Beteiligungsgesellschaften
Orwat Filtertechnik GmbHLiquidiert
Wallpromenade 31, 48231 Warendorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Fetzer seit 2.11.2020 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Orwat Filtertechnik GmbHWarendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ
ANHANGOrwat Filtertechnik GmbH Warendorf Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 Anhang I. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung der ein-schlägigen Bestimmungen des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er schließt an die Bilanz per 31. Dezember 2018 an. Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens sowie den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages beachtet. Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 1 HGB als kleine Gesellschaft. Gemäß § 264 (1) S. 3 HGB wurde auf die Erstellung eines Lageberichtes iSd § 289 HGB verzichtet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Warendorf und ist unter der Firma Orwat Filtertechnik GmbH beim Amtsgericht Münster unter HBR Nr. 10114 im Handelsregister eingetragen. Sämtliche Erleichterungsvorschriften bei der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs werden in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, steuerlich zulässige Abschreibungen, angesetzt. Ausgesonderte Vermögensgegenstände werden im Anlagevermögen als Anlagenabgang erfasst. Vorräte Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf den Nettoforderungsbestand gebildet. Einzelwertberichtigungen sind nicht einzustellen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die angesetzten Nominalwerte entsprechen den vorgelegten Tagesnachweisen. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt worden und decken alle erkennbaren Risiken in angemessenem Umfang. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Berücksichtigt wurden anteilige Versicherungs- und Kfz- Steuerzahlungen im Geschäftsjahr, die sich auf Leistungen im Folgejahr beziehen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen künftige Aufwendungen für die voraussichtlichen Kosten der Abschlusserstellung, Gewährleistungen und für allgemeine Kostenvorsorge. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsbeiträge und für noch abzuführende Abgaben zur Lohn-, Kirchen- und Umsatzsteuer. Folgende Verbindlichkeiten sind enthalten:
Verbindlichkeiten im Wert von 522T€ sind durch übliche Lieferantensicherheiten besichert. Angabepflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251, 268 Abs.3 HGB sind nicht vorhanden. Sonstige Angaben Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe Als Geschäftsführer waren während des Geschäftsjahres bestellt: Florian Fetzer, Günzburg Thomas Chodora, Bächingen a.d.Brenz Gemäß § 288 HGB unterbleibt die Bezifferung der Vergütungen des Geschäftsführers. Gewinnverwendung Es wird der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Warendorf, den 23. Januar 2020 gez. Thomas Chodora, Florian Fetzer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Februar 2020 |
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