IBTG Software GmbHLiquidiert
Thomas-Müntzer-Straße 29, 14476 Potsdam, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Gensch seit 5.11.2007 | Geschäftsführer |
Sven Müller seit 5.11.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IBTG Software GmbHPotsdamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009der IBTG Software GmbH, Potsdam (IBTG Software)INHALTSVERZEICHNIS 1. Rechtliche Verhältnisse 1.1. Gesellschaftsvertragliche Grundlagen 1.2. Steuerrechtliche Verhältnisse 3. Wirtschaftliche Grundlagen 4. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 5. Rechnungswesen 1. Rechtliche Verhältnisse 1.1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Die Geschäftsführer sind befugt, die Firma allein zu vertreten und Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. 1.2. Steuerrechtliche Verhältnisse Die IBTG Software ist als Kapitalgesellschaft körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig (§ 1 KStG, § 2 GewStG). Da die Gesellschaft unternehmerisch tätig ist, unterliegen ihre Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuer. 2. Wirtschaftliche Grundlagen Gegenstand des Unternehmens ist gemäß Gesellschaftsvertrag die Entwicklung und der Vertrieb sowie der Handel mit Software. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Vermögens- und Kapitalstruktur zeigt im Vergleich zum Vorjahresstichtag folgendes Bild:
3. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 Bestandsnachweis, Gliederung, Bewertung Die IBTG Software ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und als solche gemäß § 316 Abs. 1 Satz nicht prüfungspflichtig. Gleichwohl ist die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nach den für große Kapitalgesellschaften gültigen Regeln aufgestellt worden. Ein Lagebericht wird nicht erstellt (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Vermögensgegenstände, das Kapital und die Schulden werden ordnungsgemäß wie folgt nachgewiesen:
Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anlehnung an die für große Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266 Abs. 2 HGB). Postenzusammenfassungen wurden nicht vorgenommen. Teilweise wurde die Bezeichnung einzelner Bilanzposten ihrem Inhalt angepasst (§ 267 Abs. 5 HGB). Die Bewertung wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenangrenzung und Going-Concern-Grundsatz) vorgenommen. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Anlagegüter mit zeitlich begrenzter Nutzung werden um planmäßige Abschreibung entsprechend einer sich an den amtlichen AfA-Tabellen orientierenden Nutzungsdauer vermindert. Das Anlagevermögen wird grundsätzlich linear, Zugänge des Geschäftsjahres - soweit es sich um bewegliche Anlagegüter handelt - nach der steuerlichen Vereinfachungsregel (R 44 Abs. 2 EStR) abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wird die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Bankguthaben sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert und im Handelsregister betragsgleich verzeichnet. Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten; sie sind ausreichend datiert. Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§§ 265, 275 Abs. 2 HGB) 4. Rechnungswesen Die Buchführung erfolgt mittels Sage-KHK. In das Finanzbuchhaltungssystem sind als Nebenbuchhaltungen eine Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung integriert. Die Debitorenbuchhaltung beinhaltet ein Mahnwesen, das ermöglicht, nach einem für jeden Kunden bestimmbaren Mahnrhythmus Mahnungen der verschiedenen Mahnstufen zu erstellen. Die Bücher werden ordnungsgemäß geführt, alle Ordnungsmäßigkeitsanforderungen werden entsprechend der Unternehmensgröße eingehalten. Der Kontenplan orientiert sich am DATEV-Kontenrahmen und ist hinreichend gegliedert. Die Unterlagen und Belege des Rechnungswesens sind geordnet; sie werden entsprechend der handels- und steuerrechtlichen Fristvorschriften aufbewahrt.
Potsdam, den 23. November 2010 Gez. Thomas Gensch, Geschäftsführer |
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