Antlitz
GmbH
(vormals:
Auto-Antlitz GmbH)
Schöneck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.318,00 |
4.355,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.316,00 |
4.353,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
88.720,36 |
119.046,84 |
| I.
Vorräte |
30.484,16 |
50.069,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.525,59 |
55.386,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.710,61 |
13.590,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
187,00 |
695,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
422.233,94 |
395.396,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
514.459,30 |
519.493,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
446.525,55 |
452.991,85 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
26.837,58 |
-6.466,30 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
422.233,94 |
395.396,36 |
| B.
Rückstellungen |
3.200,00 |
1.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
511.259,30 |
517.893,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
514.459,30 |
519.493,20 |
Anhang
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss der Antlitz GmbH,
Schöneck, wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Firma Antlitz
GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive
als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur
Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Die Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind
grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu den
niedrigeren Tagespreisen des Bilanzstichtages bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Die Forderungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Forderungen
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00
EUR).
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 Euro).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 476.520,58 EUR (Vorjahr
481.620,30 EUR).
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Bilanzielle Überschuldung
Die Firma Antlitz GmbH weist zum 31.12.2010 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. TEuro
422 und ist damit bilanziell überschuldet. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
ausnahmslos durch persönliche Bürgschaften und
andere Sicherheiten der Gesellschafter besichert sind.
Ausserdem bestehen eigenkapitalersetzende
Gesellschafterdarlehen über TEuro 476, für die
eine Rangrücktrittsvereinbarung vorliegt. Damit
wären in einem Insolvenzverfahren die Forderungen der
übrigen Gläubiger ausreichend aus dem
übrigen Vermögen zu bedienen.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Rudolf
Antlitz.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Schöneck, den 30. Dezember 2011
Rudolf Antlitz
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2011 festgestellt.
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