Sport Zettl - Bauer GmbH
Abensberger Straße 46, 84048 Mainburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mechthilde Zettl seit 8.12.2003 | Geschäftsführer |
Ludwig Zettl seit 8.12.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ludwig Zettl | 50.00% |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sport Zettl - Bauer GmbHMainburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 2011 1. Allgemeine Angaben Vorliegender Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. In Ergänzung zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 (1) HGB. 1.1 Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. 1.2 Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, welche bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HBG gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 1.3 Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorsehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen teilweise zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,00 € bzw. 410,00 €) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter der Vorjahre, deren AK/HK netto mehr als 410,00 € bis 1.000,00 € betragen, wurde ein Sammelposten gebildet. Diese wird über 5 Jahre abgeschrieben. Der steuerliche Sammelposten wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach §253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. 1.4 Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 39.000,00 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. 2. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. 3. Sämtliche Forderungen sind vereinbarungsgemäß innerhalb eines Jahres fällig. 4. Angaben zu Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 76.995,00 € Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über ein Jahr bis 5 Jahre: 870,96 € 5. Sonstige Rückstellungen sind gebildet worden für, Abschluss- und Prüfungskosten (2.800,00 €), Tantiemen (478,00 €), sowie Steuernachzahlungen 2010 (GewSt 1.941,00 € u. KSt+Soli 2.581,45 €) 6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Verbindlichkeiten: Forderungen 8,63 € Verbindlichkeiten 293,81 € Verbindlichkeiten Zettl L. 5.801,48 € 3. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Für das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von 7.485,51 € vorgenommen. In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten. 4. Ergänzende Angaben Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen. 5. Angaben über die Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die Geschäftsführung durch die Gesellschafter Zettl Mechthilde und Zettl Ludwig, diese sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Unter Bezugnahme auf § 286 (4) HGB unterbleiben Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführer. Mainburg, (Ludwig Zettl) (Mechthilde Zettl)
Geschäftsführung Ludwig Zettl, Mechthilde Zettl Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.08.2012 |
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