TecMobiles
Management Limited
Detmold
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
148,37 |
148,37 |
| B.
Anlagevermögen |
4.511,00 |
4.246,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.511,00 |
4.246,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
3.723,38 |
15.136,74 |
| I.
Vorräte |
1.200,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.964,11 |
14.292,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
559,27 |
844,74 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
14.741,00 |
8.375,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.123,75 |
27.906,36 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
148,37 |
148,37 |
| II.
Verlustvortrag |
8.523,62 |
3.001,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.365,75 |
5.522,10 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
14.741,00 |
8.375,25 |
| B.
Rückstellungen |
2.967,01 |
1.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.156,74 |
26.206,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.156,74 |
26.206,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.123,75 |
27.906,36 |
Anhang
Teil I Allgemeine Angaben
Bei der Aufstellung des Anhangs werden
Erleichterungen, die sich aufgrund der Größe der
Gesellschaft i. S. § 267 HGB ergeben, in der Regel in
Anspruch genommen.
Angaben zur Korrektur des Bildes der Vermögens-
und Finanzlage nach § 264 Abs. 2 S. 2 HGB, Angaben zu
etwaigen Unterbrechungen der Darstellungsstetigkeit nach
§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB, Angaben aufgrund fehlender
Vergleichbarkeit von Posten der Bilanz mit dem Vorjahr oder
aufgrund angepasster Vergleichszahlen gemäß
§ 265 Abs. 2 HGB und Angaben nach § 265 Abs. 4 S.
2 HGB bei Vorhandensein mehrerer Geschäftszweige sind
nicht zu machen.
Teil II Angaben zur Bilanz
Vorbemerkung
Die Gliederung der Bilanz wurde unter Beachtung der
handelsrechtlichen Ausweisvorschriften erstellt, wobei von
den Erleichterungsregelungen für kleine
Kapitalgesellschaften nur im Rahmen der Offenlegung
Gebrauch gemacht wird.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen bei
den im Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgütern
werden ausgehend von den Bemessungsgrundlagen über die
jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens vom
01.01.2008 bis zum 31.12.2008 ergibt sich aus der Anlage
Anlagevermögen.
Geringwertige abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter im einzelwert von 150 € bis
1.000 € werden gem. § 6 Abs. 2a
Einkommensteuergesetz (EStG) unabhängig von Ihrer
Nutzungsdauer als Sammelposten über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet.
Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische
Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften
gebildet worden.
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und, soweit dies
handelsrechtlich zulässig ist, unter Beachtung der
steuerrechtlichen Vorschriften angesetzt und bewertet
worden.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr beibehalten worden.
2. Alternativausweis in der Bilanz oder im Anhang
Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden dürfen, erfolgen diese im Regelfall im
Anhang.
Eine Ausnahme bilden die Angaben nach § 265 Abs.
3 S. 1 HGB über die Mitzugehörigkeit bestimmter
Vermögensgegenstände oder Schulden zu anderen
Bilanzposten. In diesen Fällen wird die
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten durch sog. "Davon
-Vermerke" in der Bilanz zum Ausdruck gebracht. Angaben
nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu Ausleihungen an
Gesellschafter und Forderungen bzw. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern erfolgen hingegen
zusätzlich im Anhang.
3. Ingangsetzungsaufwendungen, Erweiterungsaufwendungen
und weitere Aktiva
Unter Verzicht auf die Erleichterung des § 274a
Nr. 1 HGB wird ein Anlagenspiegel gemäß §
268 Abs. 2 S. 1 HGB erstellt. Da die Erleichterung
allerdings bei der Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen werden soll, wird der Anlagenspiegel in
einer gesonderten Anlage zum Anhang dargestellt. Diese
Anlage ist nicht offen zu legen.
4. Eigenkapital und Sonderposten mit
Rücklageanteil
Die Bilanz wird ohne Berücksichtigung einer
teilweisen Ergebnisverwendung erstellt. Aus diesem Grund
entfällt eine gesonderte Angabe des Gewinn- oder
Verlustvortrages im Anhang gemäß § 268 Abs.
1 S. 2 HGB.
5. Verbindlichkeiten
Die Angaben der Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren
gemäß § 285 Nr. 1a HGB, erfolgen, soweit
dies erforderlich ist, in der Bilanz als sog. "Davon -
Vermerk".
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte der
Lieferanten gesichert.
6. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Die Ausleihungen gegenüber dem Gesellschafter
betrugen zum Bilanzstichtag 0 €.
Die Forderungen der Gesellschaft gegenüber dem
Gesellschafter betrugen zum Bilanzstichtag 0 €.
Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber
dem Gesellschafter betrugen zum Bilanzstichtag 19 T€.
Teil III Angaben zu Haftungsverhältnissen und zu
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die Angaben zu den sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB
unterbleiben unter Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB.
Teil IV Sonstige Angaben
1. Gesellschaftsorgane
Im Geschäftsjahr und bis zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Jahresabschlusses hatte die Gesellschaft
einen Geschäftsführer.
Dies war:
Herr Reinhard Stiens, Detmold.
Ein Aufsichtsorgan hat die Gesellschaft nicht.
Die Vergütung des Geschäftsführers
belief sich für das Geschäftsjahr auf rd. 18
T€.
Verbindlichkeiten an den Geschäftsführer
bestehen zum Bilanzstichtag aus einem laufenden
Verrechnungskonto in Höhe von 19 T€. Diese
Verbindlichkeiten stehen durch eine
Rangrücktrittsvereinbarung mit dem Gesellschafter vom
15.11.2006 hinter allen Ansprüchen bestehender und
künftiger Gläubiger zurück.
Die Gesellschaft ist zugunsten des
Geschäftsführers keine Haftungsverhältnisse
eingegangen (Höhe: 0 €).
Teil V Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1)
Allgemeine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zur Korrektur des Bildes der Ertragslage nach
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB, Angaben zu etwaigen
Unterbrechungen der Darstellungsstetigkeit nach § 265
Abs. 1 S. 2 HGB und Angaben nach § 265 Abs. 4 S. 2 HGB
bei Vorhandensein mehrerer Geschäftszweige sind nicht
zu machen.
Angaben aufgrund fehlender Vergleichbarkeit von
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Vorjahr oder
aufgrund angepasster Vergleichszahlen gemäß
§ 265 Abs. 2 HGB sind nicht zu machen.
2)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Gewinn- und
Verlustrechnung
Zu den Angaben über Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden in der Gewinn- und Verlustrechnung wird
auf die entsprechende Darstellung zur Bilanz verwiesen
(Teil II).
Teil VI Angaben zur Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2008
beträgt 6.365,75 €.
Der Jahresfehlbetrag soll wie folgt verwendet werden:
Vortrag auf neue Rechnung: 6.365,75
€
Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008:
Detmold, den 01. Oktober 2009
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Reinhard Stiens (Direktor)
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