IFM Bauconsult GmbHLiquidiert

Berliner Straße 14, 69120 Heidelberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 336172
Eingetragen
16.4.1999
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Vermittlung von dem Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, die Vorbereitung (Projektentwicklung) oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung sowie die Verwaltung von Grundbesitz, insbesondere von Wohnungseigentum für fremde Rechnung.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

IFM Bauconsult GmbH

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 20.904,00 484,00
I. Sachanlagen 20.904,00 484,00
B. Umlaufvermögen 1.126.490,38 2.286.774,91
I. Vorräte 687.562,31 2.215.904,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 420.981,77 62.723,91
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.946,30 8.146,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 949,50 899,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.148.343,88 2.288.158,73

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 184.261,78 130.082,30
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 409.033,51 409.033,51
III. Verlustvortrag 328.951,21 521.925,66
IV. Jahresüberschuss 54.179,48 192.974,45
B. Rückstellungen 13.170,17 5.215,31
C. Verbindlichkeiten 950.911,93 2.152.861,12
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.148.343,88 2.288.158,73

Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma IFM Bauconsult GmbH ist auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Steuerliche Vorschriften sind nur beachtet soweit sie handelsrechtlich zulässig sind

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB; von den für sie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses geltenden Vereinfachungsregelungen wird Gebrauch gemacht.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend; sie sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Allgemeine Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- / Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßig lineare Abschreibung gekürzt.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegen-

stände des Umlaufvermögens sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten oder Nominalbeträgen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen auf der Grundlage einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung alle zum Bilanzstichtag vorhandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Forderungen gegenüber dem Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 315.592,75 (Vorjahr: EUR 62.126,23).

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Das eingetragene Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für Personalkosten und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren sowie unter Beachtung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung:

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2014 war:

Herr Dipl.-Volkswirt Georg Glatzel, Heidelberg

 

Im Dezember 2015

gez. Georg Glatzel

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2015 festgestellt.

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