FIPA
Elektrotechnik GmbH
Stolberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.767,70 |
| B.
Anlagevermögen |
27.162,50 |
27.172,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.284,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.878,50 |
27.169,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
265.756,03 |
419.269,77 |
| I.
Vorräte |
47.000,00 |
42.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.126,22 |
214.646,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
195.629,81 |
162.623,18 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.050,24 |
2.783,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
294.968,77 |
461.992,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.069,22 |
117.497,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.767,70 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.232,30 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
71.497,33 |
69.089,53 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
32.660,41 |
-22.407,80 |
| B.
Rückstellungen |
94.467,57 |
259.238,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
148.431,98 |
85.257,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
294.968,77 |
461.992,96 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Fipa Eletrotechnik GmbH wurde
auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( BilMOG )
wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu den Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Die Änderung betrifft den
Ausweis der ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete
Kapital.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Zur Ermittlung
der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren
angewendet. Für die Berechnungen wurde von einem
Zinsatz von 5,15 % ausgegangen, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Biometrische Rechnungsgrundlagen waren die Richttafeln
2005G von Dr. Klaus Heubeck. Es erfolgten pauschale
Annahmen zur Anwartsschaftsdynamik und Rentendynamik.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
€ 875,98 (Vorjahr: € 1.173,80).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
beträgt € 148.431,98
(Vorjahr: € 85.257,02).
Die Pensionsrückstellungen betragen 305.240,00
Euro. Es wurden verpfändete
Rückdeckungsansprüche i.H.v. 234.413,46 Euro
verrechnet, so dass ein Ausweis von 70.826,54 Euro erfolgt.
Von der Anwendung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde kein
Gebrauch gemacht.
Es ergibt sich ein aktiver latenter
Steuerüberhang aufgrund des handelsrechtlich
höheren Ansatzes der Pensionsverpflichtungen. In
Ausübung des bestehenden Wahlrechtes wurde auf eine
Aktivierung verzichtet.
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagengegenstände und deren Abschreibung wurde im
Jahre 2010 im Anlagenspiegel dargestellt.
Das außerordentliche Ergebnis betrifft die
Zuführung zur Pensionsrückstellung mit dem vollen
Betrag entsprechend der Übergangsvorschriften des
BilMoG.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Der Geschäftsführung gehörten an:
Herr Johannes Frenken
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ausgeübter Beruf:
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Geschäftsführer
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Herr Heinz Josef Frenken
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
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Auf die Angaben § 285 Nr. 9a und 9b HGB
wurde nach der Vorschrift des § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Stolberg, den 21. November 2011
gez. Johannes Frenken; Heinz Josef Frenken
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2011 festgestellt.
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