Bollinger
GmbH
Flörsheim-Dalsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.950,00 |
2.953,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.948,00 |
2.951,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.096.174,18 |
646.944,50 |
| I.
Vorräte |
887.791,63 |
507.655,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
84.284,05 |
74.896,10 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
25,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
124.098,50 |
64.393,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.406,59 |
2.762,35 |
| Aktiva |
1.105.530,77 |
652.659,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
222.739,97 |
103.706,28 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
78.106,28 |
16.083,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
119.033,69 |
62.023,26 |
| B.
Rückstellungen |
66.421,49 |
24.817,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
816.369,31 |
524.135,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
816.369,31 |
524.135,71 |
| Passiva |
1.105.530,77 |
652.659,85 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Bollinger GmbH (Amtsgericht
Mainz HRB 11599) wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von
Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Von dem Wahlrecht zur
Aktivierung selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres
Fertigungsgrads mit anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet, soweit
geleistete Zahlungen anteilig eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag betreffen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.600,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- beziehungsweise
Erfüllungsbetrages bewertet.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 25,00).
Es bestehen Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in
Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Flörsheim-Dalsheim, den
28.05.2024
gez.
Marco Palzer
sonstige Berichtsbestandteile
Flörsheim-Dalsheim, den
28.05.2024
gez.
Marco Palze
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2024
festgestellt.
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