Laborarztpraxis Rhein-Main MVZ GmbH & Co. eGbR
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katharina Prof. Dr. Kriegsmann seit 21.3.2023 | Geschäftsführer |
Moritz Armin Alfred May seit 23.2.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Laborarztpraxis Rhein-Main MVZ GbR | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DiaLog-Service GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018I. Grundlagen des Unternehmens Die DiaLog-Service GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen mit ca. 110 Mitarbeitern. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Rhein-Main-Gebiet. Wir versorgen in erster Linie medizinische Labore mit allen notwendigen Betriebsmitteln zum Betrieb der jeweiligen Labore. Außerdem erbringen wir für medizinische Labore Vertriebs- und Marketing-Dienstleistungen. Unser Geschäft tätigen wir zu etwa 85 % mit unserer Gesellschafterin der Laborarztpraxis Dres. Walther, Weindel und Kollegen MVZ GbR, Frankfurt am Main (im Folgenden " Laborarztpraxis"), mit der auch eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht. Darüber hinaus versorgen wir weitere Labore mit Betriebsmitteln, was etwa 15 % des Umsatzes ausmacht. Des Weiteren erbringen wir sonstige Serviceleistungen, z. B. Dienstleistungen im Bereich der EDV-Unterstützung für Labore und medizinische Einrichtungen durch eine eigene EDV-Abteilung. Die Gesellschaft hat keine eigene F & E-Abteilung. Es wurden keine grundlegenden Veränderungen gegenüber dem Vorjahr bei der Ausrichtung der Gesellschaft und den Zielen und Strategien vorgenommen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Geschäftsentwicklung der Dialog-Service GmbH ist aufgrund des Anteils der Laborarztpraxis stark von deren Geschäftsentwicklung abhängig. Somit ist ein wesentlicher Indikator für die Beurteilung der Chancen und Risiken und der Zukunftsperspektiven die Situation und Entwicklung der medizinischen Labordiagnostik im Gesundheitswesen in Deutschland. Durch eine Reform der Vergütung im GKV Bereich, die in der Laborarztpraxis zu einer rückläufigen Zahl an Untersuchungen in diesem Bereich bei gleichzeitig abgesenkter Vergütung führte, hat sich die Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr in der Laborarztpraxis etwas verschlechtert. Für die Dialog-Service GmbH ergaben sich daraus allerdings keine negativen Folgen, da deren Umsatzerlöse in Summe sogar um etwa 5% gestiegen sind. Der gesunkenen Anzahl an GKV Erlösen steht ein Anstieg im Bereich PKV gegenüber. Statistische Daten für 2018 sind derzeit beim Statistischen Bundesamt noch nicht verfügbar, deshalb wird auf die Entwicklung in 2017 Bezug genommen wird. Laut Statistischem Bundesamt sind die Gesundheitsausgaben in 2017 insgesamt um 4,7 % auf 375,6 Mrd€ gestiegen. Die Ausgaben für Laborleistungen sind von 9,36 Mrd€ in 2016 auf 9,72 Mrd€ in 2017 gestiegen. 2. Wirtschaftliche Lage Die Gesellschaftsentwicklung im Jahr 2018 ist durch weiteres Wachstum gekennzeichnet, welches im Wesentlichen aus der Erhöhung der von der Laborarztpraxis angeforderten Dienstleistungen herrührt. U.a. wurde in diesem Zusammenhang auch die Mitarbeiterzahl erhöht. Die Steigerung der Umsatzerlöse betrug in 2018 im Vergleich zum Vorjahr etwa 5% (2018: 21.673 T€; 2017: 20.648 T€). 2.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um insg. 609 T€ auf 3.573 T€ (Vorjahr: 2.964 T€) gestiegen. Dies resultiert insbesondere aus Zugängen des Anlagevermögens. Als Folge ist das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 734 T€ auf 2.620 T€ (Vorjahr: 1.887 T€) angestiegen. Dies ist insbesondere durch anhaltende Investitionen in Analysengeräte sowie eingesetzte Software als auch in Markenrechte bedingt. Auch die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Aufgrund von zu erwartenden Steuerrückzahlungen (192 T€) und weiteren sonstigen Vermögensgegenständen (188 T€), erhöhten sich die sonstigen Vermögensgegenstände von 353 T€ um 27 T€ auf 380 T€. Gleichzeitig wurden stichtagsbedingt die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern um insg. 416 T€ erhöht und betragen zum 31.12.2018 1.681 T€ (Vorjahr: 1.265 T€). 2.2 Finanzlage Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihre laufenden Verpflichtungen zu erfüllen. Die der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Finanzmittel stammen überwiegend aus Einzahlungen des Gesellschafters für Leistungen im Rahmen des operativen Geschäfts. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2018 Mittel insbesondere für Investitionen ins Anlagevermögen (1.285 T€) verwendet. Zum Zweck der langfristigen Finanzierung bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Laborarztpraxis i.H.v 1.040 T€. 2.3 Ertragslage Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um ca. 5 % (1.025 T€) angestiegen. Der Umsatz 2018 beträgt 21.673 T€, der Umsatz 2017 20.648 T€. Das Roh-Ergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.424 verbessert (Rohergebnis 2018: 12.335 T€, 2017: 10.911 T€. Durch Gehaltserhöhungen und zusätzliches Personal sind die Personalkosten 2018 um 819 T€ gegenüber dem Vorjahr auf 5.017 T€ gestiegen. Insgesamt entspricht der Jahresüberschuss 2018 in etwa der Größenordnung des Vorjahres. Demnach wurde die im Vorjahr erstellte Prognose weitestgehend eingehalten. 2.4 Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren Da die Gesellschaft zu einem Großteil unterstützende Tätigkeiten für die originäre Geschäftstätigkeit des Gesellschafters erbringt, stellen die Investitionen in das Anlagevermögen zur jederzeitigen Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie die Sicherstellung der Verfügbarkeit modernster Analysemethoden den wesentlichen finanziellen Leistungsindikator dar. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Gesellschaft jederzeit über einen positiven Bestand an liquiden Mitteln zur Durchführung ihrer Unterstützungsleistungen sowie über ein positives EBIT verfügt. Im Geschäftsjahr 2018 wurde der Bestand im Anlagevermögen planmäßig um Investitionen in Höhe von 1.285 T€ erweitert und modernisiert. Dem standen Abgänge von Anlagegütern mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 54 T€ gegenüber. Der positive Bestand an liquiden Mitteln war während des Geschäftsjahres insbesondere durch Einzahlungen aus dem laufenden Geschäft jederzeit gesichert. Zum 31.12.2018 beträgt der Bestand an liquiden Mitteln 49 T€ (Vorjahr: 158 T€). 2.5 Zusammenfassung Insgesamt ist das Geschäftsjahr 2018 aus Sicht der Geschäftsführung zufriedenstellend verlaufen. Die Gesellschaft befindet sich in einer guten wirtschaftlichen Lage. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognose Die Effekte der Laborreform vom 1.4.2018 sind in 2019 abgefedert, so dass mit einer moderaten positiven Umsatzentwicklung beim wichtigsten Kunden, der Laborarztpraxis, gerechnet werden kann. Für 2019 wurde für die Laborarztpraxis ein Potential bei der Neukunden-Akquise von etwa 1.000 T€ ermittelt. Dem stehen erwartete Abgänge von etwa 500 T€ gegenüber. Ausgehend von einem Umsatz-Zuwachs bei den Bestandskunden von etwa 1,5% entsprechend etwa 525 T€ wird für 2019 eine Umsatz-Zuwachs von etwa 1.000 T€ erwartet. Für 2019 ist, mit einem Anstieg der Personalkosten von etwa 370 T€ zu rechnen. Die Mehrkosten, auch für etwa zusätzlich erforderliches Personal, können an die Laborarztpraxis weiterbelastet werden. Chancen U.a. durch die verstärkte Bewerbung von Order Entry Systemen ist eine Umsatzausweitung in der Laborarztpraxis durch Neukundenakquise zu erwarten. In der Laborarztpraxis ist im GKV-Bereich in 2019, bedingt durch den starken Mengenrückgang bei Laboranforderungen in Hessen, eine höhere Vergütung je Leistung zu erwarten. Die aktuelle Vergütung durch die KV-Hessen erfolgt mit einer Quote von 89%. Es soll eine rechnerische Quote auf Basis der Vorjahresausgaben zuzüglich des jeweiligen MGV Zuschlags berechnet werden. Diese Quote soll dann in einem Korridor von 94% (Obergrenze) - 89% (Untergrenze) ausgezahlt werden. Risiken Die Dialog-Service GmbH ist durch ihre gewöhnliche Geschäftstätigkeit gewissen finanziellen und marktspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Auswirkungen der EBM-Reform zum 01.04.2018 wurden unter dem Punkt Prognose bereits dargelegt. Da sich die Laborarztpraxis bereits in den letzten Jahren durch Umsatzausweitung und Rationalisierung auf die Reform vorbereit hat, ist trotz der erwarteten Umsatz- und Gewinnrückgänge mit keinen wirtschaftlichen Problemen in der Laborarztpraxis zu rechnen. Somit ist auch in der Dialog-Service GmbH mit einem stabilen Geschäftsverlauf zu rechnen. In den Folgejahren kann es bei unseren Kunden durch weitere Anpassungen der Gebührenordnung für GK-Versicherte (EBM) und PK-Versicherte (GOÄ) zu Umsatzeinbußen kommen. Die Geschäftsleitung überwacht laufend die zu erwartenden Entwicklungen im medizinisch-regulatorischen sowie rechtlichen Bereich. Sollten sich konkretere Entwicklungen abzeichnen, werden wir rechtzeitig über die Vergütungssituation für unsere Dienstleistungen mit unseren Kunden sprechen und ggf. Anpassungen vornehmen. Daneben wird das Risiko, dass es durch den Wechsel von Laboren zu anderen Dienstleistungsunternehmen zu Umsatzrückgängen kommt, als vernachlässigbar klein eingestuft. Dem Risiko von Umsatzeinbußen trägt die Geschäftsleitung durch bewusste Abschlüsse von Leasingvereinbarungen mit Herstellern der Analysegeräte Rechnung, so dass ggf. die Preise für Reagenzien neu verhandelt werden können und somit zumindest mittelfristig an die Marktentwicklungen angepasst werden können. Darüber hinaus wird durch Kundenbindungsmaßnahmen, wie umfangreiche Fortbildungen und eine Ausweitung der Serviceleistungen im EDV-Bereich (z. B. verstärkte Einführung von Order-Entry-Systemen) das Risiko der Abwanderung von Kunden unserer Laborpartner zu anderen Laboren minimiert. Da wir und unsere Kunden insgesamt am Markt sehr gut aufgestellt sind, gehen wir davon aus, dass es auch in Zukunft zu keinen wirtschaftlich problematischen Auswirkungen für unser Unternehmen kommen wird. Voraussichtliche Entwicklung Die Auswirkungen der EBM-Laborreform um 01.04.2018 wurden unter dem Punkt Prognose bereits dargelegt. Ergänzend ist fest zu stellen, dass die Laborarztpraxis sich bereits in den letzten Jahren durch Umsatzausweitung und Rationalisierung auf die Reform vorbereitet hatte. Deshalb gibt es trotz eines eventuellen Umsatz- und Gewinnrückgangs in der Laborarztpraxis keine wirtschaftlichen Probleme. Insgesamt erwartet die Geschäftsführung für die Dialog-Service GmbH für das Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss auf dem Niveau von 2018. 4. Maßnahmen Die Maßnahmen sind unter 3. Chancen, Risiken bereits beschrieben. 5. Nachtragsbericht Zu den Vorgängen von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtszeitraumes eingetreten sind, verweisen wir auf die Angaben im Anhang.
Frankfurt am Main, den 27.02.2020 Dialog-Service GmbH Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2018I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Firma DiaLog-Service GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 84244 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Frankfurt am Main (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB). Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB). II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der DiaLog-Service GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zu BilanzpostenDie Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens wird nachfolgende dargestellt (§ 284 Abs. 3 HGB): Anlagespielgel zum 31. Dezember 2018
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für zum Abschlussstichtag noch ausstehende Eingangsrechnungen erbrachter Leistungen sowie Urlaubs- und Gleitzeitansprüchen gebildet. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 81 (Vorjahr: TEUR 131) enthalten u.a. Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 129). Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und mehr als einem Jahr, und § 285 Nr. 1 HGB, Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG in Verbindung mit § 265 Abs. 3 HGB betragen TEUR 1.681 (Vorjahr: TEUR 1.265). Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. IV. Angaben zu Gewinn- und VerlustrechnungspostenAußergewöhnliche Aufwendungen und Erträge sind im Berichtszeitraum nicht angefallen. V.Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Matthias Bauer, Kaufmann und Dr. med. Thomas Walther, Laborarzt (§285 Nr. 10 HGB). Sie sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen. Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und belaufen sich auf TEUR 3.390 (Vorjahr: TEUR 2.403), davon keine gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Restlaufzeiten der Verpflichtungen betragen zwischen 1 Monat und 8 Jahren. Im Jahr 2018 waren durchschnittlich 107 Arbeitnehmer (Vorjahr: 101) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten (§ 285 Nr. 33 HGB). VI. Ergebnisverwendung und RücklagenbildungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor: Der von den Geschäftsführern aufgestellte Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 3.573.434,46 Euro, der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2018 mit einem Jahresüberschuss von 49.055,31 Euro sowie dem Anhang und Lagebricht, wird genehmigt und ist damit festgestellt. Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 49.055,31 Euro wird zusammen mit dem Bilanzgewinn zum 31.12.2017 in Höhe von 321.007,10 auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2018 beträgt somit 370.062,41 Euro.
Frankfurt am Main, den 27.02.2020 gez. Matthias Bauer, Geschäftsführer gez. Dr. med. Thomas Walther, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss der DiaLog-Service GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DiaLog-Service GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 27. Februar 2020 Dohm·Schmidt·Janka
Jana Simon, Wirtschaftsprüferin Matthias Schmidt, Wirtschaftsprüfer |
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