Dentaltech
Deutschland GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.023,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.167,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.856,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.237,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.080,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
156,85 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
251.857,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
272.117,64 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
276.857,18 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
251.857,18 |
| B.
Rückstellungen |
2.192,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
269.925,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
269.925,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
272.117,64 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Dentaltech Deutschland
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Im Geschäftsjahr wurden keine
Steuerrückstellungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Anlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Abschreibungen
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber dem Gesellschafter "Dentaltech
s.r.l." bestehen Verbindlichkeiten aus laufenden
Verrechnungen in Höhe von Euro 140.000,00 sowie aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 22.314,75.
Daneben bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen gegenüber dem Gesellschafter "Dietmar
Heer" in Höhe von Euro 8.330,00.
Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Der Posten sonstige Rückstellungen beinhaltet
die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses
2008 sowie für die Erstellung der Finanzbuchhaltung
für den Monat Dezember 2008.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen auskunftsgemäß nicht.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, durch Pfandrechte
o.ä. gesichert
Es bestehen keine bilanzierten Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz aufgeführte
Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m.
§ 251 HGB) und sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3 HGB) bestehen auskunftsgemäß
nicht.
Organe, Organkredite und Aufwendungen für
Organe
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Mit Gesellschafterbeschluss vom 12. Februar 2008
wurde Herr Dietmar Heer, Aachen zum
Geschäftsführer bestellt. Er ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur
ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen
einzeln und allein, wenn jedoch mehrere
Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei
Geschäftsführer oder einen von ihnen in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafter können bestimmen, dass alle
oder einzelne Geschäftsführer einzeln und allein
die Gesellschaft vertreten können. Sie sind auch
berechtigt, einzelne Geschäftsführer von den
Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Köln, den 4. März 2009
Dentaltech Deutschland GmbH
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(Dietmar
Heer)
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