Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 20654
Eingetragen
5.11.2007
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb sowie der Handel mit Software.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Gensch
seit 5.11.2007
Geschäftsführer
Sven Müller
seit 5.11.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
IBTG Ingenieurbüro Thomas Gensch GmbH
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IBTG Software GmbH

Potsdam

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   27   603
II. Sachanlagen   1168   2604
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   53538   42307
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   12346   20161
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   67079   65675

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25000   25000
II. Kapitalrücklage   8011   8011
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag        
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag        
B. Rückstellungen   17000   13700
C. Verbindlichkeiten   17068   18964
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   67079   65675

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

der IBTG Software GmbH, Potsdam (IBTG Software)

INHALTSVERZEICHNIS

1. Rechtliche Verhältnisse

1.1. Gesellschaftsvertragliche Grundlagen

1.2. Steuerrechtliche Verhältnisse

3. Wirtschaftliche Grundlagen

4. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

5. Rechnungswesen

1. Rechtliche Verhältnisse

1.1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Abschluss des Gesellschafts-Vertrages: 28.06.2007
Firma; Rechtsform, Sitz IBTG Software GmbH
Handelsregister Amtsgericht Potsdam, HRB 20654 P
Stammkapital: € 25.000
Gesellschafter und Stammeinlage: IBTG Ingenieurbüro Thomas Gensch GmbH ist Alleingesellschafter.
  Das Stammkapital ist in voller Höhe in bar eingezahlt.
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Geschäftsführer: Thomas Gensch, Sven Müller

Die Geschäftsführer sind befugt, die Firma allein zu vertreten und Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

1.2. Steuerrechtliche Verhältnisse

Die IBTG Software ist als Kapitalgesellschaft körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig (§ 1 KStG, § 2 GewStG).

Da die Gesellschaft unternehmerisch tätig ist, unterliegen ihre Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuer.

2. Wirtschaftliche Grundlagen

Gegenstand des Unternehmens ist gemäß Gesellschaftsvertrag die Entwicklung und der Vertrieb sowie der Handel mit Software. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.

Die Vermögens- und Kapitalstruktur zeigt im Vergleich zum Vorjahresstichtag folgendes Bild:

Strukturbilanz 2009
in Euro
Vorjahr
in Euro
Vermögen    
Anlagevermögen 1195,00 3207,00
Langfristige Forderungen 0,00 0,00
Kurzfristige Forderungen 53538,00 42307,25
Flüssige Mittel 12346,61 20161,25
Summe 67079,71 65675,50
Kapital    
Wirtschaftliches Eigenkapital 33.011,00 33.011,00
Langfristige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
Kurzfristige Verbindlichkeiten 34.068,71 32664,50
Summe 67.079,71 65675,50

3. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

Bestandsnachweis, Gliederung, Bewertung

Die IBTG Software ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und als solche gemäß § 316 Abs. 1 Satz nicht prüfungspflichtig. Gleichwohl ist die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nach den für große Kapitalgesellschaften gültigen Regeln aufgestellt worden. Ein Lagebericht wird nicht erstellt (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Die Vermögensgegenstände, das Kapital und die Schulden werden ordnungsgemäß wie folgt nachgewiesen:

Position Bestandsnachweis
Anlagevermögen Anlagenbuchhaltung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Saldenlisten
Sonstige Vermögensgegenstände, sonstige Verbindlichkeiten Urbelege, Umsatzsteuervoranmeldungen, Steuerbescheide
Kassenbestand Kassenbuch, Stichtagsprotokoll
Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Bankauszug zum Stichtag
Gezeichnetes Kapital Gesellschaftervertrag, HR-Auszug
Rückstellungen Berechnungen

Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anlehnung an die für große Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266 Abs. 2 HGB). Postenzusammenfassungen wurden nicht vorgenommen. Teilweise wurde die Bezeichnung einzelner Bilanzposten ihrem Inhalt angepasst (§ 267 Abs. 5 HGB).

Die Bewertung wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenangrenzung und Going-Concern-Grundsatz) vorgenommen.

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Anlagegüter mit zeitlich begrenzter Nutzung werden um planmäßige Abschreibung entsprechend einer sich an den amtlichen AfA-Tabellen orientierenden Nutzungsdauer vermindert. Das Anlagevermögen wird grundsätzlich linear, Zugänge des Geschäftsjahres - soweit es sich um bewegliche Anlagegüter handelt - nach der steuerlichen Vereinfachungsregel (R 44 Abs. 2 EStR) abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wird die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Bankguthaben sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert und im Handelsregister betragsgleich verzeichnet.

Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten; sie sind ausreichend datiert.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§§ 265, 275 Abs. 2 HGB)

4. Rechnungswesen

Die Buchführung erfolgt mittels Sage-KHK. In das Finanzbuchhaltungssystem sind als Nebenbuchhaltungen eine Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung integriert. Die Debitorenbuchhaltung beinhaltet ein Mahnwesen, das ermöglicht, nach einem für jeden Kunden bestimmbaren Mahnrhythmus Mahnungen der verschiedenen Mahnstufen zu erstellen.

Die Bücher werden ordnungsgemäß geführt, alle Ordnungsmäßigkeitsanforderungen werden entsprechend der Unternehmensgröße eingehalten.

Der Kontenplan orientiert sich am DATEV-Kontenrahmen und ist hinreichend gegliedert. Die Unterlagen und Belege des Rechnungswesens sind geordnet; sie werden entsprechend der handels- und steuerrechtlichen Fristvorschriften aufbewahrt.

 

Potsdam, den 23. November 2010

Gez. Thomas Gensch, Geschäftsführer

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