Eranus
GmbH
Flensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110,00 |
355,00 |
| I.
Sachanlagen |
110,00 |
355,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.066,62 |
28.076,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.776,99 |
13.680,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.289,63 |
14.396,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.176,62 |
28.431,95 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.511,67 |
11.507,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
11.800,00 |
0,00 |
| III.
Bilanzverlust |
28.288,33 |
13.492,43 |
| B.
Rückstellungen |
1.750,00 |
7.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.914,95 |
9.924,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.176,62 |
28.431,95 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010
wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und
Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften.
Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die
Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst. Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht des Artikel
67 Absatz 3 EGHGB Gebrauch gemacht
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
Auf die Darstellung des Anlagevermögens wird
nach § 274a HGB verzichtet.
2. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
3. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
|
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
| Ausleihung |
0,00 |
| Forderungen |
0,00 |
| Verbindlichkeiten |
0,00 |
4.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
5. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust"
in Höhe von € 28.288,33
ist ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von
€ 13.492,43 enthalten.
6. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt € 0,00.
7. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu
erwartenden Ausgaben und erkennbaren Risiken.
8. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
III. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von
€ 9.914,95 und mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren in Höhe von € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 9.924,38 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Dalibor Musil, Brünn,
Tschechien.
Flensburg, den 06. Februar
2012
gez. Dalibor Musil
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2012 festgestellt.
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