Fliesen
Nonnenmacher GmbH
Erfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
11.500,00 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
11.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
118.767,00 |
52.878,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
608,00 |
2.068,00 |
| II.
Sachanlagen |
118.159,00 |
50.810,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
381.356,15 |
426.500,68 |
| I.
Vorräte |
222.233,60 |
262.462,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
138.099,54 |
123.495,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.023,01 |
40.542,27 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
775,39 |
52.772,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
500.898,54 |
543.651,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
156.931,59 |
143.818,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
118.818,28 |
100.770,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.613,31 |
18.048,11 |
| B.
Rückstellungen |
3.890,86 |
9.618,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
340.076,09 |
390.214,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
500.898,54 |
543.651,16 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB für das
Geschäftsjahr 2010
der Firma
Fliesen Nonnenmacher GmbH Erfurt
99198 Erfurt-Urbich
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 264c Abs. 1 HGB,
§ 42 Abs. 3 GmbHG)
IV. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6
HGB)
V. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
VI. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
VII. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und
Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
(§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
II. Ausschüttungssperre (§ 285 Nr. 28 HGB)
und Gewinnverwendung
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum
31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften
des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung
für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften und
Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung zugrunde.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-/Aktiengesetzes beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen geeignet und bestimmt sind.
6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der
Bilanz unter der Position "sonstige
Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen
des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind
nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
9. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. §
264a HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 HGB, da zum Abschlussstichtag
31.12.2010 mindestens zwei Kriterien die
Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung
des BilMoG nicht überschreiten.
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
10. Die Anwendung der geänderten Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen wird nicht durchgeführt, da
gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze
der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie
der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten
sind.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248
Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens zu aktivieren, wurde nicht
ausgeübt.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung
der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund
für die Rückstellungen entfallen ist.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
6. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs.
3 HGB Vermögensgegenstände
des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für das
Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich
Menge, Wert und Zusammensetzung mit einem Festwert
anzusetzen wurde nicht ausgeübt.
6. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs.
4 HGB gleichartige
Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder
annähernd gleichwertige
bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden
zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem gewogenen
Durchschnittswert zu bewerten wurde nicht ausgeübt.
7. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert
waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
8. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
9. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Sachanlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet. Der Abschreibungszeitraum bei
abnutzbaren Vermögensgegenständen entspricht der
voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253
Abs. 3 HGB. Abschreibungen werden grundsätzlich
linear/degressiv vorgenommen. Der Übergang zur
linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die
lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit der
aufgrund dauerhafter Wertminderung beizulegende Wert von
Vermögensgegenständen unter den
fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten
liegt, werden außerplanmäßige
Abschreibungen auf diesen Wert durchgeführt. Die in
Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen
Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit
die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.
b. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem
gleitenden Durchschnitt/ First-In-First-Out. Für
Bestandsrisiken wie Lagerdauer, geminderte Verwertbarkeit
und gesunkene Wiederbeschaffungskosten werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung erfolgt verlustfrei,
das heißt es werden bei der retrograden Bewertung von
den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge
für noch anfallende Kosten sowie einen angemessenen
Gewinn vorgenommen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren
werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen die aktivierungspflichtigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung,
Sozialkosten und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
c. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Neben Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete
Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung getragen.
d. Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen
Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
e. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert in
Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des
Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.
f. Gezeichnete Kapital/Kapitalanteile
Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung
mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung
im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum
Nennwert.
g. Rückstellungen
Die Rückstellungen (Rückstellungen für
Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer
Beurteilung vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum
Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt.
Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag
der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer
Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften sind
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Jahre abgezinst.
h. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.
Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamt
|
138.099,54
|
138.099,54
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
123.495,70
|
123.495,70
|
0,00
|
III.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,
§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Gesellschaft hat gegenüber den
Gesellschaftern Forderungen in Höhe von
EUR 7.022,65 (Vorjahr TEUR 15,1) und Verbindlichkeiten
aus erhaltenen Darlehen in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr TEUR 0,0).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der
Bilanz unter Aktiva B.II.4 und Passiva C.8 enthalten.
IV.
Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ein
Disagio in Höhe von
EUR 0,00.
V.
Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene
Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:
|
|
EUR
|
1. Januar 2009
|
|
100.770,17
|
Jahresüberschuss
|
2009
|
18.048,11
|
1. Januar 2010
|
|
118.818,28
|
VI.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
davon
gesichert
|
|
Gesamt- betrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Betrag
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
Gesamt
|
340.076,09
|
340.076,09
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
390.214,66
|
390.214,66
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
VII.
Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und
Einschätzung des Risikos der
Inanspruchnahme
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag für Garantieleistungen. Es
handelt sich hierbei um Gewährleistungsverpflichtungen
lt. den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Gesellschaft für alle Ausgangsumsätze.
D.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Jürgen Holetzke geführt. Der
Geschäftsführer ist uneingeschränkt
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge
während des Geschäftsjahres erfolgt gem. §
288 Abs. 1 HGB nicht.
II.
Ausschüttungssperre (§ 285 Nr. 28 HGB) und
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung hat der
Gesellschafterversammlung am 21.12. 2011 vorgeschlagen, den
zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Erfurt-Urbich, den 21.12.2011
gez. Jürgen Holetzke
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2012
festgestellt.
|