Metallwarenfabrik Simon GmbH
Windsbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.573,00 |
38.961,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.725,00 |
10.305,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.848,00 |
28.656,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
338.925,37 |
446.071,17 |
| I.
Vorräte |
139.508,61 |
192.187,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.003,56 |
114.809,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
125.413,20 |
139.073,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.751,02 |
6.348,79 |
| Aktiva |
369.249,39 |
491.380,96 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
70.776,11 |
188.664,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
138.664,69 |
312.522,06 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
117.888,58 |
173.857,37 |
| B.
Rückstellungen |
21.173,08 |
22.595,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
277.300,20 |
280.120,85 |
| Passiva |
369.249,39 |
491.380,96 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Firma Metallwarenfabrik Simon GmbH mit Sitz in
Windsbach, ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Ansbach unter der Register-Nr. HRB 3284.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Zusätzliche Angaben zur Vermögens- Finanz-
und Ertragslage (§ 264 II.S 2 HGB):
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus
Leasingverträgen im Rahmen der unkünd-baren
Restlaufzeit der zugrundeliegenden Verträge in
Höhe von € 11.882,52, davon sind
€ 5.971,08 binnen eines Jahres fällig
(§ 285 Nr. 3 HGB).
Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 18 Mitarbeiter (§ 285 Nr.
7 HGB).
Gliederung:
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren § 275 II HGB aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 II Nr.
1 HGB
:
Bilanzierungsmethoden:
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Bewertungsmethoden
:
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle erkennbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn Sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, II HGB).
Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben. Für die im
Geschäftsjahr angeschafften gering- wertigen
Wirtschaftsgüter wurde von der Bewertungsfreiheit
gemäß § 6 Abs. 2 EStG auch im
handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet, soweit
Zahlungen vor dem Stichtag Aufwand und Ertrag nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Erläuterungen zur Bilanz:
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist
beigefügtem Anlagenverzeichnis zu entnehmen.
Forderungen
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr betrugen am Bilanzstichtag EURO 114.809,96 (Vorjahr
EURO 114.809,96. Darin sind Forderungen an den
Gesellschafter in Höhe von EURO 5.489,58 (Vorjahr EURO
4.017,80) enthalten.
Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag
EURO 00,00 (Vorjahr EURO 00,00).
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
5 Jahren betragen am Bilanzstichtag EURO 0,00 (Vorjahr EURO
0,00).
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug zum Bilanzstichtag
EURO 68.966,84 (Vorjahr EURO 44.010,05). Darin ist eine
Verbindlichkeit an den Gesellschafter in Höhe von EURO
0,00 (Vorjahr EURO 0,00) enthalten.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1
bis 5 Jahren betrugen am Bilanzstichtag EURO 111.111,04
(Vorjahr EURO 111.113,60).
Am Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit
einer Laufzeit über 5 Jahre in Höhe von EURO
97.222,32 (Vorjahr EURO 124.997,20).
Sonstige Angaben
Für das KFW-Darlehen wurde als Sicherheit eine
selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft in
Höhe von € 250.000,00 von dem
Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Michael
Simon gegeben.
Geschäftsführerorgane
Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Michael Simon geführt.
Windsbach, den 12. Januar 2023
Der Geschäftsführer:
gez. Michael Simon
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.01.2023
festgestellt.
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