang stellt einen Bestandteil dieses Konzernabschlusses dar. Shareholder Resolution mpo Global Trade GmbH AG Hamburg, HRB 131347
Gersthofen, 01.12.2022 OSI International Holding GmbH
Gersthofen 01.12.2022 OSI EUROPE FOODWORKS GmbH
Gersthofen, 01.12.2022 OSI International Holding GmbH
Gersthofen, 01.12.2022 OSI International Holding GmbH
Gersthofen, 01.12.2022 OSI International Holding GmbH
Gersthofen 01.12.2022 OSI International Holding GmbH
Gersthofen, 01.11.2022 OSI Foods GmbH & Co KG
Gersthofen, 01.12.2022 Baho Food GmbH
Dec 12,2022 Gerlen Corp. Sherry DeMeulenaere
Dec 12, 2022/ Ort Leges Corp. Sherry DeMeulenaere
Dec 12, 2022 OSI international Inc. Sherry DeMeutenaere
Gersthofen,01.12.2022 Baho Wijchen B.V.
Gersthofen, 01.12.2022 Baho Food GmbH
Gersthofen 01.12.2020 OSI International Holding GmbH
Gersthofen, 01.12.2022 ppa. Laurence Uzureau, CFO Europe ppa. Erik Schöttl, Managing Director Europe - Primary Beef |
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